Entscheide zu Art. 82 lit. a BGG
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- BGer 1C_725/2025Ein rechtskräftiger Abbruchbefehl für einen ohne Bewilligung sanierten Stall in der Landwirtschaftszone kann nicht in Wiedererwägung gezogen werden, wenn die beabsichtigte Nutzung (Schafhaltung und Remisierung) nicht als landwirtschaftlich notwendig im Sinne von Art. 16a Abs. 1 RPG qualifiziert wird und bestehende Alternativen…
- BGer 1C_39/2025Eine DAB+-Antenne ausserhalb der Bauzone ist nicht automatisch relativ standortgebunden, nur weil sie an bestehende Anlagen montiert wird. Vielmehr muss im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung nach Art. 24 RPG nachgewiesen werden, dass der Standort für die Erzielung einer konzessionsgerechten Versorgung besonders vorteilhaft ist…
- BGer 1C_535/2025Die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform. Bei adaptiven Mobilfunkanlagen, die nach dem Worst-Case-Szenario bewilligt werden, ist eine Echtzeitüberwachung nicht erforderlich, und Reflexionen müssen nur berücksichtigt werden, wenn sie im konkreten Fall zu einer Überschreitung der Grenzwerte führen können.
- BGer 1C_174/2026Die Qualifikation von Baukörpern als bauliche Einheit im Rahmen von Gebäudelänge und Grenzabstand ist eine Frage der Gesamtwürdigung, wobei konstruktive, funktionelle und optische Kriterien massgebend sind. Die vorinstanzliche Beurteilung ist nur auf Willkür zu prüfen.
- BGer 1C_19/2025Bei Mobilfunkanlagen innerhalb der Bauzone ist weder ein Bedürfnisnachweis noch eine Standortgebundenheit oder eine umfassende Interessenabwägung mit Prüfung von Alternativstandorten erforderlich, sofern keine ISOS-geschützten Bauten beeinträchtigt werden. Elektrosensibilität rechtfertigt keine über die NISV hinausgehenden…
- BGer 1C_31/2026Die vom METAS empfohlenen Messmethoden für adaptive Mobilfunkanlagen sind zwecktauglich, und die in der NISV festgelegten Immissions- und Anlagegrenzwerte sind rechtskonform. Eine Abweichung von der gefestigten Rechtsprechung ist nicht begründet.
- BGer 1C_710/2025Die Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG als standortgebunden, und die Vorinstanz verletzte kein Bundesrecht, indem sie die relative Standortgebundenheit bejahte und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen sahen.
- BGer 1C_501/2025Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Bauzone ist rechtmässig, wenn die Einhaltung der Anlagegrenzwerte (AGW) nach NISV durch nachträgliche Abschirmmassnahmen sichergestellt und die immissionsrechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Die nachträgliche Ergänzung der Bewilligung mit Auflagen ist bei geringfügigen, behebbaren…
- BGer 1C_28/2026Die Umnutzung von Gewerbeflächen zu Wohnraum in einer gemischten Zone (WA4) ist ohne Ausnahmebewilligung unzulässig, wenn die Zonenvorschriften einen maximalen Wohnanteil vorsehen und keine ausserordentlichen Verhältnisse oder besondere Härten vorliegen.
- BGer 1C_603/2025Der Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG als standortgebunden, wenn die Anpassung während des Verfahrens in Kraft tritt und für die Gesuchstellerin günstiger ist. Die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind rechtskonform.
- BGer 1C_593/2024Die Bewilligungsfähigkeit einer Murgang-Warnanlage hängt nicht massgebend von der Einstufung in der Gefahrenkarte ab, wenn der Schutz von Leib und Leben den Eingriff in private Rechte überwiegt. Die Gefahrenkarte ist vorfrageweise überprüfbar, wenn sie direkter Anlass für ein Bauvorhaben ist.
- BGer 1C_275/2025Eine Denkmalschutzmassnahme nach Art. 17 Abs. 2 RPG führt nur dann zu einer materiellen Enteignung, wenn die verbleibenden Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks nicht mehr bestimmungsgemäss und wirtschaftlich sinnvoll sind. Massgebend ist eine Gesamtbetrachtung der Parzelle, nicht eine separate Bewertung einzelner Gebäude.
- BGer 1C_161/2025Die Bewilligung eines Neubaus im übergangsrechtlichen Gewässerraum setzt eine umfassende Interessenabwägung voraus, die auch Alternativen zur Minimierung der Gewässerraum-Inanspruchnahme prüft. Eine akzessorische Überprüfung der Nutzungsplanung ist geboten, wenn diese den Planungshorizont überschreitet und die Gewässerschutzvorgaben…
- BGer 1C_221/2024Eine Nutzung im übrigen Gemeindegebiet als Materialdepot und Umschlagplatz für Maschinen und Materialien unterliegt der Baubewilligungspflicht und ist ohne Bewilligung rechtswidrig. Eine Besitzstandsgarantie nach Art. 24c RPG scheidet aus, wenn die Nutzung nicht vor dem 1. Juli 1972 rechtmässig erstellt wurde.
- BGer 1C_353/2025Die relative Standortgebundenheit einer Brutplattform für Flussseeschwalben und Lachmöwen im Zürichsee wurde bejaht, da eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 24 RPG ergab, dass der gewählte Standort gegenüber Alternativen deutlich vorteilhafter ist und keine überwiegenden entgegenstehenden Interessen bestehen.
- BGer 1C_213/2025Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen ohne Anwendung eines Korrekturfaktors ist rechtmässig, wenn die beantragte Sendeleistung im Standortdatenblatt eingehalten wird und die Anlagegrenzwerte der NISV gewahrt bleiben.
- BGer 1C_538/2025Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen in der Gewerbe-Industrie-Zone ist bundesrechtskonform, wenn die Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden und die Vollzugsempfehlungen des BAFU beachtet sind. Die Anwendung eines Korrekturfaktors sowie die Berechnungsmethoden für Reflexionen und Neigungswinkel sind…
- BGer 1C_411/2025Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen nach der Worst-Case-Betrachtung ist bundesrechtskonform, sofern die im Standortdatenblatt beantragte Sendeleistung massgebend ist und die Einhaltung der Anlagegrenzwerte nach den vom METAS empfohlenen Messmethoden überprüft werden kann.
- BGer 1C_413/2025Die Anwendung von Korrekturfaktoren auf adaptive Mobilfunkanlagen gemäss Ziff. 63 Anhang 1 NISV ist bundesrechtskonform, sofern die Anlagegrenzwerte über 6 Minuten gemittelt eingehalten werden. Die Angaben im Standortdatenblatt entsprechen den bundesrechtlichen Anforderungen.
- BGer 1C_425/2025Für den rechnerischen Nachweis der Einhaltung der Anlagegrenzwerte bei Mobilfunkanlagen ist die im Standortdatenblatt beantragte Sendeleistung massgebend, nicht die technisch mögliche maximale Sendeleistung. Eine adaptive Nutzung von Antennen erfordert eine neue Bewilligung.
- BGer 1C_430/2025Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid über vorsorgliche Massnahmen nicht ein, wenn die Rügen nicht hinreichend begründet sind und keine nicht wieder gutzumachenden Nachteile vorliegen.
- BGer 1C_374/2025Ein Gebiet gilt nur dann als dicht überbaut im Sinne von Art. 41c Abs. 1 lit. a GSchV, wenn der Uferbereich selbst weitgehend mit Bauten überstellt ist; eine lockere Bebauung oder die Zugehörigkeit zur Bauzone genügen nicht.
- BGer 1C_264/2024Bei einer wesentlichen Änderung einer bestehenden Schulsportanlage sind die Lärmemissionen so zu begrenzen, dass die Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden (Art. 8 LSV). Bei deutlicher Überschreitung der Immissionsrichtwerte für Sportlärm sind emissionsbegrenzende Massnahmen oder Erleichterungen zu prüfen. Eine Reduktion der…
- BGer 1C_452/2025Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen in der Landwirtschaftszone ist rechtmässig, wenn die Anlagegrenzwerte nach dem Worst-Case-Szenario eingehalten werden und die Berechnungen plausibel sind. Die geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform.
- BGer 1C_453/2025Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone mit raumplanerischer Ausnahmebewilligung ist rechtmässig, wenn die NISV-Grenzwerte eingehalten werden und die Vorinstanz die Berechnungen sowie die Auswahl der OMEN sachgerecht prüft.
- BGer 1C_342/2025Die Baubewilligung für Mobilfunkanlagen auf einem Hochhaus in Kreuzlingen (TG) ist rechtmässig, da die Vorinstanz die Einhaltung der NISV, der kantonalen Bauvorschriften und der Messmethoden des METAS korrekt prüfte und keine Willkür vorlag.
