Entscheid vom 13.07.2023 · Kanton BE

VGer BE 100 2021 383

Teilweise gutgeheissen

Die Umnutzung eines Bauernhauses im Streusiedlungsgebiet zu landwirtschaftsfremden Wohnzwecken ist nach Art. 24 RPG i.V.m. Art. 39 Abs. 1 Bst. a RPV zulässig, wenn die äussere Erscheinung und bauliche Grundstruktur im Wesentlichen unverändert bleiben. Ein neuer Carport kann dagegen weder nach Art. 24 RPG i.V.m. Art. 39 RPV (Neubauten…

VGer BE 100 2021 383 vom 13.07.2023 (Teilweise gutgeheissen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.