Entscheide zu Art. 26 BV
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- BGer 1C_754/2025Die Festlegung des Gewässerraums gemäss Art. 36a GSchG und Art. 41b GSchV ist bundesrechtskonform, wenn sie den natürlichen Funktionen der Gewässer dient und keine unverhältnismässige Eigentumsbeschränkung darstellt. Eine Anpassung der Gewässerraumbreite in dicht überbauten Gebieten setzt eine restriktive Auslegung dieses Begriffs voraus.
- BGer 1C_33/2025Eine Motocross-Piste in der Landwirtschafts- und Waldzone ohne gültige Bewilligung ist illegal und muss gemäss Art. 24 ff. RPG rückgebaut werden. Der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nicht vor einer Rückbauanordnung, wenn die zuständigen Behörden nie eine gültige Bewilligung erteilt haben und das öffentliche Interesse an der…
- BGer 1C_255/2026Die kantonale Instanz darf bei der Anwendung kommunaler Normen mit unbestimmten Rechtsbegriffen (hier: 'Elemente von historischem und umgebungsbedingtem Wert' gemäss Art. 34 NAPR) die kommunale Beurteilung korrigieren, wenn diese willkürlich oder unhaltbar ist. Die Einordnung eines Gebäudes als schützenswert kann auch ohne formale…
- BGer 1C_46/2025Die Festlegung von Grünflächen in einem kommunalen Nutzungsplan innerhalb der Bauzone kann auch ohne ISOS-Eintrag gerechtfertigt sein, wenn ein regionaler Schutzbedarf besteht und die Massnahme verhältnismässig ist. Die Planungsbehörden geniessen dabei einen weiten Ermessensspielraum, sofern sie die verfassungs- und gesetzlichen Ziele…
- BGer 1C_47/2025Die Ausweisung einer Gartenfläche auf einer Parzelle im Rahmen der Zonenanpassung zur Redimensionierung einer überdimensionierten Bauzone ist rechtmässig, wenn sie auf einem öffentlichen Interesse (Art. 15 Abs. 2 RPG) beruht, verhältnismässig ist und die betroffenen privaten Interessen angemessen berücksichtigt.
- BGer 1C_327/2025Variationen eines Nutzungsplans (PR-NQC) mit Anpassungen des Strassennetzes (Kalibrierung, Rotunde) verletzen weder das Eigentumsrecht noch das Willkürverbot, sofern sie auf einem öffentlichen Interesse (Funktionalität des Verkehrsnetzes) beruhen und verhältnismässig sind. Die Interessenabwägung durch die kantonale Instanz ist nicht zu…
- BGer 1C_418/2025Baulinien nach § 96 PBG dienen primär der räumlichen Sicherung bestehender und geplanter Anlagen, nicht jedoch einem generellen Veränderungs- oder Rückbauverbot. Die Auslegung der Vorinstanz, wonach § 234 PBG dem Rückbau von Gleisanlagen nicht entgegensteht, ist nicht willkürlich.
- BGer 1C_429/2024Eine Baute ausserhalb der Bauzone geniesst nur dann Besitzstandsschutz nach Art. 24c RPG, wenn sie bestimmungsgemäss nutzbar ist. Fehlt diese Voraussetzung, ist eine nachträgliche Baubewilligung ausgeschlossen, und der Rückbau kann angeordnet werden, sofern die Verhältnismässigkeit gewahrt ist.
- BGer 1C_326/2025Ein Strassenprojekt mit Verbreiterung des Fahrbahnquerschnitts und Anhebung des Strassenniveaus kann im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein, wenn es die Verkehrssicherheit und -flüssigkeit verbessert sowie die Funktionsfähigkeit der Strasseninfrastruktur bei Hochwasserereignissen sichert. Die Abwägung der…
- BGer 1C_394/2025Die Erweiterung einer rechtswidrig gewordenen Detailhandelseinrichtung ohne Überbauungsordnung verstösst gegen die kantonale Besitzstandsgarantie (Art. 3 Abs. 2 BauG/BE), wenn dadurch die Rechtswidrigkeit verstärkt wird. Das Erfordernis einer Überbauungsordnung für besondere Bauten (Art. 19 Abs. 1, 20 Abs. 3 BauG/BE) ist…
- BGer 1C_443/2025Ein kommunales Kaskadenmodell zur Standortregelung von Mobilfunkantennen ist grundsätzlich zulässig, sofern es auf einer globalen Interessenabwägung basiert und die konkrete territoriale und planerische Situation berücksichtigt. Eine Prioritätsstufe, die eine starre 100-Meter-Schutzzone um Schulgebäude vorsieht, verstösst jedoch gegen…
- BGer 1C_61/2024Die Einbeziehung von Almen in den kantonalen Nutzungsplan für geschützte Landschaften mit Gebäuden und Anlagen (PUC-PEIP) setzt voraus, dass der historische ländliche Charakter des Paesaggio klar erkennbar ist und die Kriterien der kantonalen Richtplanung (insbesondere Alternanz von Wald und offenen Flächen sowie Anwesenheit originaler…
- BGer 1C_209/2025Eine Planungszone ist rechtmässig, wenn sie der Sicherung einer künftigen Nutzungsplanung dient, ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht und die Planbeständigkeit nicht verletzt wird. Die Planbeständigkeit steht einer Überprüfung der Nutzungsordnung nicht entgegen, wenn die geltenden Pläne revisionsbedürftig sind und die…
- BGer 1C_286/2024Die Einräumung eines öffentlich-rechtlichen Notwegrechts zur Sicherstellung der Erschliessung eines Grundstücks ist eine Eigentumsbeschränkung, die einer gesetzlichen Grundlage bedarf, durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt sein und verhältnismässig sein muss. Die Vorinstanz hat den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt,…
- BGer 1C_255/2025Die Vorinstanz hat zu Recht festgestellt, dass die Bebaubarkeit der Grundstücke in der Zone Re von Mendrisio an die vorherige Durchführung einer Parzellenneuordnung für das gesamte Kompartiment gebunden ist. Eine private Mutationsvorschlag für nur drei betroffene Parzellen genügt nicht.
- BGer 1C_271/2024Die Bewilligung eines Bauvorhabens im Nahbereich eines Fliessgewässers darf nicht erteilt werden, wenn das Vorhaben voraussichtlich in den noch nicht grundeigentümerverbindlich festgelegten definitiven Gewässerraum zu liegen kommt und damit die bundesrechtliche Gewässerraum- und Revitalisierungsplanung vereitelt. In solchen Fällen ist…
- BGer 1C_263/2024Die Interessenabwägung zwischen dem gewichtigen öffentlichen Interesse am Naturschutz (Schutz des Kiebitzes und des Biotops von regionaler Bedeutung) und den Eigentumsinteressen der Beschwerdeführenden fällt zugunsten des Naturschutzes aus, da die Massnahmen geeignet, erforderlich und zumutbar sind.
- BGer 1C_271/2025Die Verweigerung einer Baubewilligung für einen Aufzug in einem ISOS-geschützten Gebäude mit Schutzziel A ist rechtmässig, wenn die Massnahme die geschützte Bausubstanz und die innere Raumorganisation irreparabel beeinträchtigt und der öffentliche Schutzinteresse überwiegt.
- BGer 1C_401/2025Die Beschwerde genügt den Begründungsanforderungen nicht, da sie keine substanziierte Rüge einer Rechtsverletzung enthält, und ist daher im vereinfachten Verfahren nicht einzutreten.
- BGer 1C_396/2024Die Erhebung einer Planungszone nach Art. 27 RPG ist mit Art. 26 BV vereinbar, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die Vorinstanz prüfte die Verhältnismässigkeit umfassend, sodass die Beschwerde abzuweisen ist.
- BGer 1C_530/2024Die Anordnung einer kantonalen Reservationszone auf einer überdimensionierten Bauzone ist rechtmässig, wenn sie der Einhaltung von Art. 15 Abs. 2 RPG dient und die Planungsfreiheit der Behörden sichert, ohne unverhältnismässig in das Eigentum einzugreifen.
- BGer 1C_518/2024Die Umnutzung eines Wohnhauses zu einem Kinderhort in einer Wohnzone mit Mindestwohnanteil ist zonenkonform, wenn die Einrichtung als Wohnnutzung qualifiziert werden kann und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Die Besitzstandsgarantie kann auch Umnutzungen baurechtswidriger Bauten umfassen, sofern keine überwiegenden…
- BGer 1C_530/2023Eine Zone réservée ist als konservatorische Massnahme zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, einem öffentlichen Interesse dient und verhältnismässig ist. Die Differenzierung zwischen Parzellen innerhalb und ausserhalb des verdichteten Siedlungsperimeters rechtfertigt eine unterschiedliche Behandlung.
- BGer 1C_195/2024Die Rückzonung eines peripheren, landschaftlich exponierten und zersiedelten Gebiets (Schwanden) in die Landwirtschaftszone ist bundesrechtskonform, wenn sie den Zielen von Art. 15 RPG entspricht und verhältnismässig ist. Auch bereits überbaute Parzellen können rückgezont werden, sofern dies dem Konzentrationsprinzip dient und der…
- BGer 1C_277/2024Die Verlängerung einer kantonalen Reservationszone ist zulässig, wenn sie einem konkreten Planungsziel dient, die Proportionalität gewahrt bleibt und die Massnahme zeitlich begrenzt ist (Art. 27 LAT, Art. 26 BV).