- BGer 1C_509/2024Ein Verfahrensmangel im Baubewilligungsverfahren (unterlassene Bekanntgabe des Kanalisationsprojekts) kann nicht durch das Rechtsmittelverfahren geheilt werden, wenn die Vorinstanz die umfassende Kognition nicht ausschöpft und die vorgebrachten Rügen nicht inhaltlich prüft. Die Kanalisationsbewilligung ist zwingender Bestandteil der…
- BGer 1C_371/2024Eine Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt ab 1. Januar 2026 gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG von Gesetzes wegen als standortgebunden. Die Bewilligung einer solchen Anlage setzt zudem voraus, dass keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen (Art. 24 lit. b RPG).
- BGer 1C_444/2025Eine nicht besonders schwerwiegende Verletzung des rechtlichen Gehörs kann als geheilt gelten, wenn die betroffene Person in einer Rechtsmittelinstanz mit gleicher Kognition die Möglichkeit zur Äusserung erhält. Die Prüfung kantonaler Baurechtsvorschriften durch das Bundesgericht beschränkt sich auf Willkür.
- BGer 1C_579/2025Die Bewilligung einer Unterniveaugarage im Baulinienbereich nach § 100 Abs. 3 PBG/ZH setzt voraus, dass die Beanspruchung bei Realisierung der Baulinie ohne Weiteres beseitigt werden kann; eine neubauähnliche Umgestaltung fällt nicht unter die erweiterte Besitzstandsgarantie nach § 101 Abs. 2 PBG/ZH.
- BGer 1C_418/2025Baulinien nach § 96 PBG dienen primär der räumlichen Sicherung bestehender und geplanter Anlagen, nicht jedoch einem generellen Veränderungs- oder Rückbauverbot. Die Auslegung der Vorinstanz, wonach § 234 PBG dem Rückbau von Gleisanlagen nicht entgegensteht, ist nicht willkürlich.
- BGer 1C_500/2025Eine Gemeindebehörde kann gegen die Verweigerung einer Baubewilligung nicht Beschwerde führen, wenn die Bauherrschaft selbst keine Beschwerde erhebt und damit auf das Vorhaben verzichtet. Fehlt ein aktuelles Rechtsschutzinteresse, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.
- BGer 1C_176/2025Die provisorische Zuweisung einer Kleinsiedlung zu einer Weilerzone i.S.v. Art. 33 RPV ist bundesrechtskonform, wenn sie dem Erhalt ländlicher Siedlungsstrukturen dient und keine weitgehende Überbauung i.S.v. Art. 36 Abs. 3 RPG vorliegt. Vertrauensschutz kann eine bundesrechtswidrige Zonenordnung nicht rechtfertigen.
- BGer 1C_292/2025Die provisorische Zuweisung einer Kleinsiedlung zur kantonalen Weilerzone (Art. 33 RPV) als Nichtbauzone ist bundesrechtskonform, wenn die Siedlung trotz Anzahl bewohnter Gebäude keinen klaren Bauzonencharakter aufweist und der Erhalt des typischen Weilercharakters im Vordergrund steht.
- BGer 1C_597/2024Die Baubewilligung für ein Einfamilienhaus in der Wohnzone W2H ist rechtmässig, da der übergangsrechtliche Gewässerraum eingehalten wird und keine willkürlichen Ermessensüberschreitungen vorliegen.
- BGer 1C_489/2023Das Bundesgericht hebt das Urteil des Verwaltungsgerichts auf, weil dieses die Begründungspflicht (Art. 29 Abs. 2 BV) verletzt hat, indem es zentrale Feststellungen unbelegt liess und die Rückweisungspflicht bei Verfahrensmängeln nicht ausreichend prüfte.
- BGer 1C_394/2025Die Erweiterung einer rechtswidrig gewordenen Detailhandelseinrichtung ohne Überbauungsordnung verstösst gegen die kantonale Besitzstandsgarantie (Art. 3 Abs. 2 BauG/BE), wenn dadurch die Rechtswidrigkeit verstärkt wird. Das Erfordernis einer Überbauungsordnung für besondere Bauten (Art. 19 Abs. 1, 20 Abs. 3 BauG/BE) ist…
- BGer 1C_91/2026Die Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid ist unzulässig, wenn kein nicht wieder gutzumachender Nachteil oder kein bedeutender Aufwand im Sinne von Art. 93 Abs. 1 BGG dargelegt wird.
- BGer 1C_71/2026Ein gegen eine Zwischenentscheidung in einem Planungsverfahren gerichteter Rekurs ist unzulässig, wenn die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind, insbesondere kein irreparabler Nachteil oder eine unnötige Verfahrensverlängerung vorliegt.
- BGer 1C_63/2026Die Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid über Verfahrenskosten ist unzulässig, wenn kein nicht wieder gutzumachender Nachteil oder eine sofortige Endentscheidung vorliegt (Art. 93 Abs. 1 BGG).
- BGer 1C_381/2025Die Auslegung einer kommunalen Zonenbestimmung, wonach in der Wohnzone W2 Einfamilien- und Doppeleinfamilienhäuser die Regel sind, ist nicht willkürlich, wenn sie sich auf nachvollziehbare planerische Erwägungen stützt. Die Planungsgrundsätze des RPG sind primär im Nutzungsplanverfahren zu verfolgen.
- BGer 1C_488/2025Die Einordnung eines Neubaus in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OE) im Perimeter eines kantonalen Ortsbildinventars (KOBI) ist mit § 238 PBG/ZH vereinbar, wenn der Baukörper sich aufgrund seiner Gestaltung und Lage hinreichend unterordnet und die Schutzziele des KOBI nicht krass verletzt.
- BGer 1C_83/2025Ein Bauvorhaben (Windfang/Balkonersatz und Sichtschutzwand) ist unzulässig, wenn es gegen die Sonderbauvorschriften eines Gestaltungsplans verstösst, insbesondere wenn die geforderte konstruktive Trennung zwischen eingeschossigem und zweigeschossigem Bau nicht gegeben ist und die bauliche Anlage ausserhalb der Baubereiche nicht…
- BGer 1C_120/2025Die Vorinstanz durfte die Beschwerdegegnerinnen trotz Veräusserung der Liegenschaft im Verfahren belassen, da kein Parteiwechsel beantragt oder zugestimmt wurde. Die Sachverhaltsfeststellung zur Parteistellung ist nicht offensichtlich falsch.
- BGer 1C_668/2024Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Nähe eines denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes ist rechtmässig, wenn die Anlage als technische, freistehende Infrastruktur wahrgenommen wird und keine relevante schützenswerte Bausubstanz beeinträchtigt. Der Korrekturfaktor für adaptive Antennen nach NISV ist mit dem Vorsorgeprinzip…
- BGer 1C_127/2025Die Gültigkeitsfrist einer Baubewilligung beginnt erst mit Rechtskraft des letzten für den Baubeginn erforderlichen Entscheids. Bei Zwischenentscheiden (z. B. bei noch ausstehenden Nebenbestimmungen mit Umsetzungsspielraum) läuft die Frist nicht vor deren abschliessender Beurteilung.
- BGer 1C_409/2024Aufschiebende Bedingungen in Baubewilligungen führen dazu, dass das Verfahren als noch nicht abgeschlossen gilt, wenn die Bedingungen Umsetzungsspielraum belassen. Gegen solche Zwischenentscheide ist die Beschwerde nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG zulässig.
- BGer 1C_502/2024Eine Ausnahmebewilligung für eine Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone nach Art. 24 RPG setzt relative Standortgebundenheit und eine umfassende Interessenabwägung voraus. Die Vorinstanz bejahte beides zu Recht, da der Standort funktechnisch notwendig und die Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds durch Auflagen minimiert wurden.
- BGer 1C_49/2025Das Interesse an der Erhaltung eines Trockenwiesenbiotops von nationaler Bedeutung überwiegt die öffentlichen und privaten Interessen an der Realisierung eines Bauvorhabens, selbst wenn die Nutzungsplanung den Planungshorizont überschritten hat.
- BGer 1C_383/2024Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Bauzone ist bundesrechtlich zulässig, wenn die Immissionsgrenzwerte der NISV eingehalten werden und keine willkürliche Sachverhaltsfeststellung oder Verletzung des rechtlichen Gehörs vorliegt.
- BGer 1C_551/2025Das Bundesgericht stellt eine Verletzung des Rechts auf Entscheidung innerhalb angemessener Frist (Art. 29 Abs. 1 BV) fest, da das kantonale Verwaltungsgericht über fünf Jahre lang keine Entscheidung in einem komplexen, aber nicht unzumutbar verzögerten Planungsverfahren traf.
