Entscheide zu Art. 15 RPG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_46/2025Die Festlegung von Grünflächen in einem kommunalen Nutzungsplan innerhalb der Bauzone kann auch ohne ISOS-Eintrag gerechtfertigt sein, wenn ein regionaler Schutzbedarf besteht und die Massnahme verhältnismässig ist. Die Planungsbehörden geniessen dabei einen weiten Ermessensspielraum, sofern sie die verfassungs- und gesetzlichen Ziele…
- BGer 1C_176/2025Die provisorische Zuweisung einer Kleinsiedlung zu einer Weilerzone i.S.v. Art. 33 RPV ist bundesrechtskonform, wenn sie dem Erhalt ländlicher Siedlungsstrukturen dient und keine weitgehende Überbauung i.S.v. Art. 36 Abs. 3 RPG vorliegt. Vertrauensschutz kann eine bundesrechtswidrige Zonenordnung nicht rechtfertigen.
- BGer 1C_225/2025Eine Grünzone im Siedlungsgebiet, die oberirdisch dem Ortsbildschutz dient, kann unterirdisch als eingeschränkte Bauzone qualifiziert werden, wenn dort boden- und standortunabhängige Bauten wie öffentliche Parkierungsanlagen zugelassen sind. In diesem Fall findet das Verfahren für Bauten innerhalb der Bauzonen Anwendung, nicht dasjenige…
- BGer 1C_302/2025Eine Baubewilligung für Ersatzneubauten mit Erstwohnungsnutzungsbeschränkung in einer Gemeinde mit über 20 % Zweitwohnungsanteil ist bundesrechtlich zulässig, wenn die Nachfrage nach Erstwohnungen im betreffenden Marktsegment glaubhaft ist und keine offensichtliche Umgehung der Zweitwohnungsgesetzgebung vorliegt. Die Erschliessung ist…
- BGer BGE 152 II 350Eine Grünzone im Siedlungsgebiet, die oberirdisch dem Ortsbildschutz dient, aber unterirdisch explizit den Bau öffentlicher Parkierungsanlagen erlaubt, kann als eingeschränkte Bauzone qualifiziert werden. Damit entfällt das Erfordernis einer kantonalen Bewilligung nach Art. 24 RPG, und eine Bundesaufgabe liegt nicht vor.
- BGer 1C_143/2025Eine Einzonung während des Übergangsregimes nach Art. 38a RPG ist unzulässig, wenn keine gleichwertige Auszonung erfolgt und die Zone bereits überdimensioniert ist. Die scheinbare Lückenfüllung in einer urbanisierten Umgebung rechtfertigt keine Ausnahme von den planerischen Grundsätzen.
- BGer 1C_121/2024Ein isolierter, nicht bebauter Industriezonenbereich inmitten landwirtschaftlicher Fläche widerspricht dem Konzentrations- und Trennungsprinzip (Art. 24 ff. RPG) und ist bei sensibler Veränderung der Umstände (Art. 21 Abs. 2 RPG) einer inzidenten Planungsprüfung zu unterziehen. Die ISOS-Einstufung und der regionale Überbedarf an…
- BGer 1C_636/2024Die Vorinstanz hat den Zonenzweck einer innenliegenden Freihaltezone unvollständig eruiert, indem sie den regionalen Vernetzungskorridor 'Landschaft' für grossräumige Wanderbewegungen von Wildtieren nicht hinreichend berücksichtigte. Die Zonenkonformität des Demenzpfads mit Zaun kann daher nicht abschliessend beurteilt werden.
- BGer 1C_195/2024Die Rückzonung eines peripheren, landschaftlich exponierten und zersiedelten Gebiets (Schwanden) in die Landwirtschaftszone ist bundesrechtskonform, wenn sie den Zielen von Art. 15 RPG entspricht und verhältnismässig ist. Auch bereits überbaute Parzellen können rückgezont werden, sofern dies dem Konzentrationsprinzip dient und der…
- BGer 1C_58/2024Die Erlassung einer Reservationszone zur Vermeidung der Verschärfung eines überdimensionierten Baugebiets nach Art. 27 RPG kann eine bundesrechtliche Aufgabe darstellen, wenn sie der künftigen Anpassung der Bauzone gemäss Art. 15 RPG dient. Umweltverbände haben in diesem Fall gemäss Art. 12 LPN Parteifähigkeit.
