Entscheide zu Art. 15 LAT
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- BGer 1C_588/2024Ein als Zone zu bauen eingestufter Perimeter riverain einer Freihaltefläche ist dann als Nichtbauzone zu qualifizieren, wenn er primär der Landschaftsschutzfunktion (hier: Schutz der Léman-Ufer) dient und die baulichen Möglichkeiten stark eingeschränkt sind. Die Baubewilligung für ein Vorhaben in einer solchen Zone erfordert eine…
- BGer 1C_302/2023Ein Plan aus der Zeit vor oder kurz nach Inkrafttreten der LAT (1980) geniesst nur dann eine Konformitätsvermutung, wenn er die materiellen Anforderungen der LAT, insbesondere Art. 15 LAT zum Dimensionieren der Bauzone, bereits bei seiner Erlassung erfüllt. Fehlt eine Bedarfsberechnung oder ist die Bauzone bewusst überdimensioniert,…
- BGer 1C_131/2024Die Auszonung von Parzellen aus der Bauzone im Rahmen der erstmaligen Anpassung eines nicht LAT-konformen Plans stellt einen Klassierungsverweigerung und keinen Entzug dar, selbst wenn die Parzellen zuvor als bauland ausgewiesen waren. Der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nicht vor einer solchen Anpassung, wenn die ursprüngliche…
- BGer 1C_394/2024Ein Kontrolle incident der Nutzungsplanung im Rahmen einer Baubewilligung ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn sich die Umstände seit der Planannahme sensibel verändert haben oder der Betroffene seine Interessen bei der Planannahme nicht geltend machen konnte. Ein blosses Überdimensionieren der Bauzone rechtfertigt allein keinen…
- BGer 1C_18/2024Die Auszonung einer Parzelle aus der Bauzone zur Einhaltung der Grundsätze des Raumplanungsrechts (Art. 1, 3, 15 LAT) ist rechtmässig, wenn sie der Konzentration der Besiedlung, der Vermeidung von Zersiedelung und der Koordination mit der Verkehrserschliessung dient. Eine Interessenabwägung ist auch ohne explizite Bezugnahme auf alle…
- BGer 1C_19/2024Die Auszonung von Parzellen aus der Bauzone in die Landwirtschaftszone ist rechtmässig, wenn sie auf den Grundsätzen des Raumplanungsgesetzes (LAT) beruht, insbesondere auf der Konzentration der Bebauung und der Vermeidung von Zersiedelung, und die Interessenabwägung den Anforderungen von Art. 15 LAT entspricht.
- BGer 1C_22/2024Die Auszonung von isolierten, nicht verdichtungsfähigen Parzellen aus der Bauzone ist mit den Grundsätzen der Konzentration und der massvollen Bodennutzung nach Art. 1 und 15 LAT vereinbar, selbst wenn diese im kantonalen Richtplan als potenzielles Urbanisierungsgebiet ausgewiesen sind.
- BGer 1C_545/2024Die Auszonung einer isolierten, ausserhalb des geschlossenen Siedlungsgebiets liegenden Parzelle aus der Bauzone in die Landwirtschaftszone ist mit dem raumplanerischen Konzentrationsprinzip (Art. 1 Abs. 2 lit. a bis und 15 LAT) vereinbar, wenn sie dem Mitage des Territoriums entgegenwirkt und keine übermässige Härte darstellt.
- BGer 1C_530/2023Eine Zone réservée ist als konservatorische Massnahme zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, einem öffentlichen Interesse dient und verhältnismässig ist. Die Differenzierung zwischen Parzellen innerhalb und ausserhalb des verdichteten Siedlungsperimeters rechtfertigt eine unterschiedliche Behandlung.
- BGer 1C_643/2023Ein Kontrolle incident der Nutzungsplanung ist zulässig, wenn sich die Umstände seit der Planerstellung sensibel verändert haben, insbesondere bei Überdimensionierung der Bauzone, fehlender Erschliessung und landschaftsschützerischen Interessen (ISOS, Park). Die Bewilligung von Bauten in einem solchen Kontext kann die planerische…
- BGer 1C_503/2023Eine Zone de verdure mit der Widmung 'équipements sportifs' kann als Zone zu bauen gelten, wenn sie in eine bebaute Zone eingebettet ist und der Erholung dient. Die Abgrenzung zwischen Bau- und Nichtbauzone richtet sich nach Funktion, Regelung und Lage.