- BGer 1C_183/2025Die Ablehnung einer Baubewilligung für zusätzliche Parkplätze in einer Wohnzone ist rechtmässig, wenn die bestehenden Parkplätze den gesetzlichen Anforderungen genügen und keine nachträgliche Bewilligung vorliegt.
- BGer 1C_310/2025Das Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG verlangt eine materielle und formelle Abstimmung zwischen dem Strassenbauprojekt und dem Rodungsgesuch, wenn ein enger Sachzusammenhang besteht. Eine getrennte Behandlung ohne Koordination verletzt dieses Gebot.
- BGer 1C_470/2024Ein Beseitigungsrevers bei zonenkonformen landwirtschaftlichen Bauten ausserhalb der Bauzone bedarf besonderer Gründe; das allgemeine Interesse an der Freihaltung der Landwirtschaftszone genügt nicht.
- BGer 1C_496/2023Eine Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage darf nur erteilt werden, wenn die Einhaltung der Anlagegrenzwerte nach NISV nachweisbar ist. Fehlt dieser Nachweis aufgrund unvollständiger Akten, ist der Entscheid aufzuheben und die Sache zur erneuten Prüfung zurückzuweisen.
- BGer 1C_243/2025Ein kantonaler Entscheid, der auf eine bereits rechtskräftig beurteilte Sache (res iudicata) verweist, ist bundesrechtswidrig, wenn der Sachverhalt des neuen Verfahrens nicht identisch ist und keine Belege für einen rechtskräftigen Entscheid vorliegen.
- BGer 1C_568/2024Die Festsetzung einer Verkehrszone für eine geplante Umfahrungsstrasse in einer ISOS-geschützten Gemeinde bedarf keiner vertieften Interessenabwägung im Nutzungsplanverfahren, wenn die Zone nur sichernden Charakter hat und die Vereinbarkeit des Strassenprojekts mit dem ISOS im anschliessenden Projektbewilligungsverfahren geprüft wird.
- BGer 1C_550/2024Die Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Aufwertung eines denkmalgeschützten Kulturobjekts (Ortsbildpflege, Tourismus) und den privaten sowie umweltrechtlichen Interessen (Lichtimmissionen, Schutz der Tierwelt) fällt zugunsten des Vorhabens aus, sofern die Beleuchtung verhältnismässig und technisch optimiert ist.
- BGer 1C_57/2024Die Vorinstanz überschreitet nicht den Beurteilungsspielraum der Gemeinde bei der Beurteilung der Schutzwürdigkeit von Gebäuden nach § 203 Abs. 1 lit. c PBG/ZH, wenn sie ein ungenügendes Gutachten der KDK nicht als Grundlage heranzieht und stattdessen auf andere Beweismittel abstellt. Die Gemeindeautonomie ist nicht verletzt, wenn der…
- BGer 1C_590/2024Ein Garagenanbau an ein altrechtliches Wohnhaus in der Landwirtschaftszone ist als massvolle Erweiterung nach Art. 24c Abs. 2 RPG i.V.m. Art. 42 RPV bewilligungsfähig, wenn die Identität der Baute gewahrt bleibt und der Anbau für eine zeitgemässe Wohnnutzung nötig ist. Die Notwendigkeit ist objektiv zu prüfen und kann auch bei…
- BGer 1C_710/2024Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei formell rechtswidrigen Bauten muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein. Alternativlösungen zur Wiederherstellung sind zu prüfen, wenn sie dem historischen Vorbild entsprechen und keine baurechtlichen Vorgaben verletzen.
- BGer 1C_403/2024Die koordinierte Beurteilung von kantonaler Ausnahmebewilligung und kommunaler Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone durch das Verwaltungsgericht genügt dem Koordinationsgebot nach Art. 25a Abs. 2 lit. d RPG. Der Korrekturfaktor für adaptive Antennen nach Ziff. 63 NISV ist bundesrechtskonform.
- BGer 1C_416/2024Eine Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone ist standortgebunden nach Art. 24 lit. a RPG, wenn sie eine absolute Deckungslücke in einem ausschliesslich ausserhalb der Bauzone liegenden Gebiet schliesst und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Die Interessenabwägung muss alle relevanten öffentlichen und privaten Interessen…
- BGer 1C_510/2024Die Interessenabwägung ergab, dass das überwiegende öffentliche Interesse an einer wintersicheren Verbindungsstrasse zwischen den Gemeindefraktionen die Eingriffe in Wald, Landschaft und Natur rechtfertigt. Die Variante Fusion wurde als standortgebunden und weniger belastend als die Alternative Munsaus bewertet.
- BGer 1C_156/2025Bei formeller Enteignung ist die Entschädigung nach der Differenzmethode zu berechnen, wobei die Wohnqualität und deren Beeinträchtigung durch die Enteignung umfassend zu würdigen sind. Ein Beseitigungsrevers darf nicht über seinen ursprünglichen Anwendungsbereich hinaus ausgelegt werden.
- BGer 1C_730/2024Die Vorinstanz hätte vor dem Nichteintreten auf die Einsprache des Schweizer Heimatschutzes abklären müssen, ob für den Abbruch der Luxram-Gebäude eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung nach Art. 19 Abs. 2 GSchG i.V.m. Art. 32 Abs. 2 GSchV erforderlich ist, da dies eine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG…
- BGer 1C_533/2024Ein Bauvorhaben, das von den wegleitenden Richtprojekten eines Gestaltungsplans erheblich abweicht, ohne eine mindestens gleich gute Lösung zu bieten, ist mit dem Gestaltungsplan unvereinbar. Die Baubewilligungsbehörde überschreitet ihren Ermessensspielraum, wenn sie solche Abweichungen ohne hinreichende Begründung zulässt.
- BGer 1C_180/2024Die Qualifikation einer filigranen, offenen Metalltreppe als Anlage statt als vorspringender Gebäudeteil nach kantonalem Baurecht ist nicht willkürlich. Die Erschliessung eines Grundstücks nach Art. 19 RPG ist auch dann hinreichend, wenn die Zufahrt für grössere Fahrzeuge nicht bis zum Parkplatz, sondern rückseitig möglich ist.
- BGer 1C_341/2024Der Korrekturfaktor für adaptive Mobilfunkanlagen in Ziff. 63 Anhang 1 NISV ist mit dem umweltrechtlichen Vorsorgeprinzip vereinbar. Bei Überschreitung von Immissionsgrenzwerten an Orten für kurzfristigen Aufenthalt (OKA) sind zusätzliche Schutzmassnahmen wie Warnhinweise und Abschaltmöglichkeiten erforderlich.
- BGer 1C_396/2024Die Erhebung einer Planungszone nach Art. 27 RPG ist mit Art. 26 BV vereinbar, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die Vorinstanz prüfte die Verhältnismässigkeit umfassend, sodass die Beschwerde abzuweisen ist.
- BGer 1C_449/2024Die Baubewilligung für ein Vorhaben in der Wohn- und Gewerbezone ist rechtmässig, wenn die Gestaltungsfreiheit nicht in Anspruch genommen wird und die kantonalen Erschliessungs- und Bauvorschriften eingehalten werden. Abweichungen von VSS-Normen sind bei hinreichender Begründung zulässig.
- BGer 1C_635/2024Die Vorinstanz durfte bei der Anwendung der kommunalen Ästhetikklausel (Art. 35 Abs. 2 BauG/Paspels) die ISOS-Schutzziele berücksichtigen und den kommunalen Beurteilungsspielraum nur dann überschreiten, wenn die Gemeinde ihren Ermessensspielraum willkürlich oder pflichtwidrig ausübte. Hier lag eine vertretbare Abwägung vor.
- BGer 1C_361/2024Die Vorinstanz verletzt Bundesrecht, indem sie die Anwendbarkeit von Art. 8 Abs. 3 BZO/Stäfa auf Flachdächer verneint und die Interessenabwägung nach § 357 Abs. 1 PBG/ZH ohne Anhörung des Gemeinderats durchführt. Die Sache ist zur Neuprüfung zurückzuweisen.
- BGer 1C_662/2024Die Gewährleistung der Schulwegsicherheit durch auflageweise Anpassung der Anlieferzeiten einer Deponie ist bundesrechtskonform, sofern eine Begegnung von Schulkindern mit Lastwagenverkehr zu Hauptschulwegzeiten vermieden wird. Kantonale Instanzen sind an die rechtliche Beurteilung eines Rückweisungsentscheids gebunden.
- BGer 1C_380/2024Die Baubewilligung für eine 5G-Mobilfunkanlage ist rechtmässig, wenn die Immissionsgrenzwerte der NISV eingehalten werden, wobei bei unklaren Nahfeldbedingungen eine Abnahmemessung als Auflage zulässig ist. Höhenbeschränkungen für Dachaufbauten sind auf Mobilfunkanlagen als Einheit nicht anwendbar, sofern dies mit dem öffentlichen…
- BGer 1C_187/2024Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen nach der Worst-Case-Betrachtung ist bundesrechtskonform, sofern die im Standortdatenblatt beantragte Sendeleistung massgebend ist und die Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden.
