Entscheide zu Art. 89 Abs. 1 BGG
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- BGer 1C_535/2025Die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform. Bei adaptiven Mobilfunkanlagen, die nach dem Worst-Case-Szenario bewilligt werden, ist eine Echtzeitüberwachung nicht erforderlich, und Reflexionen müssen nur berücksichtigt werden, wenn sie im konkreten Fall zu einer Überschreitung der Grenzwerte führen können.
- BGer 1C_174/2026Die Qualifikation von Baukörpern als bauliche Einheit im Rahmen von Gebäudelänge und Grenzabstand ist eine Frage der Gesamtwürdigung, wobei konstruktive, funktionelle und optische Kriterien massgebend sind. Die vorinstanzliche Beurteilung ist nur auf Willkür zu prüfen.
- BGer 1C_31/2026Die vom METAS empfohlenen Messmethoden für adaptive Mobilfunkanlagen sind zwecktauglich, und die in der NISV festgelegten Immissions- und Anlagegrenzwerte sind rechtskonform. Eine Abweichung von der gefestigten Rechtsprechung ist nicht begründet.
- BGer 1C_325/2024Nachbargemeinden sind zur Beschwerde legitimiert, wenn sie durch ein Bauvorhaben in spezifischen hoheitlichen Aufgaben oder in der Wahrnehmung eines gewichtigen öffentlichen Interesses (z. B. Schutz der Bevölkerung vor nächtlichen Lärmimmissionen) betroffen sind, selbst wenn nicht die Mehrheit der Bevölkerung direkt betroffen ist.
- BGer 1C_186/2025Eine Vollstreckungsverfügung zu einer rechtskräftigen Baubewilligung muss den Grundsatz von Treu und Glauben wahren; bei vorherigem behördlichem Hinweis auf mögliche Projektänderungen ist dem Bauherrn Gelegenheit zur Einreichung eines Projektänderungsgesuchs zu geben.
- BGer 1C_28/2026Die Umnutzung von Gewerbeflächen zu Wohnraum in einer gemischten Zone (WA4) ist ohne Ausnahmebewilligung unzulässig, wenn die Zonenvorschriften einen maximalen Wohnanteil vorsehen und keine ausserordentlichen Verhältnisse oder besondere Härten vorliegen.
- BGer 1C_205/2025Die Einsprache- und Beschwerdelegitimation einer Grundeigentümerin gegen eine Dükerleitung unter dem Rhein ist zu verneinen, wenn sie nicht besonders betroffen ist, insbesondere keine konkreten Immissionen oder erhöhten Risiken für ihr Grundstück oder die Trinkwasserversorgung nachweisen kann.
- BGer 1C_593/2024Die Bewilligungsfähigkeit einer Murgang-Warnanlage hängt nicht massgebend von der Einstufung in der Gefahrenkarte ab, wenn der Schutz von Leib und Leben den Eingriff in private Rechte überwiegt. Die Gefahrenkarte ist vorfrageweise überprüfbar, wenn sie direkter Anlass für ein Bauvorhaben ist.
- BGer 1C_737/2024Ein Bauentscheid, der von einer unzuständigen kommunalen Behörde (Bauverwalter statt Baukommission) erlassen wurde, ist willkürlich und muss aufgehoben werden, selbst wenn die zuständige Behörde formlos informiert wurde.
- BGer 1C_353/2025Die relative Standortgebundenheit einer Brutplattform für Flussseeschwalben und Lachmöwen im Zürichsee wurde bejaht, da eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 24 RPG ergab, dass der gewählte Standort gegenüber Alternativen deutlich vorteilhafter ist und keine überwiegenden entgegenstehenden Interessen bestehen.
- BGer 1C_213/2025Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen ohne Anwendung eines Korrekturfaktors ist rechtmässig, wenn die beantragte Sendeleistung im Standortdatenblatt eingehalten wird und die Anlagegrenzwerte der NISV gewahrt bleiben.
- BGer 1C_411/2025Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen nach der Worst-Case-Betrachtung ist bundesrechtskonform, sofern die im Standortdatenblatt beantragte Sendeleistung massgebend ist und die Einhaltung der Anlagegrenzwerte nach den vom METAS empfohlenen Messmethoden überprüft werden kann.
- BGer 1C_425/2025Für den rechnerischen Nachweis der Einhaltung der Anlagegrenzwerte bei Mobilfunkanlagen ist die im Standortdatenblatt beantragte Sendeleistung massgebend, nicht die technisch mögliche maximale Sendeleistung. Eine adaptive Nutzung von Antennen erfordert eine neue Bewilligung.
- BGer 1C_374/2025Ein Gebiet gilt nur dann als dicht überbaut im Sinne von Art. 41c Abs. 1 lit. a GSchV, wenn der Uferbereich selbst weitgehend mit Bauten überstellt ist; eine lockere Bebauung oder die Zugehörigkeit zur Bauzone genügen nicht.
- BGer 1C_452/2025Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen in der Landwirtschaftszone ist rechtmässig, wenn die Anlagegrenzwerte nach dem Worst-Case-Szenario eingehalten werden und die Berechnungen plausibel sind. Die geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform.
- BGer 1C_453/2025Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone mit raumplanerischer Ausnahmebewilligung ist rechtmässig, wenn die NISV-Grenzwerte eingehalten werden und die Vorinstanz die Berechnungen sowie die Auswahl der OMEN sachgerecht prüft.
- BGer 1C_342/2025Die Baubewilligung für Mobilfunkanlagen auf einem Hochhaus in Kreuzlingen (TG) ist rechtmässig, da die Vorinstanz die Einhaltung der NISV, der kantonalen Bauvorschriften und der Messmethoden des METAS korrekt prüfte und keine Willkür vorlag.
- BGer 1C_509/2024Ein Verfahrensmangel im Baubewilligungsverfahren (unterlassene Bekanntgabe des Kanalisationsprojekts) kann nicht durch das Rechtsmittelverfahren geheilt werden, wenn die Vorinstanz die umfassende Kognition nicht ausschöpft und die vorgebrachten Rügen nicht inhaltlich prüft. Die Kanalisationsbewilligung ist zwingender Bestandteil der…
- BGer 1C_418/2025Baulinien nach § 96 PBG dienen primär der räumlichen Sicherung bestehender und geplanter Anlagen, nicht jedoch einem generellen Veränderungs- oder Rückbauverbot. Die Auslegung der Vorinstanz, wonach § 234 PBG dem Rückbau von Gleisanlagen nicht entgegensteht, ist nicht willkürlich.
- BGer 1C_500/2025Eine Gemeindebehörde kann gegen die Verweigerung einer Baubewilligung nicht Beschwerde führen, wenn die Bauherrschaft selbst keine Beschwerde erhebt und damit auf das Vorhaben verzichtet. Fehlt ein aktuelles Rechtsschutzinteresse, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.
- BGer 1C_631/2024Die Vorinstanz hat nicht willkürlich gehandelt, indem sie eine Ausnahmebewilligung für den Strassenabstand als möglich erachtete und die Nutzungsübertragung von 1980 nur auf die Ausnützungsziffer, nicht aber auf die Überbauungsziffer anwendete.