- BGer 1C_334/2024Die Auszonung von nicht bebauten, mit Reben bepflanzten Parzellenteilen aus der Bauzone in eine geschützte Rebzone zur Reduktion einer überdimensionierten Bauzone ist rechtmässig, wenn sie auf Art. 15 Abs. 2 LAT gestützt ist und öffentliche Interessen (z. B. Schutz eines IFP-Objekts) überwiegen.
- BGer 1C_695/2023Die Einzonung von Grundstücken in eine Reservationszone nach Art. 27 LAT ist rechtmässig, wenn sie einem öffentlichen Interesse dient, insbesondere der Anpassung überdimensionierter Bauzonen, und verhältnismässig ist. Die Garantie des Eigentums (Art. 26 und 36 BV) wird dabei nicht verletzt.
- BGer 1C_164/2024Der Erlass einer kantonalen Planungszone zur Sicherung von Rückzonungsflächen für die Reduktion überdimensionierter Bauzonen ist zulässig, wenn die Gemeinde die notwendigen Anpassungen nicht fristgerecht vornimmt und der Kanton nach Ablauf der Anpassungsfrist selbst als Planungsträger handeln kann.
- BGer 1C_44/2024Die Gemeinde darf ein laufendes Quartierplanverfahren abbrechen, wenn sich die Umstände geändert haben und die Realisierbarkeit des Plans nicht mehr gewährleistet ist, ohne dass dies eine Verletzung der Eigentumsgarantie oder der Planungspflicht darstellt.
- BGer 1C_511/2023Nachträgliche Baubewilligungen im übergangsrechtlichen Gewässerraum sind nur bei Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 41c Abs. 1 GSchV (dicht überbautes Gebiet oder einzelne unüberbaute Parzelle) zulässig. Rechtswidrig errichtete Anlagen müssen grundsätzlich wiederhergestellt werden, sofern dies verhältnismässig ist.
- BGer 1C_581/2023Die Anwendung von § 15 Abs. 2 PBG/SO auf Rechtsmittelverfahren ist willkürlich, da die Norm systematisch und teleologisch nur für die erstinstanzliche Baubehörde gilt. Eine negative Vorwirkung von Nutzungsplänen im Rechtsmittelverfahren widerspricht den Grundsätzen des intertemporalen Rechts und dem Legalitätsprinzip.
- BGer 1C_495/2023Die Abwägung der Interessen im Rahmen eines Gestaltungsplans (PQ) ist Sache der kantonalen Behörden, sofern die Eigentümerinteressen angemessen berücksichtigt werden. Eine Verletzung der Eigentumsgarantie liegt nicht vor, wenn der Plan eine messteuernde Bodennutzung und verdichtetes Bauen im Kontext von Wohnungsmarktspannungen verfolgt…
- BGer 1C_51/2024Die Verweigerung einer Baubewilligung für ein Gerätehaus mit Parkplätzen aufgrund ungenügender Sichtweiten und fehlender Wendemöglichkeit ist bundesrechtskonform, wenn keine vergleichbaren, rechtmässig geduldeten Zufahrten bestehen und kein Vertrauensschutz oder Besitzstandsgarantie greift.
- BGer 1C_123/2023Die Genehmigung einer Projektänderung für eine kantonale Strasse ohne öffentliche Auflage ist zulässig, wenn es sich um eine einfache Planänderung handelt (Art. 42 Abs. 3 StrG/VS). Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs wird geheilt, wenn die Betroffenen im nachgelagerten Verfahren ihre Rechte wahrnehmen können.
- BGer 1C_395/2024Die Umzonung einer Parzelle von einer Wohn- und Gewerbezone in eine reine Wohnzone ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, wenn die damit verbundenen Nutzungseinschränkungen verhältnismässig sind und die Interessenabwägung korrekt erfolgt.
- BGer 1C_625/2023Eine integrale Gartengestaltung mit Bollsteinmauer, Terrainaufschüttung, Treppe und Metalltor am Waldrand unterliegt als Ganzes der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 Abs. 1 RPG, und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn sie dem Schutz des Waldes und der baulichen Ordnung dient.
- BGer 1C_222/2023Die Mehrwertabgabe nach kantonalem Recht (Art. 64 ff. LATC) ist vom Eigentümer des Grundstücks geschuldet, sobald eine Bauzone ausgewiesen wird, und wird mit Erteilung der Baubewilligung fällig. Bundesrechtlich (Art. 5 LAT) ist dies nicht zu beanstanden, sofern keine willkürliche Anwendung vorliegt.
- BGer 1C_432/2023Eine Aussengastwirtschaft mit 60 Sitzplätzen im Gewässerraum und in einer Freifläche unterliegt der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 Abs. 1 RPG, da sie räumliche Auswirkungen hat und umwelt-, planungs- und baurechtliche Belange berührt. Eine Betriebsbewilligung kann ohne vorliegende Baubewilligung nicht erteilt werden.
- BGer 1C_293/2024Ein kommunales Strassenprojekt zur Verkehrsberuhigung und Bushaltestellenanpassung ist rechtmässig, wenn es den Anforderungen der kantonalen Strassengesetzgebung entspricht und keine willkürliche Abwägung der Interessen vorliegt.
- BGer 1C_601/2022Der Ersatz von Terrassendielen eines Ferienhauses in einer Moorlandschaft stellt eine zulässige Erneuerungsmassnahme im Rahmen der normalen Lebensdauer gemäss Art. 23d Abs. 2 lit. b NHG dar, sofern Umfang, Erscheinungsbild und Zweckbestimmung unverändert bleiben. Eine Wiederherstellungsverfügung wäre in diesem Fall unverhältnismässig.
- BGer 1C_21/2023Die Installation von Werbemonitoren in Vitrinen eines Gebäudes in einem ISOS-geschützten Ortsbild unterliegt der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 Abs. 1 RPG, wenn sie aufgrund ihrer Lichtemissionen und dynamischen Bildwechsel eine störende Aussenwirkung entfaltet. Die Verweigerung der Bewilligung wegen Verstosses gegen erhöhte…
- BGer 1C_697/2021Für die Erteilung einer lärmschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung gemäss Art. 31 Abs. 2 LSV muss die Bauherrschaft nachvollziehbar darlegen, dass alle verhältnismässigen baulichen und gestalterischen Massnahmen nach Art. 31 Abs. 1 LSV ausgeschöpft wurden. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Lärmschutz ist bei erheblichen…
- BGer 1C_591/2023Pflanzen in einer panoramischen Zone sind nicht automatisch als bauliche Anlagen zu qualifizieren; bei vor Inkrafttreten einer neuen Norm gepflanzten Bäumen und Sträuchern greift der Schutz erworbener Situationen, sofern diese ihre Identität bewahren.
- BGer 1C_69/2023Die Einzonung eines Teils einer Parzelle in eine geschützte vitikulturelle Zone ist rechtmässig, wenn die Interessenabwägung nach Art. 3 OAT und Art. 33 Abs. 3 Bst. b LAT korrekt durchgeführt wurde und die Massnahme verhältnismässig ist.
- BGer 1C_510/2023Ein Ersatzneubau ausserhalb der Bauzone nach Art. 24c RPG setzt voraus, dass die abgebrochene Baute oder Anlage im Zeitpunkt des Abbruchs noch bestimmungsgemäss nutzbar war. Fehlt diese Voraussetzung, scheitert die Bewilligung unabhängig von anderen Interessen.
- BGer 1C_395/2022Das Bundesgericht bestätigt den absoluten Vorrang des Moorschutzes (Art. 78 Abs. 5 BV, Art. 4 FMV), verneint aber eine pauschale Interessenabwägung. Die Vorinstanz muss das Schutzziel der ungeschmälerten Erhaltung konkretisieren und die zusätzlichen Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben vertieft prüfen.
- BGer 1C_257/2023Ein Plan de site, der die bauliche Nutzung einer Parzelle in einer geschützten Zone zur Bewahrung des historischen, architektonischen und landschaftlichen Charakters eines Dorfes (ISOS) einschränkt, ist mit dem Grundrecht auf Eigentum (Art. 26 BV) vereinbar, sofern die Massnahme auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, einem…
- BGer 1C_235/2023Die Umnutzung von Wohnungen in möblierte Residenzen ohne Bewilligung verstösst gegen kantonales Recht (LDTR, LCI) und kann mit sofortiger Nutzungsuntersagung und Rückführung in ordentliche Mietverhältnisse sanktioniert werden. Die kantonale Regelung zur Erhaltung des Wohnraums ist mit Bundesrecht, insbesondere der Eigentumsgarantie und…
- BGer 1C_652/2022Der Klassierung einer Parzelle in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen liegt ein hinreichend konkreter öffentlicher Bedarf zugrunde, wenn die Gemeinde diesen Bedarf durch Studien und konkrete Planungen belegt. Eine Anpassung des Zonenplans nach Art. 21 Abs. 2 LAT ist nur bei wesentlicher Änderung der Umstände erforderlich.
