Planungsanlass · 105 Entscheide

Einzonung

Neueinzonungen von Land in die Bauzone: Bedarf nach Art. 15 RPG, Fruchtfolgeflächen, Lage und Erschliessung.

Entscheide
105
Zeitraum
1990–2026
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
28 %
Korpusmittel
25 %

Überblick

Der Korpus enthält 105 Entscheide zum Planungsanlass «Einzonung», davon 105 des Bundesgerichts, aus den Jahren 1990 bis 2026. Beschwerden wurden in 28 % der Fälle ganz oder teilweise gutgeheissen (Korpusmittel 25 %). Am häufigsten angerufen: Art. 15 RPG, Art. 82 lit. a BGG, Art. 15 LAT.

73 Abgewiesen17 Gutgeheissen12 Teilweise gutgeheissen2 Nichteintreten1 Rückweisung105 BGer

Meistzitierte Normen

Die Erfolgsquote ist der Anteil der ganz oder teilweise gutgeheissenen Beschwerden in dieser Auswahl, keine Prognose für den Einzelfall. In der Suche gibt es sie zu jeder Filterkombination, kostenlos.

Entscheide zum Planungsanlass Einzonung

Die jüngsten 50 von 105 Entscheiden, jeweils mit Leitsatz. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Normen, Zitat und Link zum amtlichen Volltext.