- BGer 1C_334/2024Die Auszonung von nicht bebauten, mit Reben bepflanzten Parzellenteilen aus der Bauzone in eine geschützte Rebzone zur Reduktion einer überdimensionierten Bauzone ist rechtmässig, wenn sie auf Art. 15 Abs. 2 LAT gestützt ist und öffentliche Interessen (z. B. Schutz eines IFP-Objekts) überwiegen.
- BGer 1C_524/2023Die Interessenabwägung des kantonalen Gerichts vernachlässigte die Grundsätze der Konzentration, der massvollen Bodennutzung und der Landschaftserhaltung (Art. 1, 3, 15 LAT). Die Umzonung von 11'000 m² bester Ackerfläche in eine gemischte Zone verstiess gegen die Anforderungen an die regionale Koordination und die Erhaltung der…
- BGer 1C_94/2023Die Bewilligung einer Mobilfunkantenne in einer (para-)öffentlichen Zone ist zulässig, wenn sie der Zonenwidmung entspricht, keine geschützten Objekte beeinträchtigt und die Immissionsgrenzwerte der ORNI eingehalten werden. Eine Abwägung der Interessen ist nicht erforderlich, wenn keine geschützten national bedeutsamen Objekte betroffen…
- BGer 1C_409/2022Die partielle Revision des Zonenplans von Fully (VS) verstösst gegen das Prinzip der Planstabilität (Art. 21 Abs. 2 LAT) und das Konzentrationsprinzip (Art. 1 Abs. 2 lit. a bis LAT), da isolierte Bauzonen in den 'Hauts de Fully' sowie ungenügende Schutzmassnahmen für das IBN-Objekt VS121 ('Grand-Blettay') nicht rechtfertigbar sind.
- BGer 1C_280/2023Eine Parzelle kann nur dann als Zone zu überbauen klassiert werden, wenn sie Teil des am 1. Januar 1988 weitgehend bebauten Gebiets ist oder die Kriterien von Art. 15 LAT erfüllt. Die bloße Einzeichnung in einer kantonalen Richtplan-Karte oder frühere Baugenehmigungen begründen keinen Anspruch auf Beibehaltung der Bauzone.
- BGer 1C_114/2023Die Einzonung von Grundstücken in eine Planungszone nach Art. 27 LAT ist rechtmässig, wenn sie der Planungssicherheit dient und nicht willkürlich ist, selbst wenn die betroffenen Parzellen teilweise bebaut oder im Randbereich einer Agglomeration liegen.
- BGer 1C_9/2023Die Anordnung einer kantonalen Reservationszone zur Sicherung der Anpassung eines überdimensionierten Bauzonenplans ist rechtmässig, wenn sie einem öffentlichen Interesse dient, verhältnismässig ist und die Planungsfreiheit der Behörden wahrt. Die Einbeziehung unbebauter Parzellen in eine solche Zone ist nicht von vornherein unzulässig.
- BGer 1C_297/2022Ein übermässiges Bauzonenpotenzial und die alternde Nutzungsplanung rechtfertigen einen incidenten Kontroll der Planungsvorgaben; die Baubewilligung für 70 Wohnungen ist daher aufzuheben.
- BGer 1C_596/2022Ein widerrechtlich in Kraft gesetzter Nutzungsplan (PGA 2007) darf nicht als Grundlage für eine Baubewilligung dienen, wenn er später vom Bundesgericht aufgehoben wird. Bei Vorliegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses ist das zum Zeitpunkt der letzten kantonalen Entscheidung geltende Recht anzuwenden, selbst wenn dies zur…
- BGer 1C_546/2021Ein als 'zone de plans spéciaux' im PGA 2005 ausgewiesener Sektor gilt als Zone zu bauen, wenn er in einem bereits urbanisierten und im PALM als 'périmètre compact' erfassten Gebiet liegt und die planerischen Vorgaben (CUS, Etagenzahl, Abstände) hinreichend konkret sind. Ein präjudizieller Kontrollantrag gegen den PGA ist unzulässig,…
- BGer 1C_204/2022Die Festlegung einer kantonalen Reservationszone nach Art. 27 LAT und Art. 46 LATC ist zulässig, wenn die Anpassung des Zonenplans aufgrund von Überdimensionierung der Bauzone (Art. 15 Abs. 2 LAT) erforderlich ist und die betroffene Parzelle nicht zweifelsfrei zum dicht bebauten Gebiet gehört.
- BGer 1C_536/2021Eine Rocade zur Einzonung einer 300 m² grossen Parzellenbande ausserhalb des im kantonalen Richtplan festgelegten Urbanisierungsgebiets ist unzulässig, da sie gegen die raumplanerischen Vorgaben des PDCant und die Ziele des Bundesrechts (Art. 1, 3 Abs. 2 lit. a, 8a, 15 LAT) verstösst.