- BGer 1C_147/2023Die Beseitigung rechtswidriger Bauten ausserhalb der Bauzone setzt eine Prüfung der materiellen Rechtswidrigkeit voraus. Ein Abbruchbefehl ohne Durchführung eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens stellt einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie dar.
- BGer 1C_161/2023Ein Wasserbauprojekt zur Hochwasserrisikoreduktion und ökologischen Aufwertung ist verhältnismässig, wenn es insgesamt eine signifikante Verbesserung der Hochwassergefahrensituation bewirkt und verbleibende Restrisiken tragbar sind. Das Schutzziel HQ 100 ist nicht verbindlich, sofern kantonale Schutzziele projektbezogen festgelegt werden.
- BGer 1C_178/2022Die Abweichung von einem rechtskräftigen Quartierplan bei der Verkehrserschliessung erfordert eine Quartierplanrevision; eine Baubewilligung kann mangels rechtsgenügender Erschliessung verweigert werden, wenn die Abweichung beachtlich ist.
- BGer 1C_477/2023Die kantonale Instanz darf bei der Prüfung kommunaler Baubewilligungen und der Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe in kommunalen Normen (NAPR) nicht willkürlich in die Gemeindeautonomie eingreifen. Die Auslegung von Abstandsvorschriften (Art. 35 NAPR) muss sich am Wortlaut und Sinn der Norm orientieren, wobei die kantonale…
- BGer 1C_315/2023Die Unterscheidung zwischen Neubauten am Siedlungsrand und mitten im Landschaftsbildgebiet ist sachlich gerechtfertigt, wenn sie dem Schutz des Landschaftsbilds dient. Ein Bauabschlag in einem Landschaftsbildgebiet ist verhältnismässig, wenn die zonenkonforme Nutzung weiterhin möglich bleibt und der Schutzzweck gewahrt wird.
- BGer 1C_263/2023Ein Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone ist nur zonenkonform, wenn der Betrieb längerfristig bestehen kann und die Baute oder Anlage für die Bewirtschaftung nötig ist. Ein namhafter landwirtschaftlicher Ertrag (mindestens ein Drittel des Privatverbrauchs einer durchschnittlichen bäuerlichen Familie) ist erforderlich, um die…
- BGer 1C_556/2022Ein Abbruch und Wiederaufbau einer altrechtlichen Zweitwohnung innerhalb der Bauzone mit Erweiterung der Hauptnutzfläche ist ohne Nutzungseinschränkung nach Art. 7 Abs. 1 ZWG unzulässig, da Art. 11 Abs. 2 und 3 ZWG solche Erweiterungen nur für bestehende Gebäude ohne Abriss gestatten.
- BGer 1C_78/2023Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone unterstehen der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 Abs. 1 RPG, wenn sie den Raum äusserlich erheblich verändern oder die Nutzung beeinflussen. Eine nachträgliche Bewilligung scheitert an der Zonenkonformität, und Vertrauensschutz kommt nicht in Frage, wenn die Rechtswidrigkeit der…
- BGer 1C_118/2022Die freiwillige Überkompensation von Fruchtfolgeflächen im Rahmen einer Deponiebewilligung ist rechtskräftig und kann nicht nachträglich als handelbare Kompensationsfläche beansprucht werden.
- BGer 1C_181/2022Die Unterschutzstellung einer Liegenschaft als Denkmal ist rechtmässig, wenn sie auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Vertrauensschutz scheitert, wenn überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen.
- BGer 1C_583/2021Die angefochtenen Bestimmungen der PhV/LU zur Phosphorreduktion in den luzernischen Mittellandseen sind mit Bundesrecht vereinbar, insbesondere mit der Gewässerschutzverordnung (GSchV) und den Grundrechten (Art. 8, 9, 26, 27 BV). Die Massnahmen stützen sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse und sind verhältnismässig.
- BGer 1C_391/2022Eine Gemeindeinitiative, die eine behördenverbindliche Zielvorgabe für die Umstellung auf erneuerbare Heizungssysteme ab 2030 enthält, ist nicht allein wegen potenzieller Kosten für Eigentümer:innen ungültig, sofern sie mit übergeordnetem Recht vereinbar ist und eine angemessene Ausführungsregelung möglich erscheint.
- BGer 1C_291/2022Ein Bauvorhaben in der Nachbarschaft eines inventarisierten Schutzobjekts muss auch ohne rechtskräftige Inventarentlassung die Anforderungen von § 238 Abs. 2 PBG/ZH erfüllen. Ein nicht ausgeführtes Bauwerk einer altrechtlichen Arealüberbauung fällt nicht unter die Besitzstandsgarantie nach § 357 Abs. 1 PBG/ZH.
- BGer BGE 149 I 291Eine kommunale Volksinitiative mit einer verbindlichen Zielvorgabe zur Umstellung von Heizungssystemen auf erneuerbare Energien bis 2030 ist nicht allein wegen mutmasslicher Unzumutbarkeit der Kosten für Eigentümer:innen ungültig, da die Behörden in der verbleibenden Zeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare Ausführungsregelung…
- BGer 1C_609/2021Die Nichtbewilligung von Bauperimetern auf einer Parzelle in einem ISOS-geschützten Dorfkern ohne vollständige Interessenabwägung nach Art. 3 OAT verletzt das Verhältnismäßigkeitsprinzip und die Eigentumsgarantie, wenn mildere Massnahmen möglich sind.
- BGer 1C_14/2022Der kantonale Nutzungsplan für geschützte Landschaften mit Gebäuden und Anlagen (PUC-PEIP) darf nur Gebiete mit ausreichend originaler, landschaftsprägender Bausubstanz erfassen. Die blosse landschaftliche Schönheit oder frühere Schutzentscheide rechtfertigen keine Einzonung, wenn die Kriterien des Art. 39 Abs. 2 OPT nicht erfüllt sind.
- BGer 1C_62/2021Die Ausgrenzung von Gebäuden aus einem kantonalen Nutzungsplan für geschützte Landschaften mit Gebäuden und Anlagen (PUC-PEIP) ist rechtmässig, wenn die Vorinstanz aufgrund einer umfassenden Abwägung feststellt, dass die betroffenen Rustici nicht mehr als schützenswert gelten und der Landschaftscharakter durch moderne Elemente (z. B.…
- BGer 1C_64/2021Die Ausweisung von Schutzperimetern für landschaftsprägende Gebäude ausserhalb der Bauzone (PUC-PEIP) muss sich an den Kriterien von Art. 39 Abs. 2 OPT orientieren. Eine Einbeziehung in den Schutzperimeter setzt voraus, dass der Landschaftscharakter durch traditionelle Gebäude geprägt ist und deren Erhalt nur durch eine Umnutzung…
- BGer 1C_365/2022Die Interessenabwägung der Vorinstanz war willkürlich, da sie das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Bauvorschriften unzulässig relativierte und die privaten Interessen der Bauherrschaft nicht hinreichend berücksichtigte.
- BGer 1C_371/2022Die Verkehrsbeschränkung auf der Via Sur Punt mit Zusatztafel 'Zubringerdienst bis Via Sur Punt 43 gestattet' ist bundesrechtskonform, da die Erschliessung der Parzellen Nrn. 383 und 390 über die Via Maistra genügt und der Trennungsgrundsatz zwischen Bau- und Nichtbaugebiet gewahrt wird.
- BGer 1C_294/2022Die vertikalen Alignements entlang von Nationalstrassen-Tunneln nach Art. 22–24 LRN und Art. 13 ORN sind rechtmässig, wenn sie der Sicherheit der Infrastruktur dienen und keine unverhältnismässige Eigentumsbeschränkung darstellen. Eine vertikale Begrenzung ist nur bei ausreichender Terrainbedeckung und im Einzelfall zulässig.
- BGer 1C_56/2021Die Vorinstanz gewichtete die nachbarlichen Interessen (Aussichtsbeeinträchtigung) höher als das Interesse der Bauherrschaft an der baulichen Ausschöpfung, was gemäss § 357 Abs. 1 PBG/ZH nicht willkürlich war.
- BGer 1C_679/2021Ein Gebäude mit geringem Eigenwert, aber erheblichem Situationswert als Teil eines Ensembles kann unter Denkmalschutz gestellt werden, wenn die ortsbildprägende Wirkung überwiegt und die Schutzmassnahmen verhältnismässig sind.
- BGer 1C_25/2022Die kantonalen Verordnungsbestimmungen zur Mahdnutzung und Beweidung auf Naturschutzflächen (§§ 10a und 10b NLV) sind mit Bundesrecht vereinbar, da sie die bundesrechtlich gebotene angepasste land- und forstwirtschaftliche Nutzung von Biotopen präzisieren und keine neuen Pflichten begründen.
- BGer 1C_530/2021Die Errichtung einer Planungszone zur Redimensionierung überdimensionierter Bauzonen nach Art. 15 Abs. 2 RPG ist bundesrechtskonform, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Der Grundsatz der Planbeständigkeit steht einer solchen Planungszone nicht entgegen, wenn die…
- BGer 1C_593/2021Die Suspension von Baugesuchen und der Baustopp zur Sicherung der Raumplanung sind rechtmässig, wenn sie auf einer gültigen Rechtsgrundlage beruhen, durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt und verhältnismässig sind. Eine nachträgliche Projektänderung kann als neue Baugesuch eingestuft werden.