- BGer 1C_373/2024Altrechtliche Wohnungen nach Art. 10 ZWG dürfen gemäss Art. 11 Abs. 1 und 2 ZWG im Rahmen der vorbestehenden Hauptnutzfläche umgebaut und anschliessend als Zweitwohnungen genutzt werden, sofern keine kantonalen oder kommunalen Nutzungsbeschränkungen bestehen. Eine Gesetzeslücke liegt nicht vor, da der Bundesgesetzgeber die Umnutzung…
- BGer 1C_44/2024Die Gemeinde darf ein laufendes Quartierplanverfahren abbrechen, wenn sich die Umstände geändert haben und die Realisierbarkeit des Plans nicht mehr gewährleistet ist, ohne dass dies eine Verletzung der Eigentumsgarantie oder der Planungspflicht darstellt.
- BGer 1C_275/2022Eine Auszonung aus der Bauzone stellt nur dann eine materielle Enteignung dar, wenn die Überbauung in naher Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte realisiert werden können. Bei langjähriger Untätigkeit der Eigentümerschaft und fehlender Realisierungswahrscheinlichkeit liegt kein entschädigungspflichtiger Tatbestand vor.
- BGer 1C_75/2023Die Interessenabwägung zwischen hochwertiger Innenentwicklung und Ensembleschutz ist fehlerhaft, wenn der Abbruch eines zentralen Ensemblebestandteils (Verwaltungs- und Wohngebäude) die Erkennbarkeit und Aussagekraft des Industriedenkmals zerstört, obwohl eine redimensionierte Variante möglich wäre.
- BGer 1C_37/2024Die Interessenabwägung nach Art. 21 Abs. 2 RPG fällt zugunsten der Planbeständigkeit aus, da die letzte Teilrevision erst kurz rechtskräftig ist und der Grundsatz der Rechtssicherheit überwiegt.
- BGer 1C_451/2022Die Erteilung einer Baubewilligung während einer Planungszone zur Sicherung der Bauzonenreduktion verstösst gegen Art. 15 RPG, wenn die Parzelle als potenzielle Auszonungsfläche in Frage kommt und die Nutzungsplanung überdimensioniert ist.
- BGer 1C_185/2022Die Umzonung einer Parzelle in die Stadt- und Dorfbild-Schutzzone und die Belassung einer anderen Parzelle in der Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse sind rechtmässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Eigentumsgarantie gewahrt bleibt.
- BGer 1C_435/2022Ein Sondernutzungsplan, der die Bebauung eines bereits als Bauzone ausgeschiedenen Gebiets konkretisiert, ohne die Grenzziehung zwischen Bau- und Nichtbaugebiet zu berühren, betrifft keine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG. Daher steht einer ideellen Organisation nach Art. 12 NHG kein Beschwerderecht gegen…
- BGer 1C_390/2022Die Einzonung einer Parzelle im Uferschutzgebiet ist bundesrechtskonform, wenn sie die kantonalen Vorgaben zum Kulturlandschutz (hier: keine landwirtschaftliche Nutzfläche) und die Richtplankonformität (hier: Abweichung von der minimalen GFZo aus Gründen des Seeuferschutzes und Ortsbilds) einhält. Intertemporales Recht ist nach der…
- BGer 1C_760/2021Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, einen Sondernutzungsplan zur Erhaltung des Quartiercharakters zu erlassen, wenn die bestehende Nutzungsplanung bundesrechtskonform ist und keine massgeblichen Änderungen der Verhältnisse vorliegen. Eine Planungszone zur Sicherung eines solchen Plans ist ebenfalls nicht gerechtfertigt.
- BGer BGE 149 II 237Die Einbeziehung eines landwirtschaftlichen Grundstücks in eine Kiesabbauzone schliesst es nicht vom räumlichen Geltungsbereich des BGBB aus, wenn die Zone keine Bauzone im Sinne von Art. 15 RPG ist. Die tatsächliche Nutzung als Kiesgrube führt jedoch zum Ausscheiden aus dem sachlichen Anwendungsbereich des BGBB.
- BGer 1C_66/2022Die Erteilung einer Baubewilligung während einer Planungszone widerspricht deren Zweck, wenn die Bauparzelle als potenzielles Rückzonungsgebiet in Frage kommt und die Rückzonung nicht ausgeschlossen werden kann.
- BGer 1C_35/2022Die Kleinsiedlungsverordnung (KSV) des Kantons Thurgau ist als vorläufige Massnahme zur Sicherstellung bundesrechtskonformer Baubewilligungsverfahren in Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzone zulässig. Sie stützt sich auf Art. 36 Abs. 2 RPG und § 43 Abs. 1 KV/TG und verletzt weder das Gewaltenteilungsprinzip noch die Gemeindeautonomie.