- BGer 1C_505/2024Die Anwendung eines kommunalen Kaskadenmodells für Mobilfunkanlagen ist willkürfrei, wenn der Standortnachweis im Einzelfall angemessen und unter Berücksichtigung funktechnischer sowie raumplanerischer Vorgaben erfolgt. Die Mobilfunkversorgung darf dabei nicht übermässig behindert werden.
- BGer 1C_216/2024Die Anwendung von § 101 Abs. 2 PBG/ZH auf eine ursprünglich mit Ausnahmebewilligung nach § 100 Abs. 3 PBG/ZH erstellte Baute ist nicht willkürlich, wenn die Baulinie in absehbarer Zeit nicht durchgeführt wird und ein Mehrwertrevers angeordnet wird. Die Interessenabwägung der Vorinstanz ist nicht zu beanstanden.
- BGer 1C_28/2025Ein kantonaler Heimatschutzverband ist nicht legitimiert, vor Bundesgericht die Verletzung kantonaler Natur- und Heimatschutzvorschriften geltend zu machen, wenn er nur auf kantonaler Ebene ein ideelles Beschwerderecht hat und keine Verfahrensrechte verletzt wurden.
- BGer 1C_116/2025Die Baubewilligung für eine Zufahrt über ein Nachbargrundstück ist rechtmässig, wenn die Erschliessung des Baugrundstücks bereits durch eine klassierte Gemeindestrasse gesichert ist und die Vorinstanzen den Strassenverlauf willkürfrei festgestellt haben.
- BGer 1C_702/2024Die Auslegung von Art. 27 Abs. 4 der Bauordnung der Gemeinde Hünenberg, wonach integrierte Treppen- und Liftaufbauten nicht auf die Drittelregel für Attikageschosse angerechnet werden, ist nicht willkürlich. Die Glasüberdachung über dem Eingangsbereich zählt zur Deckenfläche des Obergeschosses gemäss § 8 Abs. 2 lit. b aV PBG/ZG.
- BGer 1C_471/2024Die Interessenabwägung nach § 67 Abs. 1 BauG/AG erfordert kumulativ ausserordentliche Umstände oder eine unzumutbare Härte; generelle Nachfrageprobleme oder wirtschaftliche Vorteile rechtfertigen keine Ausnahmebewilligung von zonenkonformen Nutzungsvorgaben.
- BGer 1C_684/2024Die Interessenabwägung zwischen Ortsbildschutz (historischer Gemüsegarten) und baulicher Verdichtung fällt zugunsten des Schutzes aus, da der Gemüsegarten als integraler Bestandteil des Schlossareals im kantonalen Kulturgüterverzeichnis und ISOS-Inventar verankert ist und die Umzonung einen verhältnismässigen Kompromiss darstellt.
- BGer 1C_677/2024Die akzessorische Überprüfung einer Überbauungsordnung im Baubewilligungsverfahren ist nur ausnahmsweise zulässig, insbesondere wenn die Betroffenen keine Möglichkeit hatten, ihre Interessen im Planverfahren zu wahren oder sich die Verhältnisse seit Planerlass erheblich geändert haben. Die Auslegung kantonaler Bauvorschriften durch die…
- BGer 1C_181/2024Die Begründung eines Entscheids muss so klar und vollständig sein, dass die Betroffenen sie verstehen und sachgerecht anfechten können; andernfalls liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 29 Abs. 2 BV) vor.
- BGer 1C_190/2025Die Gemeinde ist im koordinierten Baubewilligungsverfahren befugt, Gesuchstellende zur Einreichung ergänzender Unterlagen aufzufordern, auch wenn die kantonale Behörde für die materielle Bewilligung zuständig ist (Art. 25 Abs. 2 RPG).
- BGer 1C_355/2024Eine Baubewilligung für eine Stützmauer im Gewässerraum ist gewässerschutzrechtlich nicht bewilligungsfähig, da sie nicht standortgebunden und nicht im öffentlichen Interesse liegt (Art. 41c Abs. 1 GSchV). Die Nichtigkeit der Bewilligung ergibt sich aus dem Fehlen der kantonalen Zustimmung als Gültigkeitserfordernis.
- BGer 1C_190/2024Die Beurteilung adaptiver Mobilfunkanlagen nach der Worst-Case-Betrachtung ist mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar. Die Einhaltung der Anlagegrenzwerte ist massgebend an der im Standortdatenblatt beantragten Sendeleistung zu prüfen.
- BGer 1C_704/2024Bei der Schätzung des Verkehrswerts von unüberbautem Land in Freihalte- oder Erholungszonen ist die Vergleichsmethode prioritär anzuwenden; nur bei Fehlen tauglicher Vergleichspreise darf auf andere Methoden (z. B. Ertragswertmethode) ausgewichen werden. Die Vorinstanz hat ihre Untersuchungspflicht verletzt, indem sie keine…
- BGer 1C_598/2024Mobilfunkanlagen innerhalb von Bauzonen sind grundsätzlich zonenkonform, sofern sie in einem unmittelbaren Funktionsbezug zum Standort stehen und Bauzonenland abdecken. Die Standortwahl obliegt den Mobilfunkanbietern, sofern die Grenzwerte und Bauvorschriften eingehalten werden.
- BGer 1C_605/2024Die Auslegung einer kommunalen Bauvorschrift (§ 15 BO Steinhausen) durch die Vorinstanz, wonach diese nicht auf Mobilfunkanlagen anwendbar ist, erweist sich als nicht willkürlich, selbst wenn der Wortlaut eine andere Deutung zulassen würde.
- BGer 1C_363/2023Die Baubewilligung für zwei Einfamilienhäuser in einer Zweitwohnungsgemeinde ist rechtmässig, wenn die Erstwohnungsnutzung glaubhaft gemacht wird und keine offensichtliche Umgehung des Zweitwohnungsgesetzes vorliegt. Das Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG ist gewahrt, wenn die inhaltliche Abstimmung der Bewilligungen sichergestellt…
- BGer 1C_169/2024Bei Mobilfunkanlagen in der Bauzone ist eine umfassende Standortgebundenheitsprüfung und Interessenabwägung nach Art. 24 RPG nicht erforderlich; die ästhetische Beurteilung unterliegt dem kommunalen Ermessensspielraum, sofern keine bundesrechtlichen Schranken verletzt werden.
- BGer 1C_450/2024Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei unbewilligter Umnutzung eines Geräteschuppens zu Wohnraum in der Landwirtschaftszone ist verhältnismässig, wenn der gute Glaube der Eigentümerin fehlt und keine milderen Massnahmen ersichtlich sind.
- BGer 1C_675/2023Ein Bauvorhaben im Gewässerschutzbereich A u bedarf keiner kantonalen gewässerschutzrechtlichen Bewilligung, wenn es keine besonderen Gefahren für das Grundwasser darstellt und nicht unter dem mittleren Grundwasserspiegel liegt.
- BGer 1C_518/2024Die Umnutzung eines Wohnhauses zu einem Kinderhort in einer Wohnzone mit Mindestwohnanteil ist zonenkonform, wenn die Einrichtung als Wohnnutzung qualifiziert werden kann und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Die Besitzstandsgarantie kann auch Umnutzungen baurechtswidriger Bauten umfassen, sofern keine überwiegenden…
- BGer 1C_212/2024Die asylrechtliche Plangenehmigung nach Art. 95a AsyIG hat Sondernutzungsplancharakter und ersetzt kantonale Planungs- und Bewilligungspflichten; die Interessenabwägung zugunsten des Bundesasylzentrums ist sachlich vertretbar.
- BGer 1C_234/2023Der Nachweis, dass alle verhältnismässigen Lärmschutzmassnahmen gemäss Art. 22 Abs. 2 USG und Art. 31 Abs. 1 LSV ausgeschöpft wurden, ist nicht erbracht. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt die vollständige Prüfung und Dokumentation aller möglichen Massnahmen voraus.
- BGer 1C_675/2024Eine Vollstreckungsverfügung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands muss hinreichend bestimmt sein, insbesondere was die Rückbauarbeiten betrifft. Die Androhung der Ersatzvornahme kann bereits im Sachentscheid oder in einer separaten Verfügung erfolgen, wobei letztere nur noch Mängel der Vollstreckung selbst rügen lässt.