- BGer 1C_200/2022Die persönliche Benachrichtigung von Grundeigentümern über die Veröffentlichung einer Nutzungsplanvariante ist nach kantonalem Recht nur für direkt und einschneidend betroffene Eigentümer vorgeschrieben. Die Teilnahme an der Bevölkerungsinformation begründet keinen Anspruch auf persönliche Benachrichtigung über die spätere Planadoption.
- BGer 1C_416/2021Die blosse Nichteinzonung eines Grundstücks (keine Zuweisung zur Bauzone) stellt keine materielle Enteignung dar und begründet keinen Entschädigungsanspruch, selbst wenn das Grundstück zuvor in einer Bauzone lag. Eine Entschädigung kommt nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen in Betracht.
- BGer 1C_492/2021Eine Baute kann aufgrund ihres Situationswerts gemäss § 203 Abs. 1 lit. c PBG als schützenswertes Objekt anerkannt werden, auch wenn ihr Eigenwert gering ist. Die Gemeinde überschreitet ihren Ermessensspielraum, wenn sie ohne sachliche Gründe von Fachgutachten abweicht oder kantonale Rechtsprechung missachtet.
- BGer 1C_348/2021Die Festlegung einer Gestaltungsplanpflicht durch eine Gemeinde ist zulässig, wenn ein qualifiziertes öffentliches Interesse im Sinne von § 48 Abs. 3 PBG/ZH vorliegt und die Massnahme verhältnismässig ist. Die Gemeindeautonomie gewährt dabei einen erheblichen Beurteilungs- und Ermessensspielraum, sofern die Interessen konkret dargelegt…
- BGer 1C_652/2021Die Zonenkonformität eines Pizzalieferservices mit vier Fahrzeugen und ca. 70 täglichen Lieferfahrten in einer Wohnzone W2/2.0 ist unabhängig von umweltrechtlichen Immissionsbeurteilungen zu prüfen und kann aufgrund raumplanerischer Schutzziele (Wohnqualität, präventiver Lärmschutz) verneint werden.
- BGer 1C_651/2021Ein nachträgliches Baugesuch für einen Ersatzbau Schopf ausserhalb der Bauzone ist nicht zu bewilligen, wenn die Baute nicht standortgebunden ist und überwiegende öffentliche Interessen (insbesondere Naturschutz) entgegenstehen. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, selbst bei Bösgläubigkeit des Bauherrn.
- BGer 1C_273/2021Bei wichtigen Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte (VLI) nach Art. 31 OPB überwiegt das öffentliche Interesse an der Gesundheit der Bevölkerung gegenüber dem privaten Interesse an der Bebaubarkeit einer Parzelle, selbst bei einer Lückenfüllung im baulichen Milieu.
- BGer 1C_275/2021Eine das gesamte Gemeindegebiet umfassende Planungszone zur Sicherung einer künftigen Regelung der Standorte von Mobilfunkanlagen ist unverhältnismässig, wenn sie in räumlicher Hinsicht über das zur Sicherung des Planungsziels Erforderliche hinausgeht und damit ein faktisches Verbot der Errichtung oder Erweiterung solcher Anlagen bewirkt.
- BGer 1C_177/2021Eine Enteignung für die Erweiterung einer Deponie Typ A (Ablagerung von unverschmutztem Aushub) ist gestützt auf Art. 58 Abs. 1 USG zulässig, wenn ein kantonsweiter Bedarf ausgewiesen ist und die Massnahme verhältnismässig ist. Politische Gemeinden können das Enteignungsrecht auch ausserhalb ihres Gemeindegebiets ausüben, sofern ein…
- BGer 1C_418/2021Ein ohne Bewilligung erstellter, die Identität eines Gebäudes und seiner Umgebung massgeblich verändernder Anbau (Terrasse und Plattenbelag um Pool) in der Landwirtschaftszone kann nicht nach Art. 24c aLAT und Art. 42 aOAT legalisiert werden. Ein Rückbaubefehl ist verhältnismässig, selbst wenn die aktuellen Eigentümer die Bauten nicht…
- BGer 1C_586/2020Ein Eingriff in die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) durch einen Gestaltungsplan ist rechtmässig, wenn er auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die Prüfung der Verhältnismässigkeit umfasst die Erforderlichkeit und Zumutbarkeit des Eingriffs.
- BGer 1C_428/2021Ein Nichteintretensentscheid auf ein Gesuch um Anpassung einer Baubewilligung ist rechtmässig, wenn keine wesentliche Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse vorliegt und der Vertrauensschutz sowie die Rechtssicherheit überwiegen. Eine dynamische Verweisung der Baubewilligung auf eine vertragliche Regelung ist nicht…
- BGer 1C_689/2020Die Abwägung der öffentlichen Erschliessungs- und Sicherheitsinteressen mit den privaten Nutzungsinteressen der Grundeigentümer im Quartierplan ist verhältnismässig und verstösst nicht gegen die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV).
- BGer 1C_654/2020Die Ersatzabgabe für nicht erstellte Autoabstellplätze ist verfassungsrechtlich zulässig, wenn sie auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht, das Äquivalenzprinzip wahrt und verhältnismässig ist. Die kantonale und kommunale Regelung im Kanton Solothurn genügt diesen Anforderungen.
- BGer 1C_142/2021Ein konservatorischer Bewilligungsverweigerungsgrund nach kantonalem Recht (Art. 13B LaLAT) ist zulässig, wenn eine anstehende Planungsänderung konkrete Ziele verfolgt und die Fristen eingehalten werden. Die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) wird dabei nicht verletzt, wenn die Einschränkung verhältnismässig und zeitlich begrenzt ist.
- BGer 1C_68/2021Die Anwendung von Art. 13 Abs. 2 NAPR (Fakultativklausel für Grundstücke in mehreren Zonen) ist keine Pflicht, sondern eine Ermessensentscheidung der Gemeinde. Eine systematische Anwendung der günstigeren Zonenbestimmungen ohne objektive Gründe ist unzulässig.
- BGer 1C_548/2020Die Zonenkonformität einer Einstellhalle in einer Wohnzone ist auch bei fehlendem gewerblichem Charakter zu verneinen, wenn deren Umfang den Rahmen einer zulässigen Nebennutzung sprengt und damit den Wohncharakter des Quartiers beeinträchtigt.
- BGer 1C_224/2021Die Exekution einer rechtskräftigen Abbruchverfügung durch Ersatzvornahme ist zulässig, wenn die Vorentscheide die Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit der Massnahme bereits abschliessend geprüft haben. Eine erneute inhaltliche Überprüfung der Grundentscheidung im Rahmen des Vollzugs ist nur in Ausnahmefällen möglich.
- BGer 1C_453/2019Das Enteignungsrecht nach Art. 129 Abs. 1 BauG steht dem Gemeinwesen zu, das die öffentliche Aufgabe zu erfüllen hat, für welche das Enteignungsrecht besteht. Bei einer Zone für öffentliche Nutzungen, die primär kantonalen Zwecken dient, steht das Enteignungsrecht dem Kanton zu, nicht der planenden Gemeinde.
- BGer 1C_634/2020Die Schutzgarantie für bestehende Bauten nach Art. 23 RPE (situation acquise) erstreckt sich auf die tatsächlichen Abmessungen der Gebäude zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Plans, nicht nur auf die im Plan eingezeichnete Emprise. Die Anwendung dieser Regelung ist nicht willkürlich, wenn sie sich auf die effektive Situation stützt.
- BGer 1C_358/2020Der Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG ist zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Eine Interessenabwägung ist auch dann erforderlich, wenn die Planungszone nach Einreichung eines Baugesuchs erlassen wird.
- BGer 1C_107/2021Ein Wegverbreiterungsprojekt kann auch dann im öffentlichen Interesse liegen, wenn es die zukünftige Erschliessung einer im Planungsdirektor vorgesehenen, aber noch nicht eingezonten Bauzone antizipiert, sofern die Gemeinde ihre Planungsautonomie nicht überschreitet und die Interessenabwägung nach Art. 36 BV gewahrt ist.
- BGer 1C_485/2020Der Schutz eines denkmalwürdigen Ensembles aus Villa und Park als untrennbare Einheit ist verhältnismässig, selbst wenn einzelne Teile wie ein Tennisplatz isoliert betrachtet geringere Bedeutung haben. Die Abwägung der Interessen zugunsten des Denkmalschutzes ist rechtmässig.
- BGer 1C_669/2020Die Fristsetzung zur Vollendung begonnener Bauarbeiten nach § 201 Abs. 1 lit. b PBG ist rechtmässig, wenn die Bauarbeiten unterbrochen wurden und keine gültige Bewilligung für Projektänderungen vorliegt. Die Fristen sind unter Berücksichtigung öffentlicher Interessen (Vermeidung von Bauruinen und Gefahrenherden) und der konkreten…
- BGer 1C_514/2020Das öffentliche Interesse am Erhalt eines architektonisch bedeutenden Zeugen der 1980er-Jahre (Pionierstellung im Holzbau, Seltenheitswert) überwiegt die privaten Eigentümerinteressen an Abbruch und Neuüberbauung, selbst bei hohem Sanierungsbedarf, da die Nutzung des Gebäudes und des restlichen Grundstücks weiterhin möglich bleibt.
