Für die Ausscheidung einer Grundwasserschutzzone ist einzig ein öffentliches Interesse an der Trinkwasserfassung vorausgesetzt; eine vorgängige dingliche Absicherung des Nutzungsrechts an der Quellwasserfassung durch den Inhaber der Fassung ist keine Voraussetzung. Nutzungsbeschränkungen der Zone S2, namentlich das Verbot flüssiger…
VGer AG WBE.2024.37 vom 24.06.2024 (Abgewiesen)Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
Entscheide zur selben Frage
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- BGer 1C_250/2026Die Rekurslegitimation des Schweizer Heimatschutzes (SHS) nach Art. 12 NHG ist zu bejahen, wenn eine Bundesaufgabe vorliegt, insbesondere bei Ausnahmebewilligungen im Gewässerraum. Der Thurgauer Heimatschutz (THS) ist jedenfalls legitimiert, Beeinträchtigungen umliegender Schutzobjekte geltend zu machen.
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- BGer 1C_39/2025Eine DAB+-Antenne ausserhalb der Bauzone ist nicht automatisch relativ standortgebunden, nur weil sie an bestehende Anlagen montiert wird. Vielmehr muss im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung nach Art. 24 RPG nachgewiesen werden, dass der Standort für die Erzielung einer konzessionsgerechten Versorgung besonders vorteilhaft ist…
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.