Entscheid vom 06.03.2025 · Kanton SG

VGer SG B 2023/174

Abgewiesen

Ein Teilstrassenplan zur Erschliessung eines Grundstücks, dessen Auszonung ernsthaft in Betracht fällt, darf nicht genehmigt werden, da die Erschliessung auf die Nutzungsplanung abzustimmen ist und ein öffentliches Interesse fehlt, solange die künftige Zonenzuteilung ungewiss ist.

VGer SG B 2023/174 vom 06.03.2025 (Abgewiesen)

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.