- BGer 1C_511/2024Ein Vorbehalt in einem Genehmigungsentscheid zur Nutzungsplanung, der eine Gemeinde zur späteren Anpassung der Zonenzuweisung gemäss kantonalem Richtplan verpflichtet, entfaltet keine Aussenwirkung gegenüber Grundeigentümern und ist als aufsichtsrechtliche Anweisung zu qualifizieren. Er stellt keinen selbstständig anfechtbaren End- oder…
- BGer 1C_632/2024Ein Zwischenentscheid über die aufschiebende Wirkung ist nur anfechtbar, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil rechtlicher Natur droht; rein tatsächliche oder finanzielle Nachteile genügen nicht.
- BGer 1C_476/2024Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands einer ohne Baubewilligung erstellten Photovoltaik-Anlage in einem ISOS-Gebiet mit Erhaltungsziel A ist verhältnismässig, wenn die Anlage das Ortsbild beeinträchtigt und der Eigentümer bösgläubig handelte.
- BGer 1C_434/2024Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei Missachtung von Baubewilligungsauflagen ist auch nach Ablauf der Fünfjahresfrist des kantonalen Rechts zulässig, wenn zwingende öffentliche Interessen (hier: Schutz des gesunden Wohnens vor Lärmimmissionen) dies erfordern und die Bauherrschaft bösgläubig handelte.
- BGer 1C_301/2024Die formelle Beschwer (Obliegenheit zur Verfahrensbeteiligung) ist ein allgemeiner verfahrensrechtlicher Grundsatz, der auch auf kantonale Planungsverfahren anwendbar ist. Eine Fristverlängerung für die Realisierung einer bedingten Spezialzone ist nicht per se nichtig, wenn sie nicht krass fehlerhaft ist.
- BGer 1C_259/2024Eine Baubewilligung mit suspensiv bedingten Nebenbestimmungen (z. B. Genehmigung von Farb- und Materialkonzept oder Parkplatznachweis) ist kein Endentscheid, sondern ein Zwischenentscheid, der nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG selbständig anfechtbar ist.
- BGer 1C_134/2024Die Bewilligung von Mobilfunkanlagen mit adaptiven Antennen nach dem Worst-Case-Szenario (maximaler Gesprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung) ist bundesrechtskonform, da die Strahlung nicht unterschätzt wird. Die Anwendung eines Korrekturfaktors ist nicht Gegenstand des Verfahrens, wenn das Baugesuch keine solche…
- BGer 1C_508/2024Die Interessenabwägung nach § 357 PBG/ZH zugunsten der Mobilfunkanlage als öffentliche Infrastruktur ist nicht willkürlich, da ideelle Immissionen und wirtschaftliche Nachteile der Nachbarn gegenüber dem öffentlichen Interesse an der fernmeldetechnischen Versorgung zurücktreten.
- BGer 1C_563/2024Eine Vereinbarung zwischen der VSGP und Mobilfunkbetreiberinnen über Standortevaluation begründet keine klagbaren Rechte für Dritte, insbesondere nicht für Nachbarn, und kann daher nicht als Grundlage für eine Beschwerde gegen eine Baubewilligung dienen.
- BGer 1C_281/2024Die Qualifikation einer Dachkonstruktion als Dachaufbaute i.S.v. § 292 PBG/ZH unterliegt keiner kommunalen Autonomie, sondern ist eine Rechtsfrage. Eine Konstruktion, die fassadenbündig bis zur Gebäudeecke reicht und am First ansetzt, gilt nicht als Dachaufbaute, sondern als besondere Dachform, was zur Überschreitung der zulässigen…
- BGer 1C_126/2024Eine Baubewilligung für eine befristete Zwischennutzung ist auch dann als befristet zu betrachten, wenn die Bewilligung formal unbefristet erteilt wurde, sofern das Gesuch und die Unterlagen dies klar erkennen lassen. Die Vorinstanz verstösst gegen Bundesrecht, wenn sie die Bewilligung unhaltbar auslegt.
- BGer 1C_640/2023Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage ist rechtmässig, wenn die Einhaltung des Anlagegrenzwerts an Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) nach den Vorgaben der NISV und den Vollzugsempfehlungen des BAFU gewährleistet ist. Der Korrekturfaktor für adaptive Antennen ist mit dem USG vereinbar.
- BGer 1C_390/2024Das Bundesgericht bestätigt die Interessenabwägung des Bundesverwaltungsgerichts: Das Sicherheitsinteresse der Fussgänger:innen (inkl. behindertengerechter Zugang) überwiegt das Interesse an der Aufrechterhaltung einer Veloroute durch die Unterführung, da die räumlichen Verhältnisse einen sicheren Mischverkehr nicht zulassen.
- BGer 1C_241/2024Ein gespaltener Rechtsmittelweg bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone, der eine ganzheitliche Überprüfung der koordinationspflichtigen Entscheide verhindert, verstösst gegen Art. 25a i.V.m. Art. 33 Abs. 4 RPG. Die Kantone müssen einheitliche Rechtsmittelinstanzen vorsehen, um eine materielle Koordination zu gewährleisten.
- BGer 1C_135/2024Das Bundesgericht bestätigt die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug für die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Gemeinderatsbeschluss über einen Vollstreckungsaufschub für ein Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone, da in derselben Sache auch eine kantonale Zustimmungsverfügung vorlag.
- BGer 1C_582/2024Die Beschwerde gegen die Abweisung eines Rekurses wegen Verwirkung des Rekursrechts aufgrund versäumter Frist zur Beantragung des Bauentscheids wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.
- BGer 1C_57/2023Eine Baubewilligung für eine Erstwohnung in einer Gemeinde mit hohem Zweitwohnungsanteil ist bundesrechtskonform, wenn keine konkreten Indizien für eine rechtsmissbräuchliche Umgehung des Zweitwohnungsverbots (Art. 75b BV, Art. 6 Abs. 1 ZWG) vorliegen und die Nachfrage nach Erstwohnungen im relevanten Segment glaubhaft gemacht ist.
- BGer 1C_663/2023Bei interkantonalen Vorhaben wie dem Ausbau eines Wasserkraftwerks darf die Beschwerdelegitimation nicht gebietsmässig aufgeteilt werden, sondern ist am Gesamtprojekt zu messen. Eine isolierte Betrachtung der kantonalen Anlagenteile widerspricht dem Koordinationsgebot und der gebotenen Gesamtinteressenabwägung.
- BGer 1C_590/2023Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Wohnzone ist rechtmässig, wenn die Anlagegrenzwerte gemäss NISV eingehalten werden und die Bewilligung auf dem Standortdatenblatt basiert. Eine Planungspflicht für Mobilfunkanlagen oder eine Interessenabwägung besteht innerhalb der Bauzone nicht.
- BGer 1C_642/2023Die Berechnung des Anlagegrenzwerts für eine Mobilfunkanlage nach Anhang 1 Ziff. 64 lit. c NISV ist bundesrechtskonform, wenn die Richtungsabschwächungen bei einer allfälligen Verschiebung des OMEN korrekt berücksichtigt werden.
- BGer 1C_502/2023Die Vorinstanz durfte willkürfrei festhalten, dass eine Parzelle trotz formellem Einbezug in eine Arealüberbauung nicht materiell Teil des gestalterischen Gesamtkonzepts ist, und die Ausnützungsreserve ausnahmsweise einer einzelnen Parzelle zuweisen, ohne gegen das Rechtsgleichheitsgebot zu verstossen.
- BGer 1C_492/2023Eine suspensiv bedingt erteilte Baubewilligung mit noch ausstehenden, bewilligungspflichtigen Nebenbestimmungen stellt einen Zwischenentscheid dar, der nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG selbstständig anfechtbar ist. Fehlen diese, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.
- BGer 1C_483/2024Die Auslegung kantonaler Bauvorschriften zur Geschossigkeit und Einordnung in das Ortsbild durch die Vorinstanz verstösst nicht gegen das Willkürverbot (Art. 9 BV), wenn sie sachlich nachvollziehbar und nicht offensichtlich unhaltbar ist.
- BGer 1C_645/2023Ein Rückbau von widerrechtlich errichteten Anlagen ausserhalb der Bauzone ist auch nach langjähriger Duldung anzuordnen, wenn keine nachträgliche Bewilligung möglich ist und keine Vertrauensschutzgründe vorliegen. Der Trennungsgrundsatz zwischen Bau- und Nichtbaugebiet überwiegt private Interessen am Erhalt der Anlage.
- BGer 1C_100/2024Eine Positivplanung für Mobilfunkantennen in einem Bau- und Zonenreglement ist mit der Wirtschaftsfreiheit und dem öffentlichen Interesse an einer guten Mobilfunkversorgung sowie dem Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet unvereinbar, wenn sie zu einer unerwünschten Konzentration von Anlagen mit hoher Sendeleistung führt und…
- BGer 1C_198/2024Die Vorinstanz hat kantonales und kommunales Baurecht nicht willkürlich angewendet, indem sie die Dachgestaltung eines Attikageschosses als zulässig erachtete und die Einordnung der Anlage in die Umgebung bejahte.
