Bestimmung · 176 Entscheide

Art. 24 RPG

176 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
176
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Entscheide zu Art. 24 RPG

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  1. BGer 1C_39/202504.09.2026 · GutgeheissenEine DAB+-Antenne ausserhalb der Bauzone ist nicht automatisch relativ standortgebunden, nur weil sie an bestehende Anlagen montiert wird. Vielmehr muss im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung nach Art. 24 RPG nachgewiesen werden, dass der Standort für die Erzielung einer konzessionsgerechten Versorgung besonders vorteilhaft ist…
  2. BGer 1C_710/202517.08.2026 · AbgewiesenDie Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG als standortgebunden, und die Vorinstanz verletzte kein Bundesrecht, indem sie die relative Standortgebundenheit bejahte und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen sahen.
  3. BGer 1C_33/202513.08.2026 · AbgewiesenEine Motocross-Piste in der Landwirtschafts- und Waldzone ohne gültige Bewilligung ist illegal und muss gemäss Art. 24 ff. RPG rückgebaut werden. Der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nicht vor einer Rückbauanordnung, wenn die zuständigen Behörden nie eine gültige Bewilligung erteilt haben und das öffentliche Interesse an der…
  4. BGer 1C_226/202517.07.2026 · AbgewiesenEin Weidezaun mit Durchfahrtsgatter in der Landwirtschaftszone ist nur zonenkonform, wenn er am Standort der Weideflächen platziert ist und die landwirtschaftliche Notwendigkeit objektiv begründet ist. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn die Baute nicht legalisierbar ist und ein öffentliches…
  5. BGer 1C_221/202422.06.2026 · AbgewiesenEine Nutzung im übrigen Gemeindegebiet als Materialdepot und Umschlagplatz für Maschinen und Materialien unterliegt der Baubewilligungspflicht und ist ohne Bewilligung rechtswidrig. Eine Besitzstandsgarantie nach Art. 24c RPG scheidet aus, wenn die Nutzung nicht vor dem 1. Juli 1972 rechtmässig erstellt wurde.
  6. BGer 1C_379/202517.06.2026 · AbgewiesenEin Standortdatenblatt für Mobilfunkanlagen mit adaptiven Antennen genügt den Anforderungen der NISV, wenn es den adaptiven Betrieb und die Anzahl Sub-Arrays angibt; die Angabe des Korrekturfaktors oder der maximalen Sendeleistung ist nicht erforderlich.
  7. BGer 1C_359/202411.06.2026 · AbgewiesenDer Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone ist als standortgebunden zu qualifizieren (Art. 24bis Abs. 3 RPG). Die geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform, und die Worst-Case-Beurteilung adaptiver Antennen ist zulässig.
  8. BGer 1C_353/202508.06.2026 · AbgewiesenDie relative Standortgebundenheit einer Brutplattform für Flussseeschwalben und Lachmöwen im Zürichsee wurde bejaht, da eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 24 RPG ergab, dass der gewählte Standort gegenüber Alternativen deutlich vorteilhafter ist und keine überwiegenden entgegenstehenden Interessen bestehen.
  9. BGer 1C_580/202422.05.2026 · GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen land- und forstwirtschaftlicher Erschliessung und dem Schutz des BLN-Objekts 'Maderanertal - Fellital' scheiterte an unvollständigen Abklärungen zur Erforderlichkeit des Vorhabens, zur Beeinträchtigung schutzwürdiger Lebensräume und zur verbindlichen Festlegung von Ersatzmassnahmen.
  10. BGer 1C_371/202407.04.2026 · AbgewiesenEine Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt ab 1. Januar 2026 gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG von Gesetzes wegen als standortgebunden. Die Bewilligung einer solchen Anlage setzt zudem voraus, dass keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen (Art. 24 lit. b RPG).
  11. BGer 1C_438/202531.03.2026 · GutgeheissenDie Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt ab 1. Januar 2026 gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG von Gesetzes wegen als standortgebunden. Die Anforderungen an das Standortdatenblatt und die Antennendiagramme nach NISV sind bundesrechtlich abschliessend geregelt; zusätzliche kantonale Vorgaben sind unzulässig.
  12. BGer 1C_429/202426.03.2026 · Teilweise gutgeheissenEine Baute ausserhalb der Bauzone geniesst nur dann Besitzstandsschutz nach Art. 24c RPG, wenn sie bestimmungsgemäss nutzbar ist. Fehlt diese Voraussetzung, ist eine nachträgliche Baubewilligung ausgeschlossen, und der Rückbau kann angeordnet werden, sofern die Verhältnismässigkeit gewahrt ist.
  13. BGer 1C_225/202509.02.2026 · AbgewiesenEine Grünzone im Siedlungsgebiet, die oberirdisch dem Ortsbildschutz dient, kann unterirdisch als eingeschränkte Bauzone qualifiziert werden, wenn dort boden- und standortunabhängige Bauten wie öffentliche Parkierungsanlagen zugelassen sind. In diesem Fall findet das Verfahren für Bauten innerhalb der Bauzonen Anwendung, nicht dasjenige…
  14. BGer BGE 152 II 35001.01.2026 · AbgewiesenEine Grünzone im Siedlungsgebiet, die oberirdisch dem Ortsbildschutz dient, aber unterirdisch explizit den Bau öffentlicher Parkierungsanlagen erlaubt, kann als eingeschränkte Bauzone qualifiziert werden. Damit entfällt das Erfordernis einer kantonalen Bewilligung nach Art. 24 RPG, und eine Bundesaufgabe liegt nicht vor.
  15. BGer 1C_502/202415.12.2025 · AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung für eine Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone nach Art. 24 RPG setzt relative Standortgebundenheit und eine umfassende Interessenabwägung voraus. Die Vorinstanz bejahte beides zu Recht, da der Standort funktechnisch notwendig und die Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds durch Auflagen minimiert wurden.
  16. BGer 1C_433/202430.10.2025 · AbgewiesenEine PV-Anlage an der Fassade einer widerrechtlich errichteten Remise in der Landwirtschaftszone ist nicht standortgebunden gemäss Art. 32c Abs. 1 lit. a RPV, da die Fassade nicht längerfristig rechtmässig besteht. Eine Vordachverlängerung ohne betriebliches Bedürfnis ist in der Landwirtschaftszone unzulässig.
  17. BGer 1C_659/202423.10.2025 · Teilweise gutgeheissenDie nachträgliche Baubewilligung für eine Natursteinstützmauer und einen Brennholzunterstand in der Landwirtschaftszone wurde zu Recht verweigert, da keine Standortgebundenheit im Sinne von Art. 24 lit. a RPG vorlag. Der Rückbau ist verhältnismässig und dient der Durchsetzung des Trennungsgrundsatzes.
  18. BGer 1C_403/202406.10.2025 · AbgewiesenDie koordinierte Beurteilung von kantonaler Ausnahmebewilligung und kommunaler Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone durch das Verwaltungsgericht genügt dem Koordinationsgebot nach Art. 25a Abs. 2 lit. d RPG. Der Korrekturfaktor für adaptive Antennen nach Ziff. 63 NISV ist bundesrechtskonform.
  19. BGer 1C_416/202402.10.2025 · AbgewiesenEine Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone ist standortgebunden nach Art. 24 lit. a RPG, wenn sie eine absolute Deckungslücke in einem ausschliesslich ausserhalb der Bauzone liegenden Gebiet schliesst und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Die Interessenabwägung muss alle relevanten öffentlichen und privaten Interessen…
  20. BGer 1C_121/202425.07.2025 · GutgeheissenEin isolierter, nicht bebauter Industriezonenbereich inmitten landwirtschaftlicher Fläche widerspricht dem Konzentrations- und Trennungsprinzip (Art. 24 ff. RPG) und ist bei sensibler Veränderung der Umstände (Art. 21 Abs. 2 RPG) einer inzidenten Planungsprüfung zu unterziehen. Die ISOS-Einstufung und der regionale Überbedarf an…
  21. BGer 1C_678/202403.07.2025 · AbgewiesenDie Surélévation eines Gebäudes ausserhalb der Bauzone erfüllt nicht die Voraussetzungen von Art. 24c Abs. 4 RPG, wenn die ursprüngliche Höhe bereits eine zonenkonforme Nutzung ermöglichte und die Identität des Gebäudes nicht gewahrt bleibt.