- BGer 1C_489/2023Das Bundesgericht hebt das Urteil des Verwaltungsgerichts auf, weil dieses die Begründungspflicht (Art. 29 Abs. 2 BV) verletzt hat, indem es zentrale Feststellungen unbelegt liess und die Rückweisungspflicht bei Verfahrensmängeln nicht ausreichend prüfte.
- BGer 1C_71/2026Ein gegen eine Zwischenentscheidung in einem Planungsverfahren gerichteter Rekurs ist unzulässig, wenn die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind, insbesondere kein irreparabler Nachteil oder eine unnötige Verfahrensverlängerung vorliegt.
- BGer 1C_466/2025Die Vorinstanzen durften auf einen Augenschein verzichten, wenn der Sachverhalt aufgrund der Aktenlage hinreichend abgeklärt war. Eine Gehörsverletzung durch nicht angekündigte Gutachten kann im Beschwerdeverfahren geheilt werden, wenn die Partei nachträglich Stellung nehmen kann.
- BGer 1C_120/2025Die Vorinstanz durfte die Beschwerdegegnerinnen trotz Veräusserung der Liegenschaft im Verfahren belassen, da kein Parteiwechsel beantragt oder zugestimmt wurde. Die Sachverhaltsfeststellung zur Parteistellung ist nicht offensichtlich falsch.
- BGer 1C_127/2025Die Gültigkeitsfrist einer Baubewilligung beginnt erst mit Rechtskraft des letzten für den Baubeginn erforderlichen Entscheids. Bei Zwischenentscheiden (z. B. bei noch ausstehenden Nebenbestimmungen mit Umsetzungsspielraum) läuft die Frist nicht vor deren abschliessender Beurteilung.
- BGer 1C_183/2025Die Ablehnung einer Baubewilligung für zusätzliche Parkplätze in einer Wohnzone ist rechtmässig, wenn die bestehenden Parkplätze den gesetzlichen Anforderungen genügen und keine nachträgliche Bewilligung vorliegt.
- BGer 1C_310/2025Das Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG verlangt eine materielle und formelle Abstimmung zwischen dem Strassenbauprojekt und dem Rodungsgesuch, wenn ein enger Sachzusammenhang besteht. Eine getrennte Behandlung ohne Koordination verletzt dieses Gebot.
- BGer 1C_496/2023Eine Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage darf nur erteilt werden, wenn die Einhaltung der Anlagegrenzwerte nach NISV nachweisbar ist. Fehlt dieser Nachweis aufgrund unvollständiger Akten, ist der Entscheid aufzuheben und die Sache zur erneuten Prüfung zurückzuweisen.
- BGer 1C_568/2024Die Festsetzung einer Verkehrszone für eine geplante Umfahrungsstrasse in einer ISOS-geschützten Gemeinde bedarf keiner vertieften Interessenabwägung im Nutzungsplanverfahren, wenn die Zone nur sichernden Charakter hat und die Vereinbarkeit des Strassenprojekts mit dem ISOS im anschliessenden Projektbewilligungsverfahren geprüft wird.
- BGer 1C_281/2025Die Mitwirkung von Gemeinderatsmitgliedern an einem Sondernutzungsplanverfahren für ein Windparkprojekt, an dem die Gemeinde beteiligt ist, begründet keine Ausstandspflicht, sofern sie in amtlicher Funktion handeln und kein persönliches Interesse am Ausgang des Verfahrens haben. Die Legitimation zur Einsprache gegen einen…
- BGer 1C_550/2024Die Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Aufwertung eines denkmalgeschützten Kulturobjekts (Ortsbildpflege, Tourismus) und den privaten sowie umweltrechtlichen Interessen (Lichtimmissionen, Schutz der Tierwelt) fällt zugunsten des Vorhabens aus, sofern die Beleuchtung verhältnismässig und technisch optimiert ist.
- BGer 1C_403/2024Die koordinierte Beurteilung von kantonaler Ausnahmebewilligung und kommunaler Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone durch das Verwaltungsgericht genügt dem Koordinationsgebot nach Art. 25a Abs. 2 lit. d RPG. Der Korrekturfaktor für adaptive Antennen nach Ziff. 63 NISV ist bundesrechtskonform.
- BGer 1C_510/2024Die Interessenabwägung ergab, dass das überwiegende öffentliche Interesse an einer wintersicheren Verbindungsstrasse zwischen den Gemeindefraktionen die Eingriffe in Wald, Landschaft und Natur rechtfertigt. Die Variante Fusion wurde als standortgebunden und weniger belastend als die Alternative Munsaus bewertet.
- BGer 1C_341/2024Der Korrekturfaktor für adaptive Mobilfunkanlagen in Ziff. 63 Anhang 1 NISV ist mit dem umweltrechtlichen Vorsorgeprinzip vereinbar. Bei Überschreitung von Immissionsgrenzwerten an Orten für kurzfristigen Aufenthalt (OKA) sind zusätzliche Schutzmassnahmen wie Warnhinweise und Abschaltmöglichkeiten erforderlich.
- BGer 1C_449/2024Die Baubewilligung für ein Vorhaben in der Wohn- und Gewerbezone ist rechtmässig, wenn die Gestaltungsfreiheit nicht in Anspruch genommen wird und die kantonalen Erschliessungs- und Bauvorschriften eingehalten werden. Abweichungen von VSS-Normen sind bei hinreichender Begründung zulässig.
- BGer 1C_187/2024Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen nach der Worst-Case-Betrachtung ist bundesrechtskonform, sofern die im Standortdatenblatt beantragte Sendeleistung massgebend ist und die Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden.
- BGer 1C_216/2024Die Anwendung von § 101 Abs. 2 PBG/ZH auf eine ursprünglich mit Ausnahmebewilligung nach § 100 Abs. 3 PBG/ZH erstellte Baute ist nicht willkürlich, wenn die Baulinie in absehbarer Zeit nicht durchgeführt wird und ein Mehrwertrevers angeordnet wird. Die Interessenabwägung der Vorinstanz ist nicht zu beanstanden.
- BGer 1C_28/2025Ein kantonaler Heimatschutzverband ist nicht legitimiert, vor Bundesgericht die Verletzung kantonaler Natur- und Heimatschutzvorschriften geltend zu machen, wenn er nur auf kantonaler Ebene ein ideelles Beschwerderecht hat und keine Verfahrensrechte verletzt wurden.
- BGer 1C_116/2025Die Baubewilligung für eine Zufahrt über ein Nachbargrundstück ist rechtmässig, wenn die Erschliessung des Baugrundstücks bereits durch eine klassierte Gemeindestrasse gesichert ist und die Vorinstanzen den Strassenverlauf willkürfrei festgestellt haben.
- BGer 1C_702/2024Die Auslegung von Art. 27 Abs. 4 der Bauordnung der Gemeinde Hünenberg, wonach integrierte Treppen- und Liftaufbauten nicht auf die Drittelregel für Attikageschosse angerechnet werden, ist nicht willkürlich. Die Glasüberdachung über dem Eingangsbereich zählt zur Deckenfläche des Obergeschosses gemäss § 8 Abs. 2 lit. b aV PBG/ZG.
