Entscheid vom 20.02.2019 · Kanton BS

AppGer BS VD.2016.47

Abgewiesen

Die Überlagerung einer in der Grünzone liegenden Privatparzelle mit einer Naturschutzzone ist verhältnismässig, wenn das betroffene Gebiet Bestandteil eines inventarisierten, zusammenhängenden Landschaftselements mit Vernetzungsfunktion ist und die Eigentümerbefugnisse durch die bestehende Grünzonenzuweisung bereits wesentlich…

AppGer BS VD.2016.47 vom 20.02.2019 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.