- BGer 1C_332/2020Die baurechtliche Bestandesgarantie nach §§ 109 und 110 RBG BL erlaubt für rechtmässig erstellte, aber bauvorschriftswidrig gewordene Bauten nur deren Unterhalt und angemessene Erneuerung, nicht jedoch Umbauten, Erweiterungen oder Zweckänderungen. Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist bei formell…
- BGer 1C_505/2020Die Rückforderung abgetretener Landflächen nach § 58 AbtrG ist im Quartierplanverfahren als Begehren nach § 155 PBG geltend zu machen und unterliegt der Verjährung. Die Verjährungseinrede kann von einem Quartierplangenossen erhoben werden, der durch die Rückübertragung mittelbar betroffen ist.
- BGer 1C_612/2020Eine Enteignung ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die vorzeitige Besitznahme ist zulässig, wenn die Verwirklichung des Werks dringend notwendig ist.
- BGer 1C_172/2020Die Interessenabwägung zwischen der Durchsetzung der Gestaltungsrichtlinien (öffentliches Interesse an einheitlicher Baugestaltung) und den Eigentumsinteressen des Bauherrn muss die Bösgläubigkeit des Bauherrn, die Verhältnismässigkeit der Massnahme und den gemeindlichen Beurteilungsspielraum berücksichtigen.
- BGer 1C_173/2020Die Interessenabwägung muss die Gestaltungsrichtlinien der Gemeinde als Ausdruck ihrer Autonomie (Art. 50 Abs. 1 BV, Art. 22 KRG) und die Verhältnismässigkeit der Wiederherstellungsmassnahme (Art. 36 BV, Art. 94 KRG) umfassend berücksichtigen. Eine Duldungsverfügung setzt eine hinreichende Begründung der Gleichbehandlung im Unrecht oder…
- BGer 1C_118/2020Ein Baustopp ist rechtmässig, wenn die Nichterfüllung einer baurechtlichen Auflage (hier: gültige provisorische Minergie-Zertifikate) zu einem unrechtmässigen Zustand führt, der eine Übernutzung der Bauliegenschaft zur Folge haben kann. Die Eigentumsgarantie schützt nicht die Ausübung von Eigentum, die gegen baurechtliche Auflagen…
- BGer 1C_320/2020Bei umfangreichen baulichen Eingriffen an einer bestehenden Zweitwohnung, die deren Identität verändern, kann die Gemeinde die Nutzung als Hauptwohnung vorschreiben, selbst wenn die Volumetrie erhalten bleibt. Dies verstösst nicht gegen die Eigentumsgarantie oder den Grundsatz von Treu und Glauben.
- BGer BGE 147 II 465Art. 9 Abs. 2 ZWG verweist für die Zulässigkeit neuer Wohnungen ausserhalb der Bauzone ausschliesslich auf die Bestimmungen über geschützte Bauten (Art. 24d Abs. 2 und 3 RPG) und landschaftsprägende Bauten (Art. 39 Abs. 2–5 RPV) in Verbindung mit Art. 43a RPV. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24d Abs. 2 RPG setzt voraus, dass die…
- BGer 1C_230/2020Die Rückzonung von überdimensionierten Bauzonen in eine differenzierte Affektionszone ist durch ein überwiegendes öffentliches Interesse an einer konzentrierten Siedlungsentwicklung und der Vermeidung von Zersiedelung gerechtfertigt und verletzt nicht die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV, Art. 36 BV, Art. 21 Abs. 2 RPG).
- BGer 1C_577/2019Der Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG liegt im Ermessen der Behörde; ein einklagbarer Anspruch von Privatpersonen besteht nicht, selbst wenn ein Planungsbedürfnis vorliegt. Die Ablehnung einer Planungszone ist rechtmässig, wenn keine hinreichende Planungsabsicht oder keine erhebliche Änderung der Verhältnisse im Sinne von Art.…
- BGer 1C_656/2019Die Rückzonung einer Liegenschaft in eine tiefere Kernzone zum Schutz einer denkmalpflegerisch wertvollen Blockrandbebauung und zur Umsetzung der ISOS-Schutzziele ist verhältnismässig, wenn die bestehende Nutzung nicht beeinträchtigt wird und der Eingriff in die Eigentumsgarantie minimal ist.
- BGer 1C_82/2020Interzonale Ausnützungsanrechnungen zwischen Grundstücksteilen in verschiedenen Bauzonen sind ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage unzulässig. Die zulässige Baumasse ist für jeden zonenspezifischen Grundstücksteil separat zu ermitteln.
- BGer 1C_486/2019Das öffentliche Interesse an einer Fuss- und Radwegverbindung im Siedlungsgebiet überwiegt das private Eigentumsinteresse, wenn die Verbindung das Wegnetz verdichtet, die Verkehrssicherheit erhöht und den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen verbessert.
- BGer 1C_445/2019Die Einbeziehung von Weideflächen in ein national bedeutendes Moorgebiet nach Art. 23b LPN ist rechtmässig, wenn eine enge ökologische oder visuelle Beziehung zum Kerngebiet besteht. Die Abwägung zwischen Schutzinteressen und Eigentumsrecht ist verhältnismässig, sofern die Massnahme geeignet, erforderlich und angemessen ist.
- BGer 1C_379/2019Ein Poller auf Privatgrund kann bewilligungspflichtig sein, wenn er die Erschliessung (Art. 19 RPG) für Dritte behindert. Die Verweigerung einer nachträglichen Baubewilligung ist jedoch willkürlich, wenn die rechtliche Sicherung der Beanspruchung des Grundstücks für die Erschliessung fehlt und dies nicht im dafür vorgesehenen Verfahren…
- BGer 1C_265/2019Der Erhalt einer Zone d'intérêt général (ZIG) auf einer grossen, isolierten Parzelle in einer ländlichen Gemeinde widerspricht den Zielen und Prinzipien der Raumplanung (Art. 1, 3, 15 LAT), insbesondere dem Konzentrationsprinzip und dem Schutz von Natur und Landschaft, wenn kein konkreter Bedarf nachgewiesen ist und die Zone zum Mitage…
- BGer 1C_538/2019Die Umnutzung eines Gebäudes in einer Wohnzone mit hohem Wohnanteil zu einem Sexbetrieb ist mangels Zonenkonformität (ideelle Immissionen, Lärm, Wohnflächenanteil) nicht bewilligungsfähig. Die kantonale Regelung zum Wohnflächenanteil ist mit Bundesrecht vereinbar.
- BGer 1C_267/2019Die Einrichtung einer kantonalen Reservationszone nach Art. 27 LAT und Art. 46 LATC ist rechtmässig, wenn sie der Anpassung einer überdimensionierten Bauzone dient und die Verhältnismässigkeit gewahrt ist. Die kantonale Intervention gemäss Art. 134 LATC ist zulässig, auch ohne vorherige Mahnung an die Gemeinde.
- BGer 1C_522/2019Die sofortige Auszonung einer kaum überbauten Parzelle ausserhalb des urbanisierten Gebiets und des Zentrumsperimeters in die Landwirtschaftszone ist rechtmässig, wenn sie auf einer vollständigen Interessenabwägung gemäss Art. 15 RPG und dem kantonalen Richtplan basiert und den Schutz des Ortsbilds (ISOS) sowie die Redimensionierung…
- BGer 1C_248/2019Ein Teilstrassenplan zur Öffentlicherklärung einer bestehenden Zufahrt kann nur dann als öffentlich gerechtfertigt gelten, wenn ein hinreichendes öffentliches Interesse an der Erschliessung besteht. Bei peripheren, unüberbauten Bauzonen mit Rückzonungspflicht ist das öffentliche Interesse zu verneinen, wenn die künftige bauliche Nutzung…
- BGer 1C_441/2019Eine zweimalige Verlängerung einer Planungszone ist bundesrechtlich zulässig, sofern sachliche Gründe vorliegen und die Planungsarbeiten nicht unnötig verzögert wurden. Die Möglichkeit einer zweiten Verlängerung dient der Flexibilität der Planungsbehörden und ist mit Art. 27 Abs. 2 RPG vereinbar.
- BGer BGE 146 II 304Art. 41c Abs. 2 GSchV enthält eine eigenständige, an der verfassungsmässigen Besitzstandsgarantie orientierte Regelung für zonenwidrige Bauten ausserhalb der Bauzone im Gewässerraum. Er umfasst den Bestand, die Weiternutzung und den Unterhalt, nicht aber die Erweiterung oder den Wiederaufbau.
- BGer 1C_545/2018Die Schaffung einer Zone réservée nach Art. 27 LAT zur Vorbereitung einer Densifizierung in einer Villenzone ist bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses (z. B. Wohnungsmangel) und unter Einhaltung des Verhältnismässigkeitsprinzips zulässig, auch wenn die betroffenen Parzellen bereits bebaut sind.
- BGer 1C_550/2018Die Schaffung einer Zone réservée nach Art. 27 LAT zur Vorbereitung einer Densifizierung in einer Villenzone ist bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses (z. B. Wohnungsmangel) und Einhaltung des Verhältnismässigkeitsprinzips zulässig, auch wenn die betroffenen Parzellen bereits bebaut sind.