- BGer 1C_471/2024Die Interessenabwägung nach § 67 Abs. 1 BauG/AG erfordert kumulativ ausserordentliche Umstände oder eine unzumutbare Härte; generelle Nachfrageprobleme oder wirtschaftliche Vorteile rechtfertigen keine Ausnahmebewilligung von zonenkonformen Nutzungsvorgaben.
- BGer 1C_684/2024Die Interessenabwägung zwischen Ortsbildschutz (historischer Gemüsegarten) und baulicher Verdichtung fällt zugunsten des Schutzes aus, da der Gemüsegarten als integraler Bestandteil des Schlossareals im kantonalen Kulturgüterverzeichnis und ISOS-Inventar verankert ist und die Umzonung einen verhältnismässigen Kompromiss darstellt.
- BGer 1C_677/2024Die akzessorische Überprüfung einer Überbauungsordnung im Baubewilligungsverfahren ist nur ausnahmsweise zulässig, insbesondere wenn die Betroffenen keine Möglichkeit hatten, ihre Interessen im Planverfahren zu wahren oder sich die Verhältnisse seit Planerlass erheblich geändert haben. Die Auslegung kantonaler Bauvorschriften durch die…
- BGer 1C_181/2024Die Begründung eines Entscheids muss so klar und vollständig sein, dass die Betroffenen sie verstehen und sachgerecht anfechten können; andernfalls liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 29 Abs. 2 BV) vor.
- BGer 1C_190/2025Die Gemeinde ist im koordinierten Baubewilligungsverfahren befugt, Gesuchstellende zur Einreichung ergänzender Unterlagen aufzufordern, auch wenn die kantonale Behörde für die materielle Bewilligung zuständig ist (Art. 25 Abs. 2 RPG).
- BGer 1C_190/2024Die Beurteilung adaptiver Mobilfunkanlagen nach der Worst-Case-Betrachtung ist mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar. Die Einhaltung der Anlagegrenzwerte ist massgebend an der im Standortdatenblatt beantragten Sendeleistung zu prüfen.
- BGer 1C_598/2024Mobilfunkanlagen innerhalb von Bauzonen sind grundsätzlich zonenkonform, sofern sie in einem unmittelbaren Funktionsbezug zum Standort stehen und Bauzonenland abdecken. Die Standortwahl obliegt den Mobilfunkanbietern, sofern die Grenzwerte und Bauvorschriften eingehalten werden.
- BGer 1C_605/2024Die Auslegung einer kommunalen Bauvorschrift (§ 15 BO Steinhausen) durch die Vorinstanz, wonach diese nicht auf Mobilfunkanlagen anwendbar ist, erweist sich als nicht willkürlich, selbst wenn der Wortlaut eine andere Deutung zulassen würde.
- BGer 1C_169/2024Bei Mobilfunkanlagen in der Bauzone ist eine umfassende Standortgebundenheitsprüfung und Interessenabwägung nach Art. 24 RPG nicht erforderlich; die ästhetische Beurteilung unterliegt dem kommunalen Ermessensspielraum, sofern keine bundesrechtlichen Schranken verletzt werden.
- BGer 1C_675/2024Eine Vollstreckungsverfügung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands muss hinreichend bestimmt sein, insbesondere was die Rückbauarbeiten betrifft. Die Androhung der Ersatzvornahme kann bereits im Sachentscheid oder in einer separaten Verfügung erfolgen, wobei letztere nur noch Mängel der Vollstreckung selbst rügen lässt.
- BGer 1C_632/2024Ein Zwischenentscheid über die aufschiebende Wirkung ist nur anfechtbar, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil rechtlicher Natur droht; rein tatsächliche oder finanzielle Nachteile genügen nicht.
- BGer 1C_301/2024Die formelle Beschwer (Obliegenheit zur Verfahrensbeteiligung) ist ein allgemeiner verfahrensrechtlicher Grundsatz, der auch auf kantonale Planungsverfahren anwendbar ist. Eine Fristverlängerung für die Realisierung einer bedingten Spezialzone ist nicht per se nichtig, wenn sie nicht krass fehlerhaft ist.
- BGer 1C_259/2024Eine Baubewilligung mit suspensiv bedingten Nebenbestimmungen (z. B. Genehmigung von Farb- und Materialkonzept oder Parkplatznachweis) ist kein Endentscheid, sondern ein Zwischenentscheid, der nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG selbständig anfechtbar ist.
- BGer 1C_508/2024Die Interessenabwägung nach § 357 PBG/ZH zugunsten der Mobilfunkanlage als öffentliche Infrastruktur ist nicht willkürlich, da ideelle Immissionen und wirtschaftliche Nachteile der Nachbarn gegenüber dem öffentlichen Interesse an der fernmeldetechnischen Versorgung zurücktreten.
- BGer 1C_563/2024Eine Vereinbarung zwischen der VSGP und Mobilfunkbetreiberinnen über Standortevaluation begründet keine klagbaren Rechte für Dritte, insbesondere nicht für Nachbarn, und kann daher nicht als Grundlage für eine Beschwerde gegen eine Baubewilligung dienen.
- BGer 1C_126/2024Eine Baubewilligung für eine befristete Zwischennutzung ist auch dann als befristet zu betrachten, wenn die Bewilligung formal unbefristet erteilt wurde, sofern das Gesuch und die Unterlagen dies klar erkennen lassen. Die Vorinstanz verstösst gegen Bundesrecht, wenn sie die Bewilligung unhaltbar auslegt.
- BGer 1C_241/2024Ein gespaltener Rechtsmittelweg bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone, der eine ganzheitliche Überprüfung der koordinationspflichtigen Entscheide verhindert, verstösst gegen Art. 25a i.V.m. Art. 33 Abs. 4 RPG. Die Kantone müssen einheitliche Rechtsmittelinstanzen vorsehen, um eine materielle Koordination zu gewährleisten.
- BGer 1C_135/2024Das Bundesgericht bestätigt die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug für die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Gemeinderatsbeschluss über einen Vollstreckungsaufschub für ein Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone, da in derselben Sache auch eine kantonale Zustimmungsverfügung vorlag.
- BGer 1C_582/2024Die Beschwerde gegen die Abweisung eines Rekurses wegen Verwirkung des Rekursrechts aufgrund versäumter Frist zur Beantragung des Bauentscheids wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.
- BGer 1C_663/2023Bei interkantonalen Vorhaben wie dem Ausbau eines Wasserkraftwerks darf die Beschwerdelegitimation nicht gebietsmässig aufgeteilt werden, sondern ist am Gesamtprojekt zu messen. Eine isolierte Betrachtung der kantonalen Anlagenteile widerspricht dem Koordinationsgebot und der gebotenen Gesamtinteressenabwägung.
- BGer 1C_84/2024Die Legitimation zur Beschwerde gegen eine Baubewilligung setzt eine besondere Betroffenheit durch Immissionen voraus, die über die Allgemeinheit hinausgeht. Bei einer Distanz von über 100 m und unterbrochenem Beziehungszusammenhang durch Bahnanlagen ist eine solche Betroffenheit nicht gegeben.
