Entscheide zu Art. 36 BV
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- BGer 1C_754/2025Die Festlegung des Gewässerraums gemäss Art. 36a GSchG und Art. 41b GSchV ist bundesrechtskonform, wenn sie den natürlichen Funktionen der Gewässer dient und keine unverhältnismässige Eigentumsbeschränkung darstellt. Eine Anpassung der Gewässerraumbreite in dicht überbauten Gebieten setzt eine restriktive Auslegung dieses Begriffs voraus.
- BGer 1C_255/2026Die kantonale Instanz darf bei der Anwendung kommunaler Normen mit unbestimmten Rechtsbegriffen (hier: 'Elemente von historischem und umgebungsbedingtem Wert' gemäss Art. 34 NAPR) die kommunale Beurteilung korrigieren, wenn diese willkürlich oder unhaltbar ist. Die Einordnung eines Gebäudes als schützenswert kann auch ohne formale…
- BGer 1C_226/2025Ein Weidezaun mit Durchfahrtsgatter in der Landwirtschaftszone ist nur zonenkonform, wenn er am Standort der Weideflächen platziert ist und die landwirtschaftliche Notwendigkeit objektiv begründet ist. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn die Baute nicht legalisierbar ist und ein öffentliches…
- BGer 1C_401/2024Die Interessenabwägung fiel zugunsten der wohnpolitischen und raumplanerischen Ziele der Stadt Zürich aus: Die Erhaltung von preiswertem Erstwohnraum und die Förderung der Wohnlichkeit in Quartieren wogen schwerer als die wirtschaftlichen Interessen der Anbieterinnen von kurzfristig vermieteten Business-Apartments.
- BGer 1C_46/2025Die Festlegung von Grünflächen in einem kommunalen Nutzungsplan innerhalb der Bauzone kann auch ohne ISOS-Eintrag gerechtfertigt sein, wenn ein regionaler Schutzbedarf besteht und die Massnahme verhältnismässig ist. Die Planungsbehörden geniessen dabei einen weiten Ermessensspielraum, sofern sie die verfassungs- und gesetzlichen Ziele…
- BGer 1C_47/2025Die Ausweisung einer Gartenfläche auf einer Parzelle im Rahmen der Zonenanpassung zur Redimensionierung einer überdimensionierten Bauzone ist rechtmässig, wenn sie auf einem öffentlichen Interesse (Art. 15 Abs. 2 RPG) beruht, verhältnismässig ist und die betroffenen privaten Interessen angemessen berücksichtigt.
- BGer 1C_327/2025Variationen eines Nutzungsplans (PR-NQC) mit Anpassungen des Strassennetzes (Kalibrierung, Rotunde) verletzen weder das Eigentumsrecht noch das Willkürverbot, sofern sie auf einem öffentlichen Interesse (Funktionalität des Verkehrsnetzes) beruhen und verhältnismässig sind. Die Interessenabwägung durch die kantonale Instanz ist nicht zu…
- BGer 1C_326/2025Ein Strassenprojekt mit Verbreiterung des Fahrbahnquerschnitts und Anhebung des Strassenniveaus kann im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein, wenn es die Verkehrssicherheit und -flüssigkeit verbessert sowie die Funktionsfähigkeit der Strasseninfrastruktur bei Hochwasserereignissen sichert. Die Abwägung der…
- BGer 1C_394/2025Die Erweiterung einer rechtswidrig gewordenen Detailhandelseinrichtung ohne Überbauungsordnung verstösst gegen die kantonale Besitzstandsgarantie (Art. 3 Abs. 2 BauG/BE), wenn dadurch die Rechtswidrigkeit verstärkt wird. Das Erfordernis einer Überbauungsordnung für besondere Bauten (Art. 19 Abs. 1, 20 Abs. 3 BauG/BE) ist…
- BGer 1C_443/2025Ein kommunales Kaskadenmodell zur Standortregelung von Mobilfunkantennen ist grundsätzlich zulässig, sofern es auf einer globalen Interessenabwägung basiert und die konkrete territoriale und planerische Situation berücksichtigt. Eine Prioritätsstufe, die eine starre 100-Meter-Schutzzone um Schulgebäude vorsieht, verstösst jedoch gegen…
- BGer 1C_209/2025Eine Planungszone ist rechtmässig, wenn sie der Sicherung einer künftigen Nutzungsplanung dient, ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht und die Planbeständigkeit nicht verletzt wird. Die Planbeständigkeit steht einer Überprüfung der Nutzungsordnung nicht entgegen, wenn die geltenden Pläne revisionsbedürftig sind und die…
- BGer 1C_286/2024Die Einräumung eines öffentlich-rechtlichen Notwegrechts zur Sicherstellung der Erschliessung eines Grundstücks ist eine Eigentumsbeschränkung, die einer gesetzlichen Grundlage bedarf, durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt sein und verhältnismässig sein muss. Die Vorinstanz hat den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt,…
- BGer 1C_710/2024Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei formell rechtswidrigen Bauten muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein. Alternativlösungen zur Wiederherstellung sind zu prüfen, wenn sie dem historischen Vorbild entsprechen und keine baurechtlichen Vorgaben verletzen.
- BGer 1C_364/2024Eine nicht rechtmässig erstellte altrechtliche Baute ausserhalb der Bauzone unterliegt keinem Besitzstandschutz nach Art. 24c RPG. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und die Betroffenen bösgläubig handelten.
- BGer 1C_263/2024Die Interessenabwägung zwischen dem gewichtigen öffentlichen Interesse am Naturschutz (Schutz des Kiebitzes und des Biotops von regionaler Bedeutung) und den Eigentumsinteressen der Beschwerdeführenden fällt zugunsten des Naturschutzes aus, da die Massnahmen geeignet, erforderlich und zumutbar sind.
- BGer 1C_523/2024Die analoge Anwendung der Kriterien Unvorhersehbarkeit, Spezialität und schwerer Schaden auf die Unterschreitung kantonaler Baumabstandsvorschriften bei vorsorglicher Unterschutzstellung eines Baums steht vor der Eigentumsgarantie (Art. 26 Abs. 2 BV) und ist nicht willkürlich, wenn die Vorinstanz die Entschädigungspflicht verneint, weil…
- BGer 1C_271/2025Die Verweigerung einer Baubewilligung für einen Aufzug in einem ISOS-geschützten Gebäude mit Schutzziel A ist rechtmässig, wenn die Massnahme die geschützte Bausubstanz und die innere Raumorganisation irreparabel beeinträchtigt und der öffentliche Schutzinteresse überwiegt.
- BGer 1C_396/2024Die Erhebung einer Planungszone nach Art. 27 RPG ist mit Art. 26 BV vereinbar, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die Vorinstanz prüfte die Verhältnismässigkeit umfassend, sodass die Beschwerde abzuweisen ist.
- BGer 1C_22/2024Die Auszonung von isolierten, nicht verdichtungsfähigen Parzellen aus der Bauzone ist mit den Grundsätzen der Konzentration und der massvollen Bodennutzung nach Art. 1 und 15 LAT vereinbar, selbst wenn diese im kantonalen Richtplan als potenzielles Urbanisierungsgebiet ausgewiesen sind.
- BGer 1C_530/2024Die Anordnung einer kantonalen Reservationszone auf einer überdimensionierten Bauzone ist rechtmässig, wenn sie der Einhaltung von Art. 15 Abs. 2 RPG dient und die Planungsfreiheit der Behörden sichert, ohne unverhältnismässig in das Eigentum einzugreifen.
