Die Schaffung einer Zone réservée nach Art. 27 LAT zur Vorbereitung einer Densifizierung in einer Villenzone ist bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses (z. B. Wohnungsmangel) und unter Einhaltung des Verhältnismässigkeitsprinzips zulässig, auch wenn die betroffenen Parzellen bereits bebaut sind.
BGer 1C_545/2018 vom 19.11.2019 (Abgewiesen)Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.