Gemeinden dürfen in der Landwirtschaftszone Vorschriften über den Erstwohnungsanteil erlassen, wenn sie hierzu durch kantonales Recht oder bundesrechtliche Regelungen (insbesondere ZWG) ermächtigt sind. Die umstrittene Regelung im Baureglement der Einwohnergemeinde Grindelwald ist verhältnismässig und mit der Eigentumsgarantie vereinbar.
BGer 1C_180/2017 vom 12.03.2018 (Abgewiesen)Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
Entscheide zur selben Frage
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.