- VGer GL VG.2024.00071Die Interessenabwägung erfordert eine rechtsgenügliche Abklärung und Begründung der ökologisch ausreichenden Pufferzonen für Flachmoore von nationaler Bedeutung. Fehlende oder unvollständige wissenschaftliche Grundlagen führen zur Rückweisung an die Vorinstanz.
- BGer 1C_653/2023Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei baubewilligungspflichtiger Umnutzung ist verhältnismässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und die Abwägung der Interessen die Zumutbarkeit ergibt. Vertrauensschutz greift nicht, wenn die Bauherrschaft wusste oder wissen…
- BGer 1C_587/2023Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei formell rechtswidrigen Bauten im Waldabstand ist verhältnismässig, wenn überwiegende öffentliche Interessen (Waldschutz, Trennung Bau-/Nichtbaugebiet) den privaten Interessen der Bauherrschaft überwiegen, selbst bei fehlender Bösgläubigkeit.
- BGer 1C_530/2023Eine Zone réservée ist als konservatorische Massnahme zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, einem öffentlichen Interesse dient und verhältnismässig ist. Die Differenzierung zwischen Parzellen innerhalb und ausserhalb des verdichteten Siedlungsperimeters rechtfertigt eine unterschiedliche Behandlung.
- BGer 1C_195/2024Die Rückzonung eines peripheren, landschaftlich exponierten und zersiedelten Gebiets (Schwanden) in die Landwirtschaftszone ist bundesrechtskonform, wenn sie den Zielen von Art. 15 RPG entspricht und verhältnismässig ist. Auch bereits überbaute Parzellen können rückgezont werden, sofern dies dem Konzentrationsprinzip dient und der…
- BGer 1C_476/2024Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands einer ohne Baubewilligung erstellten Photovoltaik-Anlage in einem ISOS-Gebiet mit Erhaltungsziel A ist verhältnismässig, wenn die Anlage das Ortsbild beeinträchtigt und der Eigentümer bösgläubig handelte.
- BGer 1C_277/2024Die Verlängerung einer kantonalen Reservationszone ist zulässig, wenn sie einem konkreten Planungsziel dient, die Proportionalität gewahrt bleibt und die Massnahme zeitlich begrenzt ist (Art. 27 LAT, Art. 26 BV).
- BGer 1C_574/2023Die Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustands bei rechtswidrigen Bauten im Gewässerraum ist verhältnismässig, wenn die Abweichungen von der Baubewilligung gewichtige öffentliche Interessen (Gewässerschutz, Hochwassersicherheit) beeinträchtigen und die Bauherrschaft nicht gutgläubig handelte. Die Ersatzabgabe für fehlende…
- BGer 1C_333/2024Die Auszonung einer Randparzelle aus der Bauzone zur Reduktion des überdimensionierten Baugebiets und zum Schutz des vitikulturellen Landschaftsbildes (IFP-Objekt) ist verhältnismässig und dient einem überwiegenden öffentlichen Interesse. Die Eigentumsgarantie wird nicht verletzt, wenn die bestehende Bebauung erhalten bleibt.
- BGer 1C_334/2024Die Auszonung von nicht bebauten, mit Reben bepflanzten Parzellenteilen aus der Bauzone in eine geschützte Rebzone zur Reduktion einer überdimensionierten Bauzone ist rechtmässig, wenn sie auf Art. 15 Abs. 2 LAT gestützt ist und öffentliche Interessen (z. B. Schutz eines IFP-Objekts) überwiegen.
- BGer 1C_695/2023Die Einzonung von Grundstücken in eine Reservationszone nach Art. 27 LAT ist rechtmässig, wenn sie einem öffentlichen Interesse dient, insbesondere der Anpassung überdimensionierter Bauzonen, und verhältnismässig ist. Die Garantie des Eigentums (Art. 26 und 36 BV) wird dabei nicht verletzt.
- BGer 1C_511/2023Nachträgliche Baubewilligungen im übergangsrechtlichen Gewässerraum sind nur bei Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 41c Abs. 1 GSchV (dicht überbautes Gebiet oder einzelne unüberbaute Parzelle) zulässig. Rechtswidrig errichtete Anlagen müssen grundsätzlich wiederhergestellt werden, sofern dies verhältnismässig ist.
- BGer 1C_531/2023Wohnraum in der Landwirtschaftszone ist nur zonenkonform, wenn er für den landwirtschaftlichen Betrieb objektiv unentbehrlich ist. Die Standortgebundenheit für Ausnahmebewilligungen nach Art. 24 RPG beurteilt sich nach denselben Kriterien. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn überwiegende…
- BGer 1C_490/2023Die Interessenabwägung im Gewässerraum fällt zugunsten des Landschafts- und Gewässerschutzes aus, da das private Nutzungsinteresse der Beschwerdeführenden (Sitzplatz, Jacuzzi, Slipanlage) nicht überwiegt und keine standortgebundene oder im öffentlichen Interesse liegende Anlage vorliegt.
- BGer 1C_559/2022Die Gemeindeautonomie nach Art. 50 Abs. 1 BV umfasst die Entscheidungsfreiheit der Gemeinden des Kantons Zürich bei der Beurteilung der Schutzwürdigkeit von Objekten gemäss § 203 Abs. 1 lit. c PBG/ZH. Die Vorinstanz darf die Interessenabwägung und Verhältnismässigkeitsprüfung vollumfänglich überprüfen, sofern sie nicht willkürlich ist.
- BGer 1C_123/2023Die Genehmigung einer Projektänderung für eine kantonale Strasse ohne öffentliche Auflage ist zulässig, wenn es sich um eine einfache Planänderung handelt (Art. 42 Abs. 3 StrG/VS). Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs wird geheilt, wenn die Betroffenen im nachgelagerten Verfahren ihre Rechte wahrnehmen können.
- BGer 1C_625/2023Eine integrale Gartengestaltung mit Bollsteinmauer, Terrainaufschüttung, Treppe und Metalltor am Waldrand unterliegt als Ganzes der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 Abs. 1 RPG, und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn sie dem Schutz des Waldes und der baulichen Ordnung dient.
- BGer 1C_89/2024Die Vorinstanz darf bei der Interessenabwägung zwischen Planungszonen und bereits bewilligten Bauvorhaben nicht willkürlich vorgehen; eine Ausnahmebewilligung für die Überschreitung von Baulinien durch einen Velounterstand muss alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
- BGer 1C_102/2022Die nachträgliche Bewilligung von Nebenbauten ausserhalb der Bauzone setzt voraus, dass diese für die Nutzung der Hauptbaute erforderlich sind und die Identität der Baute in den wesentlichen Zügen gewahrt bleibt. Ein körperlicher Zusammenhang zwischen Haupt- und Nebenbaute ist grundsätzlich erforderlich, es sei denn, besondere Gründe…
- BGer 1C_21/2023Die Installation von Werbemonitoren in Vitrinen eines Gebäudes in einem ISOS-geschützten Ortsbild unterliegt der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 Abs. 1 RPG, wenn sie aufgrund ihrer Lichtemissionen und dynamischen Bildwechsel eine störende Aussenwirkung entfaltet. Die Verweigerung der Bewilligung wegen Verstosses gegen erhöhte…
- BGer 1C_667/2023Formell und materiell rechtswidrige Bauten ausserhalb der Bauzone, in Naturschutzgebieten, im Wald und im Gewässerraum müssen auch bei fehlender Gutgläubigkeit der Bauherrschaft wiederhergestellt werden, sofern dies verhältnismässig ist und keine Verwirkung eintritt.
