In der Landwirtschaftszone sind Gartenanlagen zu Wohnbauten auch bei zonenkonformer Nutzung auf den Nahbereich (regelmässig 7 m ab Hausfassade) zu beschränken, um Zersiedelung und Landschaftsverbrauch zu verhindern. Die Praxis der Baudirektion Zürich ist rechtmässig.
BRG ZH BRGE II Nrn. 0002-0003/2017 vom 10.01.2017 (Abgewiesen)Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.