  1. BGer 1C_543/202509.02.2026 · AbgewiesenBei Bauvorhaben in einer Planungszone ist vor der Erteilung einer Baubewilligung zu prüfen, ob die Einzonung der Parzelle weiterhin gerechtfertigt ist. Eine Verletzung des Koordinationsprinzips (Art. 25a LPT) führt nicht automatisch zur Aufhebung der Bewilligung, wenn die Mängel im kantonalen Verfahren geheilt wurden und kein…
  2. BGer 1C_372/202411.11.2025 · AbgewiesenEine Einzonung in der blauen Gefahrenzone (mittlere Gefährdung) ist nicht von vornherein ausgeschlossen, sofern ein übergeordnetes Interesse und das Fehlen geeigneter Alternativstandorte nachgewiesen werden und die Sicherheit durch Schutzmassnahmen gewährleistet ist. Die Interessenabwägung der Vorinstanz ist nur bei Rechtsfehlern oder…
  3. BGer 1C_143/202531.07.2025 · AbgewiesenEine Einzonung während des Übergangsregimes nach Art. 38a RPG ist unzulässig, wenn keine gleichwertige Auszonung erfolgt und die Zone bereits überdimensioniert ist. Die scheinbare Lückenfüllung in einer urbanisierten Umgebung rechtfertigt keine Ausnahme von den planerischen Grundsätzen.
  4. BGer 1C_159/202411.07.2025 · AbgewiesenBei nicht fristgerecht an die LAT angepassten Nutzungsplänen gilt ab 1988 nur noch der tatsächlich weitgehend bebaute Siedlungsbereich als vorläufige Bauzone (Art. 36 Abs. 3 LAT). Unterschiedliche Zonenabgrenzungen in der Ortsplanung verletzen den Gleichheitsgrundsatz nicht, sofern sie sachlich begründet sind.
  5. BGer 1C_160/202411.07.2025 · AbgewiesenDie vor dem Inkrafttreten der LAT erlassene Nutzungsplanung geniesst keine Vermutungswirkung; die Zone zu bauen ist gemäss Art. 36 Abs. 3 LAT nur für die bereits 1988 weitgehend bebauten Gebiete als provisorisch anzusehen. Unterschiedliche Zonenabgrenzungen in der Nutzungsplanung verletzen den Gleichheitsgrundsatz nicht, sofern sie…
  6. BGer 1C_450/202401.05.2025 · AbgewiesenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei unbewilligter Umnutzung eines Geräteschuppens zu Wohnraum in der Landwirtschaftszone ist verhältnismässig, wenn der gute Glaube der Eigentümerin fehlt und keine milderen Massnahmen ersichtlich sind.
  7. BGer 1C_530/202323.04.2025 · AbgewiesenEine Zone réservée ist als konservatorische Massnahme zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, einem öffentlichen Interesse dient und verhältnismässig ist. Die Differenzierung zwischen Parzellen innerhalb und ausserhalb des verdichteten Siedlungsperimeters rechtfertigt eine unterschiedliche Behandlung.
  8. BGer 1C_195/202411.04.2025 · AbgewiesenDie Rückzonung eines peripheren, landschaftlich exponierten und zersiedelten Gebiets (Schwanden) in die Landwirtschaftszone ist bundesrechtskonform, wenn sie den Zielen von Art. 15 RPG entspricht und verhältnismässig ist. Auch bereits überbaute Parzellen können rückgezont werden, sofern dies dem Konzentrationsprinzip dient und der…
  9. BGer 1C_695/202305.03.2025 · AbgewiesenDie Einzonung von Grundstücken in eine Reservationszone nach Art. 27 LAT ist rechtmässig, wenn sie einem öffentlichen Interesse dient, insbesondere der Anpassung überdimensionierter Bauzonen, und verhältnismässig ist. Die Garantie des Eigentums (Art. 26 und 36 BV) wird dabei nicht verletzt.
  10. BGer 1C_722/202419.12.2024 · AbgewiesenEin Entscheid über die Rückweisung einer Sache zur Ergänzung der Instruction ist eine Zwischenentscheidung und nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 LTF anfechtbar. Die bloße Verlängerung des Verfahrens stellt keinen irreparablen Nachteil dar.
  11. BGer 1C_469/202314.10.2024 · AbgewiesenEine Baubewilligung für ein luxuriöses Einfamilienhaus in einer Gemeinde mit hohem Zweitwohnungsanteil ist zulässig, wenn glaubhaft gemacht wird, dass eine Nachfrage nach Erstwohnungen im entsprechenden Marktsegment besteht oder ernsthafte Zusicherungen für eine Erstwohnungsnutzung vorliegen. Die Nachfrage kann auch durch…
  12. BGer 1C_222/202312.09.2024 · AbgewiesenDie Mehrwertabgabe nach kantonalem Recht (Art. 64 ff. LATC) ist vom Eigentümer des Grundstücks geschuldet, sobald eine Bauzone ausgewiesen wird, und wird mit Erteilung der Baubewilligung fällig. Bundesrechtlich (Art. 5 LAT) ist dies nicht zu beanstanden, sofern keine willkürliche Anwendung vorliegt.
