Entscheid vom 31.08.2023 · Kanton LU

BGer 1C_583/2021

Abgewiesen

Die angefochtenen Bestimmungen der PhV/LU zur Phosphorreduktion in den luzernischen Mittellandseen sind mit Bundesrecht vereinbar, insbesondere mit der Gewässerschutzverordnung (GSchV) und den Grundrechten (Art. 8, 9, 26, 27 BV). Die Massnahmen stützen sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse und sind verhältnismässig.

BGer 1C_583/2021 vom 31.08.2023 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.