- BGer 1C_69/2023Die Einzonung eines Teils einer Parzelle in eine geschützte vitikulturelle Zone ist rechtmässig, wenn die Interessenabwägung nach Art. 3 OAT und Art. 33 Abs. 3 Bst. b LAT korrekt durchgeführt wurde und die Massnahme verhältnismässig ist.
- BGer 1C_257/2023Ein Plan de site, der die bauliche Nutzung einer Parzelle in einer geschützten Zone zur Bewahrung des historischen, architektonischen und landschaftlichen Charakters eines Dorfes (ISOS) einschränkt, ist mit dem Grundrecht auf Eigentum (Art. 26 BV) vereinbar, sofern die Massnahme auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, einem…
- BGer 1C_280/2022Die Anordnung des Rückbaus eines rechtswidrig errichteten Badestegs ist auch nach langjährigem Bestehen verhältnismässig, wenn überwiegende öffentliche Interessen (Gewässerschutz, Trennung Bau- und Nichtbaugebiet) betroffen sind und die Bauherrschaft nicht gutgläubig handelte.
- BGer 1C_652/2022Der Klassierung einer Parzelle in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen liegt ein hinreichend konkreter öffentlicher Bedarf zugrunde, wenn die Gemeinde diesen Bedarf durch Studien und konkrete Planungen belegt. Eine Anpassung des Zonenplans nach Art. 21 Abs. 2 LAT ist nur bei wesentlicher Änderung der Umstände erforderlich.
- BGer 1C_161/2023Ein Wasserbauprojekt zur Hochwasserrisikoreduktion und ökologischen Aufwertung ist verhältnismässig, wenn es insgesamt eine signifikante Verbesserung der Hochwassergefahrensituation bewirkt und verbleibende Restrisiken tragbar sind. Das Schutzziel HQ 100 ist nicht verbindlich, sofern kantonale Schutzziele projektbezogen festgelegt werden.
- BGer 1C_215/2022Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei widerrechtlich deponiertem Aushubmaterial ausserhalb der Bauzone ist verhältnismässig, wenn das öffentliche Interesse an Raumplanung, Gewässer- und Naturschutz die privaten Interessen der Eigentümerin überwiegt.
- BGer 1C_185/2022Die Umzonung einer Parzelle in die Stadt- und Dorfbild-Schutzzone und die Belassung einer anderen Parzelle in der Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse sind rechtmässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Eigentumsgarantie gewahrt bleibt.
- BGer 1C_508/2023Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei zonenwidriger Nutzung (Hundezucht in Wohnzone) ist auch ohne Gutgläubigkeit der Bauherrschaft verhältnismässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und geeignet, erforderlich sowie zumutbar ist.
- BGer 1C_315/2023Die Unterscheidung zwischen Neubauten am Siedlungsrand und mitten im Landschaftsbildgebiet ist sachlich gerechtfertigt, wenn sie dem Schutz des Landschaftsbilds dient. Ein Bauabschlag in einem Landschaftsbildgebiet ist verhältnismässig, wenn die zonenkonforme Nutzung weiterhin möglich bleibt und der Schutzzweck gewahrt wird.
- BGer 1C_497/2021Die Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen nach Art. 20 GSchG ist zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage basiert, durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt und verhältnismässig ist. Eine Interessenabwägung nach Art. 3 RPV ist erforderlich, wobei den kantonalen Behörden ein gewisser Beurteilungsspielraum zusteht.
- BGer 1C_9/2023Die Anordnung einer kantonalen Reservationszone zur Sicherung der Anpassung eines überdimensionierten Bauzonenplans ist rechtmässig, wenn sie einem öffentlichen Interesse dient, verhältnismässig ist und die Planungsfreiheit der Behörden wahrt. Die Einbeziehung unbebauter Parzellen in eine solche Zone ist nicht von vornherein unzulässig.
- BGer 1C_209/2023Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei illegalen Wohnnutzungen in einer Wohn- und Arbeitszone ist verhältnismässig, wenn ein öffentliches Interesse an der Einhaltung der baurechtlichen Ordnung besteht und die Massnahmen geeignet, erforderlich und zumutbar sind. Eine Berufung auf Vertrauensschutz oder…
- BGer 1C_78/2023Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone unterstehen der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 Abs. 1 RPG, wenn sie den Raum äusserlich erheblich verändern oder die Nutzung beeinflussen. Eine nachträgliche Bewilligung scheitert an der Zonenkonformität, und Vertrauensschutz kommt nicht in Frage, wenn die Rechtswidrigkeit der…
- BGer 1C_181/2022Die Unterschutzstellung einer Liegenschaft als Denkmal ist rechtmässig, wenn sie auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Vertrauensschutz scheitert, wenn überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen.
- BGer 1C_75/2022Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei Abweichungen von der Baubewilligung ist zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die Erschliessung von Bauland liegt im öffentlichen Interesse, unabhängig von der Anzahl der begünstigten…
- BGer 1C_253/2022Die nachträgliche Baubewilligung für Mauern im Gewässerraum und in einer Riedschutzzone ist zu verweigern, wenn sie den Wasserhaushalt beeinträchtigt oder überwiegende öffentliche Interessen (Hochwasserschutzprojekt) entgegenstehen. Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig.
- BGer 1C_214/2022Die Wiederherstellung des bewilligten Zustands ist bei formell rechtswidrigen Abweichungen von einer Baubewilligung verhältnismässig und im öffentlichen Interesse, selbst wenn die Bauherrschaft nicht gutgläubig handelte.
- BGer 1C_119/2023Die Vorinstanz verletzt die Gemeindeautonomie (Art. 50 Abs. 1 BV), wenn sie den kommunalen Beurteilungsspielraum bei der Festlegung einer Wiederherstellungsmassnahme nach Art. 159 Abs. 2 PBG/SG durch ihr eigenes Ermessen ersetzt, ohne die gemeindliche Einschätzung hinreichend zu berücksichtigen.
- BGer 1C_589/2022Die Erweiterung eines Bewirtschaftungswegs in der Landwirtschaftszone innerhalb eines BLN-Gebiets ist nicht betriebsnotwendig und beeinträchtigt überwiegende öffentliche Interessen des Landschaftsschutzes. Eine nachträgliche Bewilligung scheidet aus, und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig.
- BGer 1C_391/2022Eine Gemeindeinitiative, die eine behördenverbindliche Zielvorgabe für die Umstellung auf erneuerbare Heizungssysteme ab 2030 enthält, ist nicht allein wegen potenzieller Kosten für Eigentümer:innen ungültig, sofern sie mit übergeordnetem Recht vereinbar ist und eine angemessene Ausführungsregelung möglich erscheint.
- BGer 1C_187/2022Die Wiederherstellungsverfügung bei nicht vollendeten Bauten ist verhältnismässig, wenn die zeitnahe Realisierung eines neuen Bauvorhabens unwahrscheinlich ist, insbesondere mangels gesicherter Finanzierung. Die Prüfung der Bewilligungsfähigkeit eines neuen Projekts ist im Wiederherstellungsverfahren nicht obligatorisch.
