Entscheid vom 26.02.2019 · Kanton SG

VGer SG B 2017/75

Abgewiesen

Die Offenlegung eines eingedolten Baches auf einer Parzelle in der Landwirtschaftszone ist verhältnismässig, wenn das öffentliche Interesse an der Gewässerökologie die landwirtschaftlichen Nachteile überwiegt und keine erheblichen Nachteile für die Nutzung entstehen. Eine nachträgliche Bewilligung für den Ersatz einer Eindolung kann…

VGer SG B 2017/75 vom 26.02.2019 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.