Entscheid vom 09.01.2024 · Kanton BE

BGer 1C_390/2022

Abgewiesen

Die Einzonung einer Parzelle im Uferschutzgebiet ist bundesrechtskonform, wenn sie die kantonalen Vorgaben zum Kulturlandschutz (hier: keine landwirtschaftliche Nutzfläche) und die Richtplankonformität (hier: Abweichung von der minimalen GFZo aus Gründen des Seeuferschutzes und Ortsbilds) einhält. Intertemporales Recht ist nach der…

BGer 1C_390/2022 vom 09.01.2024 (Abgewiesen)
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Weitere Entscheide dazu

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.