- BGer 1C_590/2021Die Vorinstanz durfte auf eine Beschwerde gegen die Ablehnung einer nachträglichen Baubewilligung nicht eintreten, da die Frage der anrechenbaren Bruttogeschossfläche bereits in rechtskräftigen Bauentscheiden beurteilt wurde (res iudicata). Die angeordnete Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig und im…
- BGer BGE 149 I 291Eine kommunale Volksinitiative mit einer verbindlichen Zielvorgabe zur Umstellung von Heizungssystemen auf erneuerbare Energien bis 2030 ist nicht allein wegen mutmasslicher Unzumutbarkeit der Kosten für Eigentümer:innen ungültig, da die Behörden in der verbleibenden Zeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare Ausführungsregelung…
- BGer 1C_609/2021Die Nichtbewilligung von Bauperimetern auf einer Parzelle in einem ISOS-geschützten Dorfkern ohne vollständige Interessenabwägung nach Art. 3 OAT verletzt das Verhältnismäßigkeitsprinzip und die Eigentumsgarantie, wenn mildere Massnahmen möglich sind.
- BGer 1C_62/2021Die Ausgrenzung von Gebäuden aus einem kantonalen Nutzungsplan für geschützte Landschaften mit Gebäuden und Anlagen (PUC-PEIP) ist rechtmässig, wenn die Vorinstanz aufgrund einer umfassenden Abwägung feststellt, dass die betroffenen Rustici nicht mehr als schützenswert gelten und der Landschaftscharakter durch moderne Elemente (z. B.…
- BGer 1C_64/2021Die Ausweisung von Schutzperimetern für landschaftsprägende Gebäude ausserhalb der Bauzone (PUC-PEIP) muss sich an den Kriterien von Art. 39 Abs. 2 OPT orientieren. Eine Einbeziehung in den Schutzperimeter setzt voraus, dass der Landschaftscharakter durch traditionelle Gebäude geprägt ist und deren Erhalt nur durch eine Umnutzung…
- BGer 1C_66/2022Die Erteilung einer Baubewilligung während einer Planungszone widerspricht deren Zweck, wenn die Bauparzelle als potenzielles Rückzonungsgebiet in Frage kommt und die Rückzonung nicht ausgeschlossen werden kann.
- BGer 1C_294/2022Die vertikalen Alignements entlang von Nationalstrassen-Tunneln nach Art. 22–24 LRN und Art. 13 ORN sind rechtmässig, wenn sie der Sicherheit der Infrastruktur dienen und keine unverhältnismässige Eigentumsbeschränkung darstellen. Eine vertikale Begrenzung ist nur bei ausreichender Terrainbedeckung und im Einzelfall zulässig.
- BGer 1C_695/2021Die Einzonung einer Parzelle in eine kommunale Reservationszone zur Redimensionierung überdimensionierter Bauzonen ist rechtmässig, wenn sie einem öffentlichen Interesse dient und verhältnismässig ist. Die Abwägung der Interessen muss dabei die konkrete Situation der Parzelle und die Planungsziele berücksichtigen.
- BGer 1C_591/2021Die Interessenabwägung fiel zugunsten des Schutzes vor ideellen Immissionen aus, da die Erneuerung und Erweiterung der Mobilfunkanlage deren Rechtswidrigkeit verstärkte und keine zumutbaren Alternativstandorte in Arbeitszonen nachgewiesen wurden.
- BGer 1C_79/2022Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone unterliegen der Bewilligungspflicht nach Art. 22 Abs. 1 RPG, wenn sie den Raum äusserlich erheblich verändern, die Erschliessung belasten oder die Umwelt beeinträchtigen. Im Perimeter eines BLN-Objekts ist eine Gesamtbetrachtung der Eingriffe vorzunehmen, und die Wiederherstellung des…
- BGer 1C_679/2021Ein Gebäude mit geringem Eigenwert, aber erheblichem Situationswert als Teil eines Ensembles kann unter Denkmalschutz gestellt werden, wenn die ortsbildprägende Wirkung überwiegt und die Schutzmassnahmen verhältnismässig sind.
- BGer 1C_6/2021Ein ohne Bewilligung erstellter Parkplatz in einer Bauzone muss auf Anordnung der Behörde wiederhergestellt werden, wenn er gegen die Bauvorschriften verstösst und ein öffentliches Interesse an der Sicherheit und Rechtskonformität überwiegt.
- BGer 1C_543/2021Eine gemeindliche Bauvorschrift, die gewerbliche Parkierungsanlagen ohne richtplanerische Grundlage ausschliesst, kann sich auf kantonale Kompetenznormen stützen und ist bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses sowie Verhältnismässigkeit bundesrechtskonform.
- BGer 1C_666/2020Restriktionen zu Art. 24c, 24e und 16a bis LPT können im Rahmen der kantonalen Nutzungsplanung nur dann eingeführt werden, wenn sie auf einer formellen kantonalen Gesetzesgrundlage gemäss Art. 27a LPT beruhen. Ein kantonaler Nutzungsplan allein genügt nicht, da Art. 27a LPT explizit eine gesetzliche Regelung verlangt.
- BGer 1C_492/2021Eine Baute kann aufgrund ihres Situationswerts gemäss § 203 Abs. 1 lit. c PBG als schützenswertes Objekt anerkannt werden, auch wenn ihr Eigenwert gering ist. Die Gemeinde überschreitet ihren Ermessensspielraum, wenn sie ohne sachliche Gründe von Fachgutachten abweicht oder kantonale Rechtsprechung missachtet.
- BGer 1C_571/2020Das öffentliche Interesse am Erhalt der hoch schutzwürdigen Villa Nager als Zeugnis der Baukultur überwiegt die privaten und öffentlichen Interessen an der Realisierung einer Privatklinik mit Facharztzentrum. Die einseitige Interessenabwägung des Gemeinderats überschritt den autonomen Spielraum.
- BGer 1C_651/2021Ein nachträgliches Baugesuch für einen Ersatzbau Schopf ausserhalb der Bauzone ist nicht zu bewilligen, wenn die Baute nicht standortgebunden ist und überwiegende öffentliche Interessen (insbesondere Naturschutz) entgegenstehen. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, selbst bei Bösgläubigkeit des Bauherrn.
- BGer 1C_670/2021Ein Projektänderungsgesuch kann nicht materiell beurteilt werden, wenn die strittige Frage bereits Gegenstand eines rechtskräftigen Bauentscheids war. Die Bindungswirkung von Baubewilligungen richtet sich nach kantonalem Recht, soweit bundesrechtliche Aspekte nicht betroffen sind.
- BGer 1C_275/2021Eine das gesamte Gemeindegebiet umfassende Planungszone zur Sicherung einer künftigen Regelung der Standorte von Mobilfunkanlagen ist unverhältnismässig, wenn sie in räumlicher Hinsicht über das zur Sicherung des Planungsziels Erforderliche hinausgeht und damit ein faktisches Verbot der Errichtung oder Erweiterung solcher Anlagen bewirkt.
- BGer 1C_646/2020Eine Gehörsverletzung liegt vor, wenn die Vorinstanz ein Augenscheinprotokoll mit entscheidwesentlicher Bedeutung erstellt, den Parteien aber keine Gelegenheit zur Stellungnahme gibt. Eine Praxisänderung ist grundsätzlich sofort anwendbar, auch auf hängige Fälle, sofern keine individuellen Vertrauensschutzgründe vorliegen.
- BGer 1C_586/2020Ein Eingriff in die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) durch einen Gestaltungsplan ist rechtmässig, wenn er auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die Prüfung der Verhältnismässigkeit umfasst die Erforderlichkeit und Zumutbarkeit des Eingriffs.
- BGer 1C_689/2020Die Abwägung der öffentlichen Erschliessungs- und Sicherheitsinteressen mit den privaten Nutzungsinteressen der Grundeigentümer im Quartierplan ist verhältnismässig und verstösst nicht gegen die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV).