  22. BGer 1C_392/202313.05.2025 · AbgewiesenDie relative Standortgebundenheit einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone ist zu bejahen, wenn funktechnische Gründe und die bestehende Infrastruktur einen Standort in der Nichtbauzone gegenüber einer Bauzone als erheblich vorteilhafter erscheinen lassen und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
  23. BGer 1C_704/202413.05.2025 · GutgeheissenBei der Schätzung des Verkehrswerts von unüberbautem Land in Freihalte- oder Erholungszonen ist die Vergleichsmethode prioritär anzuwenden; nur bei Fehlen tauglicher Vergleichspreise darf auf andere Methoden (z. B. Ertragswertmethode) ausgewichen werden. Die Vorinstanz hat ihre Untersuchungspflicht verletzt, indem sie keine…
  24. BGer 1C_248/202402.05.2025 · AbgewiesenDie relative Standortgebundenheit einer Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone nach Art. 24 RPG ist zu bejahen, wenn sie primär der Versorgung von Nichtbaugebieten dient, keine erhebliche Zweckentfremdung bewirkt und keine zusätzliche Belastung des Orts- und Landschaftsbilds verursacht.
  25. BGer 1C_212/202424.04.2025 · AbgewiesenDie asylrechtliche Plangenehmigung nach Art. 95a AsyIG hat Sondernutzungsplancharakter und ersetzt kantonale Planungs- und Bewilligungspflichten; die Interessenabwägung zugunsten des Bundesasylzentrums ist sachlich vertretbar.
  26. BGer 1C_674/202317.04.2025 · AbgewiesenDie Bewilligung einer Mobilfunkantenne ausserhalb der Bauzone auf einer landwirtschaftlichen Parzelle ist rechtmässig, wenn die Standortwahl durch die Destination relativ zwingend ist und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen (Art. 24 RPG). Die ISOS-Schutzziele sind zu berücksichtigen, aber nicht massgebend, wenn die Parzelle…
  27. BGer 1C_170/202405.03.2025 · GutgeheissenDie zuständige kantonale Behörde muss bei allen Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone über die Zonenkonformität und die Ausnahmebewilligungsfähigkeit entscheiden; eine Vorababweisung durch die Gemeinde ohne Einbezug der kantonalen Behörde verstösst gegen Art. 25 Abs. 2 RPG und das Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG.
  28. BGer 1C_124/202504.03.2025 · NichteintretenEin Recours gegen eine kantonale Irrecevabilitätsentscheidung ist unzulässig, wenn die Beschwerdeführerin die kantonalen Erwägungen zur fehlenden Prozesslegitimation nicht substantiiert anfechtet.
  29. BGer 1C_241/202412.02.2025 · GutgeheissenEin gespaltener Rechtsmittelweg bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone, der eine ganzheitliche Überprüfung der koordinationspflichtigen Entscheide verhindert, verstösst gegen Art. 25a i.V.m. Art. 33 Abs. 4 RPG. Die Kantone müssen einheitliche Rechtsmittelinstanzen vorsehen, um eine materielle Koordination zu gewährleisten.
  30. BGer BGE 151 II 91801.01.2025 · GutgeheissenDie kantonale Regelung in Art. 87 Abs. 3 KRG/GR, wonach die Gemeinde ein Baugesuch ausserhalb der Bauzone ohne Weiterleitung an die kantonale Fachbehörde abweisen kann, ist mit Art. 25 Abs. 2 RPG unvereinbar. Bei parallelen Zuständigkeiten müssen kommunale und kantonale Behörden ihre Entscheide inhaltlich abstimmen und formell…
  31. BGer 1C_531/202310.12.2024 · AbgewiesenWohnraum in der Landwirtschaftszone ist nur zonenkonform, wenn er für den landwirtschaftlichen Betrieb objektiv unentbehrlich ist. Die Standortgebundenheit für Ausnahmebewilligungen nach Art. 24 RPG beurteilt sich nach denselben Kriterien. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn überwiegende…
  32. BGer 1C_645/202310.12.2024 · AbgewiesenEin Rückbau von widerrechtlich errichteten Anlagen ausserhalb der Bauzone ist auch nach langjähriger Duldung anzuordnen, wenn keine nachträgliche Bewilligung möglich ist und keine Vertrauensschutzgründe vorliegen. Der Trennungsgrundsatz zwischen Bau- und Nichtbaugebiet überwiegt private Interessen am Erhalt der Anlage.
  33. BGer 1C_623/202209.12.2024 · GutgeheissenDie relative Standortgebundenheit einer SAC-Hütte ausserhalb der Bauzone ist zu verneinen, wenn keine gewichtigen objektiven Gründe den Standort als erheblich vorteilhafter erscheinen lassen und die Interessenabwägung den strengen Massstab zur Verhinderung der Zersiedelung nicht erfüllt.
  34. BGer 1C_182/202316.08.2024 · AbgewiesenEin ausserhalb der Bauzone liegendes Grundstück muss bei widerrechtlicher Nutzung (hier: Aéromodélisme) in den rechtmässigen Zustand zurückversetzt werden; eine 30-jährige Verjährungsfrist für die Wiederherstellungspflicht besteht ausserhalb der Bauzone nicht. Die Anordnung ist verhältnismässig, wenn sie dem verfassungsmässigen Prinzip…
  35. BGer 1C_102/202209.07.2024 · AbgewiesenDie nachträgliche Bewilligung von Nebenbauten ausserhalb der Bauzone setzt voraus, dass diese für die Nutzung der Hauptbaute erforderlich sind und die Identität der Baute in den wesentlichen Zügen gewahrt bleibt. Ein körperlicher Zusammenhang zwischen Haupt- und Nebenbaute ist grundsätzlich erforderlich, es sei denn, besondere Gründe…
  36. BGer 1C_22/202309.07.2024 · GutgeheissenEin Bauvorhaben auf einer im kommunalen Zonenplan als weisse Fläche dargestellten Parzelle ist nur dann als innerhalb der Bauzone gelegen zu betrachten, wenn dies aufgrund objektiver, gebietsbezogener Kriterien nachweisbar ist. Fehlt eine solche Zuordnung, handelt es sich um ein Vorhaben ausserhalb der Bauzone, für das eine…
  37. BGer 1C_626/202214.05.2024 · AbgewiesenDie Baubewilligung für den Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen ist rechtmässig, wenn die Parzelle als zum Baugebiet zugehörig gilt und der Korrekturfaktor nicht Streitgegenstand ist. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG ist nicht erforderlich, wenn das Vorhaben zonenkonform ist.
  38. BGer 1C_416/202221.03.2024 · AbgewiesenDie Bewilligungspflicht für Bauten und Anlagen gemäss Art. 22 RPG wird durch Art. 35 FMG nicht ausgeschlossen. Für die Verlegung von Fernmeldeleitungen ausserhalb der Bauzone sind zusätzlich zur Bewilligung nach Art. 35 FMG kantonale Baubewilligungen erforderlich.
  39. BGer 1C_547/202219.03.2024 · Teilweise gutgeheissenDie kommunale Bestimmung, die einen objektiven Bedarfsnachweis für Mobilfunkanlagen verlangt, verstösst gegen die Fernmeldegesetzgebung, da sie den marktwirtschaftlichen Wettbewerb zwischen Mobilfunkanbietern unzulässig einschränkt. Andere Nachweispflichten (Mitbenützung, Ortsbildschutz) sind bei bundesrechtskonformer Auslegung zulässig.
  40. BGer 1C_215/202215.02.2024 · AbgewiesenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei widerrechtlich deponiertem Aushubmaterial ausserhalb der Bauzone ist verhältnismässig, wenn das öffentliche Interesse an Raumplanung, Gewässer- und Naturschutz die privaten Interessen der Eigentümerin überwiegt.
  41. BGer 1C_398/202215.09.2023 · AbgewiesenDie Terrainveränderung in der Landwirtschaftszone ist mangels Zonenkonformität zu verweigern, da überwiegende öffentliche Interessen des Naturschutzes (Regenerations- und Vernetzungspotenzial als Feuchtgebiet) der Bodenaufwertung entgegenstehen (Art. 34 Abs. 4 lit. b RPV).
  42. BGer 1C_492/202212.09.2023 · AbgewiesenEin Gebäude oder eine Anlage ausserhalb der Bauzone erfordert gemäss Art. 24 Abs. 1 lit. a RPG eine standortgebundene Nutzung. Reine wirtschaftliche oder praktische Gründe genügen nicht, um eine solche Standortgebundenheit zu begründen.
  43. BGer 1C_488/202205.09.2023 · AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG für ein neues, freistehendes Gebäude ausserhalb der Bauzone scheidet aus, wenn es sich nicht um eine massvolle Erweiterung eines bestehenden, zonenwidrigen Bauwerks handelt. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist bei bösgläubigem Verhalten der Eigentümer verhältnismässig.
  44. BGer 1C_585/202231.08.2023 · AbgewiesenEine befristete Zwischennutzung in einer Zone für öffentliche Zwecke kann als Ausnahmebewilligung gemäss kantonalem Recht (hier § 37 PBG/LU) zulässig sein, wenn sie der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient und die öffentlichen Interessen die privaten überwiegen. Die Planungspflicht nach Art. 2 RPG ist nicht verletzt, wenn die…
  45. BGer 1C_561/202115.08.2023 · NichteintretenFehlendes Rechtsschutzinteresse der Beschwerdeführerin an der Feststellung der Nichtigkeit von Baubewilligung und Ausnahmebewilligung, da die bewilligten Arbeiten bereits abgeschlossen sind und kein praktischer Nutzen aus der Feststellung resultiert.