  13. BGer 1C_588/202322.08.2024 · AbgewiesenDie vorgezogene Teilrevision zur Rückzonung überdimensionierter Bauzonen in der Gemeinde Rickenbach ist bundesrechtskonform, da sie auf einer Gesamtsicht aller relevanten Bauzonen basiert, einheitliche Kriterien anwendet und keine Präjudizierung der anstehenden Gesamtrevision bewirkt. Die Interessen an der Redimensionierung der Bauzonen…
  14. BGer 1C_460/202306.08.2024 · Teilweise gutgeheissenEine vertraglich vereinbarte Mehrwertabgabe für eingezontes Bauland kann auf Art. 5 Abs. 1 RPG gestützt werden, auch wenn zum Vertragszeitpunkt noch keine kantonale Regelung bestand. Die Gemeinde ist in ihrem Autonomiebereich befugt, solche Abgaben vertraglich zu regeln.
  15. BGer 1C_218/202302.07.2024 · AbgewiesenEine Parzelle liegt nicht im weitgehend überbauten Gebiet im Sinne von Art. 36 Abs. 3 RPG, wenn sie in einer Randlage ohne genügenden Zusammenhang mit dem Siedlungsgebiet liegt und die umliegenden Flächen nicht überbaut sind. Ein raumplanungsrechtlicher Anspruch auf Einzonung besteht in diesem Fall nicht.
  16. BGer 1C_409/202211.06.2024 · GutgeheissenDie partielle Revision des Zonenplans von Fully (VS) verstösst gegen das Prinzip der Planstabilität (Art. 21 Abs. 2 LAT) und das Konzentrationsprinzip (Art. 1 Abs. 2 lit. a bis LAT), da isolierte Bauzonen in den 'Hauts de Fully' sowie ungenügende Schutzmassnahmen für das IBN-Objekt VS121 ('Grand-Blettay') nicht rechtfertigbar sind.
  17. BGer 1C_415/202211.06.2024 · AbgewiesenDie Einzonung von Flächen in Bauzonen muss die Kriterien von Art. 15 Abs. 4 LAT erfüllen; insbesondere sind Gefahrenzonen und Schutz von SDA sowie Landschaftsbild zu beachten. Eine bloße Bedarfsfeststellung rechtfertigt keine Einzonung.
  18. BGer 1C_69/202326.04.2024 · AbgewiesenDie Einzonung eines Teils einer Parzelle in eine geschützte vitikulturelle Zone ist rechtmässig, wenn die Interessenabwägung nach Art. 3 OAT und Art. 33 Abs. 3 Bst. b LAT korrekt durchgeführt wurde und die Massnahme verhältnismässig ist.
  19. BGer 1C_280/202303.04.2024 · AbgewiesenEine Parzelle kann nur dann als Zone zu überbauen klassiert werden, wenn sie Teil des am 1. Januar 1988 weitgehend bebauten Gebiets ist oder die Kriterien von Art. 15 LAT erfüllt. Die bloße Einzeichnung in einer kantonalen Richtplan-Karte oder frühere Baugenehmigungen begründen keinen Anspruch auf Beibehaltung der Bauzone.
  20. BGer 1C_306/202228.03.2024 · GutgeheissenDie Vorinstanz hat den Sachverhalt zur Baulandbedarfsermittlung unvollständig erhoben, weshalb die Interessenabwägung zwischen privatem Überbauungsinteresse und öffentlichem Schutz von Fruchtfolgeflächen nicht tragfähig war.
  21. BGer 1C_114/202321.03.2024 · AbgewiesenDie Einzonung von Grundstücken in eine Planungszone nach Art. 27 LAT ist rechtmässig, wenn sie der Planungssicherheit dient und nicht willkürlich ist, selbst wenn die betroffenen Parzellen teilweise bebaut oder im Randbereich einer Agglomeration liegen.
  22. BGer 1C_28/202329.01.2024 · AbgewiesenEin Planungsvakuum nach Aufhebung eines nicht LPT-konformen Nutzungsplans stellt keine Auszonung, sondern eine Nichteinzonung dar und begründet keine materielle Enteignung. Eine Entschädigung für materielle Enteignung bei Nichteinzonung setzt kumulativ voraus, dass das Grundstück bereits urbanisiert, in einem Kanalisationsplan enthalten…
  23. BGer 1C_29/202329.01.2024 · AbgewiesenEin Planungsvakuum nach Aufhebung eines nicht LPT-konformen Nutzungsplans stellt keine materielle Enteignung dar, wenn der vorherige Plan überdimensioniert war und keine konkreten Zusicherungen für eine Einzonung vorlagen.
  24. BGer 1C_30/202329.01.2024 · AbgewiesenEin Planungsleerraum nach Aufhebung eines nicht LPT-konformen Nutzungsplans stellt keinen Entzug aus der Bauzone (Auszonung) dar, sondern eine erstmalige Nicht-Einzonung, die grundsätzlich keine materielle Enteignung begründet. Selbst bei langandauernder Bauverbotslage fehlen die Voraussetzungen für eine Enteignungsentschädigung, wenn…
  25. BGer 1C_390/202209.01.2024 · AbgewiesenDie Einzonung einer Parzelle im Uferschutzgebiet ist bundesrechtskonform, wenn sie die kantonalen Vorgaben zum Kulturlandschutz (hier: keine landwirtschaftliche Nutzfläche) und die Richtplankonformität (hier: Abweichung von der minimalen GFZo aus Gründen des Seeuferschutzes und Ortsbilds) einhält. Intertemporales Recht ist nach der…