- BGer 1C_234/2021Ein Quartierplan mit einer Dichte von 180 Einwohner + Arbeitsplätze pro Hektare und einem IUS von 0.9 entspricht den Mindestanforderungen des kantonalen Richtplans (Massnahme A11 PDCn) und den Bundesvorgaben zur Innenentwicklung und Verdichtung. Die Integration der geplanten Bauten in das bestehende Siedlungsgefüge ist nicht willkürlich…
- BGer 1C_368/2021Ein präjudizieller Kontrollantrag eines Nutzungsplans im Rahmen einer Baubewilligung ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn sich die Umstände seit der Planerstellung erheblich verändert haben. Die Erschliessung muss technisch und rechtlich ausreichend sein, ohne übermässige Gefahren für die Nutzer zu schaffen.
- BGer 1C_556/2021Die Interessenabwägung zur Ausweisung einer Zone für gewerbliche Aktivitäten muss vollständig sein, insbesondere unter Berücksichtigung regionaler Bedürfnisse und der Anforderungen des ISOS. Ein unvollständiger Abwägungsprozess führt zum Rückweis an die Vorinstanz.
- BGer 1C_296/2020Ein kontrollincidentieller Prüfung der Nutzungsplanung nach Art. 21 Abs. 2 LAT ist zulässig, wenn sich die Umstände seit der Planerstellung massgeblich verändert haben. Die Abwägung der Interessen ergibt, dass die aktuelle industrielle Zonenausscheidung für die Parzelle 1967 nicht mehr den Anforderungen der Trennung von Bau- und…
- BGer 1C_206/2020Ein Kontrolle incident der Nutzungsplanung ist ausnahmsweise zulässig, wenn sich die Umstände im Sinne von Art. 21 Abs. 2 LAT sensibel verändert haben und eine Anpassung der Planungszone notwendig erscheint. Im vorliegenden Fall rechtfertigen der Überdimensionierung der Bauzone, die Lage der Parzelle in der Frange der Lokalität und die…
- BGer 1C_180/2019Die Interessenabwägung zwischen der Erweiterung des Musée du Léman und dem Schutz des ISOS-geschützten Parks Bourg de Rive wurde unvollständig vorgenommen, da die Bedeutung des ISOS-Perimeters PE I nicht hinreichend berücksichtigt wurde.
- BGer 1C_361/2020Die Auszonung isolierter Bauzonen am Rande eines Gewässers widerspricht dem Konzentrationsprinzip (Art. 1 Abs. 2 lit. a bis LAT) und ist auch bei bestehenden Baubewilligungen oder Planungsversprechen unzulässig, wenn sie dem übergeordneten Raumplanungsrecht zuwiderläuft.
- BGer 1C_472/2019Ein Plan de quartier (Gestaltungsplan) stellt keine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 12 LPN dar, wenn er keine neue Einzonung bewirkt, sondern eine bestehende Bauzone verdichtet. Die Beschwerdelegitimation einer Naturschutzorganisation nach Art. 12 LPN scheitert daher.
- BGer 1C_231/2019Eine 32'761 m² grosse, als Sport- und Freizeitfläche genutzte Parzelle in der Zone IV 'Industrie' kann nicht als 'largely built' im Sinne von Art. 36 Abs. 3 LAT qualifiziert werden, da sie quantitativ und qualitativ eine eigenständige Funktion als Freiraum erfüllt und keine Lücke im bebauten Gebiet darstellt. Eine Baubewilligung für ein…
- BGer 1C_222/2019Die Adoption eines Quartierplans, der die Dichte gegenüber dem allgemeinen Nutzungsplan erhöht, stellt keinen neuen Einzonungsakt dar, wenn der Grundstückscharakter bereits im PGA als baulandfähig festgelegt wurde. Eine inzidente Überprüfung der Gesamtplanung ist nur bei sensiblen Änderungen der Umstände zulässig, was hier nicht gegeben…
- BGer 1C_394/2019Die Festlegung einer Zone réservée nach Art. 27 LAT ist zulässig, wenn eine Anpassung der Nutzungsplanung aufgrund eines überdimensionierten Baugebiets wahrscheinlich ist. Die Prüfung beschränkt sich auf die Plausibilität der geplanten Massnahmen, nicht auf deren definitive Rechtmässigkeit.