  46. BGer 1C_15/202207.08.2023 · AbgewiesenEin Vordach in der Landwirtschaftszone ist nicht zonenkonform nach Art. 16a RPG i.V.m. Art. 34 RPV, wenn die betriebliche Notwendigkeit fehlt, weil bestehende Ökonomiebauten für die Unterbringung von Maschinen genutzt werden können. Ein unrechtmässiger Vorbestand (Zweitwohnung) in der Landwirtschaftszone kann nicht als altrechtliche…
  47. BGer 1C_528/202103.08.2023 · GutgeheissenBauten ausserhalb der Bauzone ohne Bewilligung müssen vollständig abgerissen werden, um den Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebieten zu wahren. Eine nur teilweise Beseitigung ist unzulässig, wenn keine rechtfertigenden Gründe vorliegen.
  48. BGer 1C_538/202125.07.2023 · AbgewiesenDie Nutzung eines in der Landwirtschaftszone gelegenen Flurwegs als Zufahrt zu einem bereits hinreichend erschlossenen Grundstück in einer Weilerzone bedarf einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG, die mangels Standortgebundenheit und aufgrund neuer Auswirkungen auf Raum, Erschliessung und Umwelt nicht erteilt werden kann.
  49. BGer 1C_41/202324.07.2023 · Teilweise gutgeheissenEin generelles Kontrahierungsverbot der Gemeinde für Mobilfunkstandorte auf gemeindeeigenen Grundstücken mit Mindestabstandsklausel ist nicht per se bundesrechtswidrig, sofern es den Versorgungsauftrag der Mobilfunkanbieter nicht vereitelt oder über Gebühr erschwert und eine Enteignungsmöglichkeit nach Art. 36 FMG offenbleibt.
  50. BGer 1C_518/202112.06.2023 · GutgeheissenEin Wiederaufbau eines anderechtlichen Gebäudes in der Landwirtschaftszone nach Art. 24c RPG i.V.m. Art. 42 RPV setzt voraus, dass die Wesensgleichheit (Identität) der Baute gewahrt bleibt. Fehlt diese, ist eine Ausnahmebewilligung unzulässig, selbst wenn die Flächen nicht vergrössert werden.
  51. BGer 1C_213/202209.05.2023 · AbgewiesenBauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone können nur bewilligt werden, wenn sie standortgebunden sind (Art. 24 RPG). Ein objektives Bedürfnis mit Bezug auf den genauen Standort, Umfang und Ausgestaltung muss gegeben sein; eine bloße Kapazitätssteigerung genügt nicht.
  52. BGer 1C_470/202124.04.2023 · AbgewiesenDie Interessenabwägung des Stadtrats Luzern war mangelhaft, weil sie die Eingliederung des Hochhausvorhabens in das ISOS-Gebiet Nr. 38 und die Vereinbarkeit mit den Schutzanliegen des Ortsbildschutzes nicht vertieft prüfte, obwohl dies aufgrund der Rechtslage und der vorgebrachten Einwände erforderlich gewesen wäre.
  53. BGer 1C_485/202221.04.2023 · GutgeheissenDie Vorinstanz hat die Interessenabwägung nach Art. 24c Abs. 5 RPG unvollständig durchgeführt, indem sie die relevanten privaten und öffentlichen Interessen nicht hinreichend ermittelt, gewichtet und abgewogen hat.
  54. BGer 1C_300/202108.02.2023 · AbgewiesenEine Recinzione zur Absicherung eines Hobby-Gartens in der landwirtschaftlichen Zone ist als Anlage im Sinne von Art. 16a RPG zu qualifizieren und bedarf einer Bewilligung. Da sie der Freizeitlandwirtschaft dient, ist sie nicht zonengerecht (Art. 34 Abs. 5 OPT) und kann nicht ausserhalb der Bauzone bewilligt werden.
  55. BGer 1C_371/202201.12.2022 · AbgewiesenDie Verkehrsbeschränkung auf der Via Sur Punt mit Zusatztafel 'Zubringerdienst bis Via Sur Punt 43 gestattet' ist bundesrechtskonform, da die Erschliessung der Parzellen Nrn. 383 und 390 über die Via Maistra genügt und der Trennungsgrundsatz zwischen Bau- und Nichtbaugebiet gewahrt wird.
  56. BGer 1C_654/202128.11.2022 · GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Freizeitnutzung und Gewässer-, Natur- und Ortsbildschutz erfordert eine detaillierte Prüfung der Standortgebundenheit, der Beeinträchtigung von Ufervegetation und ISOS-Schutzzielen sowie eine Gesamtbetrachtung aller betroffenen Interessen.
  57. BGer 1C_284/202118.07.2022 · AbgewiesenEin Ausbau eines bestehenden Fusswegs zu einem kombinierten Rad- und Fussweg kann ohne Nutzungsplanverfahren im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens genehmigt werden, wenn die räumlichen Auswirkungen gering sind und keine Planungspflicht besteht.
  58. BGer 1C_651/202124.05.2022 · AbgewiesenEin nachträgliches Baugesuch für einen Ersatzbau Schopf ausserhalb der Bauzone ist nicht zu bewilligen, wenn die Baute nicht standortgebunden ist und überwiegende öffentliche Interessen (insbesondere Naturschutz) entgegenstehen. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, selbst bei Bösgläubigkeit des Bauherrn.
  59. BGer 1C_141/202102.05.2022 · GutgeheissenEine Planungspflicht besteht, wenn ein Vorhaben trotz Zonenkonformität aufgrund seiner räumlichen Auswirkungen (exponierte Lage, UVP-Pflicht, Verkehrszunahme) eine umfassende Interessenabwägung unter demokratischer Mitwirkung erfordert.
  60. BGer 1C_186/202128.02.2022 · AbgewiesenEin auf fünf Jahre befristetes Wisent-Forschungsprojekt ausserhalb der Bauzone in einem BLN-Gebiet kann als standortgebundenes Vorhaben mit raumplanungsrechtlicher Ausnahmebewilligung (Art. 24 RPG) und waldrechtlicher Ausnahmebewilligung (Art. 16 Abs. 2 WaG) bewilligt werden, wenn ein gewichtiges öffentliches Interesse (Arterhaltung,…
  61. BGer 1C_608/202014.01.2022 · AbgewiesenDie akzessorische Überprüfung einer rechtskräftigen Spezialzone ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn sich die tatsächlichen oder gesetzlichen Voraussetzungen seit Planerlass erheblich geändert haben. Ein Gestaltungsplan in einer bedingten Spezialzone muss sich an den rechtskräftigen Nutzungsplan halten und bedarf keiner zusätzlichen…
  62. BGer 1C_224/202128.10.2021 · AbgewiesenDie Exekution einer rechtskräftigen Abbruchverfügung durch Ersatzvornahme ist zulässig, wenn die Vorentscheide die Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit der Massnahme bereits abschliessend geprüft haben. Eine erneute inhaltliche Überprüfung der Grundentscheidung im Rahmen des Vollzugs ist nur in Ausnahmefällen möglich.
  63. BGer 1C_560/202128.10.2021 · AbgewiesenEine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 6 Abs. 1 EMRK) liegt nicht vor, wenn den Parteien ausreichend Zeit zur Stellungnahme gelassen wird und sie trotz fehlender expliziter Aufforderung zur Äusserung die Möglichkeit hatten, sich spontan zu äussern.
  64. BGer 1C_635/202011.10.2021 · AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des Schutzes von Fruchtfolgeflächen und der Erhaltung von Kulturland aus, da die Parzelle Nr. 1405 teilweise als FFF qualifiziert wurde und die Einzonungsvoraussetzungen nach Art. 15 Abs. 4 RPG und Art. 30 Abs. 1bis RPV nicht erfüllt waren.
  65. BGer 1C_502/202023.09.2021 · GutgeheissenEine Sammelbrunnenstube für Quellwasserfassungen kann als standortgebunden im Sinne von Art. 24 lit. a RPG gelten, wenn technische und hydraulische Gründe einen Standort ausserhalb der Bauzone erfordern. Die Frage, ob für Bauarbeiten im Wald eine temporäre Rodungsbewilligung erforderlich ist, muss jedoch separat geprüft werden.