- BGer 1C_492/2023Eine suspensiv bedingt erteilte Baubewilligung mit noch ausstehenden, bewilligungspflichtigen Nebenbestimmungen stellt einen Zwischenentscheid dar, der nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG selbstständig anfechtbar ist. Fehlen diese, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.
- BGer 1C_645/2023Ein Rückbau von widerrechtlich errichteten Anlagen ausserhalb der Bauzone ist auch nach langjähriger Duldung anzuordnen, wenn keine nachträgliche Bewilligung möglich ist und keine Vertrauensschutzgründe vorliegen. Der Trennungsgrundsatz zwischen Bau- und Nichtbaugebiet überwiegt private Interessen am Erhalt der Anlage.
- BGer 1C_198/2024Die Vorinstanz hat kantonales und kommunales Baurecht nicht willkürlich angewendet, indem sie die Dachgestaltung eines Attikageschosses als zulässig erachtete und die Einordnung der Anlage in die Umgebung bejahte.
- BGer 1C_603/2023Die Rekurslegitimation im Raumplanungsrecht setzt bei grösseren Entfernungen als 100 m eine konkrete Substanziierung der Betroffenheit voraus. Kosten können einem vollmachtslos handelnden Rechtsvertreter nach kantonalem Verursacherprinzip auferlegt werden, sofern keine Willkür vorliegt.
- BGer 1C_616/2023Mobilfunkantennen gelten als technische Infrastrukturanlagen und unterliegen nicht den allgemeinen Höhenbeschränkungen für Dachaufbauten, sofern sie als technisch notwendige Aufbauten qualifiziert werden. Die Einordnung in das Ortsbild unterliegt einem kommunalen Ermessensspielraum, der nur auf Willkür überprüft wird.
- BGer 1C_622/2022Ein vor Baubeginn noch ausstehende Genehmigungen bedingende Baubewilligungsentscheid stellt einen Zwischenentscheid dar, der nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG selbstständig anfechtbar ist. Fehlt es an diesen Voraussetzungen, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.
- BGer 1C_289/2023Die pauschale Verweigerung einer raumplanungsrechtlichen Ausnahmebewilligung nach Art. 24d RPG mit Hinweis auf § 207 Abs. 2 PBG ohne abschliessende Prüfung der kantonalen Norm oder Verfahrenskoordination verletzt Bundesrecht.
- BGer 1C_249/2023Die Beschwerdelegitimation nach Art. 89 Abs. 1 BGG setzt ein schutzwürdiges Interesse mit praktischem Nutzen voraus. Ein solcher Nutzen fehlt, wenn die Beschwerdeführenden ihre Einwände im späteren Baubewilligungsverfahren geltend machen können.
- BGer 1C_516/2023Die Abgrenzung zwischen Strasse und Weg gemäss § 265 Abs. 1 PBG/ZH ist nach der Zweckbestimmung und dem technischen Ausbau vorzunehmen. Die Anzahl erschlossener Wohneinheiten ist ein taugliches Kriterium, wobei die Vorinstanz nicht willkürlich handelt, wenn sie auf die bisherige Rechtsprechung abstellt und die…
- BGer 1C_310/2024Die Anwendung von Korrekturfaktoren bei adaptiven Mobilfunkantennen erfordert ein ordentliches Baubewilligungsverfahren mit aktualisiertem Standortdatenblatt gemäss Anhang 1 Ziffer 63 Abs. 4 NISV; ein Wiedererwägungsbeschluss genügt nicht.
- BGer 1C_256/2024Eine suspensiv bedingt erteilte Baubewilligung mit noch zu genehmigenden Plänen stellt einen Zwischenentscheid dar, der nur ausnahmsweise selbstständig anfechtbar ist. Die Rüge einer Verletzung von Art. 25a und 33 RPG begründet keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil.
- BGer 1C_417/2023Die Baubewilligung ist willkürlich, wenn die Vorinstanz ohne besondere Vorschriften in den Arealplanbestimmungen die gesetzlichen Vorgaben zur traufseitigen Fassadenhöhe als unverbindlich betrachtet und stattdessen implizite Abweichungen annimmt.
- BGer 1C_412/2023Die Beurteilung adaptiver Mobilfunkanlagen nach der 'worst case'-Betrachtung ist bundesrechtskonform. Die Qualitätssicherungssysteme (QS-Systeme) sind zur Kontrolle dieser Anlagen grundsätzlich geeignet.
- BGer 1C_202/2024Ein Rückweisungsentscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts, der die Sache zur Prüfung unbehandelter Rügen zurückweist, ist als Zwischenentscheid nach Art. 93 Abs. 1 BGG nicht selbstständig anfechtbar, wenn keine Voraussetzungen für eine Ausnahme vorliegen.
- BGer 1C_556/2023Ein vorsorgliches Benützungsverbot für Hängegleiterstartplätze in der Landwirtschaftszone und im BLN-Perimeter ist als Endentscheid zu qualifizieren, wenn es selbstständig und nicht akzessorisch zu einem Baubewilligungsverfahren ergeht. Die Beschwerdelegitimation von gewerbsmässigen Flugschulen ist zu bejahen, wenn der Wegfall der…
- BGer 1C_522/2023Die Umnutzung eines Veloraums in eine öffentlich zugängliche Servicestation für Sportgeräte mit Vermietung und Verkauf in der Touristikzone A (Baubereich Hotel) ist nicht zonenkonform, wenn die Nutzung über die zum Hotel gehörende Infrastruktur hinausgeht und nicht ausschliesslich Hotelgästen vorbehalten ist.
- BGer 1C_625/2022Die Beschwerdelegitimation von Grundeigentümer:innen gegen eine Baubewilligung setzt eine besondere, beachtenswerte Nähe zum Streitgegenstand voraus. Ein Konkurrenzverhältnis zwischen Grundstücken im Rahmen von Rückzonungen begründet nur dann eine Legitimation, wenn objektive Hinweise auf eine präjudizielle Wechselwirkung vorliegen.
- BGer 1C_411/2022Die Anwendung eines Korrekturfaktors auf Mobilfunkanlagen mit adaptiven Antennen, die nach dem 'worst case-Szenario' beurteilt wurden, setzt eine Baubewilligung voraus. Ziff. 62 Abs. 5 bis Anhang 1 NISV steht dem nicht entgegen, da sie keine Aussage zur Baubewilligungspflicht enthält.
- BGer 1C_12/2024Eine suspensiv bedingte Baubewilligung, die die Wirksamkeit von der nachträglichen Genehmigung wesentlicher Teilaspekte (hier: Liegenschaftsentwässerung) abhängig macht, gilt als nicht abgeschlossenes Baubewilligungsverfahren. Zwischenentscheide sind nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG anfechtbar.
- BGer 1C_285/2022Die Vorinstanz durfte im zweiten Rechtsgang alle Rügen der Beschwerdegegner prüfen, da der Rückweisungsentscheid des Verwaltungsgerichts vom 8. März 2021 nur die Aufhebung des Bezirksratsbeschlusses betraf und keine Bindungswirkung für die Genehmigungsvoraussetzungen des Gestaltungsplans entfaltete.