  26. BGer 1C_546/202108.09.2023 · AbgewiesenEin als 'zone de plans spéciaux' im PGA 2005 ausgewiesener Sektor gilt als Zone zu bauen, wenn er in einem bereits urbanisierten und im PALM als 'périmètre compact' erfassten Gebiet liegt und die planerischen Vorgaben (CUS, Etagenzahl, Abstände) hinreichend konkret sind. Ein präjudizieller Kontrollantrag gegen den PGA ist unzulässig,…
  27. BGer 1C_332/202213.07.2023 · Teilweise gutgeheissenDie erstmalige Zuweisung eines Grundstücks in eine Zone für öffentliche Bauten oder Anlagen (hier: ZEIC) im Rahmen einer ersten LPT-konformen Nutzungsplanung stellt einen Sonderfall der Nichteinzonung dar. Eine materielle Enteignung liegt nur vor, wenn die Voraussetzungen für eine Entschädigung bei Nichteinzonung erfüllt sind.
  28. BGer 1C_607/202119.06.2023 · AbgewiesenDie Einzonung zweier Grundstücke in der Zone zu bauen ist mit den Schutzinteressen des ISOS vereinbar, wenn die Bauweise die Schutzziele hinreichend berücksichtigt und die Sichtachsen nicht beeinträchtigt.
  29. BGer 1C_466/202116.01.2023 · AbgewiesenEine Variante des Nutzungsplans, die neue Bauzonen festlegt, ist während der Übergangsphase nach Art. 38a LPT unzulässig, wenn der Kanton die Anpassung seines Richtplans nicht fristgerecht vorgenommen hat und keine gleichwertige Auszonung erfolgt.
  30. BGer BGE 149 II 36801.01.2023 · RückweisungDie Zuweisung eines Grundstücks zu einer Zone für Bauten im kommunalen Interesse (ZEIC) im Rahmen der erstmaligen Schaffung einer RPG-konformen Planung kommt einer Nichteinzonung gleich und kann eine materielle Enteignung darstellen, wenn die Parzelle dem freien Markt entzogen und zur Übernahme durch die Gemeinde bestimmt wird.
  31. BGer 1C_14/202213.12.2022 · AbgewiesenDer kantonale Nutzungsplan für geschützte Landschaften mit Gebäuden und Anlagen (PUC-PEIP) darf nur Gebiete mit ausreichend originaler, landschaftsprägender Bausubstanz erfassen. Die blosse landschaftliche Schönheit oder frühere Schutzentscheide rechtfertigen keine Einzonung, wenn die Kriterien des Art. 39 Abs. 2 OPT nicht erfüllt sind.
  32. BGer 1C_536/202107.11.2022 · AbgewiesenEine Rocade zur Einzonung einer 300 m² grossen Parzellenbande ausserhalb des im kantonalen Richtplan festgelegten Urbanisierungsgebiets ist unzulässig, da sie gegen die raumplanerischen Vorgaben des PDCant und die Ziele des Bundesrechts (Art. 1, 3 Abs. 2 lit. a, 8a, 15 LAT) verstösst.
  33. BGer 1C_695/202104.11.2022 · AbgewiesenDie Einzonung einer Parzelle in eine kommunale Reservationszone zur Redimensionierung überdimensionierter Bauzonen ist rechtmässig, wenn sie einem öffentlichen Interesse dient und verhältnismässig ist. Die Abwägung der Interessen muss dabei die konkrete Situation der Parzelle und die Planungsziele berücksichtigen.
  34. BGer 1C_524/202101.11.2022 · NichteintretenDie Beschwerden gegen einen Rückweisungsentscheid des Verwaltungsgerichts sind unzulässig, da die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind und die Beschwerdeführer keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil dartun.
  35. BGer 1C_389/202012.07.2022 · GutgeheissenDie Einzonung von Flächen, die im kantonalen Inventar als surfaces d'assolement (SDA) ausgewiesen sind, ist nur unter den strengen Voraussetzungen von Art. 30 Abs. 1bis OAT zulässig. Solange keine zuverlässigen pedologischen Daten vorliegen, dürfen die ursprünglichen SDA-Inventare nicht in Frage gestellt werden.
  36. BGer 1C_416/202130.06.2022 · AbgewiesenDie blosse Nichteinzonung eines Grundstücks (keine Zuweisung zur Bauzone) stellt keine materielle Enteignung dar und begründet keinen Entschädigungsanspruch, selbst wenn das Grundstück zuvor in einer Bauzone lag. Eine Entschädigung kommt nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen in Betracht.
  37. BGer 1C_233/202105.04.2022 · Teilweise gutgeheissenArt. 5 Abs. 1 RPG verlangt von den Kantonen, mit gesetzlichen Regelungen auch bei Um- und Aufzonungen für einen angemessenen Ausgleich erheblicher Planungsvorteile zu sorgen. Ein Verzicht auf Mehrwertabgaben bei Um- und Aufzonungen ist bundesrechtswidrig.