  66. BGer 1C_381/202027.07.2021 · AbgewiesenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei formell und materiell rechtswidrigen Bauten ausserhalb der Bauzonen verwirkt nicht nach 30 Jahren. Eine Umnutzung nach Art. 24a RPG scheitert, wenn sie neue Auswirkungen auf Raum, Erschliessung oder Umwelt mit sich bringt oder bauliche Massnahmen erfordert, die über blosse…
  67. BGer 1C_60/202127.07.2021 · AbgewiesenBauten und Installationen ausserhalb der Bauzone müssen auch nach Ablauf von 30 Jahren in den rechtmässigen Zustand zurückversetzt werden, sofern keine Ausnahme nach Art. 24 ff. RPG vorliegt. Der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet ist verfassungsrechtlich verankert und erfordert eine strikte Anwendung.
  68. BGer 1C_154/202013.07.2021 · AbgewiesenDie Betonierung eines Strassenabschnitts ausserhalb der Bauzone ist weder zonenkonform (Art. 22 RPG) noch als Ausnahmebewilligung nach Art. 24 oder 24c RPG bewilligungsfähig, wenn sie für forstliche, landwirtschaftliche oder touristische Nutzungen nicht notwendig ist und wichtige raumplanerische Anliegen (Trennungsgrundsatz,…
  69. BGer 1C_86/202022.04.2021 · Teilweise gutgeheissenDie Einzonung für einen Pferdesportbetrieb im BLN-Objekt Nr. 1908 verstösst gegen Art. 6 NHG, da die Gesamtwirkung der Eingriffe (Phase I und II) nicht als geringfügig eingestuft werden kann und Alternativstandorte ungenügend geprüft wurden. Zudem fehlt eine umfassende Interessenabwägung unter Einbezug der Schutzziele des BLN.
  70. BGer 1C_351/202018.03.2021 · NichteintretenDie Kleinsiedlungsverordnung (KSV) des Kantons Thurgau ist als Nutzungsplan i.S.v. Art. 14 RPG zu qualifizieren und unterliegt daher den Rechtsschutzanforderungen von Art. 33 RPG, was eine kantonale Vorinstanz erfordert. Eine direkte Erlassbeschwerde an das Bundesgericht ist unzulässig.
  71. BGer 1C_240/202026.02.2021 · AbgewiesenEin Anbau in der Landwirtschaftszone, der als Hühnerstall bewilligt, aber tatsächlich als Büro und Aufenthaltsraum genutzt wird, ist weder zonenkonform noch standortgebunden. Eine nachträgliche Baubewilligung oder Umnutzung scheidet aus, und der Rückbau ist verhältnismässig, wenn der Bauherr bösgläubig handelte.
  72. BGer 1C_337/202010.02.2021 · AbgewiesenEin nachträglich nicht genehmigter Balkonausbau, der in die Waldzone hineinragt, kann nicht nach Art. 24c RPG (Situationsgarantie) legalisiert werden, wenn er in Verletzung einer bestehenden Baubewilligung erstellt wurde und keine technische Notwendigkeit für die Standortwahl besteht. Die Schutzinteressen der Waldzone und der…
  73. BGer 1C_416/201902.02.2021 · GutgeheissenEine Grünzone, deren Hauptzweck der Schutz des Ortsbildes ist und in der Überbauungen grundsätzlich untersagt sind, ist keine Bauzone im Sinne von Art. 15 RPG, sondern eine Nichtbauzone. Bauten ausserhalb der Bauzone bedürfen einer Ausnahmebewilligung, die hier aufgrund des ISOS-Eintrags und der massiven Vergrösserung nicht erteilt…
  74. BGer BGE 147 II 30901.01.2021 · GutgeheissenDer Anspruch auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone verwirkt nicht nach 30 Jahren. Eine solche Verwirkungsfrist würde den verfassungsmässigen Trennungsgrundsatz und die einheitliche Anwendung des Bundesrechts in Frage stellen.
  75. BGer BGE 147 II 35101.01.2021 · GutgeheissenDie Grünzone der Gemeinde Malans ist als Nichtbauzone zu qualifizieren, da ihr Hauptzweck der Schutz des Ortsbildes ist. Ein Neubau in dieser Zone bedarf einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG, die hier aufgrund des ISOS-Eintrags und der massiven Vergrösserung des Bauvorhabens nicht erteilt werden kann.
  76. BGer 1C_363/202030.11.2020 · AbgewiesenEine rechtswidrig erstellte oder genutzte Anlage ausserhalb der Bauzone kann nicht nach Art. 24c RPG legalisiert werden, selbst wenn die Wiederherstellungsverfügung verjährt ist. Standortgebundenheit nach Art. 24 RPG liegt nicht vor, wenn die Anlage nicht aus objektiven Gründen auf einen Standort ausserhalb der Bauzone angewiesen ist.
  77. BGer 1C_321/201927.10.2020 · GutgeheissenEine Biogasanlage in der Landwirtschaftszone mit UVP-Pflicht, grosser Flächeninanspruchnahme und Synergien zu einer Geothermieanlage erfordert eine Planungspflicht gemäss Art. 2 RPG, da ihre räumlichen Auswirkungen nur in einem Planungsverfahren angemessen erfasst werden können.
  78. BGer 1C_13/202013.10.2020 · GutgeheissenEin Vordach, das teilweise ausserhalb der Bauzone in den Gewässerraum ragt, kann standortgebunden sein, wenn es eine bereits bestehende, zonenkonforme Nutzung (hier: Seeterrasse eines Restaurants) schützt und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Lärmrechtliche Abklärungen sind jedoch zwingend vorzunehmen, wenn…
  79. BGer 1C_236/201921.07.2020 · GutgeheissenDie Standortgebundenheit nach Art. 24 lit. a RPG ist zu verneinen, wenn keine objektiven Gründe für einen Standort ausserhalb der Bauzone vorliegen und subjektive Konflikte zwischen Grundeigentümern nicht ausreichen. Eine Interessenabwägung erübrigt sich, wenn die kumulativen Voraussetzungen von Art. 24 RPG nicht erfüllt sind.
  80. BGer 1C_442/201917.06.2020 · AbgewiesenDie vertragliche Verpflichtung zur Ausscheidung einer Bauzone für ein isoliertes, nicht siedlungscharakteristisches Gebiet verstösst gegen das raumplanerische Konzentrationsprinzip und ist daher raumplanungsrechtswidrig.
  81. BGer 1C_578/201925.05.2020 · AbgewiesenEine in der Landwirtschaftszone errichtete Barriere ist nicht zonenkonform nach Art. 16a RPG, wenn sie nicht der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung dient, sondern primär dem Schutz vor unbefugter Nutzung. Eine nachträgliche Baubewilligung scheidet aus, und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig.
  82. BGer 1C_221/201917.04.2020 · AbgewiesenDie Aufhebung eines Bahnübergangs und die Ersatzerschliessung via Variante Ost sind im eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren zu prüfen, sofern sie überwiegend dem Bahnbetrieb dienen. Die Variante Ost ist gegenüber der Variante West vorzuziehen, da sie kostengünstiger, schonender für Dritte und naturschutzrechtlich zulässig ist.
  83. BGer 1C_99/201917.04.2020 · GutgeheissenDer behördliche Anspruch auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes ausserhalb der Bauzone verwirkt nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung erst nach 30 Jahren, selbst wenn kantonales Recht eine kürzere Frist vorsieht. Vertrauensschutz kann nur geltend gemacht werden, wenn der Bauherr gutgläubig und mit zumutbarer Sorgfalt…
  84. BGer 1C_604/201816.04.2020 · AbgewiesenEine Recycling-Umschlag- und Sammelstation in der Landwirtschaftszone und innerhalb eines Amphibienlaichgebiets von nationaler Bedeutung (IANB) ist nicht bewilligungsfähig, da sie dem Schutzziel nach Art. 6 AlgV widerspricht und überwiegende Interessen des Naturschutzes (Art. 43a lit. e RPV) entgegenstehen.
  85. BGer 1C_272/201928.01.2020 · AbgewiesenIllegale Ersatzbauten in der Landwirtschaftszone müssen auch bei geringem Umfang und Integration in bestehende Hofanlagen zurückgebaut werden, wenn sie ohne Bewilligung errichtet wurden und keine Ausnahmebewilligung nach Art. 24e RPG möglich ist. Das öffentliche Interesse an der Wahrung des Prinzips der Trennung von Bau- und…
  86. BGer BGE 146 II 37601.01.2020 · AbgewiesenEine Recycling-Umschlag- und Sammelstation in der Landwirtschaftszone und innerhalb eines Amphibienlaichgebiets von nationaler Bedeutung (Bereich A) ist nicht baubewilligungsfähig, da der Naturschutz dort strikten Vorrang vor anderen Nutzungen hat (Art. 2 AlgV).
  87. VGer ZH VB.2019.0035319.12.2019 · GutgeheissenDie von der Gemeinde ohne Zustimmung der kantonalen Behörde erteilte Baubewilligung für eine unterirdische Baute in der Landwirtschaftszone ist nichtig, da sie gegen Art. 25 Abs. 2 RPG verstösst und die geplante Baute weder gestaltungsplan- noch zonenkonform ist.