- BGer 1C_436/2023Ein Baubewilligungsverfahren gilt als nicht abgeschlossen, wenn eine aufschiebende Bedingung (hier: Erstellung einer Quartiererschliessungsstrasse) einen Spielraum für deren Umsetzung belässt. Die Beschwerdelegitimation von Nachbarn gegen ein Bauvorhaben setzt voraus, dass sie mit Sicherheit oder grosser Wahrscheinlichkeit durch…
- BGer 1C_17/2022Ein Zwischenentscheid über eine Baubewilligung mit suspensiv bedingten Genehmigungen (z. B. für Strahlenabschirmung) ist nicht selbständig anfechtbar, wenn die Genehmigungen noch Entscheidungsspielraum belassen und kein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht.
- BGer 1C_632/2022Ein Gestaltungsplan, dessen Bewilligung von der aufschiebenden Bedingung der Abstimmung mit einem zweiten Gestaltungsplan abhängig ist, stellt einen nicht selbstständig anfechtbaren Zwischenentscheid dar, sofern die Bedingung einen Umsetzungsspielraum belässt.
- BGer 1C_626/2022Die Baubewilligung für den Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen ist rechtmässig, wenn die Parzelle als zum Baugebiet zugehörig gilt und der Korrekturfaktor nicht Streitgegenstand ist. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG ist nicht erforderlich, wenn das Vorhaben zonenkonform ist.
- BGer 1C_451/2022Die Erteilung einer Baubewilligung während einer Planungszone zur Sicherung der Bauzonenreduktion verstösst gegen Art. 15 RPG, wenn die Parzelle als potenzielle Auszonungsfläche in Frage kommt und die Nutzungsplanung überdimensioniert ist.
- BGer 1C_314/2022Die Beurteilung adaptiver Mobilfunkanlagen nach dem 'worst case'-Szenario (maximale Sendeleistung in alle Richtungen) ist mit Ziff. 63 Anhang 1 NISV vereinbar und stellt sicher, dass die Anlagegrenzwerte eingehalten werden. Eine Standortevaluation ist bundesrechtlich nicht vorgeschrieben, kantonale Vorgaben werden nur auf Willkür geprüft.
- BGer 1C_551/2022Die Vorinstanz hat zu Recht das anwendbare kantonale Recht (altes Recht) auf das identische, neu eingereichte Baugesuch angewendet und die Einordnung des Bauvorhabens in die Umgebung willkürfrei beurteilt. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nicht vor.
- BGer 1C_244/2023Die kommunale Autonomie nach Art. 50 Abs. 1 BV schützt den Ermessensspielraum der Gemeinde bei der Anwendung von Ästhetikvorschriften. Kantonale Instanzen dürfen einen kommunalen Einordnungsentscheid nur aufheben, wenn die Gemeinde ihren Beurteilungs- und Ermessensspielraum überschritten hat, insbesondere durch unsachliche oder dem…
- BGer 1C_476/2023Ein Zwischenentscheid, der das Verfahren nicht abschliesst, sondern einen Entscheidungsspielraum belässt, ist nur ausnahmsweise selbständig anfechtbar. Fehlen die Voraussetzungen nach Art. 93 Abs. 1 BGG, ist die Beschwerde unzulässig.
- BGer 1C_199/2022Eine untergeordnete nachträgliche Änderung kommunaler Bauvorschriften ohne weitergehendes öffentliches Interesse bedarf weder eines Mitwirkungsverfahrens nach Art. 4 RPG noch eines formellen Planungsberichts nach Art. 47 RPV.
- BGer 1C_135/2023Die Massgeblichkeit des neuen kantonalen Richtplans (KantRP) für eine laufende Ortsplanungsrevision führt nicht automatisch zu einer erheblichen Ausweitung der Thematik, die eine Neuauflage erfordert. Eine leichte Teilrevision ohne Bauzonenerweiterung unterliegt nicht den Anforderungen einer Gesamtrevision.
- BGer 1C_83/2023Rechtskräftige Verfügungen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands und Ersatzvornahme können nicht durch neue Gesuche oder Rügen in Frage gestellt werden, sofern keine wesentlichen Änderungen der Umstände oder neue, bisher unbekannte Tatsachen vorliegen.
- BGer 1C_502/2022Die Abschreibung eines Verfahrens wegen angeblicher Gegenstandslosigkeit stellt eine formelle Rechtsverweigerung dar, wenn das schutzwürdige Interesse an der Klärung der Zuständigkeit für Lärmschutzmassnahmen weiterhin besteht, insbesondere wenn die Planungswerte überschritten werden und weitere Massnahmen nötig sind.
- BGer 1C_544/2022Der Einleitungsbeschluss eines Quartierplanverfahrens ist ein selbstständig anfechtbarer Endentscheid; Rügen gegen die Einleitung können nicht mehr im weiteren Verfahren vorgebracht werden. Eine Überprüfung ist nur bei erheblicher Änderung der Verhältnisse möglich (Art. 21 Abs. 2 RPG).
- BGer 1C_636/2022Das Bundesgericht bestätigt, dass die Massnahme 2 (Verlegung des Kieswerks) aus der Plangenehmigung 1997 rechtskräftig ist und der Rückbau der Anlagen am linken Rottenufer verbindlich angeordnet wurde. Die Zuständigkeit für die Schaffung planerischer Grundlagen für einen neuen Standort liegt nicht beim UVEK.
- BGer 1C_87/2023Die Verlängerung einer Kiesabbaubewilligung mit Wiederauffüllung und Rekultivierung ist auch dann zulässig, wenn der abbaubare Kies bereits teilweise oder vollständig abgebaut wurde, sofern die Bewilligung der gebotenen Wiederauffüllung dient. Die Bewilligung bezieht sich ausschliesslich auf die im Gesuch bezeichnete Parzelle und…
- BGer 1C_530/2022Die Beschwerdeberechtigung eines Nachbarn in planungsrechtlichen Verfahren setzt eine besondere, beachtenswerte, nahe Beziehung zum Streitgegenstand sowie ein schutzwürdiges Interesse voraus. Eine bloss ästhetische Beeinträchtigung der Aussicht oder eine Distanz von ca. 260–280 m genügt nicht.
- BGer 1C_99/2020Die Erweiterung des Gestaltungsplans Seedamm-Center ist mangels nachgewiesener Realisierbarkeit der erforderlichen Erschliessungsanlagen (Hochbrücke und Autobahnanschluss) nicht koordinationskonform und damit unzulässig. Die materielle Koordination nach Art. 25a RPG erfordert den Nachweis der tatsächlichen und rechtlichen Umsetzbarkeit…
- BGer 1C_481/2022Die Baubewilligung für eine adaptive Mobilfunkanlage ist rechtmässig, wenn die Strahlenbelastung nach der Worst-Case-Betrachtung beurteilt wird und die QS-Systeme die Einhaltung der Anlagegrenzwerte sicherstellen. Die Anwendung eines Korrekturfaktors für adaptive Antennen bedarf einer separaten Baubewilligung.
- BGer 1C_64/2023Ein Rückweisungsentscheid, der die untere Instanz zu weiteren Abklärungen und einem neuen Beschluss verpflichtet, ist als Zwischenentscheid zu qualifizieren und nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 BGG anfechtbar. Fehlen diese, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.
