Ein Planungsvakuum nach Aufhebung eines nicht LPT-konformen Nutzungsplans stellt keine Auszonung, sondern eine Nichteinzonung dar und begründet keine materielle Enteignung. Eine Entschädigung für materielle Enteignung bei Nichteinzonung setzt kumulativ voraus, dass das Grundstück bereits urbanisiert, in einem Kanalisationsplan enthalten…
BGer 1C_28/2023 vom 29.01.2024 (Abgewiesen)Themenfeld
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.