  88. BGer 1C_9/201904.10.2019 · AbgewiesenDie Erschliessung einer Bauparzelle über Landwirtschaftsland ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn keine Alternativerschliessung über das Baugebiet möglich ist. Die maximale massvolle Erweiterung einer bestandesgeschützten Zufahrt nach Art. 24c RPG i.V.m. Art. 42 RPV ist bereits ausgeschöpft, wenn die zulässige Flächenvergrösserung von…
  89. BGer 1C_289/201808.07.2019 · AbgewiesenEin Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Schweinescheune) ist nicht bewilligungsfähig, wenn die Mindestabstände nach FAT-Richtlinien und LRV nicht eingehalten werden und keine überwiegenden öffentlichen Interessen eine Ausnahmebewilligung rechtfertigen.
  90. BGer 1C_443/201803.07.2019 · GutgeheissenEine als Schutzzone ausgestaltete Gartenzone, die primär der Legalisierung rechtswidriger Bauten in der Nichtbauzone dient, entspricht nicht den Anforderungen von Art. 17 RPG und untergräbt die raumplanerischen Grundsätze der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet sowie der Siedlungsentwicklung nach innen. Der Rückbau widerrechtlicher…
  91. BGer 1C_444/201803.07.2019 · Teilweise gutgeheissenDie geplante Gartenzone als Schutzzone ist bundesrechtswidrig, da sie keine Schutzziele nach Art. 17 RPG erfüllt und die schleichende Ausdehnung der Bauzone ins Nichtbaugebiet fördert. Rechtswidrige Bauten im Nichtbaugebiet müssen grundsätzlich rückgebaut werden, sofern keine Verhältnismäßigkeitsgründe dagegen sprechen.
  92. BGer 1C_131/201917.06.2019 · AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG für Bauten ausserhalb der Bauzone setzt voraus, dass die Standortgebundenheit durch objektive, besonders wichtige Gründe (technisch, wirtschaftlich oder naturräumlich) bedingt ist und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Reine Komfort- oder Bequemlichkeitsgründe genügen…
  93. BGer 1C_75/201908.03.2019 · AbgewiesenEin Abbruchbefehl für ohne Bewilligung erstellte Bauten ausserhalb der Bauzone ist rechtmässig, wenn die materielle Rechtswidrigkeit manifest ist und keine Sanierungsbewilligung möglich wäre. Der Grundsatz der Legalität und die Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet erfordern die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands.
  94. BGer 1C_62/201812.12.2018 · GutgeheissenDie Umnutzung einer Stallbaute zu einer Ferienwohnung in einer Erhaltungszone ausserhalb der Bauzone ist bundesrechtswidrig, wenn die Zone keine Kleinsiedlung i.S.v. Art. 33 RPV darstellt und die Voraussetzungen für geschützte oder landschaftsprägende Bauten (Art. 24d RPG, Art. 39 RPV) nicht erfüllt sind. Die Interessen an der Erhaltung…
  95. BGer 1C_115/201822.10.2018 · NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde nicht ein, wenn die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs erst im bundesgerichtlichen Verfahren vorgebracht wird und dies gegen Treu und Glauben verstösst.
  96. BGer 1C_405/201630.05.2018 · GutgeheissenInstallationen auf Gewässern mit erheblichen räumlichen Auswirkungen erfordern eine Planungsprozedur nach Raumplanungsrecht, insbesondere wenn sie in Schutzgebieten (Art. 17 RPG) oder im Gewässerraum liegen und Konflikte mit bestehenden Nutzungen (z. B. Fischerei) oder Schutzgütern (z. B. Landschaftsbild) auslösen.
  97. BGer 1C_451/201730.05.2018 · Teilweise gutgeheissenEin kommunales Kaskadenmodell für Mobilfunkanlagen darf den bundesrechtlichen Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet nicht umkehren. Einschränkungen für Mobilfunkanlagen in Wohn- oder gemischten Zonen sind zulässig, sofern sie ideelle Immissionen verhindern und bundesrechtskonform ausgelegt werden können.
  98. BGer 1C_344/201717.04.2018 · AbgewiesenEine Überdachung mit massiver Unterkonstruktion in der Landwirtschaftszone ist nicht bereits durch eine frühere Baubewilligung gedeckt, wenn die Pläne unvollständig oder schematisch sind. Eine nachträgliche Bewilligung scheitert an fehlender Standortgebundenheit (Art. 24 RPG), und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist…
  99. BGer 1C_180/201712.03.2018 · AbgewiesenGemeinden dürfen in der Landwirtschaftszone Vorschriften über den Erstwohnungsanteil erlassen, wenn sie hierzu durch kantonales Recht oder bundesrechtliche Regelungen (insbesondere ZWG) ermächtigt sind. Die umstrittene Regelung im Baureglement der Einwohnergemeinde Grindelwald ist verhältnismässig und mit der Eigentumsgarantie vereinbar.
  100. BGer 1C_284/201701.03.2018 · AbgewiesenBauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone sind nur zonenkonform, wenn sie zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung nötig sind oder standortgebunden sind. Erweiterungen nicht zonenkonformer Bauten ausserhalb der Bauzone sind nur zulässig, wenn sie massvoll sind und den Anforderungen von Art. 24c RPG entsprechen.
  101. BGer 1C_482/201726.02.2018 · GutgeheissenDie Ausnahmebewilligung für den Erhalt eines illegalen Anbaus in der Landwirtschaftszone ist unzulässig, wenn dieser das bereits überschrittene Bausoll weiter erhöht und damit das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet schwerwiegend verletzt. Die Interessenabwägung muss die strikte Geltung dieses Prinzips berücksichtigen.
  102. BGer 1C_372/201722.01.2018 · AbgewiesenDie Interessenabwägung nach § 80 Abs. 1 BPG/BS erfordert eine Gewichtung der widerstreitenden öffentlichen und privaten Interessen; dabei überwiegen hier die wichtigen Gründe für die Parkplatzerstellung die geringfügigen entgegenstehenden Interessen an der Grünzone.
  103. BGer 1C_561/201614.11.2017 · AbgewiesenDie relative Standortgebundenheit einer Recyclinganlage in einer Abbauzone (Ab) kann bejaht werden, wenn gewichtige Gründe (Synergieeffekte, Immissionsschutz) den Standort ausserhalb der Bauzone gegenüber anderen Standorten als erheblich vorteilhafter erscheinen lassen, sofern keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.
  104. BGer 1C_39/201713.11.2017 · AbgewiesenEin Mischwasserbecken in der Landwirtschaftszone kann ausnahmsweise bewilligt werden, wenn die Standortgebundenheit nach Art. 24 lit. a RPG bejaht wird und keine überwiegenden Interessen nach Art. 24 lit. b RPG entgegenstehen. Die Interessenabwägung muss alle relevanten öffentlichen und privaten Interessen umfassend berücksichtigen.
  105. BGer 1C_183/201731.10.2017 · AbgewiesenEin Hochwasserschutzprojekt mit Geschieberückhalteanlagen und Gewässeraufweitung ist standortgebunden und verhältnismässig, wenn passive Schutzmassnahmen und Alternativen geprüft wurden und das öffentliche Interesse am Schutz von Menschen und Sachwerten überwiegt.
  106. BGer 1C_283/201723.08.2017 · GutgeheissenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone ist grundsätzlich geboten, auch bei bösgläubigen Verstössen. Ausnahmen sind nur bei Unverhältnismässigkeit oder fehlendem öffentlichem Interesse zulässig. Die Bewilligung einer Umnutzung nach Art. 24a RPG schliesst bauliche Veränderungen aus,…
  107. BGer 1C_426/201623.08.2017 · AbgewiesenDas Trockensubstanzkriterium nach Art. 36 Abs. 1 lit. b RPV allein genügt nicht, um eine innere Aufstockung in der Landwirtschaftszone zu rechtfertigen, wenn es nicht sicherstellt, dass die bodenabhängige Produktion überwiegt. Die innere Aufstockung setzt voraus, dass der bodenunabhängige Betriebsteil gegenüber dem bodenabhängigen von…
  108. BGer 1C_106/201731.05.2017 · AbgewiesenDie totale Demolitionsanordnung eines ausserhalb der Bauzone illegal erstellten Gebäudes ist verhältnismässig, wenn die Abweichungen vom bewilligten Projekt so gravierend sind, dass eine Rückführung auf den ursprünglichen Zustand nicht mehr möglich ist.
  109. BGer 1C_500/201630.05.2017 · AbgewiesenEine ohne Zustimmung der kantonalen Behörde erteilte Baubewilligung für ein Vorhaben ausserhalb der Bauzone ist nichtig, wenn die kantonale Bewilligung konstitutiv ist und nachträglich nicht erteilt werden kann.
