Entscheid vom 24.05.2022 · Kanton SZ

BGer 1C_651/2021

Abgewiesen

Ein nachträgliches Baugesuch für einen Ersatzbau Schopf ausserhalb der Bauzone ist nicht zu bewilligen, wenn die Baute nicht standortgebunden ist und überwiegende öffentliche Interessen (insbesondere Naturschutz) entgegenstehen. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, selbst bei Bösgläubigkeit des Bauherrn.

BGer 1C_651/2021 vom 24.05.2022 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.