Für Mobilfunkanlagen innerhalb der Bauzone ist bundesrechtlich weder ein Bedürfnisnachweis noch eine umfassende Interessenabwägung mit Alternativstandortprüfung vorgeschrieben; ein Anspruch auf Baubewilligung besteht, sofern die bau- und raumplanungsrechtlichen sowie die übrigen Vorschriften eingehalten sind. Die Grenzwerte der NISV…
VGer BE 100 2016 254 vom 14.02.2017 (Abgewiesen)Themenfeld
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Entscheide zur selben Frage
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.