Eine im Rahmen eines Wasserbauprojekts gesetzlich vorgeschriebene ökologische Aufwertungsmassnahme (Amphibienteich) ist auch dann Bestandteil des Enteignungsgegenstands, wenn sie nicht dem Hochwasserschutz dient; die Dienstbarkeit stützt sich auf Art. 26 Abs. 4 WBG i.V.m. Art. 5 Bst. a KEntG. Lärmimmissionen durch Geburtshelferkröten…
VGer BE 100 2025 329 vom 13.05.2026 (Abgewiesen)Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
Entscheide zur selben Frage
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.