  38. BGer 1C_314/202118.03.2022 · AbgewiesenDie Einzonung einer Parzelle in die Bauzone ist nur zulässig, wenn sie den Vorgaben des kantonalen Richtplans und der bundesrechtlichen Anforderungen an die Erschliessung und Standortgebundenheit entspricht. Eine nachträgliche Korrektur eines als fehlerhaft bezeichneten Auszonungsentscheids ist nicht möglich, wenn der Planungsakt…
  39. BGer 1C_129/202109.02.2022 · AbgewiesenDie hoheitliche Einrichtung einer Dienstbarkeit zur Mitbenützung eines privaten Erschliessungstunnels im Rahmen eines Quartierplans ist mit Bundesrecht vereinbar, wenn sie der hinreichenden Erschliessung eingezonten Baulands dient und verhältnismässig ist.
  40. BGer 1C_20/202221.01.2022 · NichteintretenEin Recours gegen die Einzonung einer Parzelle in eine kommunale Reservationszone ist mangels hinreichender Begründung unzulässig, wenn die Vorinstanz die Überdimensionierung der Bauzone und die Konformität der Massnahme mit Art. 15 Abs. 2 LAT festgestellt hat.
  41. BGer 1C_688/202006.01.2022 · AbgewiesenEine anderechtliche Reservebauzone kann nicht durch blosse technische Nachführung oder kantonale Gesetzesänderungen zur definitiven Bauzone werden; eine Einzonung setzt ein formelles Planänderungsverfahren und die Erfüllung der Voraussetzungen nach Art. 15 RPG voraus.
  42. BGer 1C_635/202011.10.2021 · AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des Schutzes von Fruchtfolgeflächen und der Erhaltung von Kulturland aus, da die Parzelle Nr. 1405 teilweise als FFF qualifiziert wurde und die Einzonungsvoraussetzungen nach Art. 15 Abs. 4 RPG und Art. 30 Abs. 1bis RPV nicht erfüllt waren.
  43. BGer 1C_107/202106.07.2021 · AbgewiesenEin Wegverbreiterungsprojekt kann auch dann im öffentlichen Interesse liegen, wenn es die zukünftige Erschliessung einer im Planungsdirektor vorgesehenen, aber noch nicht eingezonten Bauzone antizipiert, sofern die Gemeinde ihre Planungsautonomie nicht überschreitet und die Interessenabwägung nach Art. 36 BV gewahrt ist.
  44. BGer 1C_86/202022.04.2021 · Teilweise gutgeheissenDie Einzonung für einen Pferdesportbetrieb im BLN-Objekt Nr. 1908 verstösst gegen Art. 6 NHG, da die Gesamtwirkung der Eingriffe (Phase I und II) nicht als geringfügig eingestuft werden kann und Alternativstandorte ungenügend geprüft wurden. Zudem fehlt eine umfassende Interessenabwägung unter Einbezug der Schutzziele des BLN.
  45. BGer 1C_270/202004.03.2021 · GutgeheissenVerletzung des rechtlichen Gehörs durch ungenügende Frist zur Stellungnahme auf nachgereichte Unterlagen; formelle Aufhebung des kantonalen Entscheids und Rückweisung zur Nachholung des Verfahrens.
  46. BGer 1C_361/202018.01.2021 · AbgewiesenDie Auszonung isolierter Bauzonen am Rande eines Gewässers widerspricht dem Konzentrationsprinzip (Art. 1 Abs. 2 lit. a bis LAT) und ist auch bei bestehenden Baubewilligungen oder Planungsversprechen unzulässig, wenn sie dem übergeordneten Raumplanungsrecht zuwiderläuft.
  47. BGer BGE 147 I 22501.01.2021 · Teilweise gutgeheissenDer allgemeine Gesetzgebungsauftrag von Art. 5 Abs. 1 RPG behält auch nach der Revision von 2012 seinen bindenden Charakter und verlangt einen angemessenen Ausgleich auch für erhebliche Vorteile aus Um- oder Aufzonungen. Ein kantonales Verbot, weitergehende Mehrwertabgaben zu erheben, ist bundesrechtswidrig, wenn es den Gemeinden keine…
  48. BGer 1C_235/202016.12.2020 · AbgewiesenDie Inventarisierung von Fruchtfolgeflächen (FFF) erfolgt allein nach bundesrechtlichen Qualitätskriterien ohne Interessenabwägung; diese ist erst bei der Beanspruchung der Flächen im Nutzungsplan- oder Baubewilligungsverfahren vorzunehmen.
  49. BGer 1C_472/201915.12.2020 · AbgewiesenEin Plan de quartier (Gestaltungsplan) stellt keine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 12 LPN dar, wenn er keine neue Einzonung bewirkt, sondern eine bestehende Bauzone verdichtet. Die Beschwerdelegitimation einer Naturschutzorganisation nach Art. 12 LPN scheitert daher.
  50. BGer 1C_94/202010.12.2020 · AbgewiesenEine Zone réservée nach Art. 27 LAT ist zulässig, wenn sie der Pflicht zur Anpassung überdimensionierter Bauzonen gemäss Art. 15 Abs. 2 LAT und dem kantonalen Richtplan dient. Die Ausdehnung auf die gesamte Bauzone ist verhältnismässig, wenn eine flächendeckende Überprüfung erforderlich ist.

Weitere Einstiege