Entscheid vom 21.12.2022 · Kanton FR

BGer 1C_609/2021

Teilweise gutgeheissen

Die Nichtbewilligung von Bauperimetern auf einer Parzelle in einem ISOS-geschützten Dorfkern ohne vollständige Interessenabwägung nach Art. 3 OAT verletzt das Verhältnismäßigkeitsprinzip und die Eigentumsgarantie, wenn mildere Massnahmen möglich sind.

BGer 1C_609/2021 vom 21.12.2022 (Teilweise gutgeheissen)

Planungsanlass

Betroffenes Schutzgut

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  2. BGer 1C_754/202520.08.2026 · AbgewiesenDie Festlegung des Gewässerraums gemäss Art. 36a GSchG und Art. 41b GSchV ist bundesrechtskonform, wenn sie den natürlichen Funktionen der Gewässer dient und keine unverhältnismässige Eigentumsbeschränkung darstellt. Eine Anpassung der Gewässerraumbreite in dicht überbauten Gebieten setzt eine restriktive Auslegung dieses Begriffs voraus.
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  5. BGer 1C_593/202430.06.2026 · AbgewiesenDie Bewilligungsfähigkeit einer Murgang-Warnanlage hängt nicht massgebend von der Einstufung in der Gefahrenkarte ab, wenn der Schutz von Leib und Leben den Eingriff in private Rechte überwiegt. Die Gefahrenkarte ist vorfrageweise überprüfbar, wenn sie direkter Anlass für ein Bauvorhaben ist.
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Weitere Entscheide dazu

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.