- BGer 1C_650/2020Die Erteilung von Baubewilligungen auf Parzellen in einer überdimensionierten Bauzone widerspricht Art. 15 RPG, wenn die Gemeinde bereits eine Planungszone zur Reduktion der Bauzonen erlassen hat und die Bewilligungen das Planungsziel präjudizieren.
- BGer 1C_688/2020Eine anderechtliche Reservebauzone kann nicht durch blosse technische Nachführung oder kantonale Gesetzesänderungen zur definitiven Bauzone werden; eine Einzonung setzt ein formelles Planänderungsverfahren und die Erfüllung der Voraussetzungen nach Art. 15 RPG voraus.
- BGer 1C_366/2019Die Umzonung einer nicht erschlossenen Parzelle von der Industrie- in die Wohn- und Gewerbezone (WG4) ist nur zulässig, wenn ein rechtsgenügender Machbarkeitsnachweis erbracht wird, dass die Planungswerte der Lärmempfindlichkeitsstufe III im überwiegenden Teil der Zone eingehalten werden können (Art. 24 Abs. 2 USG, Art. 30 LSV).
- BGer 1C_86/2020Die Einzonung für einen Pferdesportbetrieb im BLN-Objekt Nr. 1908 verstösst gegen Art. 6 NHG, da die Gesamtwirkung der Eingriffe (Phase I und II) nicht als geringfügig eingestuft werden kann und Alternativstandorte ungenügend geprüft wurden. Zudem fehlt eine umfassende Interessenabwägung unter Einbezug der Schutzziele des BLN.
- BGer 1C_576/2020Die Erlassung einer Zone réservée zur Sicherung der Planungsfreiheit bei überdimensionierter Bauzone ist rechtmässig, wenn sie dem redimensionnement der Bauzone dient und verhältnismässig ist. Ein Vorabausschluss einzelner Parzellen ist nicht erforderlich.
- BGer 1C_416/2019Eine Grünzone, deren Hauptzweck der Schutz des Ortsbildes ist und in der Überbauungen grundsätzlich untersagt sind, ist keine Bauzone im Sinne von Art. 15 RPG, sondern eine Nichtbauzone. Bauten ausserhalb der Bauzone bedürfen einer Ausnahmebewilligung, die hier aufgrund des ISOS-Eintrags und der massiven Vergrösserung nicht erteilt…
- BGer BGE 147 II 351Die Grünzone der Gemeinde Malans ist als Nichtbauzone zu qualifizieren, da ihr Hauptzweck der Schutz des Ortsbildes ist. Ein Neubau in dieser Zone bedarf einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG, die hier aufgrund des ISOS-Eintrags und der massiven Vergrösserung des Bauvorhabens nicht erteilt werden kann.
- BGer BGE 147 II 484Die lärmschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Erschliessung einer Bauzone sind auch bei der Umzonung von nicht erschlossenem Land zu berücksichtigen. Eine Umzonung in eine Bauzone, die anschliessend nicht erschlossen werden darf, ist unzulässig.
- BGer 1C_300/2020Die Aufhebung der Quartierplanpflicht im Zonenplan und die damit verbundene Aufhebung des Quartierplans Spitalmatte verletzen den Grundsatz der Planbeständigkeit (Art. 21 Abs. 2 RPG), da keine erhebliche Änderung der Verhältnisse vorliegt und die Massnahme den Zielen der Siedlungsentwicklung nach innen sowie den Vorgaben des kantonalen…
- BGer 1C_230/2020Die Rückzonung von überdimensionierten Bauzonen in eine differenzierte Affektionszone ist durch ein überwiegendes öffentliches Interesse an einer konzentrierten Siedlungsentwicklung und der Vermeidung von Zersiedelung gerechtfertigt und verletzt nicht die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV, Art. 36 BV, Art. 21 Abs. 2 RPG).
- BGer 1C_522/2019Die sofortige Auszonung einer kaum überbauten Parzelle ausserhalb des urbanisierten Gebiets und des Zentrumsperimeters in die Landwirtschaftszone ist rechtmässig, wenn sie auf einer vollständigen Interessenabwägung gemäss Art. 15 RPG und dem kantonalen Richtplan basiert und den Schutz des Ortsbilds (ISOS) sowie die Redimensionierung…
- BGer 1C_632/2018Die Schaffung einer Reservationszone zur bloßen Redimensionierung der Bauzone ohne konkrete Planungsabsicht verstößt gegen Art. 15 und 27 RPG. Zudem muss die Nutzungsplanung das gesamte Gemeindegebiet erfassen und koordinieren.
