Eine Baubewilligung für den Rückbau von Anlagen ausserhalb der Bauzone ist trotz fehlendem förmlichem Einbezug der kantonal zuständigen Behörde nicht nichtig, wenn das Vorhaben materiell rechtskonform ist und die Verfahrensfehler die richtige Beurteilung nicht wesentlich erschwert haben. Saisonmietende eines Campingplatzes, die bloss…
VGer BE 100 2021 105 vom 21.09.2022 (Abgewiesen)Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Entscheide zur selben Frage
- VGer BE 100 2023 330Bauten und Anlagen in einer bundesrechtlich geschützten Moorlandschaft (Art. 78 Abs. 5 BV, Art. 23d NHG) sind nur zulässig, wenn sie als blosser Unterhalt oder Erneuerung rechtmässig erstellter Anlagen qualifizieren; Neubauten und Erweiterungen, die den Besitzstand sprengen, können nicht nachträglich bewilligt werden und sind auf…
- BGer 1C_39/2025Eine DAB+-Antenne ausserhalb der Bauzone ist nicht automatisch relativ standortgebunden, nur weil sie an bestehende Anlagen montiert wird. Vielmehr muss im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung nach Art. 24 RPG nachgewiesen werden, dass der Standort für die Erzielung einer konzessionsgerechten Versorgung besonders vorteilhaft ist…
- BGer 1C_710/2025Die Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG als standortgebunden, und die Vorinstanz verletzte kein Bundesrecht, indem sie die relative Standortgebundenheit bejahte und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen sahen.
- BGer 1C_33/2025Eine Motocross-Piste in der Landwirtschafts- und Waldzone ohne gültige Bewilligung ist illegal und muss gemäss Art. 24 ff. RPG rückgebaut werden. Der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nicht vor einer Rückbauanordnung, wenn die zuständigen Behörden nie eine gültige Bewilligung erteilt haben und das öffentliche Interesse an der…
- VGer AG WBE.2025.161Eine Bau- und Ausnahmebewilligung für Nutzungsänderungen in einer denkmalgeschützten Schlossanlage ausserhalb der Bauzone (Art. 24d Abs. 2 und 3 RPG) darf nicht erteilt werden, solange das Nutzungskonzept keine verbindlichen Angaben zur maximalen Besucherzahl, zu den Betriebszeiten und zu einem überprüfbaren Verkehrskonzept enthält.…
- BGer 1C_313/2025Die Baubewilligung für zwei Villen auf einer Parzelle in der Bauzone des Mont-sur-Lausanne ist rechtmässig, da keine geschützten Biotope oder bemerkenswerte Bäume betroffen sind, die Abwägung der Interessen zugunsten der Bauherrin ausfiel und die planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.