- BGer 1C_654/2020Die Ersatzabgabe für nicht erstellte Autoabstellplätze ist verfassungsrechtlich zulässig, wenn sie auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht, das Äquivalenzprinzip wahrt und verhältnismässig ist. Die kantonale und kommunale Regelung im Kanton Solothurn genügt diesen Anforderungen.
- BGer 1C_142/2021Ein konservatorischer Bewilligungsverweigerungsgrund nach kantonalem Recht (Art. 13B LaLAT) ist zulässig, wenn eine anstehende Planungsänderung konkrete Ziele verfolgt und die Fristen eingehalten werden. Die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) wird dabei nicht verletzt, wenn die Einschränkung verhältnismässig und zeitlich begrenzt ist.
- BGer 1C_450/2020Die Klassierung eines Strassenteilstücks als Gemeindestrasse 3. Klasse ist rechtmässig, wenn sie einem öffentlichen Interesse (Verkehrssicherheit, geordnete Parkierungsverhältnisse) dient und verhältnismässig ist, selbst wenn sie nur der Erschliessung von zwei Grundstücken dient.
- BGer 1C_479/2020Eine Planungszone zur Regelung von Mobilfunkantennen ist rechtmässig, wenn sie auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht, einem überwiegenden öffentlichen Interesse dient und dem Verhältnismässigkeitsprinzip entspricht. Die Dauer einer solchen Zone muss angemessen sein und darf nicht über das zur Erreichung des Planungsziels…
- BGer 1C_180/2021Die Wiederherstellungsanordnung zur Verwendung ortsüblicher, naturroter Dachziegel und zur Anpassung der Fassadengestaltung ist bundesrechtskonform, da sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die Beschwerdeführerin handelte bösgläubig und kann sich nicht auf guten Glauben…
- BGer 1C_495/2020Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei baurechtswidrigen Bauten ist verhältnismässig, wenn ein gewichtiges öffentliches Interesse an der Durchsetzung konkreter Bauvorschriften besteht und der Bauherr nicht gutgläubig handelte.
- BGer 1C_381/2020Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei formell und materiell rechtswidrigen Bauten ausserhalb der Bauzonen verwirkt nicht nach 30 Jahren. Eine Umnutzung nach Art. 24a RPG scheitert, wenn sie neue Auswirkungen auf Raum, Erschliessung oder Umwelt mit sich bringt oder bauliche Massnahmen erfordert, die über blosse…
- BGer 1C_107/2021Ein Wegverbreiterungsprojekt kann auch dann im öffentlichen Interesse liegen, wenn es die zukünftige Erschliessung einer im Planungsdirektor vorgesehenen, aber noch nicht eingezonten Bauzone antizipiert, sofern die Gemeinde ihre Planungsautonomie nicht überschreitet und die Interessenabwägung nach Art. 36 BV gewahrt ist.
- BGer 1C_485/2020Der Schutz eines denkmalwürdigen Ensembles aus Villa und Park als untrennbare Einheit ist verhältnismässig, selbst wenn einzelne Teile wie ein Tennisplatz isoliert betrachtet geringere Bedeutung haben. Die Abwägung der Interessen zugunsten des Denkmalschutzes ist rechtmässig.
- BGer 1C_77/2021Die nachträgliche Bewilligung von Balkonen und Sitzplätzen mit Unterschreitung des kantonalen Waldabstands (Art. 73 BauG/AI) setzt ausserordentliche Verhältnisse nach Art. 77 Abs. 1 BauG/AI voraus, die vorliegend nicht gegeben sind. Der angeordnete Rückbau ist verhältnismässig, da er dem Schutz des Waldes und Waldrandes dient und die…
- BGer 1C_474/2018Die Erstellung einer Fussgängerzone in einer engen Innenstadtgasse ist verhältnismässig, wenn sie öffentlichen Interessen wie der Aufwertung des Stadtbilds, der Förderung von Gewerbe und Sicherheit dient und die Eingriffe in Privateigentum und wirtschaftliche Freiheit nicht übermässig sind.
- BGer 1C_514/2020Das öffentliche Interesse am Erhalt eines architektonisch bedeutenden Zeugen der 1980er-Jahre (Pionierstellung im Holzbau, Seltenheitswert) überwiegt die privaten Eigentümerinteressen an Abbruch und Neuüberbauung, selbst bei hohem Sanierungsbedarf, da die Nutzung des Gebäudes und des restlichen Grundstücks weiterhin möglich bleibt.
- BGer 1C_612/2020Eine Enteignung ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die vorzeitige Besitznahme ist zulässig, wenn die Verwirklichung des Werks dringend notwendig ist.
- BGer 1C_172/2020Die Interessenabwägung zwischen der Durchsetzung der Gestaltungsrichtlinien (öffentliches Interesse an einheitlicher Baugestaltung) und den Eigentumsinteressen des Bauherrn muss die Bösgläubigkeit des Bauherrn, die Verhältnismässigkeit der Massnahme und den gemeindlichen Beurteilungsspielraum berücksichtigen.
- BGer 1C_173/2020Die Interessenabwägung muss die Gestaltungsrichtlinien der Gemeinde als Ausdruck ihrer Autonomie (Art. 50 Abs. 1 BV, Art. 22 KRG) und die Verhältnismässigkeit der Wiederherstellungsmassnahme (Art. 36 BV, Art. 94 KRG) umfassend berücksichtigen. Eine Duldungsverfügung setzt eine hinreichende Begründung der Gleichbehandlung im Unrecht oder…
- BGer 1C_402/2020Bauten im Gewässerraum bedürfen einer Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 Satz 2 GSchV, wenn sie nicht standortgebunden sind. Überwiegende öffentliche Interessen (Zugang zum Gewässer, Sichtbezug, Freihaltung des Gewässerraums) können eine solche Bewilligung ausschliessen, selbst wenn die Bauten optisch oder wirtschaftlich…
- BGer 1C_231/2020Die Auflage, funktionsfähige Fensterläden in rubinroter Farbe anzubringen und Zierfensterläden mit Rollläden zu verbieten, stellt einen verhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie dar, sofern sie auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht und das öffentliche Interesse am Ortsbildschutz überwiegt.
- BGer 1C_286/2020Die Rückbauverfügung für einen unbewilligt erweiterten Parkplatz im Vorgartengebiet ist verhältnismässig, wenn die Erweiterung gegen die kantonale Drittelsregel verstösst und kein überwiegendes privates Interesse an der Beibehaltung besteht.
- BGer 1C_168/2020Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone ist verhältnismässig, wenn das öffentliche Interesse an der Durchsetzung des Trennungsgrundsatzes überwiegt und der Bauherr nicht gutgläubig handelte.
- BGer 1C_230/2020Die Rückzonung von überdimensionierten Bauzonen in eine differenzierte Affektionszone ist durch ein überwiegendes öffentliches Interesse an einer konzentrierten Siedlungsentwicklung und der Vermeidung von Zersiedelung gerechtfertigt und verletzt nicht die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV, Art. 36 BV, Art. 21 Abs. 2 RPG).
- BGer 1C_577/2019Der Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG liegt im Ermessen der Behörde; ein einklagbarer Anspruch von Privatpersonen besteht nicht, selbst wenn ein Planungsbedürfnis vorliegt. Die Ablehnung einer Planungszone ist rechtmässig, wenn keine hinreichende Planungsabsicht oder keine erhebliche Änderung der Verhältnisse im Sinne von Art.…
- BGer 1C_486/2019Das öffentliche Interesse an einer Fuss- und Radwegverbindung im Siedlungsgebiet überwiegt das private Eigentumsinteresse, wenn die Verbindung das Wegnetz verdichtet, die Verkehrssicherheit erhöht und den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen verbessert.