- BGer 1C_261/2023Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Industriezone ist rechtmässig, wenn die kantonale Vorinstanz die Zonenkonformität, das Ortsbild und die elektromagnetische Verträglichkeit korrekt prüft und keine krassen Verfahrensfehler vorliegen. Eine Interessenabwägung ist bei Mobilfunkanlagen innerhalb der Bauzone nicht erforderlich.
- BGer 1C_273/2024Ein präjudizieller Kontrollantrag an den Nutzungsplan im Rahmen einer Baubewilligung ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn ein bedeutender Wandel der Umstände vorliegt, der eine Anpassung des Plans rechtfertigt. Die bloße Möglichkeit einer Überdimensionierung der Bauzone oder das Alter des Plans reichen dafür nicht aus.
- BGer 1C_24/2024Die Vorinstanz hat die Interessenabwägung zwischen dem mittel bis hoch gewichteten denkmalpflegerischen Schutzinteresse am Gebäude Usterstrasse 23 und dem allenfalls mittelgewichtigen öffentlichen Interesse an einer Dorfplatzvergrösserung korrekt vorgenommen, da letztere auch ohne Abbruch des Gebäudes realisierbar ist.
- BGer 1C_603/2023Die Rekurslegitimation im Raumplanungsrecht setzt bei grösseren Entfernungen als 100 m eine konkrete Substanziierung der Betroffenheit voraus. Kosten können einem vollmachtslos handelnden Rechtsvertreter nach kantonalem Verursacherprinzip auferlegt werden, sofern keine Willkür vorliegt.
- BGer 1C_507/2023Die Baubewilligung für ein Vordach über einer Seeterrasse ist mit lärmschutzrechtlichen Auflagen zu erteilen, da der Betrieb als neue ortsfeste Anlage im Sinne von Art. 25 Abs. 1 USG und Art. 7 Abs. 1 LSV zu qualifizieren ist und die Planungswerte überschritten werden.
- BGer 1C_616/2023Mobilfunkantennen gelten als technische Infrastrukturanlagen und unterliegen nicht den allgemeinen Höhenbeschränkungen für Dachaufbauten, sofern sie als technisch notwendige Aufbauten qualifiziert werden. Die Einordnung in das Ortsbild unterliegt einem kommunalen Ermessensspielraum, der nur auf Willkür überprüft wird.
- BGer 1C_289/2023Die pauschale Verweigerung einer raumplanungsrechtlichen Ausnahmebewilligung nach Art. 24d RPG mit Hinweis auf § 207 Abs. 2 PBG ohne abschliessende Prüfung der kantonalen Norm oder Verfahrenskoordination verletzt Bundesrecht.
- BGer 1C_490/2023Die Interessenabwägung im Gewässerraum fällt zugunsten des Landschafts- und Gewässerschutzes aus, da das private Nutzungsinteresse der Beschwerdeführenden (Sitzplatz, Jacuzzi, Slipanlage) nicht überwiegt und keine standortgebundene oder im öffentlichen Interesse liegende Anlage vorliegt.
- BGer 1C_573/2023Die geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind rechtskonform; das Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG) wird durch die festgelegten Grenzwerte hinreichend umgesetzt. Die QS-Systeme für adaptive Antennen und die Abnahmemessmethoden des METAS gelten als tauglich.
- BGer 1C_217/2024Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerden nicht ein, da die Beschwerdeführenden die vorinstanzlichen Alternativbegründungen zur Sondernutzungsplanpflicht nicht hinreichend substantiiert gerügt haben (Art. 42 Abs. 1 und 2, Art. 106 Abs. 2 BGG).
- BGer 1C_516/2023Die Abgrenzung zwischen Strasse und Weg gemäss § 265 Abs. 1 PBG/ZH ist nach der Zweckbestimmung und dem technischen Ausbau vorzunehmen. Die Anzahl erschlossener Wohneinheiten ist ein taugliches Kriterium, wobei die Vorinstanz nicht willkürlich handelt, wenn sie auf die bisherige Rechtsprechung abstellt und die…
- BGer 1C_241/2023Die Gemeinde Lohn SH durfte im Rahmen ihrer Nutzungsplanungsrevision eine Gartenzone schaffen, um den Ortsbildschutz (ISOS) und die Wohnqualität zu wahren. Die Interessenabwägung war vertretbar und nicht willkürlich.
- BGer 1C_310/2024Die Anwendung von Korrekturfaktoren bei adaptiven Mobilfunkantennen erfordert ein ordentliches Baubewilligungsverfahren mit aktualisiertem Standortdatenblatt gemäss Anhang 1 Ziffer 63 Abs. 4 NISV; ein Wiedererwägungsbeschluss genügt nicht.
- BGer 1C_395/2024Die Umzonung einer Parzelle von einer Wohn- und Gewerbezone in eine reine Wohnzone ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, wenn die damit verbundenen Nutzungseinschränkungen verhältnismässig sind und die Interessenabwägung korrekt erfolgt.
- BGer 1C_417/2023Die Baubewilligung ist willkürlich, wenn die Vorinstanz ohne besondere Vorschriften in den Arealplanbestimmungen die gesetzlichen Vorgaben zur traufseitigen Fassadenhöhe als unverbindlich betrachtet und stattdessen implizite Abweichungen annimmt.
- BGer 1C_412/2023Die Beurteilung adaptiver Mobilfunkanlagen nach der 'worst case'-Betrachtung ist bundesrechtskonform. Die Qualitätssicherungssysteme (QS-Systeme) sind zur Kontrolle dieser Anlagen grundsätzlich geeignet.
- BGer 1C_89/2024Die Vorinstanz darf bei der Interessenabwägung zwischen Planungszonen und bereits bewilligten Bauvorhaben nicht willkürlich vorgehen; eine Ausnahmebewilligung für die Überschreitung von Baulinien durch einen Velounterstand muss alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
- BGer 1C_202/2024Ein Rückweisungsentscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts, der die Sache zur Prüfung unbehandelter Rügen zurückweist, ist als Zwischenentscheid nach Art. 93 Abs. 1 BGG nicht selbstständig anfechtbar, wenn keine Voraussetzungen für eine Ausnahme vorliegen.
- BGer 1C_522/2023Die Umnutzung eines Veloraums in eine öffentlich zugängliche Servicestation für Sportgeräte mit Vermietung und Verkauf in der Touristikzone A (Baubereich Hotel) ist nicht zonenkonform, wenn die Nutzung über die zum Hotel gehörende Infrastruktur hinausgeht und nicht ausschliesslich Hotelgästen vorbehalten ist.
- BGer 1C_355/2023Eine Teilrevision der Ortsplanung mit punktuellen Anpassungen der Bauvorschriften (Ausnützungsziffer, Gebäudelänge) in einer Hotelzone verstösst nicht gegen Art. 15 Abs. 2, Art. 21 Abs. 2 oder Art. 27 RPG, wenn sie keine Planungszone tangiert und das öffentliche Interesse an der Verdichtung überwiegt.
- BGer 1C_460/2023Eine vertraglich vereinbarte Mehrwertabgabe für eingezontes Bauland kann auf Art. 5 Abs. 1 RPG gestützt werden, auch wenn zum Vertragszeitpunkt noch keine kantonale Regelung bestand. Die Gemeinde ist in ihrem Autonomiebereich befugt, solche Abgaben vertraglich zu regeln.
- BGer 1C_548/2023Die Erstellung eines Terrassengeländers auf einem bestehenden Anbau ist unter Einhaltung des ordentlichen Grenzabstands von 4 m bewilligungsfähig, wenn die baurechtlichen Bestimmungen zu Grenzabständen und Gebäudehöhen eingehalten werden und keine Verschlechterung wohnhygienischer oder feuerpolizeilicher Bedingungen eintritt.
- BGer 1C_316/2023Die Teilrevision des Quartierplans zur Behebung eines Planungsfehlers (fehlender Konfliktlösungsmechanismus für gemeinsame Parkierung) ist trotz Planbeständigkeitsgrundsatz zulässig, da das öffentliche Interesse an der Realisierung des Quartiers und der geringfügige Eingriff in die Eigentumsrechte überwiegen.