- BGer 1C_551/2018Die Erlassung einer Zone réservée nach Art. 27 LAT ist rechtmässig, wenn sie auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht, einem öffentlichen Interesse dient und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit wahrt. Die Massnahme ist geeignet, die Planungsfreiheit der zuständigen Behörde zu sichern, und kann auch ohne detaillierte…
- BGer 1C_16/2019Die Einrichtung einer Planungszone (zone réservée) zur Anpassung überdimensionierter Bauzonen nach Art. 27 LAT und Art. 46 LATC ist rechtmässig, wenn sie auf einer konkreten Planungsabsicht beruht, präzise abgegrenzt ist und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit wahrt. Die Garantie des Eigentums (Art. 26 BV) wird nicht verletzt, sofern…
- BGer 1C_72/2019Ein Bauprojekt kann während eines laufenden Remaniement parcellaire urbain (RPU) gemäss Art. 18 LRRL verweigert werden, wenn es die Umsetzung des RPU behindert, selbst wenn der zugrundeliegende Plan noch nicht in Kraft getreten ist.
- BGer 1C_241/2019Die Zuweisung eines Grundstücks zur Tourismuszone ist verhältnismässig, wenn sie geeignet, erforderlich und zumutbar ist, insbesondere unter Berücksichtigung kantonaler Bestandesgarantien und der Möglichkeit, tourismusfremde Nutzungen in begrenztem Umfang zuzulassen.
- BGer 1C_124/2019Die Umnutzung eines Lagerraums zu einem Massagesalon ohne Bewilligung stellt einen bewilligungspflichtigen Nutzungswechsel dar. Die kantonalen Bauvorschriften (Art. 15 aLC, Art. 21 aOC, Art. 5 RCC) bieten eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Nutzungsuntersagung, ohne dass eine schwere Grundrechtseingriff vorliegt.
- BGer 1C_409/2018Eine Enteignung zur Erschliessung einer Bauparzelle setzt ein überwiegendes öffentliches Interesse voraus. Dieses fehlt, wenn die geltende Zonenplanung veraltet ist und eine Auszonung der Parzelle ernsthaft in Betracht kommt, ohne dass zuvor eine Überprüfung der Bauzone stattgefunden hat.
- BGer 1C_85/2019Umbauten an einer Remise in der Landwirtschaftszone ohne Bewilligung sind nicht nach Art. 24c oder 24d RPG bewilligungsfähig; rechtswidrige Bauten müssen wiederhergestellt werden, sofern keine mildere Massnahme ausreicht.
- BGer 1C_118/2019Eine Bestockung erfüllt die quantitativen und qualitativen Kriterien des Waldbegriffs nach Art. 2 WaG und Art. 2 kWaG, wenn sie trotz unterschrittener Mindestbreite oder -fläche in einer Gesamtbetrachtung als Einheit mit Wuchszusammenhang und Waldfunktionen (Nutz-, Schutz-, Wohlfahrtsfunktion) erscheint. Eine Interessenabwägung ist im…
- BGer 1C_220/2018Ein Karting-Projekt in einer industriell ausgewiesenen Zone eines Teilnutzungsplans ist nicht zonenkonform, wenn die Zone gemäss Regelung explizit für Industrie, Handwerk, tertiäre Aktivitäten und notwendige Wohnnutzung zur Überwachung bestimmt ist und das Projekt keinen Bezug zu den im Plan festgelegten Zielen (z. B. Materialrecycling,…
- BGer 1C_631/2017Ehehafte Wasserrechte sind nach 80 Jahren den heutigen Vorschriften zu unterstellen und grundsätzlich entschädigungslos anzupassen. Bau- und Ausnahmebewilligungen für Wasserkraftwerke dürfen erst erteilt werden, wenn eine Konzession nach heutigem Recht vorliegt.
- BGer 1C_417/2017Die Erneuerung einer befristeten Durchleitungsdienstbarkeit für eine Hochspannungsleitung ohne bauliche Änderungen oder zusätzliche Immissionen bedarf keines Plangenehmigungsverfahrens nach Art. 16 EleG. Die Nutzung eines integrierten Lichtwellenleiters für die Datendurchleitung Dritter ist im Enteignungsverfahren mitzuberücksichtigen,…
- BGer 1C_418/2017Die Nutzung eines in eine Hochspannungsleitung integrierten Lichtwellenleiters für die Datenübertragung Dritter ohne bauliche Änderungen und ohne zusätzliche Immissionen ist nicht plangenehmigungspflichtig nach Art. 16 EleG, sofern sie keine oder nur geringfügige Auswirkungen auf Raum und Umwelt hat. Die Enteignung für solche Rechte…
- BGer 1C_419/2017Die Nutzung eines bereits bewilligten Lichtwellenleiters in einer Hochspannungsfreileitung für die Datenübertragung Dritter ohne bauliche Änderungen und ohne zusätzliche Immissionen erfordert kein Plangenehmigungsverfahren nach Art. 16 EleG, sondern kann im selbstständigen Enteignungsverfahren geregelt werden.
- BGer 1C_344/2018Die Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einer rationalen Zonenplanung (Vermeidung überdimensionierter Bauzonen, Schutz der Waldrandzone) und dem privaten Eigentumsinteresse des Grundeigentümers fällt zugunsten des öffentlichen Interesses aus, sofern die Massnahme verhältnismässig ist und auf einer hinreichenden…
- BGer BGE 145 I 156Bauten und Anlagen in der Bauzone müssen so platziert werden, dass sie keine nennenswerten Auswirkungen auf eine benachbarte Landwirtschaftszone ausüben. Eine Wohnbaute direkt an der Zonengrenze ist nicht zonenkonform und muss zurückversetzt werden, sofern sie die Landwirtschaftszone beeinträchtigt.
- BGer BGE 145 II 32Der Kanton ist befugt, über den tiefen Untergrund zu verfügen und dessen Nutzung zu regeln. Ein Bewilligungsregime kann auch ohne Konzession zulässig sein, und eine Ausschreibung nach Art. 2 Abs. 7 BGBM ist nicht erforderlich. Die Integration der Baubewilligung in den Sondernutzungsplan ist nicht willkürlich, und die (teilweise…
- BGer BGE 145 II 70Bei der Genehmigung einer Sondernutzungsplanung ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen (Art. 3 RPV). Im konkreten Fall überwiegen das öffentliche Interesse des Vogelschutzes und die Eigentumsinteressen der Grundeigentümer gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer ufernahen Wegführung.
- BGer 1C_240/2017Ein kommunales Verbot von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Elektrizitätserzeugungsanlagen in Gewerbe- und Industriezonen ist bundesrechtlich zulässig, wenn es überwiegend raumplanerisch begründet ist und keine bundesrechtlichen Kompetenzen verletzt.
- BGer 1C_241/2017Ein vollständiger Ausschluss von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Elektrizitätserzeugungsanlagen in Gewerbe- und Industriezonen ist bundesrechtlich zulässig, sofern er überwiegend raumplanerisch begründet ist und nicht primär energie- oder klimapolitische Ziele verfolgt.
- BGer 1C_668/2017Bauten in der Bauzone dürfen nicht ohne Prüfung der Auswirkungen auf die benachbarte Landwirtschaftszone direkt an die Zonengrenze gestellt werden. Eine zonenkonforme Bewilligung setzt voraus, dass die Baute keine nennenswerten Auswirkungen auf die Landwirtschaftszone hat oder eine Ausnahmebewilligung erteilt wird.
- BGer 1C_149/2018Die Planungszone ist verhältnismässig, da das öffentliche Interesse an der Sicherung der Planungsfreiheit der Gemeinde das private Interesse der Grundeigentümerin an der sofortigen Realisierung ihres Bauprojekts überwiegt, insbesondere bei einer befristeten Dauer von drei Jahren.
- BGer 1C_671/2017Die Interessenabwägung muss alle geltend gemachten Schäden berücksichtigen; eine unvollständige Abwägung führt zur Aufhebung des Entscheids und Rückweisung zur Neubeurteilung.
- BGer 1C_216/2017Die durch Art. 75b BV direkt anwendbare Beschränkung von Zweitwohnungen stellt keine enteignungsgleiche Eigentumsbeschränkung dar, wenn der Eigentümer eine wirtschaftlich zumutbare Nutzung (z. B. Hauptwohnungen oder touristische Nutzung) behält und keine krassen Ungleichheiten vorliegen.
- BGer 1C_598/2017Die Festlegung der Anzahl Parkplätze durch die Vorinstanz auf Basis der kommunalen Parkierungspolitik und des RCU ist nicht willkürlich, selbst wenn kein formeller Parkierungskonzept nach Art. 25b aReLATeC vorliegt. Die Beschränkung der Eigentumsfreiheit ist nicht schwerwiegend, sodass nur eine Willkürkontrolle stattfindet.