  110. BGer 1C_256/201629.05.2017 · Teilweise gutgeheissenEin Wohnnutzungswechsel und eine Überbauung ausserhalb der Bauzone sind nur zulässig, wenn sie den Voraussetzungen von Art. 37a RPG und Art. 43 OPT entsprechen, insbesondere wenn die neue Nutzung gewerblich bleibt und keine neuen relevanten Auswirkungen auf Raum und Umwelt entstehen.
  111. BGer 1C_215/201609.01.2017 · GutgeheissenDer Ausbau einer Erschliessungsstrasse ausserhalb der Bauzone bedarf zwingend einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG, sofern keine Planungspflicht vorliegt. Ein Quartierplan nach kantonalem Recht erfüllt die bundesrechtlichen Anforderungen an Nutzungsplanungen hinsichtlich der Mitwirkung der Bevölkerung nicht.
  112. BGer 1C_655/201516.11.2016 · GutgeheissenEin Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone kann nicht als massvolle Erweiterung eines Lagerplatzes nach Art. 37a RPG i.V.m. Art. 43 RPV bewilligt werden, wenn die ursprüngliche Baute oder Anlage materiell rechtswidrig war oder die geplante Nutzung die Identität der Vorlage sprengt. Überwiegende Interessen der Raumplanung (Art. 43a lit. e…
  113. BGer 1C_188/201620.10.2016 · AbgewiesenEin Mazot in der Landwirtschaftszone II und in einer kantonalen Naturschutzzone kann weder aufgrund einer ordentlichen Bewilligung (Art. 16a, 22 RPG) noch einer ausserordentlichen Bewilligung (Art. 24 RPG) genehmigt werden, wenn keine landwirtschaftliche Nutzung vorliegt und die Standortgebundenheit nicht gegeben ist. Die…
  114. BGer 1C_640/201520.09.2016 · GutgeheissenEin Restaurant in der Landwirtschafts- und Wintersportzone ist nur standortgebunden, wenn es einen Bezug zum Wintersport aufweist. Ohne diesen Konnex ist eine Nutzung nach 19 Uhr nicht nach Art. 24 RPG bewilligungsfähig, und bestehende Bewilligungen decken solche Nutzungen nicht.
  115. BGer 1C_254/201624.08.2016 · AbgewiesenBauten und Anlagen im Sinne von Art. 22 Abs. 1 RPG sind auch Fahrnisbauten, die über nicht unerhebliche Zeiträume ortsfest verwendet werden. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG setzt Standortgebundenheit voraus, die bei Lagerbauten für Holz, Werkzeuge oder Imkereiartikel nicht gegeben ist.
  116. BGer 1C_397/201509.08.2016 · GutgeheissenDie Interessen des Landschaftsschutzes, der Vernetzungsfunktion und des Waldschutzes überwiegen die wirtschaftlichen Interessen des Betriebsausbaus; die Zonenkonformität des Geflügelmaststalls ist zu verneinen.
  117. BGer 1C_185/201606.07.2016 · AbgewiesenEin Hochwasserschutzprojekt (Geschiebesammler) und eine Restwassersanierung eines Bachs können unabhängig voneinander realisiert werden, wenn sie sich nicht gegenseitig bedingen. Die Enteignung für eine Zufahrtsstrasse ist vertretbar, wenn Alternativen technisch oder wirtschaftlich nachteilig sind.
  118. BGer 1C_11/201610.06.2016 · AbgewiesenDie relative Standortgebundenheit einer Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone ist zu bejahen, wenn die Anlage keine erhebliche Zweckentfremdung bewirkt, nicht störend in Erscheinung tritt und raumplanerisch sowie strahlenschutztechnisch vorteilhaft ist.
  119. BGer 1C_486/201524.05.2016 · GutgeheissenDie Garantie der erworbenen Situation nach Art. 24c RPG gilt nicht für illegal erstellte oder transformierte Bauten, selbst wenn die Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verstrichen ist. Illegale Umbauten können nicht nachträglich legalisiert werden und berechtigen nicht zu einer Rekonstruktion im erweiterten Zustand.
  120. BGer 1C_511/201413.05.2016 · AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des Kiesabbaus im Gebiet 'Under Moos' aus, da die vorübergehende Nutzung und die umfassende Rekultivierung die Eingriffe in Landschaft und Umwelt rechtfertigten. Die Standortgebundenheit der Zufahrtsstrasse wurde bejaht, da der Abbau ohne diese nicht möglich wäre.
  121. BGer 1C_168/201511.05.2016 · AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG für die Umnutzung eines bestehenden Gebäudes ausserhalb der Bauzone ist zulässig, wenn die Identität der Baute gewahrt bleibt und die Interessenabwägung keine überwiegenden Gegeninteressen ergibt.
  122. BGer 1C_256/201504.04.2016 · AbgewiesenEine Geländeaufschüttung in einer kommunalen Erholungszone ist nicht zonenkonform, wenn sie weder eine massgebliche Erleichterung der Bewirtschaftung noch eine unmittelbare Bewerbung der Freifläche bewirkt. Die Auslegung kantonaler Normen durch die Vorinstanz ist nur auf Willkür hin überprüfbar.
  123. BGer 1C_328/201518.01.2016 · AbgewiesenEin Grundstück in einer Erholungszone am Siedlungsrand, das nicht vollständig von Baugebiet umgeben ist, liegt ausserhalb der Bauzone im Sinne von Art. 24 ff. RPG, sodass für nicht zonenkonforme Bauten die kantonale Baudirektion zuständig ist.
  124. BGer 1C_247/201514.01.2016 · AbgewiesenEin Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone ist nur zulässig, wenn es die strengen Voraussetzungen von Art. 24c Abs. 4 RPG erfüllt. Ein Anbau ausserhalb des bestehenden Bauvolumens bedarf einer der alternativen Rechtfertigungsgründe (energetische Sanierung, Integration in die Landschaft oder Wohnnutzung nach üblichen Normen).
  125. BGer 1C_17/201516.12.2015 · Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 34 Abs. 4 RPV ist unvollständig, wenn landschaftsschützerische Belange (Vorrang Landschaft, Vernetzungsfunktion) sowie Alternativstandorte und die längerfristige Existenzfähigkeit des Betriebs nicht vertieft geprüft werden.
  126. BGer 1C_43/201506.11.2015 · AbgewiesenDas öffentliche Interesse an der Freihaltung der Gewässer und der Schonung der Landschaft überwiegt das private Interesse an einer erweiterten Bootsanbindevorrichtung. Eine massvolle Erweiterung ist nicht bewilligungsfähig, da sie den raumplanerischen Schutzvorschriften widerspricht.
  127. BGer 1C_265/201422.04.2015 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen dem Versorgungsauftrag der Mobilfunkbetreiberin (Fernmeldegesetzgebung) und dem Schutz des ländlichen Ortsbilds (kommunale Ästhetikvorschriften) fiel zugunsten des Ortsbildschutzes aus, da ein tauglicher Alternativstandort ausserhalb der Bauzone (mit Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG) verfügbar war und…
  128. BGer 1C_159/201410.10.2014 · GutgeheissenDie verwaltungsinternen Amtsberichte der Fachstellen, die als Entscheidgrundlagen in den Projektgenehmigungsentscheid einfliessen, unterliegen dem Akteneinsichtsrecht der Parteien. Ihre Nichtoffenlegung stellt einen Verfahrensmangel dar, der zur Rückweisung führt.
  129. BGer 1C_234/201406.10.2014 · Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung des Kantonsgerichts war mangels korrekter Sachverhaltsfeststellung (Fehleinschätzung der einzuzonenden Fläche) nicht nachvollziehbar. Eine isolierte Kleinbauzone nach Art. 18 RPG ist nur zulässig, wenn sie keine zusätzliche Streubauweise ermöglicht und auf einer sachlich vertretbaren Abwägung beruht.
  130. BGer 1C_774/201316.07.2014 · GutgeheissenDie Schaffung einer Kleinbauzone für Gärtnerei/Gartenbau widerspricht den Zielen der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet nach Art. 15 RPG, wenn sie grundlegende Veränderungen der baulichen Struktur und Nutzung ermöglicht, die über eine massvolle Erweiterung hinausgehen.
  131. BGer 1C_14/201314.10.2013 · AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigte die Abwägung der Vorinstanzen: Das öffentliche Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energie aus Abwasser überwiegt die lokalen Wohnschutzinteressen, da das Kraftwerk unterirdisch, kaum sichtbar und mit ausreichenden Emissionsschutzmassnahmen geplant ist.
  132. BGer 1C_386/201203.09.2013 · AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Schaukäserei in einer Bauzone innerhalb eines BLN-Gebiets ist rechtmässig, wenn das Vorhaben zonenkonform ist, keine erheblichen Eingriffe in die Schutzziele des BLN-Objekts verursacht und keine obligatorische ENHK-Gutachtenpflicht nach Art. 7 Abs. 2 NHG auslöst.