- BGer 1C_301/2022Die Baubewilligung für eine Mobilfunkantenne in der Gewerbezone ist rechtmässig, wenn die Einordnung gemäss kantonalem Baugesetz erfüllt ist und die Immissionsgrenzwerte der NISV eingehalten werden. Neue Rügen zu Grenzwertüberschreitungen oder zur Gesetzeskonformität der NISV-Grenzwerte sind als unzulässige Noven zu behandeln.
- BGer 1C_356/2022Die Auslegung von Art. 63 Abs. 1 BauG der Gemeinde Trimmis, wonach der Strassenabstand von 5 m nur für gemeindeeigene Strassen gilt, ist nicht willkürlich. Die Kosten für das kommunale Beschwerdeverfahren sind nicht kostenlos, und die Gebührenbemessung ist nicht willkürlich.
- BGer 1C_397/2022Die Vorinstanz hat die Baubewilligung für zwei Mehrfamilienhäuser in einer zweigeschossigen Wohnzone zu Recht erteilt, da die Dachaufbauten nicht als zusätzliches Geschoss gelten und die ästhetische Einordnung durch die kommunale Behörde nachvollziehbar ist.
- BGer 1C_118/2022Die freiwillige Überkompensation von Fruchtfolgeflächen im Rahmen einer Deponiebewilligung ist rechtskräftig und kann nicht nachträglich als handelbare Kompensationsfläche beansprucht werden.
- BGer 1C_501/2021Die Anforderungen an die besonders gute Gestaltung und Einordnung von Arealüberbauungen nach § 71 PBG/ZH sind streng; eine unzureichende Beziehung neu geplanter Bauten zur bestehenden Arealüberbauung rechtfertigt die Verweigerung der Baubewilligung. Die kantonale Rechtsmittelbehörde darf die kommunale Beurteilung überprüfen, wenn diese…
- BGer 1C_602/2021Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage innerhalb der Bauzone ist rechtmässig, wenn die Immissionsgrenzwerte nach der NISV eingehalten werden und das rechtliche Gehör der Betroffenen gewahrt ist.
- BGer 1C_585/2022Eine befristete Zwischennutzung in einer Zone für öffentliche Zwecke kann als Ausnahmebewilligung gemäss kantonalem Recht (hier § 37 PBG/LU) zulässig sein, wenn sie der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient und die öffentlichen Interessen die privaten überwiegen. Die Planungspflicht nach Art. 2 RPG ist nicht verletzt, wenn die…
- BGer 1C_509/2022Eine Baubewilligung mit aufschiebenden Bedingungen, die vor Baubeginn noch zu genehmigende Unterlagen erfordert, gilt als Zwischenentscheid und ist nicht als Endentscheid anfechtbar.
- BGer 1C_561/2021Fehlendes Rechtsschutzinteresse der Beschwerdeführerin an der Feststellung der Nichtigkeit von Baubewilligung und Ausnahmebewilligung, da die bewilligten Arbeiten bereits abgeschlossen sind und kein praktischer Nutzen aus der Feststellung resultiert.
- BGer 1C_101/2021Die Beurteilung adaptiver Mobilfunkanlagen nach der 'worst case'-Betrachtung ist bundesrechtskonform und genügt den Anforderungen der NISV. Die in der NISV verankerten Immissions- und Anlagegrenzwerte sind gesetzeskonform und berücksichtigen das Vorsorgeprinzip.
- BGer 1C_527/2021Die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind gesetzes- und verfassungskonform. Abnahmemessungen bei adaptiven Mobilfunkanlagen sind nach der aktuellen Messmethodik des METAS und BAFU durchführbar, und die QS-Systeme der Mobilfunkbetreiberinnen können die Einhaltung der Grenzwerte hinreichend gewährleisten.
- BGer 1C_613/2022Aufschiebend bedingte Baubewilligungen mit noch ausstehender Plananpassung gelten als nicht abgeschlossen, sodass Zwischenentscheide nicht selbstständig anfechtbar sind (Art. 93 Abs. 3 BGG).
- BGer 1C_298/2022Das Bundesgericht hebt den kantonalen Entscheid auf, weil das Kantonsgericht zwei Eingaben ohne nachvollziehbare rechtliche Begründung aus dem Recht gewiesen und damit den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat.
- BGer 1C_324/2022Die Bewilligung einer 5G-Mobilfunkanlage innerhalb der Bauzone erfordert von Bundesrechts wegen keine Prüfung von Alternativstandorten oder die Verankerung von Standortkriterien im Bau- und Zonenreglement. Akteneinsicht in periodische Kontrollunterlagen während des Betriebs kann nicht aus der Parteistellung im Baubewilligungsverfahren…
- BGer 1C_516/2022Ein Zwischenentscheid im Baubewilligungsverfahren ist nur anfechtbar, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht oder die Gutheissung der Beschwerde einen Endentscheid herbeiführen würde. Dies war im vorliegenden Fall nicht erfüllt.
- BGer 1C_47/2022Die Interessen an der Flugsicherheit und Betriebsoptimierung überwiegen die Lärm- und Umweltbelange, da die Pistenbefestigung mit Rasenrasterplatten keine UVP-Pflicht auslöst und die Auflagen die Einhaltung der luftfahrtrechtlichen und umweltrechtlichen Vorgaben sicherstellen.
- BGer 1C_499/2022Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid nicht ein, da die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind und die Beschwerdeführenden keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil darlegen.
- BGer 1C_597/2021Die Qualifikation von Räumen innerhalb eines Baukubus als Wintergärten im Sinne von Art. 61 Abs. 2 lit. d BauG/SG ist nicht willkürlich, wenn eine baulich-konstruktive Abgrenzung besteht. Die Vorinstanz hat ihre Kognition nicht unzulässig beschränkt.
- BGer 1C_479/2022Ein Zwischenentscheid über eine Baubewilligung mit suspensiv bedingten Auflagen (hier: Genehmigung eines Kanalisationsprojekts vor Baubeginn) ist nicht direkt anfechtbar, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
- BGer 1C_203/2022Ein Baubewilligungsverfahren gilt als nicht abgeschlossen, wenn die Bewilligung mit aufschiebenden Bedingungen verbunden ist, die einen Spielraum für deren Umsetzung belassen. Solche Zwischenentscheide sind nur unter den restriktiven Voraussetzungen von Art. 93 BGG selbstständig anfechtbar.
- BGer 1C_153/2022Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen auf einem Gebäude in der Bauzone ist bundesrechtskonform, wenn die kantonalen Geschosszahlvorschriften eingehalten werden und die Immissions- sowie Anlagegrenzwerte der NISV nicht überschritten werden. Eine weitergehende Abweichung von Bauvorschriften im Sinne von § 357…
- BGer 1C_527/2022Die Vorinstanz hat willkürlich gehandelt, indem sie den Mehrlängenzuschlag nach Art. 40 Abs. 1 BG Flims auf alle Gebäudeseiten und Grundstücksgrenzen ausgedehnt hat, obwohl dieser nur für die Gebäudeseite mit Mehrlänge gilt.
