Entscheid vom 04.06.2024 · Kanton BE

VGer BE 100 2022 216

Abgewiesen

Eine Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone ist nach Art. 24 RPG standortgebunden und bewilligungsfähig, wenn sie eine Deckungslücke in einem Gemeindegebiet ohne Bauzonen jedenfalls zu wesentlichen Teilen beheben kann und dem Orts-/Landschaftsbild keine erhöhte Schutzwürdigkeit zukommt. Die Unterschreitung des gesetzlichen…

VGer BE 100 2022 216 vom 04.06.2024 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.