Entscheid vom 13.05.2025 · Kanton AG

BGer 1C_653/2023

Abgewiesen

Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei baubewilligungspflichtiger Umnutzung ist verhältnismässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und die Abwägung der Interessen die Zumutbarkeit ergibt. Vertrauensschutz greift nicht, wenn die Bauherrschaft wusste oder wissen…

BGer 1C_653/2023 vom 13.05.2025 (Abgewiesen)

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.