Die Einzonung von Flächen in Bauzonen muss die Kriterien von Art. 15 Abs. 4 LAT erfüllen; insbesondere sind Gefahrenzonen und Schutz von SDA sowie Landschaftsbild zu beachten. Eine bloße Bedarfsfeststellung rechtfertigt keine Einzonung.
BGer 1C_415/2022 vom 11.06.2024 (Abgewiesen)Themenfeld
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.