- BGer 1C_47/2019Die Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen und -arealen nach Art. 20 und 21 GSchG ist keine Nutzungsplanung im Sinne des RPG und unterliegt daher nicht der Genehmigungspflicht gemäss Art. 26 RPG. Die Festsetzung bedarf einer gesetzlichen Grundlage, muss durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt und verhältnismässig sein.
- BGer 1C_445/2019Die Einbeziehung von Weideflächen in ein national bedeutendes Moorgebiet nach Art. 23b LPN ist rechtmässig, wenn eine enge ökologische oder visuelle Beziehung zum Kerngebiet besteht. Die Abwägung zwischen Schutzinteressen und Eigentumsrecht ist verhältnismässig, sofern die Massnahme geeignet, erforderlich und angemessen ist.
- BGer 1C_480/2019Nachträgliche Baugesuche für Umgebungsgestaltungen ausserhalb der Bauzone sind nach Art. 24c RPG nur bewilligungsfähig, wenn die Identität der Baute oder Anlage im Wesentlichen gewahrt bleibt. Die maximal zulässigen Erweiterungsmöglichkeiten können nur einmal ausgenutzt werden. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist…
- BGer 1C_265/2019Der Erhalt einer Zone d'intérêt général (ZIG) auf einer grossen, isolierten Parzelle in einer ländlichen Gemeinde widerspricht den Zielen und Prinzipien der Raumplanung (Art. 1, 3, 15 LAT), insbesondere dem Konzentrationsprinzip und dem Schutz von Natur und Landschaft, wenn kein konkreter Bedarf nachgewiesen ist und die Zone zum Mitage…
- BGer 1C_578/2019Eine in der Landwirtschaftszone errichtete Barriere ist nicht zonenkonform nach Art. 16a RPG, wenn sie nicht der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung dient, sondern primär dem Schutz vor unbefugter Nutzung. Eine nachträgliche Baubewilligung scheidet aus, und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig.
- BGer 1C_538/2019Die Umnutzung eines Gebäudes in einer Wohnzone mit hohem Wohnanteil zu einem Sexbetrieb ist mangels Zonenkonformität (ideelle Immissionen, Lärm, Wohnflächenanteil) nicht bewilligungsfähig. Die kantonale Regelung zum Wohnflächenanteil ist mit Bundesrecht vereinbar.
- BGer 1C_522/2019Die sofortige Auszonung einer kaum überbauten Parzelle ausserhalb des urbanisierten Gebiets und des Zentrumsperimeters in die Landwirtschaftszone ist rechtmässig, wenn sie auf einer vollständigen Interessenabwägung gemäss Art. 15 RPG und dem kantonalen Richtplan basiert und den Schutz des Ortsbilds (ISOS) sowie die Redimensionierung…
- BGer 1C_248/2019Ein Teilstrassenplan zur Öffentlicherklärung einer bestehenden Zufahrt kann nur dann als öffentlich gerechtfertigt gelten, wenn ein hinreichendes öffentliches Interesse an der Erschliessung besteht. Bei peripheren, unüberbauten Bauzonen mit Rückzonungspflicht ist das öffentliche Interesse zu verneinen, wenn die künftige bauliche Nutzung…
- BGer 1C_272/2019Illegale Ersatzbauten in der Landwirtschaftszone müssen auch bei geringem Umfang und Integration in bestehende Hofanlagen zurückgebaut werden, wenn sie ohne Bewilligung errichtet wurden und keine Ausnahmebewilligung nach Art. 24e RPG möglich ist. Das öffentliche Interesse an der Wahrung des Prinzips der Trennung von Bau- und…
- BGer 1C_440/2019Eine zweimalige Verlängerung einer Planungszone ist bundesrechtlich zulässig, sofern sachliche Gründe vorliegen und die Planungsarbeiten nicht unnötig verzögert wurden.
- BGer 1C_441/2019Eine zweimalige Verlängerung einer Planungszone ist bundesrechtlich zulässig, sofern sachliche Gründe vorliegen und die Planungsarbeiten nicht unnötig verzögert wurden. Die Möglichkeit einer zweiten Verlängerung dient der Flexibilität der Planungsbehörden und ist mit Art. 27 Abs. 2 RPG vereinbar.
- BGer 1C_545/2018Die Schaffung einer Zone réservée nach Art. 27 LAT zur Vorbereitung einer Densifizierung in einer Villenzone ist bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses (z. B. Wohnungsmangel) und unter Einhaltung des Verhältnismässigkeitsprinzips zulässig, auch wenn die betroffenen Parzellen bereits bebaut sind.
- BGer 1C_550/2018Die Schaffung einer Zone réservée nach Art. 27 LAT zur Vorbereitung einer Densifizierung in einer Villenzone ist bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses (z. B. Wohnungsmangel) und Einhaltung des Verhältnismässigkeitsprinzips zulässig, auch wenn die betroffenen Parzellen bereits bebaut sind.
- BGer 1C_551/2018Die Erlassung einer Zone réservée nach Art. 27 LAT ist rechtmässig, wenn sie auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht, einem öffentlichen Interesse dient und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit wahrt. Die Massnahme ist geeignet, die Planungsfreiheit der zuständigen Behörde zu sichern, und kann auch ohne detaillierte…
- BGer 1C_72/2019Ein Bauprojekt kann während eines laufenden Remaniement parcellaire urbain (RPU) gemäss Art. 18 LRRL verweigert werden, wenn es die Umsetzung des RPU behindert, selbst wenn der zugrundeliegende Plan noch nicht in Kraft getreten ist.
- BGer 1C_241/2019Die Zuweisung eines Grundstücks zur Tourismuszone ist verhältnismässig, wenn sie geeignet, erforderlich und zumutbar ist, insbesondere unter Berücksichtigung kantonaler Bestandesgarantien und der Möglichkeit, tourismusfremde Nutzungen in begrenztem Umfang zuzulassen.
- BGer 1C_400/2018Die Umzonung von Teilflächen der Parzellen 13 und 347 in Mathod (VD) von der Dorfzone in die Landwirtschaftszone zur Redimensionierung der Bauzone ist rechtmässig, da sie einem öffentlichen Interesse dient und verhältnismässig ist. Die Interessenabwägung der Vorinstanz wird bestätigt.
- BGer 1C_220/2018Ein Karting-Projekt in einer industriell ausgewiesenen Zone eines Teilnutzungsplans ist nicht zonenkonform, wenn die Zone gemäss Regelung explizit für Industrie, Handwerk, tertiäre Aktivitäten und notwendige Wohnnutzung zur Überwachung bestimmt ist und das Projekt keinen Bezug zu den im Plan festgelegten Zielen (z. B. Materialrecycling,…
- BGer 1C_494/2018Die Einleitung eines Quartierplanverfahrens muss auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruhen, im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein. Die willkürliche Ausscheidung einzelner Parzellen aus dem Planperimeter ohne sachliche Rechtfertigung verletzt die Gemeindeautonomie.
- BGer 1C_314/2018Die Einleitung eines Quartierplanverfahrens von Amtes wegen ist nur rechtmässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (insbesondere mangelnde Erschliessung) erfüllt sind und die Massnahme verhältnismässig ist. Die Gemeindeautonomie nach Art. 50 BV schützt die Entscheidungsfreiheit der Gemeinde, unterliegt aber den bundes- und…
- BGer 1C_344/2018Die Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einer rationalen Zonenplanung (Vermeidung überdimensionierter Bauzonen, Schutz der Waldrandzone) und dem privaten Eigentumsinteresse des Grundeigentümers fällt zugunsten des öffentlichen Interesses aus, sofern die Massnahme verhältnismässig ist und auf einer hinreichenden…
- BGer BGE 145 I 156Bauten und Anlagen in der Bauzone müssen so platziert werden, dass sie keine nennenswerten Auswirkungen auf eine benachbarte Landwirtschaftszone ausüben. Eine Wohnbaute direkt an der Zonengrenze ist nicht zonenkonform und muss zurückversetzt werden, sofern sie die Landwirtschaftszone beeinträchtigt.