- BGer 1C_265/2019Der Erhalt einer Zone d'intérêt général (ZIG) auf einer grossen, isolierten Parzelle in einer ländlichen Gemeinde widerspricht den Zielen und Prinzipien der Raumplanung (Art. 1, 3, 15 LAT), insbesondere dem Konzentrationsprinzip und dem Schutz von Natur und Landschaft, wenn kein konkreter Bedarf nachgewiesen ist und die Zone zum Mitage…
- BGer 1C_449/2018Die Schaffung einer Reservationszone nach Art. 27 LAT zur künstlichen Redimensionierung der Bauzone ist unzulässig. Sektoren, die einer Detailplanungspflicht nach kommunalem Recht unterliegen, sind als Bauzonen zu behandeln und müssen bei der Berechnung der Bauzonenfläche nach Art. 15 LAT berücksichtigt werden.
- BGer 1C_279/2019Die nicht konstruierbare Waldfläche einer Parzelle darf bei der Berechnung der minimalen Parzellengrösse nach kommunalem Baureglement nicht berücksichtigt werden, analog zur Berechnung des Ausnützungsgrades (COS).
- BGer 1C_156/2019Die Bewilligung eines Bauprojekts in einer überdimensionierten Bauzone kann trotz laufender Planungsrevision und angestrebter Zonenreservierung rechtmässig sein, wenn das Vorhaben den Zielen der Innenverdichtung entspricht und die Planungsfreiheit nicht unzumutbar beeinträchtigt (Art. 77 aLATC, Art. 15 LAT).
- BGer 1C_455/2018Ein Gestaltungsplan (Plan de quartier) kann von den Vorgaben des allgemeinen Nutzungsplans abweichen, sofern eine überzeugende Interessenabwägung vorliegt und die übergeordneten Planungsprinzipien eingehalten werden. Die Abweichung muss nicht nur sekundär sein, sondern kann auch grundlegender Natur sein, wenn sie auf einer sachgerechten…
- BGer 1C_422/2018Die Bewilligung von Wohnungen als touristische Beherbergung nach Art. 7 LRS setzt voraus, dass diese dauerhaft für Kurzaufenthalte von Gästen zur Verfügung gestellt werden und entweder im selben Gebäude wie der Hauptwohnsitz des Eigentümers liegen oder Teil eines organisierten Beherbergungsbetriebs sind. Eine Vermietung über…
- BGer 1C_16/2019Die Einrichtung einer Planungszone (zone réservée) zur Anpassung überdimensionierter Bauzonen nach Art. 27 LAT und Art. 46 LATC ist rechtmässig, wenn sie auf einer konkreten Planungsabsicht beruht, präzise abgegrenzt ist und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit wahrt. Die Garantie des Eigentums (Art. 26 BV) wird nicht verletzt, sofern…
- BGer 1C_260/2019Eine Baubewilligung in einer Planungszone darf nur erteilt werden, wenn das Vorhaben die zukünftige Nutzungsplanung nicht behindert (Art. 27 Abs. 1 LAT). Fehlt Klarheit über die geplanten Massnahmen, ist die Bewilligung unzulässig.
- BGer 1C_612/2018Eine Bauzone, die als isolierter, nicht weitgehend bebauter Bereich ausserhalb des Siedlungsgebiets liegt, verstösst gegen das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet nach altem Art. 15 LAT und ist daher unzulässig. Der Schutz der guten Treue kann in solchen Fällen nicht geltend gemacht werden, wenn das öffentliche Interesse an…
- BGer 1C_429/2018Ein Baugesuch kann auch bei Zonenkonformität verweigert werden, wenn eine geplante Planungsanpassung (z. B. Zone réservée) durch das Vorhaben beeinträchtigt würde. Die Anwendung kantonaler Blockadevorschriften (Art. 77 LATC) ist zulässig, solange sie nicht willkürlich ist.
- BGer 1C_304/2018Ein Abus de droit bei der Deklaration von Wohnungen als Hauptwohnsitz kann nur angenommen werden, wenn konkrete Indizien vorliegen, dass die beabsichtigte Nutzung als Hauptwohnsitz nicht möglich oder nicht gewollt ist. Ein präjudizieller Kontrollantrag eines Nutzungsplans im Rahmen einer Baubewilligung ist nur ausnahmsweise zulässig,…
- BGer 1C_67/2018Die Bewilligung von Bauten in einem Quartierplan ist unzulässig, wenn die Koordination mit der noch nicht abgeschlossenen Festlegung des Gewässerraums (ERE) nicht gewährleistet ist und die Bauwerke teilweise im ERE liegen. Zudem darf in nicht dicht bebauten Gebieten keine Ausnahmebewilligung für Bauten im ERE erteilt werden.
