Entscheid vom 23.03.2023 · Kanton SG

VGer SG B 2022/101

Teilweise gutgeheissen

Eine Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone kann als relativ standortgebunden gelten, wenn sie an einem bestehenden Sendemasten montiert wird und keine erhebliche Zweckentfremdung bewirkt. Die NISV-Grenzwerte sind verfassungs- und gesetzeskonform, und das Qualitätssicherungssystem für adaptive Antennen ist tauglich. Eine…

VGer SG B 2022/101 vom 23.03.2023 (Teilweise gutgeheissen)
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Weitere Entscheide dazu

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.