- BGer 1C_179/2021Die Vorinstanz hat das kantonale und kommunale Baurecht willkürlich ausgelegt, indem sie für die Berechnung des Grenzabstands einer Balkonerweiterung die Gebäudehöhe des Haupthauses statt diejenige des Balkons als massgebend erachtete, obwohl die Gemeinde eine langjährige Praxis der gesonderten Berechnung nach § 60 Abs. 5 PBG/SZ anwandte.
- BGer 1C_100/2022Eine Gemeinde ist nicht verpflichtet, eine Planungszone zu erlassen, wenn die Rückzonung von Grundstücken mit einem kürzlich genehmigten Gestaltungsplan nicht verhältnismässig ist und die Planbeständigkeit sowie der Vertrauensschutz Vorrang haben. Eine Baubewilligung kann erteilt werden, wenn das Vorhaben die öffentlich aufgelegte…
- BGer 1C_384/2022Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde des Kantons Solothurn nicht ein, da dieser als Vorinstanz keine Beschwerdebefugnis nach Art. 89 Abs. 1 BGG hat. Die Interessenabwägung des Verwaltungsgerichts zum ISOS-Objekt Nr. 3143 Innere Klus bleibt damit massgebend.
- BGer BGE 149 II 170Eine Baubewilligung mit aufschiebenden Bedingungen, bei deren Umsetzung ein Spielraum besteht, stellt einen Zwischenentscheid dar, der nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG vor dem Bundesgericht angefochten werden kann.
- BGer 1C_158/2022Eine Baubewilligung kann auch bei nicht idealen, aber hinreichenden Erschliessungsverhältnissen erteilt werden, wenn die Interessenabwägung zwischen Ortsbildschutz und Verkehrssicherheit sachgerecht erfolgt und die Minimalanforderungen an die Erschliessung gemäss Art. 19 Abs. 1 RPG erfüllt sind.
- BGer 1C_267/2022Das Erlöschen einer Baubewilligung nach § 201 Abs. 1 lit. b PBG kann auch bei Nichteinhaltung von Fristen für Zwischenschritte wie die Erstellung des Schnurgerüsts eintreten, sofern dies dem Schutz vor Baustellenrisiken und dem öffentlichen Interesse dient. Die angeordneten Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands…
- BGer 1C_68/2022Eine mangelhafte Profilierung eines Bauvorhabens muss nach Treu und Glauben unverzüglich gerügt werden, sobald der Mangel erkannt werden kann. Eine nachträgliche Anfechtung bereits erteilter Baubewilligungen ist ausgeschlossen, wenn die betroffene Person bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit die Baupläne hätte einsehen können.
- BGer 1C_539/2021Die Gewässerfeststellung als öffentliches Gewässer nach kantonalem Recht (Art. 2 Abs. 1 Ziff. 1 GNG/SG) ist wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs aufzuheben, während die Qualifikation als oberirdisches Gewässer nach Art. 4 lit. a GSchG bundesrechtlich korrekt ist. Eine Koordinationspflicht mit der Gewässerraumfestlegung besteht für…
- BGer 1C_524/2021Die Beschwerden gegen einen Rückweisungsentscheid des Verwaltungsgerichts sind unzulässig, da die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind und die Beschwerdeführer keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil dartun.
- BGer 1C_591/2021Die Interessenabwägung fiel zugunsten des Schutzes vor ideellen Immissionen aus, da die Erneuerung und Erweiterung der Mobilfunkanlage deren Rechtswidrigkeit verstärkte und keine zumutbaren Alternativstandorte in Arbeitszonen nachgewiesen wurden.
- BGer 1C_699/2021Die Vorinstanz verstiess gegen die Dispositionsmaxime, indem sie die Baubewilligung für die Dachterrasse gänzlich aufhob, obwohl die Beschwerdegegnerin nur Auflagen zur Sicherung verlangt hatte. Die Sache ist zur Neubeurteilung zurückzuweisen.
- BGer 1C_290/2021Die Interessen der Bauherrschaft an der Ausnützung ihres Grundstücks und das öffentliche Interesse an Wohnraumverdichtung überwiegen die nachbarlichen Interessen an uneingeschränkter Aussicht und Privatsphäre, insbesondere bei geringer Beeinträchtigung durch die Aufstockung.
- BGer 1C_170/2022Die Baubewilligung für einen Ersatzneubau in der Wohnzone W4 in Zürich-Fluntern ist rechtmässig, da die Vorinstanzen die Grenz- und Gebäudeabstandsvorschriften sowie die besondere Rücksichtnahme auf geschützte Nachbargebäude und deren Umgebung willkürfrei angewandt haben.
- BGer 1C_72/2021Die Nachreichung eines detaillierten Umgebungsplans und weiterer Unterlagen kann als Nebenbestimmung in einer Baubewilligung zulässig sein, wenn es sich um untergeordnete Mängel handelt, die keine wesentliche Projektänderung erfordern. Der Koordinationsgrundsatz (Art. 25a RPG) ist gewahrt, wenn keine Gefahr widersprüchlicher…
- BGer 1C_540/2021Ein Bauvorhaben im übergangsrechtlichen Gewässerraum ist nur bewilligungsfähig, wenn die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 GSchV erfüllt sind. Ein dicht überbautes Gebiet liegt nicht vor, wenn der Gewässerraum seine natürliche Funktion langfristig erfüllen kann, insbesondere bei peripherer Lage und…
- BGer 1C_35/2021Die Vorinstanz hat den entscheidwesentlichen Sachverhalt zur Berechnung der Gebäudehöhe ungenügend abgeklärt und die Baubewilligung zu Unrecht aufgehoben, anstatt die Sache zur weiteren Abklärung zurückzuweisen.
- BGer 1C_771/2021Die Wiederherstellungsverfügung zur Ausführung einer bewilligten Umgebungsmauer ist rechtmässig, wenn sie dem rechtmässigen (nicht ursprünglichen) Zustand entspricht und verhältnismässig ist. Ein öffentliches Interesse an der Mauer besteht insbesondere aufgrund denkmalpflegerischer Anforderungen.
- BGer 1C_399/2021Die rechnerische Prognose der nichtionisierenden Strahlung (NIS) gemäss Standortdatenblatt und NISV genügt für die Bewilligung einer Mobilfunkanlage, wenn die Anlagegrenzwerte eingehalten werden und keine weiteren relevanten Antennen in der Nähe bestehen. Abnahmemessungen sind nur bei Überschreitung von 80 % der Anlagegrenzwerte…
- BGer 1C_497/2020Ein Bauvorhaben mit Alterswohnungen und Gesundheitszentrum in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ist zonenkonform, wenn ein enger räumlicher und sachlicher Zusammenhang mit einem benachbarten Alters- und Pflegeheim besteht und die Nutzung öffentlich-rechtlich gesichert ist. Die Nichtigkeit eines Gemeinderatsbeschlusses setzt…
- BGer 1C_282/2021Die Erweiterung einer Deponie im Gewässerraum ohne hinreichende Standortgebundenheit verletzt die übergangsrechtlichen Gewässerraumvorschriften (Art. 41c GSchV). Zudem muss die Verkehrssicherheit von Schulkindern auf dem Nachhauseweg durch angepasste Betriebsauflagen gewährleistet werden.