  133. BGer 1C_311/201228.08.2013 · RückweisungDie Interessenabwägung muss die Förderung von Solaranlagen (Art. 18a RPG) auch in Schutzzonen berücksichtigen, sofern keine absoluten Schranken entgegenstehen. Eine unvollständige Sachverhaltsabklärung zu materieller Rechtmässigkeit und Gleichbehandlung erfordert Rückweisung.
  134. BGer 1C_179/201315.08.2013 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen der hobbymässigen Pferdehaltung und dem Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet fällt zugunsten des Raumplanungsrechts aus, da die vorgenommenen Änderungen die Identität der Baute und Umgebung nicht mehr wahren und die zulässigen Mindestflächen bereits überschritten wurden.
  135. BGer 1C_200/201217.12.2012 · AbgewiesenFür die Bewilligung einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone ist eine umfassende Standortevaluation mit Einbezug von Standorten innerhalb und ausserhalb der Bauzone erforderlich; die blosse Existenz einer bestehenden Anlage genügt nicht zur Bejahung der Standortgebundenheit nach Art. 24 lit. a RPG.
  136. BGer 1C_448/201105.07.2012 · AbgewiesenDie Interessen am Erhalt der geschützten Ufervegetation (Art. 21 f. NHG) und der Wasserlebensräume überwiegen die privaten Interessen an der Erweiterung eines Bootshafens, da die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung nach Art. 22 Abs. 2 NHG nicht erfüllt sind.
  137. BGer 1C_7/201211.06.2012 · AbgewiesenEin Abbauvorhaben mit einem Volumen von 7'200 m³ in einer Abbauzone nahe dem Siedlungsgebiet erfordert ein Sondernutzungsplanverfahren, da nur dieses eine umfassende Interessenabwägung und die Festlegung von Abbauplan, Rekultivierung und Endgestaltung ermöglicht. Ein Ausnahmebewilligungsverfahren genügt nicht.
  138. BGer 1C_13/201224.05.2012 · AbgewiesenDie Schaffung einer projektbezogenen Kleinbauzone in der Landwirtschaftszone ist unzulässig, wenn sie eine erhebliche Erweiterung der bebauten Fläche und eine Intensivierung der gewerblich-industriellen Nutzung ermöglicht, selbst bei landschaftsschonender Einfügung. Die Interessenabwägung muss den Grundsatz der Trennung von Bau- und…
  139. BGer 1C_405/201124.04.2012 · AbgewiesenDie Standortwahl einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone ist nur dann zulässig, wenn funktechnische Gründe oder eine konkrete Interessenabwägung die Standortgebundenheit belegen und keine erhebliche Zweckentfremdung von Nichtbauzonenland bewirkt wird. Wirtschaftliche Vorteile allein rechtfertigen die Ausnahmebewilligung nicht.
  140. BGer 1C_107/201017.06.2010 · AbgewiesenDie Beeinträchtigung eines wichtigen Naherholungsgebiets durch Lärmimmissionen des Modellsegelflugschleppbetriebs überwiegt das private Interesse an der Ausübung des Hobbys, selbst bei befristeter Bewilligung und restriktiven Auflagen.
  141. BGer 1C_203/200901.12.2009 · GutgeheissenDie Standortgebundenheit einer Kapelle auf der Moosalp ist zu verneinen, da keine technischen, betriebswirtschaftlichen oder bodenbedingten Gründe vorliegen und der Standort nicht als besonders vorteilhaft gegenüber Alternativen in der Bauzone erscheint. Zudem ist eine umfassende Interessenabwägung gemäss Art. 24 lit. b RPG erst nach…
  142. BGer 1C_478/200828.08.2009 · Teilweise gutgeheissenDie Standortgebundenheit einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone nach Art. 24 RPG setzt voraus, dass der Standort sich als klarerweise besser geeignet erweist als mögliche Standorte innerhalb der Bauzonen. Dies erfordert eine vollständige Prüfung von Versorgungslücken und Alternativstandorten.
  143. BGer 1C_517/200815.07.2009 · AbgewiesenDie Interessenabwägung des Verwaltungsgerichts zugunsten der Erweiterung der Kleinabbaustelle Steffensrain ist bundesrechtskonform, da die öffentlichen Interessen (lokale Materialversorgung, Rekultivierung) die privaten und landschaftsschützerischen Belange überwiegen und die Planungsmassnahme den Zielen des RPG entspricht.
  144. BGer 1C_14/200825.02.2009 · Teilweise gutgeheissenDie Standortgebundenheit einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone kann bejaht werden, wenn sie sich im Rahmen einer konkreten Interessenabwägung als wesentlich geeigneter erweist als mögliche Standorte innerhalb der Bauzone, sofern keine erhebliche Zweckentfremdung von Nichtbauzonenland bewirkt und nicht störend in Erscheinung tritt.
  145. BGer 1C_345/200829.01.2009 · GutgeheissenDie Standortgebundenheit einer Antennenanlage ausserhalb der Bauzone nach Art. 24 lit. a RPG setzt eine konkrete Interessenabwägung voraus, die Standorte innerhalb und ausserhalb der Bauzone vergleicht und überwiegende Interessen prüft.
  146. BGer 1C_228/200728.11.2008 · GutgeheissenDie Standortgebundenheit einer UKW-Sendeanlage ausserhalb der Bauzone nach Art. 24 RPG setzt voraus, dass besonders wichtige und objektive Gründe den gewählten Standort gegenüber Alternativen als viel vorteilhafter erscheinen lassen. Eine unvollständige Prüfung von Alternativstandorten (hier: bestehende Swisscom-Masten) führt zur…
  147. BGer 1A.50/200711.03.2008 · GutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 24 lit. b RPG und Art. 6 VEJ muss den Schutz des eidgenössischen Jagdbanngebiets (Objekt Nr. 11, Hutstock) als übergeordnetes öffentliches Interesse gewichten. Wirtschaftliche Interessen an einer Pistenerschliessung können nicht überwiegen, wenn die Schutzziele des Banngebiets durch Lawinensprengungen…
  148. BGer 1C_153/200706.12.2007 · AbgewiesenEine massvolle Erweiterung einer bestehenden Reitsportanlage in einer neu geschaffenen Erholungszone (Sondernutzungszone) ist zulässig, wenn sie auf einer sachlich vertretbaren Interessenabwägung beruht, keine zusätzliche Streubauweise fördert und den Zielen des RPG entspricht.
  149. BGer 1C_86/200731.10.2007 · AbgewiesenDie Standortgebundenheit einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone kann auch bei Erweiterung auf bestehenden Bauten bejaht werden, wenn keine erhebliche Zweckentfremdung von Nichtbauzonenland eintritt und überwiegende Interessen nicht entgegenstehen (Art. 24 RPG).
  150. BGer 1P.68/200717.08.2007 · AbgewiesenDie Gemeinde kann mit raumplanerischen Mitteln auf die Standortwahl von Mobilfunkanlagen einwirken, sofern die Massnahmen bundesrechtliche Schranken (insb. NISV, FMG) einhalten und planerisch zweckmässig sind. Ein isoliertes Verbot in kleinen Teilflächen der Bauzone ist unzweckmässig und damit unzulässig.
  151. BGer 1A.274/200606.08.2007 · AbgewiesenDie Standortgebundenheit einer bestehenden Mobilfunkanlage muss bei jeder Änderung oder Erweiterung neu geprüft werden, doch kann eine reine Leistungserhöhung ohne bauliche Massnahmen standortgebunden sein, wenn sie der Kapazitätsanpassung dient und keine besseren Alternativen bestehen. Die Interessenabwägung fällt zugunsten der…
  152. BGer 1A.30/200610.10.2006 · GutgeheissenDie Beseitigung von Ufervegetation für einen Bootshafen ist nach Art. 22 Abs. 2 NHG nur bei ausdrücklich zugelassenen Eingriffen nach Wasserbau- oder Gewässerschutzgesetzgebung bewilligungsfähig. Da das Projekt weder Hochwasserschutz noch Wasserkraftnutzung betrifft, scheidet eine Ausnahmebewilligung aus.
  153. BGer 1A.82/200605.09.2006 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zugunsten der gewählten Strassenführung (Variante 1) ist rechtmässig, da sie den haushälterischen Umgang mit dem Boden, den Gewässerschutz und das öffentliche Interesse an der Erschliessung des Familiengartenareals angemessen berücksichtigt und die privaten Interessen des Grundeigentümers überwiegt.
  154. BGer 1A.271/200526.04.2006 · AbgewiesenDie Zuweisung einer Parzelle in der Landwirtschaftszone zur Bauzone für die Erweiterung eines Behindertenheims ist zulässig, wenn die Interessenabwägung sachlich vertretbar ist und keine unzulässige Kleinstbauzone entsteht. Die Erhaltung von Fruchtfolgeflächen unterliegt der Abwägung und geniesst keinen absoluten Schutz.
