Die Zuweisung eines Grundstücks zur Tourismuszone ist verhältnismässig, wenn sie geeignet, erforderlich und zumutbar ist, insbesondere unter Berücksichtigung kantonaler Bestandesgarantien und der Möglichkeit, tourismusfremde Nutzungen in begrenztem Umfang zuzulassen.
BGer 1C_241/2019 vom 19.08.2019 (Abgewiesen)Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
Entscheide zur selben Frage
- BGer 1C_19/2025Bei Mobilfunkanlagen innerhalb der Bauzone ist weder ein Bedürfnisnachweis noch eine Standortgebundenheit oder eine umfassende Interessenabwägung mit Prüfung von Alternativstandorten erforderlich, sofern keine ISOS-geschützten Bauten beeinträchtigt werden. Elektrosensibilität rechtfertigt keine über die NISV hinausgehenden…
- BGer 1C_317/2025Die Flächen für Wellness, Fitness, Sauna, Pool und Spielzimmer in einem Wohngebäude sind als surface utile principale (SUP) im Sinne von Art. 11 Abs. 2 LRS zu qualifizieren und unterliegen damit der 30%-Erweiterungsbegrenzung für Altbauten.
- BGer 1C_264/2026Die Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid zur aufschiebenden Wirkung ist gegenstandslos geworden, da das vorinstanzliche Verfahren abgeschlossen wurde. Ein nicht wieder gutzumachender Nachteil im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG liegt nicht vor.
- BGer 1C_266/2026Die Beschwerde gegen die Verweigerung der aufschiebenden Wirkung ist aufgrund Gegenstandslosigkeit abzuschreiben, da das vorinstanzliche Verfahren abgeschlossen wurde. Ein nicht wieder gutzumachender Nachteil im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG liegt nicht vor.
- BGer 1C_370/2025Eine Beeinträchtigung eines ISOS-geschützten Objekts durch eine Mobilfunkanlage kann nicht offensichtlich ausgeschlossen werden, wenn das Vorhaben in dessen Umgebung geplant ist. Der Einbezug der kantonalen Fachstelle nach Art. 7 NHG ist daher zwingend, bevor eine Interessenabwägung vorgenommen wird.
- BGer 1C_93/2025Ein Bauvorhaben in der Bauzone mit Abbruch einer historisch inventarisierten Villa (Note 4) und Neubau eines Mehrfamilienhauses ist zulässig, wenn die planerischen und denkmalschützerischen Vorgaben eingehalten werden und eine Interessenabwägung stattgefunden hat. Ein präjudizieller Kontrollantrag zur Nutzungsplanung ist nur bei…
Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.