- BGer 1C_25/2019Die Baubewilligung ist teilweise aufzuheben, soweit die Vorinstanz die Legitimation der Beschwerdeführer zur Rüge einer Verletzung von § 237 Abs. 4 PBG/ZH zu Unrecht verneint und die Baubewilligung nicht um die erforderliche Grundbuchanmerkung ergänzt hat. Im Übrigen ist die Beschwerde abzuweisen, da die Vorinstanz die Erschliessung,…
- BGer 1C_351/2019Die Vollstreckungsfrist von einem Jahr für den Abbruch eines rechtswidrig stehenden Wohnhauses in der Landwirtschaftszone ist verhältnismässig, da der Beschwerdeführer seit über neun Jahren von der Abbruchpflicht wusste und genügend Zeit zur Vorbereitung hatte.
- BGer 1C_161/2019Ein Quartiergestaltungsplan kann nur dann als Grundlage für eine Ausnahmebewilligung nach Art. 26 ZWG dienen, wenn er mindestens zu einem wesentlichen Teil auf die Erstellung von Zweitwohnungen ausgerichtet ist. Ein beiläufiger Hinweis auf Kontingentierungsregelungen und eine Etappierung genügen dafür nicht.
- BGer BGE 146 II 289Die Schaffung einer Planungszone allein zur Aufnahme überdimensionierter Baugebiete ohne weitere Planungsperspektiven ist bundesrechtswidrig. Die Behörde muss präzise darlegen, welche Flächen in die Bauzone einbezogen werden, und die Einordnung von Gebieten mit Gestaltungsplanungspflicht als Baugebiete prüfen.
- BGer 1C_275/2018Die Nichteinzonung eines Grundstücks in eine Bauzone löst in der Regel keine Entschädigungspflicht aus, sofern die ursprüngliche Zonenplanung nicht bundesrechtskonform war und kein Einzonungsgebot oder schutzwürdiges Vertrauen auf eine Einzonung bestand.
- BGer 1C_501/2018Der Ausbau einer Erschliessungsstrasse in der Landwirtschaftszone muss auf das Notwendige beschränkt bleiben und darf nicht überdimensioniert sein. Fachgutachten der kantonalen Behörden zu Verkehrssicherheit und Fusswegnetz sind massgebend, sofern keine triftigen Gründe für eine Abweichung vorliegen.
- BGer BGE 145 II 18Die Schaffung neuer Bauzonen während der Übergangszeit nach Art. 38a RPG muss die strengen Anforderungen von Art. 52a Abs. 2 RPV erfüllen; zudem ist der Bedarf nach Art. 15 Abs. 1 und 4 lit. b RPG nachzuweisen und der Grundsatz der Siedlungsverdichtung nach innen zu beachten. Die Inanspruchnahme von Fruchtfolgeflächen (FFF) erfordert…
- BGer BGE 145 II 83Eine Erhaltungszone nach Art. 33 RPV ist als Nichtbauzone zu qualifizieren, wenn sie keine Kleinsiedlung i.S.v. Art. 33 RPV darstellt und keine bundesrechtskonforme Grundlage für die Umnutzung von Ökonomiebauten zu Wohnzwecken bietet. Die Umnutzung von Stallbauten zu Zweitwohnungen ausserhalb der Bauzone ist nur unter den strengen…
- BGer 1C_62/2018Die Umnutzung einer Stallbaute zu einer Ferienwohnung in einer Erhaltungszone ausserhalb der Bauzone ist bundesrechtswidrig, wenn die Zone keine Kleinsiedlung i.S.v. Art. 33 RPV darstellt und die Voraussetzungen für geschützte oder landschaftsprägende Bauten (Art. 24d RPG, Art. 39 RPV) nicht erfüllt sind. Die Interessen an der Erhaltung…
- BGer 1C_494/2016Die Umzonung von Flächen in der Gemeinde Develier während der Übergangsphase nach der RPG-Revision ist unzulässig, da sie weder den Anforderungen der Übergangsbestimmungen (Art. 38a RPG, Art. 52a VRPV) noch den ordentlichen Dimensionierungsregeln (Art. 15 RPG) entspricht. Zudem wird die optimale Nutzung von SDA (Art. 30 Abs. 1bis VRPV)…
- BGer 1C_384/2016Die Einzonung einer kleinen Fläche für betreute Alterswohnungen in einer Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) ist trotz kurzer Zeit seit der letzten Planrevision zulässig, wenn sie von untergeordneter Tragweite ist, ein gewichtiges öffentliches Interesse besteht und die Planbeständigkeit nicht übermässig beeinträchtigt wird.