- BGer 1C_449/2017Die Bewilligungsfähigkeit von Gebäudeteilen hängt von deren Verwendbarkeit und nicht von der tatsächlichen Nutzung ab. Bei voll ausgenützter Bruttogeschossfläche ist eine nachträgliche Zweckänderung ohne Ausnützungstransfer unzulässig, und der Rückbau ist verhältnismässig, wenn er geeignet und notwendig ist, eine Wohnnutzung zu…
- BGer 1C_298/2017Die Interessenabwägung zwischen Eigentumsschutz und Denkmalschutz fällt zugunsten der Eigentümer aus, wenn die Erhaltung des Gebäudes unzumutbare wirtschaftliche Belastungen verursacht und der Quartiercharakter bereits durch moderne Bauten beeinträchtigt ist.
- BGer 1C_279/2017Die Interessenabwägung fiel zugunsten des öffentlichen Interesses an der Revitalisierung des Stadtzentrums aus, da der Plan de quartier Saint-Laurent die städtebauliche Harmonie verbessert, technische Notwendigkeiten erfüllt und die ISOS-Schutzziele für den Sektor der Unterstadt (Schutzziel A) nicht verletzt.
- BGer 1C_587/2017Die Péremption eines Baubewilligungsverfahrens nach Art. 118 LATC ist bei Nichtbeginn der Bauarbeiten innerhalb der Frist rechtmässig, selbst wenn vorbereitende Massnahmen oder Investitionen getätigt wurden. Der Grundsatz der Rechtsklarheit überwiegt hier das Vertrauensinteresse des Bauherrn.
- BGer 1C_550/2017Die sofortige Anwendung neuer planungsrechtlicher Bestimmungen (Art. 49a BZO) im Rechtsmittelverfahren ist zulässig, wenn erhebliche öffentliche Interessen dies rechtfertigen und kein schutzwürdiges Vertrauen in die alte Rechtslage besteht. Eine neubauähnliche Umgestaltung nach § 357 PBG liegt nicht vor, wenn bestehende Investitionen…
- BGer 1C_672/2017Die Revision des Nutzungsplans kann nicht dazu genutzt werden, die in einer separaten forstlichen Abgrenzungsprozedur festgelegte Waldgrenze in Frage zu stellen. Die Beschwerdeführer können sich nicht auf eine Verletzung der Eigentumsgarantie berufen, wenn sie die forstliche Abgrenzung nicht angefochten haben.
- BGer 1C_549/2016Das System des Flurbereinigungsverbands mit realer Ausgleichung (Péréquation réelle) bleibt auch nach der Revision des Raumplanungsgesetzes (LAT) vom 15. Juni 2012 mit Art. 5 LAT vereinbar. Die kumulative Erhebung einer Mehrwertabgabe nach Art. 5 Abs. 1bis LAT und der realen Ausgleichung ist grundsätzlich zulässig, sofern eine…
- BGer 1C_479/2017Die Umzonung eines Gebiets mit schutzwürdigem Ortsbild (KOBI/ISOS) von Kernzone I in Kernzone II ist unzulässig, wenn die neuen Zonenbestimmungen die Erhaltung der Bebauungsstruktur nicht ausreichend sicherstellen. Eine generelle Zulassung von Kreuzfirsten und Quergiebeln widerspricht den ortsbildschützerischen Vorgaben des Richtplans.
- BGer 1C_536/2017Die Nutzung einer Wohnung als Zweitwohnung kann nicht wiederhergestellt werden, wenn sie durch eine dauerhafte Umnutzung in eine Erstwohnung (hier: 9 Jahre) aufgegeben wurde, selbst wenn die ursprüngliche Nutzung vor Inkrafttreten einer restriktiven Regelung (Art. 46 NAPR) bestand. Bundesrechtliche Bestimmungen (Art. 11 LASec) gestatten…
- BGer 1C_183/2017Ein Hochwasserschutzprojekt mit Geschieberückhalteanlagen und Gewässeraufweitung ist standortgebunden und verhältnismässig, wenn passive Schutzmassnahmen und Alternativen geprüft wurden und das öffentliche Interesse am Schutz von Menschen und Sachwerten überwiegt.
- BGer 1C_285/2017Ein historisch oder volkskundlich wertvolles Einzelgebäude kann als Kulturobjekt nach kantonalem Recht geschützt werden, auch wenn seine äussere Erscheinung keine besondere bauhistorische Qualität aufweist. Die Verhältnismässigkeit von Denkmalschutzmassnahmen ist einzelfallweise zu prüfen, wobei finanzielle Interessen bei ausgewiesener…
- BGer 1C_588/2016Ein Bauvorhaben kann trotz vorheriger Vorabbewilligung verweigert werden, wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Umstände (z. B. Erlass eines Lärmkatasters) ändern und die geltenden Lärmschutzvorschriften (Art. 22 LPE, Art. 31 OPB) nicht eingehalten werden können. Eine Interessenabwägung nach Art. 31 Abs. 2 OPB ist erforderlich,…
- BGer 1C_100/2017Die offene Verlegung eines Gewässers im Siedlungsgebiet zum Hochwasserschutz und zur Renaturierung ist verhältnismässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, öffentliche Interessen (Hochwasser- und Naturschutz) überwiegen und keine gleich geeigneten, milderen Alternativen bestehen.
- BGer 1C_518/2016Eine Planungszone darf keine positive Vorwirkung entfalten; sie dient einzig der Sicherung der Planungsfreiheit. Ein generelles Verbot von Umnutzungen in einer Planungszone ohne konkrete Beeinträchtigung der Planungsabsichten ist unzulässig und verstösst gegen Art. 27 Abs. 1 RPG.
- BGer 1C_283/2017Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone ist grundsätzlich geboten, auch bei bösgläubigen Verstössen. Ausnahmen sind nur bei Unverhältnismässigkeit oder fehlendem öffentlichem Interesse zulässig. Die Bewilligung einer Umnutzung nach Art. 24a RPG schliesst bauliche Veränderungen aus,…
- BGer 1C_163/2017Bei der Erneuerung eines befristeten Überleitungsrechts für eine Hochspannungsleitung ist die Entschädigung nach den am Stichtag (Einigungsverhandlung oder rückwirkender Beginn) bestehenden Verhältnissen zu bemessen. Ein früherer Dienstbarkeitsvertrag für Bau- und Pflanzverbote deckt nicht automatisch immissionsbedingte Minderwerte der…
- BGer 1C_578/2016Die Praxis einer Gemeinde, in einer Altstadt generell nur Holzfensterläden zu bewilligen, ist bei nicht denkmalgeschützten Gebäuden unverhältnismässig, wenn hochwertige Aluminiumfensterläden das Ortsbild nicht beeinträchtigen und die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) übermässig einschränken.
- BGer 1C_569/2016Die Interessen an der Erschliessung eines Gestaltungsplangebiets (private und öffentliche Interessen) überwiegen die geringen Interessen der Anstösser an der Aufrechterhaltung eines Winterwegs mit entfallener Verkehrsbedeutung. Die Abrufung ist bei wesentlichen Veränderungen der Verhältnisse und unter Berücksichtigung aller betroffenen…
- BGer 1C_99/2017Die Identität einer Baute einschliesslich ihrer Umgebung muss bei Änderungen ausserhalb der Bauzone in den wesentlichen Zügen gewahrt bleiben (Art. 24c RPG i.V.m. Art. 42 RPV). Eine Solaranlage an einem Zaun, die das äussere Erscheinungsbild markant verändert, erfüllt diese Voraussetzung nicht, selbst unter Berücksichtigung der…
- BGer 1C_51/2017Ein im Jahr 1958 als Billigkeitsmassnahme eingeräumtes, unter dem Vorbehalt grundlegend geänderter Verhältnisse stehendes spezielles Parkierungsrecht auf öffentlichem Grund stellt kein wohlerworbenes Recht dar und kann daher widerrufen werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen dies erfordern.
- BGer 1C_241/2016Die Erstellung einer Reservationszone nach Art. 46 LATC und der damit verbundene Baubewilligungsverweigerung nach Art. 77 LATC sind rechtmässig, wenn sie einem öffentlichen Interesse dienen und dem Verhältnismässigkeitsprinzip entsprechen. Eine Verletzung des Prinzips von Treu und Glauben liegt nicht vor, wenn keine konkreten…
- BGer 1C_233/2016Die Unterschreitung des Regel-Gebäudeabstands nach Art. 48 aBauV (Kanton Appenzell I.Rh.) ist zulässig, wenn keine unhygienischen oder sonst unerwünschten Verhältnisse entstehen und überwiegende öffentliche und private Interessen (Gleichbehandlung, verdichtetes Bauen) dies rechtfertigen.
