Eine Gesamterneuerung einer Weidscheune in der Landwirtschaftszone ist nicht zonenkonform, wenn sie für die konkrete Bewirtschaftung nicht objektiv notwendig ist und überwiegende öffentliche Interessen (Gewässerschutz, Zersiedelungsvermeidung) entgegenstehen. Die betriebliche Notwendigkeit muss nach Massstäben vernünftiger bäuerlicher…
VGer SG B 2019/158 vom 20.03.2020 (Abgewiesen)Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
Entscheide zur selben Frage
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.