Entscheid vom 21.06.2023 · Kanton AG

VGer AG WBE.2022.262

Abgewiesen

Das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit überwiegt das private Interesse der Strassenanstösser an der Beibehaltung von Querparkplätzen, die nie formell bewilligt und stets unter dem Vorbehalt der Beseitigung bei Strassenausbau geduldet worden sind. Die Verhältnismässigkeit eines kantonalen Strassenbauprojekts ist gewahrt,…

VGer AG WBE.2022.262 vom 21.06.2023 (Abgewiesen)

Planungsanlass

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.