  155. BGer 1A.122/200430.05.2005 · GutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 24 RPG ist ungenügend dokumentiert, wenn Alternativstandorte nicht ernsthaft geprüft und Schutzziele eines BLN-Objekts (Art. 6 NHG) nicht substantiiert gewichtet werden. Ein Gutachten der ENHK (Art. 7 NHG) kann nicht durch ein veraltetes kantonales Gutachten ersetzt werden.
  156. BGer 1A.136/200304.11.2004 · AbgewiesenBei der Bewilligung einer Mobilfunk-Basisstation in einer Bauzone ist eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 24 RPG nicht erforderlich; massgebend sind Zonenkonformität, kantonales Baurecht und Einhaltung der NISV-Grenzwerte. Konzessionsrechtliche Fragen sind primär durch das BAKOM zu beurteilen.
  157. BGer 1A.115/200323.02.2004 · AbgewiesenEin langfristiger Planungshorizont von ca. 50 Jahren für eine Kiesabbauzone ist zulässig, wenn er auf einer umfassenden Interessenabwägung basiert, den ausgewiesenen Bedarf deckt und Investitionssicherheit für die Betreiber gewährt, ohne die Mitwirkungsrechte künftiger Generationen unzulässig zu beschränken.
  158. BGer 1A.124/200323.09.2003 · AbgewiesenEin absolutes Veränderungsverbot in Moorlandschaften von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung (Art. 78 Abs. 5 BV) lässt keinen Raum für eine Interessenabwägung. Eine Mobilfunkanlage ist unzulässig, wenn sie den Schutzzielen widerspricht, unabhängig von anderen öffentlichen oder privaten Interessen.
  159. BGer 1A.214/200212.09.2003 · AbgewiesenEine Nutzungsänderung in der Landwirtschaftszone (Hundeschule mit Hundepension und Verkaufsladen) scheitert an Art. 24a Abs. 1 lit. a RPG, da sie neue Auswirkungen auf Erschliessung und Umwelt verursacht. Eine Interessenabwägung ist hier nicht vorzunehmen, da die Voraussetzungen der Norm nicht erfüllt sind.
  160. BGer 1A.186/200223.05.2003 · Teilweise gutgeheissenDie relative Standortgebundenheit gemäss Art. 24 lit. a RPG kann nicht losgelöst von der umfassenden Interessenabwägung nach Art. 24 lit. b RPG beurteilt werden. Ein Teilurteil über die Standortgebundenheit ist unzulässig, wenn die Abgrenzung zur Interessenabwägung undurchführbar ist.
  161. BGer 1A.154/200222.01.2003 · RückweisungDie Interessenabwägung nach Art. 34 Abs. 4 lit. b RPV erfordert eine umfassende, sachgerechte Berücksichtigung aller öffentlichen und privaten Interessen; ein behördenverbindlicher Richtplan allein genügt nicht, um überwiegende öffentliche Interessen zu begründen.
  162. BGer 1A.42/200215.01.2003 · AbgewiesenDie Anwendbarkeit von Art. 24 RPG scheidet aus, wenn eine Planungspflicht besteht, da die Anpassung einer bestehenden Nutzungsplanung im Wege der Planung zu erfolgen hat. Eine Überbauungsordnung wird durch nachträgliche inhaltliche Mängel nicht nichtig, sondern bleibt formell gültig, bis sie förmlich aufgehoben oder die Genehmigung…
  163. BGer 1A.183/200118.09.2002 · AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des öffentlichen Interesses an der Schiessanlage aus, da keine zumutbaren Alternativstandorte verfügbar waren und die Anlage als zonenkonform in der Intensiverholungszone sowie als standortgebunden eingestuft wurde. Die Unterschreitung des Waldabstands und die Bodenbelastung wurden als hinnehmbar…
  164. BGer 1A.62/200124.10.2001 · AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 24 RPG fällt zugunsten der Mobilfunkanlage aus, da die Standortgebundenheit gegeben ist, keine überwiegenden Interessen entgegenstehen und die NISV-Grenzwerte eingehalten werden.
  165. BGer 1A.192/200020.02.2001 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen der baulichen Nutzung in einer rechtsgültigen Bauzone und den nachbarlichen Interessen (Aussicht, Lärm) fiel zugunsten des Vorhabens aus, da die Höhe reduziert und nachbarschützende Massnahmen getroffen wurden.
  166. BGer 1A.124/199720.03.1998 · GutgeheissenEine Reststoffverfestigungsanlage kann nicht aufgrund abgeleiteter Standortgebundenheit zu einer Deponie gemäss Art. 24 RPG bewilligt werden, wenn die Hauptanlage (Deponie) selbst der Planungspflicht untersteht und eine Nutzungsplanung erforderlich ist.
  167. BGer BGE 120 IB 4822.04.1994 · GutgeheissenEin Vorentscheid über die grundsätzliche Bewilligungsfähigkeit einer landwirtschaftlichen Siedlung in der Landwirtschaftszone ohne Ausschreibung verletzt Art. 33 Abs. 3 lit. a RPG, da der Rechtsschutz Dritter nicht gewährleistet ist.
  168. BGer BGE 119 IB 46315.12.1993 · Teilweise gutgeheissenSanierungserleichterungen für Schiessanlagen sind im Interesse der Gesamtverteidigung nur für obligatorische und bundesunterstützte Schiessübungen zulässig, nicht jedoch für private Wettkampfschiessen. Bei faktischer Unmöglichkeit der Durchführung auf anderen Anlagen können befristete Erleichterungen zur Vermeidung unverhältnismässiger…
  169. BGer BGE 119 IB 43910.11.1993 · AbgewiesenBauten und Anlagen, für welche eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist, unterliegen im Regelfall der Planungspflicht und können nicht im Verfahren nach Art. 24 RPG bewilligt werden, es sei denn, ihre Grösse, Nutzungsintensität und Auswirkungen rechtfertigen eine Ausnahme.
  170. BGer BGE 118 IB 1711.02.1992 · Teilweise gutgeheissenDie negative Standortgebundenheit eines Schweinemaststalles in der Landwirtschaftszone ist zu bejahen, wenn das Vorhaben in der Region nicht in einer Bauzone verwirklicht werden kann und eine Zonenplanrevision wenig sinnvoll wäre. Die Interessenabwägung nach Art. 24 Abs. 1 lit. b RPG umfasst auch tierschutzrechtliche Gesichtspunkte.
  171. BGer BGE 116 IA 33904.12.1990 · AbgewiesenEine über den Trend hinausgehende Bauzonenerweiterung bedarf besonderer Gründe und einer umfassenden Interessenabwägung, die der lokal, regional oder überregional erwünschten Entwicklung entspricht. Isolierte Kleinbauzonen sind grundsätzlich gesetzwidrig.
  172. BGer BGE 115 IB 50813.12.1989 · Teilweise gutgeheissenAuch bei projektbezogenen Nutzungsplanänderungen ausserhalb der Bauzone muss eine umfassende Interessenabwägung gemäss Art. 24 RPG erfolgen, die Alternativstandorte einbezieht und nicht aufgespalten werden darf.
  173. BGer BGE 115 IB 47207.12.1989 · AbgewiesenDie umfassende Interessenabwägung nach Art. 24 RPG und Art. 6 NHG erfordert die Berücksichtigung aller relevanten Anliegen, insbesondere des Hochwasserschutzes und des Natur- und Heimatschutzes. Bei Vorliegen gleich- oder höherwertiger Interessen nationaler Bedeutung kann eine Beeinträchtigung von BLN-Objekten gerechtfertigt sein.
  174. BGer BGE 114 IB 26806.12.1988 · GutgeheissenBei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone in BLN-Objekten und Riedgebieten geht der strenge Biotopschutz (Art. 18 ff. NHG) der forstwirtschaftlichen Erschliessung vor, sofern überwiegende Naturschutzinteressen betroffen sind und keine unvermeidbaren Eingriffe vorliegen.
  175. BGer BGE 114 IA 11415.09.1988 · GutgeheissenDie Zonenplanänderung für eine Schiessanlage muss den gleichen Anforderungen wie eine Baubewilligung nach Art. 24 RPG genügen, insbesondere eine umfassende Interessenabwägung inkl. Prüfung von Alternativstandorten. Die Unterlassung dieser Prüfung stellt eine formelle Rechtsverweigerung dar.
  176. BGer BGE 114 IB 8102.03.1988 · GutgeheissenBei Vorhaben, die ein BLN-geschütztes Objekt beeinträchtigen könnten, ist eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 2 NHG im Rahmen eines bundesrechtskonformen Bewilligungsverfahrens erforderlich. Ein reines kantonales wasserrechtliches Verfahren genügt nicht, wenn auch raumplanerische und naturschutzrechtliche Belange…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.