- BGer 1C_245/2017Die Interessenabwägung fiel zugunsten des öffentlichen Interesses an der Weiternutzung bestehender Schulinfrastruktur und der Verdichtung des Dorfzentrums aus, da die finanziellen und organisatorischen Vorteile sowie die Planungsautonomie der Gemeinde die Eigentumsinteressen der Beschwerdeführer überwiegen.
- BGer 1C_543/2016Eine Sondernutzungsplanung wie der Aussichtsschutz kann nach Ablauf eines langen Zeitraums (hier 30 Jahre) unabhängig von geänderten Verhältnissen überprüft werden. Die Interessenabwägung muss die konkrete Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses (Aussicht) gegen die Eigentumsbeschränkung des Grundeigentümers abwägen.
- BGer 1C_205/2016Ein Rückweisungsentscheid des Verwaltungsgerichts ist als Zwischenentscheid zu qualifizieren, wenn der unteren Instanz noch ein Ermessensspielraum verbleibt. Die Bindungswirkung eines solchen Entscheids erstreckt sich nur auf die konkreten Anordnungen, nicht jedoch auf die Grundsatzfrage der Einzonung, wenn das rechtliche Gehör…
- BGer 1C_40/2016Ein Grundeigentümer kann gestützt auf Art. 21 Abs. 2 RPG die Überprüfung der Nutzungsordnung verlangen, wenn sich die massgebenden Verhältnisse erheblich geändert haben und eine Anpassung der Bauzonen in Betracht fällt. Eine Gesamtschau aller Bauzonen ist erforderlich, wenn die Planbeständigkeit nicht von vornherein überwiegt.
- BGer 1C_315/2015Die Verbandsbeschwerde nach Art. 12 NHG ist gegen Neueinzonungen zulässig, wenn diese die bundesrechtlichen Vorgaben zur Bauzonendimensionierung (revArt. 15 RPG) verletzen. Art. 38a Abs. 2 RPG (Einzonungsmoratorium) ist auf alle vor dem 1. Mai 2014 genehmigten, aber noch nicht rechtskräftigen Einzonungen anwendbar, sofern keine…
- BGer 1C_447/2015Die Genehmigung einer Erschliessungsstrasse setzt voraus, dass die Zonennutzungsplanrevision rechtskräftig abgeschlossen und das Erschliessungsprogramm darauf ausgerichtet ist, insbesondere wenn eine massgebliche Verkleinerung der Bauzone in Betracht kommt.
- BGer 1C_328/2015Ein Grundstück in einer Erholungszone am Siedlungsrand, das nicht vollständig von Baugebiet umgeben ist, liegt ausserhalb der Bauzone im Sinne von Art. 24 ff. RPG, sodass für nicht zonenkonforme Bauten die kantonale Baudirektion zuständig ist.
- BGer BGE 142 II 509Neueinzonungen, die sich auf Art. 15 des revidierten RPG stützen, sind als Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV zu qualifizieren. Die gesamtschweizerischen Natur- und Heimatschutzorganisationen sind berechtigt, im Interesse des Landschafts- und Naturschutzes Beschwerde gegen solche Einzonungen zu führen (Art. 12 NHG).
- BGer 1C_234/2014Die Interessenabwägung des Kantonsgerichts war mangels korrekter Sachverhaltsfeststellung (Fehleinschätzung der einzuzonenden Fläche) nicht nachvollziehbar. Eine isolierte Kleinbauzone nach Art. 18 RPG ist nur zulässig, wenn sie keine zusätzliche Streubauweise ermöglicht und auf einer sachlich vertretbaren Abwägung beruht.
- BGer 1C_774/2013Die Schaffung einer Kleinbauzone für Gärtnerei/Gartenbau widerspricht den Zielen der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet nach Art. 15 RPG, wenn sie grundlegende Veränderungen der baulichen Struktur und Nutzung ermöglicht, die über eine massvolle Erweiterung hinausgehen.
