Entscheid vom 16.12.2025 · Kanton ZG

VGer ZG V 2024 46

Abgewiesen

Eine Mobilfunkantenne ist kein Gebäude im Sinne des Baurechts und muss daher keinen Grenzabstand einhalten; innerhalb der Bauzone ist für ihre Errichtung von Bundesrechts wegen weder ein Bedürfnisnachweis noch eine Interessenabwägung erforderlich. Eine in ausreichendem Abstand zum BLN-Gebiet geplante Mobilfunkanlage beeinträchtigt…

VGer ZG V 2024 46 vom 16.12.2025 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.