- BGer 1C_213/2018Die Umstände haben sich im betroffenen Gebiet von Lutry (VD) so massgeblich verändert, dass die bestehende Zonenplanung nach Art. 21 Abs. 2 LAT anzupassen ist. Die Weigerung der Gemeinde, ein Quartierplanverfahren einzuleiten, sowie die darauf basierende Baubewilligung sind daher aufzuheben.
- BGer 1C_550/2016Ein im Plan général d'affectation (PGA) als Zone zu bebauender Bereich mit festgelegten Nutzungsparametern (z. B. CUS) ist bereits als Bauzone im Sinne von Art. 15 LAT zu qualifizieren, auch wenn die detaillierte Planung erst durch einen Quartierplan erfolgt. Der transitorische Moratorium nach Art. 38a Abs. 2 LAT findet auf solche…
- BGer 1C_552/2016Die Annahme des Quartierplans Montenailles verletzt weder das Koordinationsprinzip nach Art. 25a LAT noch das Moratorium gemäss Art. 38a LAT, da der betroffene Perimeter bereits im PGA von 1993 als Bauzone ausgewiesen und die notwendigen Grundsätze für die Bauzone festgehalten wurden.
- BGer 1C_528/2016Die Dimensionierung und Lage von Bauzonen muss den Grundsätzen des Raumplanungsrechts entsprechen, insbesondere Art. 15 LAT (15-Jahres-Bedarf) und Art. 3 LAT (Schutz von Landschaft und Natur). Die kantonale Rekursinstanz hat bei der Prüfung von Nutzungsplänen einen freien Ermessensspielraum, der auch eine Opportunitätskontrolle umfasst,…
- BGer 1C_176/2016Ein in einer Zone zu bauen liegendes Grundstück, das nicht den Anforderungen von Art. 15 LAT (1980) entspricht, kann nicht als rechtmässige Bauzone gelten. Der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet ist von zentraler Bedeutung und überwiegt selbst den Schutz des Vertrauens nach Art. 9 BV.
- BGer 1C_29/2016Ein Gartenhaus ausserhalb der Bauzone ist nicht als Bauwerk von geringer Bedeutung zu qualifizieren und kann nicht nach Art. 24 LAT bewilligt werden. Die Anordnung der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands ist verhältnismässig, wenn der Bauherr nicht in gutem Glauben handelte und das öffentliche Interesse an der Trennung von…
- BGer 1C_378/2016Der Déklassement einer überdimensionierten Bauzone in eine Landwirtschaftszone ist rechtmässig, wenn er auf objektiven Kriterien und einer verhältnismässigen Interessenabwägung gemäss Art. 15 LAT und Art. 3 OAT basiert. Die Aktualität der Bedarfsberechnung ist nicht ständig zu prüfen, und der Faktor zur Dimensionierung der Bauzone darf…
- BGer 1C_562/2015Während der Übergangsphase nach Art. 38a Abs. 2 LAT sind Neueinzonungen nur zulässig, wenn gleichzeitig oder später flächengleiche Rückzonungen erfolgen. Die Ausnahme nach Art. 52a Abs. 2 lit. c OAT setzt eine dringende Notwendigkeit und eine Zone von kantonaler Bedeutung voraus, was im vorliegenden Fall nicht erfüllt war.
- BGer 1C_636/2015Eine partielle Revision eines Zonenplans kann materiell als Schaffung einer neuen Bauzone gewertet werden, wenn die ursprüngliche Planung aufgrund Zeitablaufs und fehlender Umsetzung ihre Stabilität verloren hat und die Zone isoliert sowie ohne Bedarf nach Art. 15 LAT besteht. In diesem Fall liegt eine Bundesaufgabe vor, die die…
- BGer 1C_215/2015Ein Refus de classement (Nichteinzonung) liegt vor, wenn eine Parzelle aus einer nicht LAT-konformen Bauzone in eine Nichtbauzone überführt wird, um die Planungsvorgaben der LAT zu erfüllen. Ein solcher Refus begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung für materielle Enteignung, es sei denn, es liegen besondere Umstände…
- BGer 1C_15/2013Die Interessenabwägung muss konkret und vollständig erfolgen; die blosse Übereinstimmung mit kantonalen Planungsvorgaben ersetzt nicht die Prüfung der Bundesinteressen, insbesondere bei der Inanspruchnahme von Fruchtfolgeflächen.
- BGer 1C_225/2008Die Schaffung kleiner Bauzonen für die Weiler La Louère und Arpettaz ist ohne hinreichende Interessenabwägung und ohne Vorliegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses unzulässig, da sie den Zielen und Grundsätzen der Raumplanung widerspricht.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.