- BGer 1C_534/2012Die Interessenabwägung zwischen der Freihaltung kernnaher Siedlungsräume und dem Schutz vor Geruchsemissionen einer nicht bewilligten Tierhaltung erfordert eine Sistierung des Planungsverfahrens bis zur Klärung der Bewilligungsfähigkeit der Umnutzung.
- BGer 1C_252/2012Die Umzonung einer kleinen, abseits des Siedlungsgebiets liegenden Fläche in eine Wohn- und Gewerbezone (WG2) ist raumplanungsrechtlich nicht geboten, wenn sie keine geschlossene Siedlungsstruktur aufweist und die Bauzonen bereits überdimensioniert sind. Die Interessenabwägung fällt zugunsten der öffentlichen Ziele der Raumplanung…
- BGer 1C_374/2011Die Einzonung der Parzellen 'Stockmatte' als Bauzone scheitert am Fehlen von Siedlungscharakter und am Konzentrationsprinzip; private und öffentliche Interessen (Betriebserhalt, Arbeitsplätze) überwiegen nicht die raumplanerischen Ziele der Zersiedelungsvermeidung und haushälterischen Bodennutzung.
- BGer 2C_11/2011Die steuerliche Privilegierung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken setzt voraus, dass diese dem Schutzbereich des bäuerlichen Bodenrechts (BGBB) unterstehen; ein unüberbautes, vollumfänglich in der Bauzone gelegenes Grundstück ohne angemessenen Umschwung scheidet aus.
- BGer 1C_119/2007Die Neueinzonung von Wohnbauzonen in Paspels genügt nicht den Anforderungen einer gesamthaften Interessenabwägung nach Art. 15 RPG, da die Begründung für die über den Bedarf hinausgehende Reservenbildung unzureichend ist und zentrale Planungsgrundsätze wie das Konzentrationsprinzip sowie die überregionale Abstimmung vernachlässigt wurden.
- BGer 1C_153/2007Eine massvolle Erweiterung einer bestehenden Reitsportanlage in einer neu geschaffenen Erholungszone (Sondernutzungszone) ist zulässig, wenn sie auf einer sachlich vertretbaren Interessenabwägung beruht, keine zusätzliche Streubauweise fördert und den Zielen des RPG entspricht.
- BGer 1A.16/2006Die Schaffung einer isolierten Erholungszone für eine Reitsportanlage in erheblicher Distanz zum Siedlungsgebiet stellt eine unzulässige Kleinbauzone dar und verstösst gegen die Ziele des RPG, da sie die Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet untergräbt und keine sachlich vertretbare Interessenabwägung zugrunde liegt.
- BGer 1A.271/2005Die Zuweisung einer Parzelle in der Landwirtschaftszone zur Bauzone für die Erweiterung eines Behindertenheims ist zulässig, wenn die Interessenabwägung sachlich vertretbar ist und keine unzulässige Kleinstbauzone entsteht. Die Erhaltung von Fruchtfolgeflächen unterliegt der Abwägung und geniesst keinen absoluten Schutz.
- BGer 1A.115/2003Ein langfristiger Planungshorizont von ca. 50 Jahren für eine Kiesabbauzone ist zulässig, wenn er auf einer umfassenden Interessenabwägung basiert, den ausgewiesenen Bedarf deckt und Investitionssicherheit für die Betreiber gewährt, ohne die Mitwirkungsrechte künftiger Generationen unzulässig zu beschränken.
- BGer BGE 123 II 481Die Flughafenplanung (Lärm- und Sicherheitszonen) und der Flugbetrieb führen trotz Nutzungsbeschränkungen und Lärmimmissionen zu keinem Entschädigungsanspruch, da die Grundstücke weiterhin wirtschaftlich sinnvoll als Gewerbeland nutzbar bleiben und kein schwerer Schaden vorliegt.
- BGer BGE 118 IA 151Die Nichteinzonung des Bruderholzackers in eine Bauzone und seine Zuweisung in eine Landschaftsschutzzone ist verfassungsrechtlich zulässig, da die öffentlichen Interessen an Landschafts- und Erholungsschutz sowie an der Schonung landwirtschaftlich wertvoller Flächen die privaten Bauinteressen überwiegen. Eine regionale…
- BGer BGE 116 IA 339Eine über den Trend hinausgehende Bauzonenerweiterung bedarf besonderer Gründe und einer umfassenden Interessenabwägung, die der lokal, regional oder überregional erwünschten Entwicklung entspricht. Isolierte Kleinbauzonen sind grundsätzlich gesetzwidrig.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.