Entscheid vom 18.07.2019 · Kanton BE

VGer BE 100 2018 154

Teilweise gutgeheissen

Die vollflächige Asphaltierung einer altrechtlichen Zufahrtsstrasse ausserhalb der Bauzone überschreitet den Rahmen der massvollen Erweiterung nach Art. 24c RPG, wenn dadurch die Wesensgleichheit der Anlage zerstört wird und gewichtige öffentliche Interessen am Landschaftsschutz sowie an der Fuss- und Wanderweggesetzgebung…

VGer BE 100 2018 154 vom 18.07.2019 (Teilweise gutgeheissen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.