- BGer 1C_321/2023Die Besitzstandsgarantie nach Art. 24c RPG schützt nur Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone, die vor dem 1. Juli 1972 rechtmässig zu nichtlandwirtschaftlichen Zwecken genutzt wurden. Eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung muss nachgewiesen werden; bei fehlendem Nachweis ist die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands…
- BGer 1C_22/2023Ein Bauvorhaben auf einer im kommunalen Zonenplan als weisse Fläche dargestellten Parzelle ist nur dann als innerhalb der Bauzone gelegen zu betrachten, wenn dies aufgrund objektiver, gebietsbezogener Kriterien nachweisbar ist. Fehlt eine solche Zuordnung, handelt es sich um ein Vorhaben ausserhalb der Bauzone, für das eine…
- BGer 1C_601/2022Der Ersatz von Terrassendielen eines Ferienhauses in einer Moorlandschaft stellt eine zulässige Erneuerungsmassnahme im Rahmen der normalen Lebensdauer gemäss Art. 23d Abs. 2 lit. b NHG dar, sofern Umfang, Erscheinungsbild und Zweckbestimmung unverändert bleiben. Eine Wiederherstellungsverfügung wäre in diesem Fall unverhältnismässig.
- BGer 1C_37/2024Die Interessenabwägung nach Art. 21 Abs. 2 RPG fällt zugunsten der Planbeständigkeit aus, da die letzte Teilrevision erst kurz rechtskräftig ist und der Grundsatz der Rechtssicherheit überwiegt.
- BGer 1C_411/2022Die Anwendung eines Korrekturfaktors auf Mobilfunkanlagen mit adaptiven Antennen, die nach dem 'worst case-Szenario' beurteilt wurden, setzt eine Baubewilligung voraus. Ziff. 62 Abs. 5 bis Anhang 1 NISV steht dem nicht entgegen, da sie keine Aussage zur Baubewilligungspflicht enthält.
- BGer 1C_12/2024Eine suspensiv bedingte Baubewilligung, die die Wirksamkeit von der nachträglichen Genehmigung wesentlicher Teilaspekte (hier: Liegenschaftsentwässerung) abhängig macht, gilt als nicht abgeschlossenes Baubewilligungsverfahren. Zwischenentscheide sind nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG anfechtbar.
- BGer 1C_204/2023Das Bundesgericht schützt die Gemeindeautonomie bei der Auslegung kommunaler Bauregeln und hebt einen kantonalen Entscheid auf, der den Beurteilungsspielraum der Gemeinde bei der Interpretation von Art. 17 Abs. 2 BauR Goldach (Grenzabstandsprivilegierung für Vorbauten) missachtet hat.
- BGer 1C_285/2022Die Vorinstanz durfte im zweiten Rechtsgang alle Rügen der Beschwerdegegner prüfen, da der Rückweisungsentscheid des Verwaltungsgerichts vom 8. März 2021 nur die Aufhebung des Bezirksratsbeschlusses betraf und keine Bindungswirkung für die Genehmigungsvoraussetzungen des Gestaltungsplans entfaltete.
- BGer 1C_436/2023Ein Baubewilligungsverfahren gilt als nicht abgeschlossen, wenn eine aufschiebende Bedingung (hier: Erstellung einer Quartiererschliessungsstrasse) einen Spielraum für deren Umsetzung belässt. Die Beschwerdelegitimation von Nachbarn gegen ein Bauvorhaben setzt voraus, dass sie mit Sicherheit oder grosser Wahrscheinlichkeit durch…
- BGer 1C_141/2023Ein kantonaler Entscheid ist willkürlich und verletzt Art. 9 und Art. 29 Abs. 2 BV, wenn Dispositiv und Erwägungen sich widersprechen und die Rechtsfolgen nicht klar aus dem Dispositiv hervorgehen.
- BGer 1C_98/2022Der Verzicht auf die Unterschutzstellung eines atypischen Baumeisterhauses ist nicht willkürlich, wenn die Vorinstanz eine hinreichende Anzahl vergleichbarer, bereits geschützter Objekte nachweist und die Interessenabwägung nachvollziehbar durchführt.
- BGer 1C_667/2023Formell und materiell rechtswidrige Bauten ausserhalb der Bauzone, in Naturschutzgebieten, im Wald und im Gewässerraum müssen auch bei fehlender Gutgläubigkeit der Bauherrschaft wiederhergestellt werden, sofern dies verhältnismässig ist und keine Verwirkung eintritt.
- BGer 1C_197/2023Eine Baubewilligung innerhalb der Bauzone kann nicht allein wegen Lärmreflexionen an der Strasse verweigert werden, da diese der Strasse als emittierender Anlage zuzurechnen sind. Eine akzessorische Überprüfung eines Gestaltungsplans im Baubewilligungsverfahren ist nur bei erheblichen Änderungen der tatsächlichen oder rechtlichen…
- BGer 1C_632/2022Ein Gestaltungsplan, dessen Bewilligung von der aufschiebenden Bedingung der Abstimmung mit einem zweiten Gestaltungsplan abhängig ist, stellt einen nicht selbstständig anfechtbaren Zwischenentscheid dar, sofern die Bedingung einen Umsetzungsspielraum belässt.
- BGer 1C_626/2022Die Baubewilligung für den Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen ist rechtmässig, wenn die Parzelle als zum Baugebiet zugehörig gilt und der Korrekturfaktor nicht Streitgegenstand ist. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG ist nicht erforderlich, wenn das Vorhaben zonenkonform ist.
- BGer 1C_451/2022Die Erteilung einer Baubewilligung während einer Planungszone zur Sicherung der Bauzonenreduktion verstösst gegen Art. 15 RPG, wenn die Parzelle als potenzielle Auszonungsfläche in Frage kommt und die Nutzungsplanung überdimensioniert ist.
- BGer 1C_414/2023Das Bundesgericht hebt eine formelle Rechtsverweigerung auf, weil die Vorinstanz einen Teil der Beschwerde (Strassenführung im Unterdorf) zu Unrecht nicht behandelt hat. Im Übrigen wird die Beschwerde gegen die Bushaltestelle 'Kirche Nord' abgewiesen, da die Vorinstanz die Interessenabwägung korrekt vorgenommen hat.
- BGer 1C_551/2022Die Vorinstanz hat zu Recht das anwendbare kantonale Recht (altes Recht) auf das identische, neu eingereichte Baugesuch angewendet und die Einordnung des Bauvorhabens in die Umgebung willkürfrei beurteilt. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nicht vor.
- BGer 1C_5/2022Die Worst-Case-Betrachtung für adaptive Mobilfunkanlagen nach der NISV dient dem Strahlenschutz und ist rechtmässig. Die Qualitätssicherungssysteme der Betreiber sind grundsätzlich geeignet, die Einhaltung der Grenzwerte zu gewährleisten.
- BGer 1C_268/2022Die Vorinstanz hat die kommunalen Gestaltungsvorschriften zum Ortsbilderhaltungsgebiet nicht willkürlich angewendet, da der Berner Heimatschutz das Bauvorhaben gestalterisch als unproblematisch einstuft und die fehlende explizite Erwähnung einzelner Kriterien im Bericht keine Willkür begründet.
- BGer 1C_244/2023Die kommunale Autonomie nach Art. 50 Abs. 1 BV schützt den Ermessensspielraum der Gemeinde bei der Anwendung von Ästhetikvorschriften. Kantonale Instanzen dürfen einen kommunalen Einordnungsentscheid nur aufheben, wenn die Gemeinde ihren Beurteilungs- und Ermessensspielraum überschritten hat, insbesondere durch unsachliche oder dem…
- BGer 1C_306/2022Die Vorinstanz hat den Sachverhalt zur Baulandbedarfsermittlung unvollständig erhoben, weshalb die Interessenabwägung zwischen privatem Überbauungsinteresse und öffentlichem Schutz von Fruchtfolgeflächen nicht tragfähig war.
- BGer 1C_58/2023Eine Baubewilligung kann trotz Mängeln in den Baugesuchsunterlagen geschützt werden, wenn die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit dem massgebenden Recht geprüft werden kann. Ausnahmen von kommunalen Bauvorschriften sind zulässig, wenn sie im öffentlichen Wohl und mit Sinn und Zweck der Rechtssätze vereinbar sind und ausserordentliche…
- BGer 1C_166/2023Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen kantonalen Zwischenentscheid im Raumplanungs- und Baurecht nicht ein, wenn die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind und kein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht.
- BGer 1C_476/2023Ein Zwischenentscheid, der das Verfahren nicht abschliesst, sondern einen Entscheidungsspielraum belässt, ist nur ausnahmsweise selbständig anfechtbar. Fehlen die Voraussetzungen nach Art. 93 Abs. 1 BGG, ist die Beschwerde unzulässig.
- BGer 1C_132/2024Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid nicht ein, wenn die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind und die Beschwerde offensichtlich unzulässig ist.