- BGer 1C_668/2017Bauten in der Bauzone dürfen nicht ohne Prüfung der Auswirkungen auf die benachbarte Landwirtschaftszone direkt an die Zonengrenze gestellt werden. Eine zonenkonforme Bewilligung setzt voraus, dass die Baute keine nennenswerten Auswirkungen auf die Landwirtschaftszone hat oder eine Ausnahmebewilligung erteilt wird.
- BGer 1C_598/2017Die Festlegung der Anzahl Parkplätze durch die Vorinstanz auf Basis der kommunalen Parkierungspolitik und des RCU ist nicht willkürlich, selbst wenn kein formeller Parkierungskonzept nach Art. 25b aReLATeC vorliegt. Die Beschränkung der Eigentumsfreiheit ist nicht schwerwiegend, sodass nur eine Willkürkontrolle stattfindet.
- BGer 1C_273/2017Bauen ausserhalb der Bauzone ist grundsätzlich unzulässig und muss im Interesse der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet (Art. 75 Abs. 1 BV) wiederhergestellt werden. Eine Abwägung der Interessen ist nur dann entbehrlich, wenn die Widerherstellung verhältnismäßig ist; andernfalls muss die Vorinstanz die Proportionalität prüfen.
- BGer 1C_451/2017Ein kommunales Kaskadenmodell für Mobilfunkanlagen darf den bundesrechtlichen Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet nicht umkehren. Einschränkungen für Mobilfunkanlagen in Wohn- oder gemischten Zonen sind zulässig, sofern sie ideelle Immissionen verhindern und bundesrechtskonform ausgelegt werden können.
- BGer 1C_294/2017Die Massnahme M5 (Modellierung eines Geländes als Hochwasserkorridor) zur Schutz vor seltenen bis sehr seltenen Hochwasserereignissen ist im öffentlichen Interesse und verhältnismässig, sofern sie mit angemessenen Kompensationsmassnahmen für den betroffenen Biotop (Mésobromion) verbunden wird. Die Abwägung zwischen Sicherheitsinteressen…
- BGer 1C_298/2017Die Interessenabwägung zwischen Eigentumsschutz und Denkmalschutz fällt zugunsten der Eigentümer aus, wenn die Erhaltung des Gebäudes unzumutbare wirtschaftliche Belastungen verursacht und der Quartiercharakter bereits durch moderne Bauten beeinträchtigt ist.
- BGer 1C_279/2017Die Interessenabwägung fiel zugunsten des öffentlichen Interesses an der Revitalisierung des Stadtzentrums aus, da der Plan de quartier Saint-Laurent die städtebauliche Harmonie verbessert, technische Notwendigkeiten erfüllt und die ISOS-Schutzziele für den Sektor der Unterstadt (Schutzziel A) nicht verletzt.
- BGer 1C_347/2017Gewerbliche Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone ist ohne bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb nach Art. 16a bis RPG und Art. 34b RPV nicht zonenkonform. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24e RPG scheidet aus, wenn die Haltung nicht hobbymässig, sondern gewerblich erfolgt. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist…
- BGer 1C_587/2017Die Péremption eines Baubewilligungsverfahrens nach Art. 118 LATC ist bei Nichtbeginn der Bauarbeiten innerhalb der Frist rechtmässig, selbst wenn vorbereitende Massnahmen oder Investitionen getätigt wurden. Der Grundsatz der Rechtsklarheit überwiegt hier das Vertrauensinteresse des Bauherrn.
- BGer 1C_180/2017Gemeinden dürfen in der Landwirtschaftszone Vorschriften über den Erstwohnungsanteil erlassen, wenn sie hierzu durch kantonales Recht oder bundesrechtliche Regelungen (insbesondere ZWG) ermächtigt sind. Die umstrittene Regelung im Baureglement der Einwohnergemeinde Grindelwald ist verhältnismässig und mit der Eigentumsgarantie vereinbar.
- BGer 1C_549/2016Das System des Flurbereinigungsverbands mit realer Ausgleichung (Péréquation réelle) bleibt auch nach der Revision des Raumplanungsgesetzes (LAT) vom 15. Juni 2012 mit Art. 5 LAT vereinbar. Die kumulative Erhebung einer Mehrwertabgabe nach Art. 5 Abs. 1bis LAT und der realen Ausgleichung ist grundsätzlich zulässig, sofern eine…
- BGer 1C_479/2017Die Umzonung eines Gebiets mit schutzwürdigem Ortsbild (KOBI/ISOS) von Kernzone I in Kernzone II ist unzulässig, wenn die neuen Zonenbestimmungen die Erhaltung der Bebauungsstruktur nicht ausreichend sicherstellen. Eine generelle Zulassung von Kreuzfirsten und Quergiebeln widerspricht den ortsbildschützerischen Vorgaben des Richtplans.
- BGer 1C_183/2017Ein Hochwasserschutzprojekt mit Geschieberückhalteanlagen und Gewässeraufweitung ist standortgebunden und verhältnismässig, wenn passive Schutzmassnahmen und Alternativen geprüft wurden und das öffentliche Interesse am Schutz von Menschen und Sachwerten überwiegt.
- BGer 1C_588/2016Ein Bauvorhaben kann trotz vorheriger Vorabbewilligung verweigert werden, wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Umstände (z. B. Erlass eines Lärmkatasters) ändern und die geltenden Lärmschutzvorschriften (Art. 22 LPE, Art. 31 OPB) nicht eingehalten werden können. Eine Interessenabwägung nach Art. 31 Abs. 2 OPB ist erforderlich,…
- BGer 1C_100/2017Die offene Verlegung eines Gewässers im Siedlungsgebiet zum Hochwasserschutz und zur Renaturierung ist verhältnismässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, öffentliche Interessen (Hochwasser- und Naturschutz) überwiegen und keine gleich geeigneten, milderen Alternativen bestehen.
- BGer 1C_171/2017Die Bestandesgarantie nach Art. 24c RPG schützt nur Bauten, deren Identität im Wesentlichen gewahrt bleibt; eine Umnutzung zu Wohnzwecken mit Einbau sanitärer Einrichtungen und Heizung in einer Scheune in der Landwirtschaftszone stellt keine teilweise Änderung dar. Der Rückbauanspruch der Behörden ist nicht verwirkt, wenn der Bauherr…
- BGer 1C_191/2017Die Nichtbewilligung einer Hundepension in einer Wohn- und Gewerbezone (WG2) wegen fehlender Zonenkonformität und das Fehlen ausserordentlicher Umstände für eine Ausnahmebewilligung verletzen weder das Willkürverbot noch die Wirtschaftsfreiheit, sofern der Eingriff verhältnismässig ist.