- BGer 1C_384/2015Eine Planungszone nach Art. 27 LPT (bzw. Art. 57 LST) ist rechtmässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, einem überwiegenden öffentlichen Interesse dient und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit wahrt. Ein zeitweiliges Verbot der juristischen Parzellenteilung kann zur Sicherung der Einheitlichkeit eines kulturellen…
- BGer 1C_287/2016Der Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG ist rechtmässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die Planungszone dient der Sicherung der Entscheidungsfreiheit der Planungsbehörden und ist auch bei bestehenden Gestaltungsplänen zulässig, sofern keine Zusicherung…
- BGer 1C_378/2016Der Déklassement einer überdimensionierten Bauzone in eine Landwirtschaftszone ist rechtmässig, wenn er auf objektiven Kriterien und einer verhältnismässigen Interessenabwägung gemäss Art. 15 LAT und Art. 3 OAT basiert. Die Aktualität der Bedarfsberechnung ist nicht ständig zu prüfen, und der Faktor zur Dimensionierung der Bauzone darf…
- BGer BGE 143 II 241Bei der erstmaligen definitiven Abgrenzung einer Moorlandschaft nach Art. 23b NHG darf der Bundesrat bestehende Ausbaupläne berücksichtigen, sofern die charakteristischen und zentralen Elemente der Moorlandschaft zwingend einbezogen werden. Der Begriff der 'bestehenden Nutzung' in Art. 23b Abs. 3 NHG ist weit auszulegen und umfasst auch…
- BGer 1C_642/2015Eine nachträgliche Baubewilligung kann erteilt werden, wenn die materiellen baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, auch wenn zivilrechtliche Zustimmungsfragen (z. B. bei Stockwerkeigentum) ungelöst sind. Diese sind im Zivilverfahren zu klären.
- BGer 1C_95/2016Die Genehmigung einer Weganlage mit Stahltreppe als Werk öffentlichen Nutzens ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, wenn sie einem öffentlichen Interesse dient und verhältnismässig ist. Ein Lärmgutachten ist nicht erforderlich, wenn die zu erwartenden Lärmimmissionen geringfügig sind und durch Auflagen weiter reduziert werden können.
- BGer 1C_122/2016Ordres de remise en état für nicht konforme Dachausbauten sind rechtmässig, wenn die Höhe der Räume nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht und die Salubrität der Wohnnutzung nicht gewährleistet ist. Die Proportionalität der Massnahme ist gegeben, wenn die Abweichungen nicht geringfügig sind und ein öffentliches Interesse…
- BGer 1C_218/2015Die Vorinstanz verletzt den verfassungsmässigen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV), wenn sie sich nicht mit wesentlichen Einwänden des Beschwerdeführers auseinandersetzt, insbesondere zur Qualifikation der Weide als Dauerweide und zum Bestandesschutz des Zauns.
- BGer 1C_486/2015Die Garantie der erworbenen Situation nach Art. 24c RPG gilt nicht für illegal erstellte oder transformierte Bauten, selbst wenn die Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verstrichen ist. Illegale Umbauten können nicht nachträglich legalisiert werden und berechtigen nicht zu einer Rekonstruktion im erweiterten Zustand.
- BGer 1C_178/2014Eine hinreichende Erschliessung gemäss Art. 19 Abs. 1 RPG ist zu bejahen, wenn die bestehende Strasseninfrastruktur den durch das Bauvorhaben verursachten Mehrverkehr ohne übermässige Staus oder Verkehrsgefährdungen aufnehmen kann. Die Beurteilung hat sich auf die konkrete Verkehrssituation im Beurteilungszeitpunkt zu stützen; künftige…
- BGer 1C_355/2015Die Erstellung eines Fussgängerwegs auf Privatgrund ist zulässig, wenn sie auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht, einem öffentlichen Interesse dient und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit wahrt. Die Interessenabwägung muss dabei die konkreten Umstände des Einzelfalls berücksichtigen.
- BGer 1C_215/2015Ein Refus de classement (Nichteinzonung) liegt vor, wenn eine Parzelle aus einer nicht LAT-konformen Bauzone in eine Nichtbauzone überführt wird, um die Planungsvorgaben der LAT zu erfüllen. Ein solcher Refus begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung für materielle Enteignung, es sei denn, es liegen besondere Umstände…
- BGer 1C_489/2015Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei einer zonenwidrigen Nutzungsintensivierung muss verhältnismässig sein. Eine Beschränkung der gleichzeitig am Betriebsstandort tätigen Personen ist geeignet, erforderlich und zumutbar, sofern sie Teilzeitbeschäftigung berücksichtigt.
- BGer 1C_277/2015Die Rückversetzung einer Baubereichslinie im Gestaltungsplan und Nutzungsbeschränkungen für das Erdgeschoss sind verhältnismässig, wenn sie der städtebaulichen Harmonisierung und der Belebung des Zentrumsgebiets dienen und die Eigentumsbeeinträchtigung zumutbar ist.
- BGer 1C_23/2014Das Bundesgericht bestätigt die Anwendung der kommunalen Übergangsregelung (Art. 50 BauR-2013) auf ein Baugesuch, das im Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Vorschriften noch nicht rechtskräftig bewilligt war. Die Interessenabwägung ergab, dass die Beschwerdeführer kein schutzwürdiges Vertrauen in die Weitergeltung des alten Rechts…
- BGer 1C_691/2013Das öffentliche Interesse an der Durchsetzung der spezifischen Nutzungsordnung (ausgewogener Mix aus Produktion und Dienstleistung gemäss Art. 51 GBR) überwiegt die privaten wirtschaftlichen Interessen der Mieterin, insbesondere bei Bösgläubigkeit und fehlender Möglichkeit einer nachträglichen Ausnahmebewilligung.
- BGer 1C_179/2013Die Interessenabwägung zwischen der hobbymässigen Pferdehaltung und dem Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet fällt zugunsten des Raumplanungsrechts aus, da die vorgenommenen Änderungen die Identität der Baute und Umgebung nicht mehr wahren und die zulässigen Mindestflächen bereits überschritten wurden.
- BGer 1C_484/2012Die Aufrechterhaltung der Schutzzone für die Parzelle Nr. 114 im Naturschutzgebiet 'Gerzensee und Umgebung' ist trotz eingetretener Veränderungen verhältnismässig, da das öffentliche Interesse am Landschaftsschutz und der Pufferfunktion der äusseren Zone überwiegt.
- BGer 1C_277/2012Die formell rechtskräftige Baubewilligung inklusive Auflagen (extensive Begrünung, Verbot der Dachterrassennutzung) geht auf Rechtsnachfolger über und bindet diese. Eine Abänderung scheitert mangels hinreichender Gründe (keine Nichtigkeit, keine geänderten Umstände, kein Vertrauensschutz).
- BGer 1C_51/2012Die Interessenabwägung zwischen der Standortsteuerung von Mobilfunkanlagen (Schutz vor ideellen Immissionen in Wohnzonen) und den Interessen der Mobilfunkbetreiber (Wirtschaftsfreiheit, Informationsfreiheit, Versorgungsauftrag) ist zulässig, sofern die Regelung auf visuell wahrnehmbare Anlagen beschränkt wird und die Gemeinde die…
- BGer 1C_36/2011Die Gemeinde darf im Rahmen ihrer Nutzungsplanung fossil-thermische Kraftwerke ausschliessen, sofern überwiegende raumplanerische Interessen vorliegen. Eine kommunale Ausnahmebestimmung mit einem Gesamtwirkungsgrad von 85 % ist jedoch unverhältnismässig und widerspricht den Grundrechten.
- BGer 1C_472/2009Ein generelles, flächendeckendes Bauverbot für Mobilfunkanlagen in sämtlichen Bauzonen einer Gemeinde während bis zu fünf Jahren ist unverhältnismässig und mit der Fernmeldegesetzgebung unvereinbar.
- BGer 1C_285/2007Die Umzonung des Gebiets Blözen in eine Zone mit noch nicht bestimmter Nutzung ist im überwiegenden öffentlichen Interesse und verhältnismässig, da sie der haushälterischen Bodennutzung, dem Landschaftsschutz und der Freihaltung von Naherholungsgebieten dient und mit den Zielen des RPG vereinbar ist.
- BGer 1A.104/2006Die Interessen an der Mobilfunkversorgung wogen weniger schwer als der Schutz des Ortsbilds von nationaler Bedeutung (ISOS) und die kommunalen Gestaltungsvorschriften. Eine Verschlechterung des bereits beeinträchtigten Ortsbilds durch eine Antennenanlage ist unzulässig.
- BGer 1P.37/2005Die Umzonung von Wohn- und Gewerbezone in eine reine Gewerbezone entlang einer stark belasteten Hauptverkehrsstrasse ist bei wesentlicher Zunahme der Lärmbelastung und unter Berücksichtigung des Planungshorizonts verfassungsrechtlich zulässig, wenn die Interessenabwägung sachgerecht erfolgt.
- BGer 1P.539/2003Die nachträgliche Planungszone kann einem Baugesuch nicht entgegengehalten werden, wenn sie erst im Rechtsmittelverfahren erlassen wird und die privaten Interessen des Gesuchstellers (Rechtssicherheit, Vertrauensschutz) überwiegen. Die Interessenabwägung muss konkret und nicht pauschal erfolgen.
- BGer 1A.202/2003Ein Drahtmaschenzaun in der Landwirtschaftszone und Landschaftsschutzzone IIIA ist als bewilligungspflichtige Anlage nach Art. 22 RPG zu qualifizieren; die Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG scheitert an der fehlenden Wahrung der Identität der Anlage und der Unvereinbarkeit mit wichtigen Anliegen der Raumplanung.
- BGer 1A.129/2002Das öffentliche Interesse am Schutz eines regional bedeutenden Flachmoor-Biotops überwiegt die privaten Eigentumsinteressen, selbst bei teilweise beeinträchtigter Moorqualität und früherer Bauzonenzuteilung, sofern die Schutzmassnahmen verhältnismässig sind.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.