Entscheid vom 10.04.2024 · Kanton AG

VGer AG WBE.2024.42

Abgewiesen

Wer sich zwar am Einwendungsverfahren beteiligt, es aber unterlassen hat, gegen den Planungsbeschluss der Gemeinde beim Regierungsrat Beschwerde zu erheben, dem fehlt die formelle Beschwer für die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den nachfolgenden Genehmigungsentscheid. Die Verlängerung einer bedingten Einzonung ist nur dann nichtig,…

VGer AG WBE.2024.42 vom 10.04.2024 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.