Die relative Standortgebundenheit einer Recyclinganlage in einer Abbauzone (Ab) kann bejaht werden, wenn gewichtige Gründe (Synergieeffekte, Immissionsschutz) den Standort ausserhalb der Bauzone gegenüber anderen Standorten als erheblich vorteilhafter erscheinen lassen, sofern keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.
BGer 1C_561/2016 vom 14.11.2017 (Abgewiesen)Themenfeld
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.