Entscheid vom 23.01.2025 · Kanton ZH

VGer ZH VB.2023.00722

Rückweisung

Das Baurekursgericht verweigert das rechtliche Gehör und begeht eine formelle Rechtsverweigerung, wenn es die Aufhebung einer Auszonung zwar ausspricht, die damit anbegehrte Zuweisung zur Wohnzone aber ungeprüft lässt.

VGer ZH VB.2023.00722 vom 23.01.2025 (Rückweisung)

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.