- BGer 1C_569/2016Die Interessen an der Erschliessung eines Gestaltungsplangebiets (private und öffentliche Interessen) überwiegen die geringen Interessen der Anstösser an der Aufrechterhaltung eines Winterwegs mit entfallener Verkehrsbedeutung. Die Abrufung ist bei wesentlichen Veränderungen der Verhältnisse und unter Berücksichtigung aller betroffenen…
- BGer 1C_241/2016Die Erstellung einer Reservationszone nach Art. 46 LATC und der damit verbundene Baubewilligungsverweigerung nach Art. 77 LATC sind rechtmässig, wenn sie einem öffentlichen Interesse dienen und dem Verhältnismässigkeitsprinzip entsprechen. Eine Verletzung des Prinzips von Treu und Glauben liegt nicht vor, wenn keine konkreten…
- BGer 1C_509/2016Das Bundesgericht bestätigt die Vorinstanz: Das öffentliche Interesse an Transparenz über die Abfallbehandlung überwiegt die geltend gemachten privaten Geheimhaltungsinteressen der Betreiberinnen, da konkrete Gefährdungen nicht dargelegt wurden und das Öffentlichkeitsprinzip (Art. 17 KV/ZH, § 20 IDG/ZH) Vorrang geniesst.
- BGer 1C_384/2015Eine Planungszone nach Art. 27 LPT (bzw. Art. 57 LST) ist rechtmässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, einem überwiegenden öffentlichen Interesse dient und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit wahrt. Ein zeitweiliges Verbot der juristischen Parzellenteilung kann zur Sicherung der Einheitlichkeit eines kulturellen…
- BGer 1C_287/2016Der Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG ist rechtmässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die Planungszone dient der Sicherung der Entscheidungsfreiheit der Planungsbehörden und ist auch bei bestehenden Gestaltungsplänen zulässig, sofern keine Zusicherung…
- BGer 1C_378/2016Der Déklassement einer überdimensionierten Bauzone in eine Landwirtschaftszone ist rechtmässig, wenn er auf objektiven Kriterien und einer verhältnismässigen Interessenabwägung gemäss Art. 15 LAT und Art. 3 OAT basiert. Die Aktualität der Bedarfsberechnung ist nicht ständig zu prüfen, und der Faktor zur Dimensionierung der Bauzone darf…
- BGer 1C_140/2016Die Zuweisung von Grundstücken zur Tourismuszone in der Bau- und Zonenordnung der Stadt Luzern ist mit der Wirtschaftsfreiheit vereinbar, wenn sie raumplanerisch bedingt ist, auf einer gesetzlichen Grundlage beruht und verhältnismässig ist.
- BGer 1C_95/2016Die Genehmigung einer Weganlage mit Stahltreppe als Werk öffentlichen Nutzens ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, wenn sie einem öffentlichen Interesse dient und verhältnismässig ist. Ein Lärmgutachten ist nicht erforderlich, wenn die zu erwartenden Lärmimmissionen geringfügig sind und durch Auflagen weiter reduziert werden können.
- BGer 1C_122/2016Ordres de remise en état für nicht konforme Dachausbauten sind rechtmässig, wenn die Höhe der Räume nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht und die Salubrität der Wohnnutzung nicht gewährleistet ist. Die Proportionalität der Massnahme ist gegeben, wenn die Abweichungen nicht geringfügig sind und ein öffentliches Interesse…
- BGer 1C_299/2015Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei einer unbewilligten Überschreitung der zulässigen Attikageschossfläche ist verhältnismässig, wenn die Abweichung erheblich ist und gewichtige öffentliche Interessen (Rechtsgleichheit, bauliche Ordnung) überwiegen, selbst bei fehlendem guten Glauben des Bauherrn.
- BGer 1C_355/2015Die Erstellung eines Fussgängerwegs auf Privatgrund ist zulässig, wenn sie auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht, einem öffentlichen Interesse dient und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit wahrt. Die Interessenabwägung muss dabei die konkreten Umstände des Einzelfalls berücksichtigen.
- BGer 1C_144/2015Die Festsetzung einer Hotelzone kann einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie darstellen, wenn die rentable Nutzung der Zone innerhalb des Planungshorizonts nicht realistisch ist und die Nutzungsmöglichkeiten stärker eingeschränkt werden als in einer Nichtbauzone.
- BGer BGE 142 I 162Raumplanerische Massnahmen wie die Schaffung einer Tourismuszone sind mit der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 und 94 BV) vereinbar, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, im öffentlichen Interesse liegen, verhältnismässig sind und nicht den Wettbewerb verzerren.
- BGer BGE 142 I 26Die vom Kantonsrat erlassene Regelung zur Standortbestimmung von Mobilfunkantennen im Kanton Tessin verletzt das Gewaltenteilungsprinzip und die Gemeindeautonomie, da sie in die raumplanerische Kompetenz der Gemeinden eingreift. Ein Kaskadenmodell zur Standortpriorisierung ist nur dann zulässig, wenn es auf die konkreten Verhältnisse…
- BGer 1C_179/2013Die Interessenabwägung zwischen der hobbymässigen Pferdehaltung und dem Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet fällt zugunsten des Raumplanungsrechts aus, da die vorgenommenen Änderungen die Identität der Baute und Umgebung nicht mehr wahren und die zulässigen Mindestflächen bereits überschritten wurden.
- BGer 1C_463/2011Die Interessenabwägung zwischen lufthygienischen Belangen und wirtschaftlichen Erwägungen (Wettbewerbsneutralität, Lenkungswirksamkeit) fällt zugunsten der Vorinstanz aus: Isolierte Parkgebühren von Fr. 2.--/h sind nicht zwingend lenkungswirksam und können zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
- BGer 1C_51/2012Die Interessenabwägung zwischen der Standortsteuerung von Mobilfunkanlagen (Schutz vor ideellen Immissionen in Wohnzonen) und den Interessen der Mobilfunkbetreiber (Wirtschaftsfreiheit, Informationsfreiheit, Versorgungsauftrag) ist zulässig, sofern die Regelung auf visuell wahrnehmbare Anlagen beschränkt wird und die Gemeinde die…
- BGer 1C_36/2011Die Gemeinde darf im Rahmen ihrer Nutzungsplanung fossil-thermische Kraftwerke ausschliessen, sofern überwiegende raumplanerische Interessen vorliegen. Eine kommunale Ausnahmebestimmung mit einem Gesamtwirkungsgrad von 85 % ist jedoch unverhältnismässig und widerspricht den Grundrechten.
- BGer 1C_285/2007Die Umzonung des Gebiets Blözen in eine Zone mit noch nicht bestimmter Nutzung ist im überwiegenden öffentlichen Interesse und verhältnismässig, da sie der haushälterischen Bodennutzung, dem Landschaftsschutz und der Freihaltung von Naherholungsgebieten dient und mit den Zielen des RPG vereinbar ist.
- BGer 1A.159/2005Bei fehlenden Immissionsgrenzwerten für Glockengeläut ist eine Einzelfallabwägung zwischen dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung und dem öffentlichen Interesse an der Tradition vorzunehmen; dabei sind die lokalen Gegebenheiten und die Verhältnismässigkeit massgebend.
- BGer 1P.539/2003Die nachträgliche Planungszone kann einem Baugesuch nicht entgegengehalten werden, wenn sie erst im Rechtsmittelverfahren erlassen wird und die privaten Interessen des Gesuchstellers (Rechtssicherheit, Vertrauensschutz) überwiegen. Die Interessenabwägung muss konkret und nicht pauschal erfolgen.
- BGer 1A.129/2002Das öffentliche Interesse am Schutz eines regional bedeutenden Flachmoor-Biotops überwiegt die privaten Eigentumsinteressen, selbst bei teilweise beeinträchtigter Moorqualität und früherer Bauzonenzuteilung, sofern die Schutzmassnahmen verhältnismässig sind.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.