Entscheid vom 28.01.2026 · Kanton BE

VGer BE 100 2024 195

Abgewiesen

Bei adaptiven Mobilfunkantennen mit automatischer Leistungsbegrenzung ist für die Einhaltung des Anlagegrenzwerts die über 6 Minuten gemittelte Sendeleistung massgebend; kurzzeitige Momentanüberschreitungen stellen keine Grenzwertverletzung im Sinne von Anhang 1 Ziff. 63 NISV dar. Seit dem 1. Januar 2026 gelten Anpassungen und…

VGer BE 100 2024 195 vom 28.01.2026 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.