- BGer 1C_633/2023Die Interessenabwägung im Strassenplanverfahren Birkenstrasse (Neuheim) bestätigte die Vereinbarkeit mit der Grundordnung (Art. 2 RPG) und dem Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG), da der Ausbau als Teil eines Ringstrassensystems die Verkehrssicherheit verbessert und keine wesentlichen Abweichungen oder zusätzliche Umweltbelastungen…
- BGer 1C_135/2023Die Massgeblichkeit des neuen kantonalen Richtplans (KantRP) für eine laufende Ortsplanungsrevision führt nicht automatisch zu einer erheblichen Ausweitung der Thematik, die eine Neuauflage erfordert. Eine leichte Teilrevision ohne Bauzonenerweiterung unterliegt nicht den Anforderungen einer Gesamtrevision.
- BGer 1C_83/2023Rechtskräftige Verfügungen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands und Ersatzvornahme können nicht durch neue Gesuche oder Rügen in Frage gestellt werden, sofern keine wesentlichen Änderungen der Umstände oder neue, bisher unbekannte Tatsachen vorliegen.
- BGer 1C_508/2023Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei zonenwidriger Nutzung (Hundezucht in Wohnzone) ist auch ohne Gutgläubigkeit der Bauherrschaft verhältnismässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und geeignet, erforderlich sowie zumutbar ist.
- BGer 1C_232/2023Ein Anbau mit einer Grundfläche von 169,28 m² und einem Volumen von 578,95 m³ kann nicht als grenzabstandsprivilegierte Nebenbaute im Sinne von Art. 39 Abs. 2 BG Flims qualifiziert werden, da er aufgrund seiner Dimensionen nicht als Gebäudeteil untergeordneter Natur gilt, der gegen aussen nur geringfügig in Erscheinung tritt.
- BGer 1C_502/2022Die Abschreibung eines Verfahrens wegen angeblicher Gegenstandslosigkeit stellt eine formelle Rechtsverweigerung dar, wenn das schutzwürdige Interesse an der Klärung der Zuständigkeit für Lärmschutzmassnahmen weiterhin besteht, insbesondere wenn die Planungswerte überschritten werden und weitere Massnahmen nötig sind.
- BGer 1C_205/2023Ein privater Gestaltungsplan ist auch dann zonenkonform, wenn er die bau- und planungsrechtlich zulässigen Masse ausschöpft, sofern keine klar überwiegenden öffentlichen Interessen dagegen sprechen. Die Eingliederung in das Orts- und Landschaftsbild ist im Gestaltungsplanverfahren nur insoweit zu prüfen, als der verbindliche Plangehalt…
- BGer 1C_87/2023Die Verlängerung einer Kiesabbaubewilligung mit Wiederauffüllung und Rekultivierung ist auch dann zulässig, wenn der abbaubare Kies bereits teilweise oder vollständig abgebaut wurde, sofern die Bewilligung der gebotenen Wiederauffüllung dient. Die Bewilligung bezieht sich ausschliesslich auf die im Gesuch bezeichnete Parzelle und…
- BGer 1C_80/2022Das öffentliche Interesse an der strikten Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet sowie am Schutz des ISOS-Ortsbildes überwiegt die privaten finanziellen und nutzungsbezogenen Interessen des Beschwerdeführers. Ein vollständiger Rückbau der rechtswidrigen Gartenanlage in der Rebbauzone ist verhältnismässig.
- BGer 1C_553/2022Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist zonenkonform, wenn er ertragsorientiert und auf Dauer angelegt ist; bei unsicherer längerfristiger Existenzfähigkeit kann ein Beseitigungsrevers gemäss Art. 16b Abs. 2 RPG angezeigt sein.
- BGer 1C_235/2022Eine Mobilfunkanlage in einer Zone für öffentliche Bauten ist zonenkonform, wenn sie in funktioneller Beziehung zum Ort steht und Bauzonenland abdeckt. Die Variabilität adaptiver Antennen ist im Worst-Case-Szenario zu beurteilen, und bewährte Messmethoden für 5G-Anlagen liegen vor.
- BGer 1C_236/2022Eine Mobilfunkanlage in einer Zone für öffentliche Bauten ist zonenkonform, wenn sie funktional mit der Bauzone verbunden ist und diese im Wesentlichen abdeckt. Die in der NISV festgelegten Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung sind bundesrechtskonform und basieren auf wissenschaftlich erhärteten Erkenntnissen.
- BGer 1C_530/2022Die Beschwerdeberechtigung eines Nachbarn in planungsrechtlichen Verfahren setzt eine besondere, beachtenswerte, nahe Beziehung zum Streitgegenstand sowie ein schutzwürdiges Interesse voraus. Eine bloss ästhetische Beeinträchtigung der Aussicht oder eine Distanz von ca. 260–280 m genügt nicht.
- BGer 1C_99/2020Die Erweiterung des Gestaltungsplans Seedamm-Center ist mangels nachgewiesener Realisierbarkeit der erforderlichen Erschliessungsanlagen (Hochbrücke und Autobahnanschluss) nicht koordinationskonform und damit unzulässig. Die materielle Koordination nach Art. 25a RPG erfordert den Nachweis der tatsächlichen und rechtlichen Umsetzbarkeit…
- BGer 1C_596/2023Die Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid nach Art. 93 Abs. 1 BGG ist unzulässig, wenn die Voraussetzungen für eine selbständige Anfechtbarkeit nicht erfüllt sind und dies nicht offensichtlich ist.
- BGer 1C_64/2023Ein Rückweisungsentscheid, der die untere Instanz zu weiteren Abklärungen und einem neuen Beschluss verpflichtet, ist als Zwischenentscheid zu qualifizieren und nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 BGG anfechtbar. Fehlen diese, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.
- BGer 1C_201/2022Bei Baubewilligungen in Gemeinden mit hohem Zweitwohnungsanteil muss von Amtes wegen geprüft werden, ob konkrete Indizien die Erstwohnungsnutzung als unrealistisch erscheinen lassen. Fehlen dazu ausreichende Abklärungen, ist die Sache zur Sachverhaltsergänzung zurückzuweisen.
- BGer 1C_65/2023Ein privater Gestaltungsplan darf von der Grundordnung abweichen, sofern diese nicht ihres Sinngehalts entleert wird. Massgebend ist die Gesamthöhe, nicht die Gebäudehöhe, und die Abweichungen müssen im Rahmen der demokratischen Abstützung und des planerischen Stufenbaus bleiben (Art. 2 Abs. 1 RPG).
- BGer 1C_118/2022Die freiwillige Überkompensation von Fruchtfolgeflächen im Rahmen einer Deponiebewilligung ist rechtskräftig und kann nicht nachträglich als handelbare Kompensationsfläche beansprucht werden.
- BGer 1C_181/2022Die Unterschutzstellung einer Liegenschaft als Denkmal ist rechtmässig, wenn sie auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Vertrauensschutz scheitert, wenn überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen.
- BGer 1C_493/2022Die Interessenabwägung für Betriebszeiten von Helikopter-Arbeitsflügen an Sonn- und Feiertagen auf dem Flugplatz Mollis ist im Betriebsreglement und nicht auf Sachplanebene (SIL) vorzunehmen, da keine übergeordneten Interessen oder erhebliche Auswirkungen auf Raum und Umwelt vorliegen.
- BGer 1C_501/2021Die Anforderungen an die besonders gute Gestaltung und Einordnung von Arealüberbauungen nach § 71 PBG/ZH sind streng; eine unzureichende Beziehung neu geplanter Bauten zur bestehenden Arealüberbauung rechtfertigt die Verweigerung der Baubewilligung. Die kantonale Rechtsmittelbehörde darf die kommunale Beurteilung überprüfen, wenn diese…
- BGer 1C_488/2022Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG für ein neues, freistehendes Gebäude ausserhalb der Bauzone scheidet aus, wenn es sich nicht um eine massvolle Erweiterung eines bestehenden, zonenwidrigen Bauwerks handelt. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist bei bösgläubigem Verhalten der Eigentümer verhältnismässig.
- BGer 1C_585/2022Eine befristete Zwischennutzung in einer Zone für öffentliche Zwecke kann als Ausnahmebewilligung gemäss kantonalem Recht (hier § 37 PBG/LU) zulässig sein, wenn sie der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient und die öffentlichen Interessen die privaten überwiegen. Die Planungspflicht nach Art. 2 RPG ist nicht verletzt, wenn die…
- BGer 1C_434/2022Die Umnutzung eines Ferienhauses in einen Dauerwohnsitz ausserhalb der Bauzone ist weder nach Art. 24c RPG (Identität der Baute nicht gewahrt) noch nach Art. 24a RPG (neue Auswirkungen auf Raum, Erschliessung und Umwelt) bewilligungsfähig.
- BGer 1C_253/2022Die nachträgliche Baubewilligung für Mauern im Gewässerraum und in einer Riedschutzzone ist zu verweigern, wenn sie den Wasserhaushalt beeinträchtigt oder überwiegende öffentliche Interessen (Hochwasserschutzprojekt) entgegenstehen. Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.