- BGer 1C_274/2021Die Vorinstanz hat kantonales und kommunales Recht nicht willkürlich ausgelegt, indem sie besondere Gebäude (Tiefgarage, Velounterstand) bei der Berechnung der zulässigen Baumasse in der Wohnzone W 2.5 nicht berücksichtigte und die Tiefgarage als besonderes Gebäude nach § 273 Abs. 1 PBG qualifizierte.
- BGer 1C_199/2021Die Einsprachelegitimation einer Eigentümerin eines angrenzenden Seegrundstücks gegen eine nachträgliche Baubewilligung ist zu bejahen, wenn das Grundstück direkt an das Baugrundstück grenzt und die geplante Nutzung potenziell negative Auswirkungen auf das Gewässer oder die Uferlandschaft haben kann.
- BGer 1C_141/2021Eine Planungspflicht besteht, wenn ein Vorhaben trotz Zonenkonformität aufgrund seiner räumlichen Auswirkungen (exponierte Lage, UVP-Pflicht, Verkehrszunahme) eine umfassende Interessenabwägung unter demokratischer Mitwirkung erfordert.
- BGer 1C_246/2021Enteignungsrechtliche Entschädigungsansprüche wegen nachbarrechtlicher Beeinträchtigungen setzen voraus, dass die Immissionen von einem Werk im öffentlichen Interesse ausgehen. Bei rein privatrechtlichen Konflikten zwischen Nachbarn ist das Enteignungsverfahren nicht anwendbar.
- BGer 1C_511/2021Die Erschliessung eines Bauprojekts ist hinreichend, wenn die Zufahrt aus technischer und rechtlicher Sicht den Verkehr des Gebiets bewältigen kann, wobei kantonale Behörden ein erhebliches Ermessen bei der Anwendung wegleitender VSS-Normen haben.
- BGer 1C_465/2021Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt vor, wenn die Vorinstanz entscheidrelevante Beweismittel (hier: Augenscheinprotokoll) nicht in den Beweisgegenstand einbezieht und den Parteien keine Möglichkeit zur Äusserung gibt.
- BGer 1C_115/2021Eine Beschwerdeschrift, die im Wesentlichen eine Kopie von Eingaben aus dem vorinstanzlichen Verfahren darstellt, genügt den Begründungsanforderungen nach Art. 42 Abs. 2 BGG nicht und ist als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren.
- BGer 1C_562/2021Die Einsprachelegitimation in Baustreitigkeiten setzt eine besondere Betroffenheit voraus; eine reine Wohnsitzentfernung von 11 km zum Bauprojekt genügt nicht, um als besonders betroffen zu gelten.
- BGer 1C_586/2020Ein Eingriff in die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) durch einen Gestaltungsplan ist rechtmässig, wenn er auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die Prüfung der Verhältnismässigkeit umfasst die Erforderlichkeit und Zumutbarkeit des Eingriffs.
- BGer 1C_552/2020Eine Fachhochschule kann in einer Industrie- und Gewerbezone als Dienstleistungsbetrieb zonenkonform sein, sofern sie den Verkehrsvorbehalt erfüllt und die Lärmschutzvorschriften eingehalten werden. Die nächtliche Lärmbelastung ist jedoch gesondert zu prüfen, wenn der Betrieb auch nach 19 Uhr andauert.
- BGer 1C_327/2021Die Baubewilligung für ein Einfamilienhaus in der Zone E2 mit Gestaltungsplanvorgaben ist rechtmässig, wenn die Auslegung der Sonderbauvorschriften (Art. 6 Abs. 2 SBV) zum Erscheinungsbild der Baute nicht willkürlich ist und die Geschosszahlberechnung nach kantonalem Recht korrekt erfolgt.
- BGer 1C_57/2021Die Erschliessungsfrage ist bei jeder Baubewilligung zu prüfen (Art. 22 Abs. 2 lit. b RPG), doch steht eine mangelhafte Erschliessung einem Bauvorhaben nicht entgegen, wenn dieses erschliessungsrechtlich nicht relevant ist. Eine Baubewilligung ist nur nichtig, wenn der Mangel besonders schwer wiegt und offensichtlich ist.
- BGer 1C_682/2020Die Beschwerdelegitimation in raumplanerischen Verfahren setzt ein schutzwürdiges Interesse voraus, das sich aus einer konkreten, nachvollziehbar dargelegten Konkurrenzsituation oder praktischen Nutzen für den Beschwerdeführer ergibt. Eine blosse Vergleichbarkeit von Grundstücken ohne objektive Hinweise auf ein planungsrechtliches…
- BGer 1C_572/2021Die Beschwerde gegen einen Rückweisungsentscheid als Zwischenentscheid ist nur unter den strengen Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG zulässig, die hier nicht erfüllt sind.
- BGer 1C_463/2021Die Beschwerde wird mangels genügender Begründung nicht behandelt, da der Beschwerdeführer die selbstständigen Begründungen des Verwaltungsgerichts nicht rechtsgenügend anfechtet.
- BGer 1C_396/2021Die Vorinstanz hat eine Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einem raschen Baubeginn des Spitalzentrums und den privaten Interessen des Beschwerdeführers (Lärmbelastung, Licht- und Sonnenentzug) vorgenommen und dabei das öffentliche Interesse höher gewichtet.
- BGer 1C_477/2020Die Qualifikation eines Untergeschosses als Unterniveaubaute nach kantonalem Recht ist rechtmässig, wenn es das gewachsene Terrain nur in unerheblichem Masse überragt und die Vorinstanz die Sachverhaltsfeststellung nicht offensichtlich unrichtig trifft.
- BGer 1C_548/2020Die Zonenkonformität einer Einstellhalle in einer Wohnzone ist auch bei fehlendem gewerblichem Charakter zu verneinen, wenn deren Umfang den Rahmen einer zulässigen Nebennutzung sprengt und damit den Wohncharakter des Quartiers beeinträchtigt.
- BGer 1C_670/2020Eine teilweise Änderung im Sinne von § 34ter PBG/SO setzt voraus, dass die Wesensgleichheit der Baute, insbesondere hinsichtlich der äusseren Erscheinung, gewahrt wird. Eine Abweichung in Bauweise und äusserer Erscheinung (z. B. von einer Pergola mit Kunststoffdach zu einem teilweise offenen Gartenhaus aus Holz) rechtfertigt die…
- BGer 1C_251/2020Die Vorinstanz hat bei der Anordnung vorsorglicher Massnahmen zur Luftreinhaltung die widerstreitenden Interessen (Schutz vor Staubimmissionen vs. Betriebsfreiheit der Anlage) summarisch geprüft und die Beschränkung auf die bewilligte Jahresmenge (66'000 Tonnen) als verhältnismässig erachtet; eine zusätzliche Einschränkung der…
- BGer 1C_310/2021Die Baubewilligung für ein Zweifamilienhaus in der Bauzone ist rechtmässig, wenn die Vorinstanz die Eingliederung in die Umgebung und die Berechnung der Vollgeschosse nach kantonalem Recht nicht willkürlich beurteilt hat.
- BGer 1C_421/2020Das Bundesgericht bestätigt die kantonale Baubewilligung für ein Bauvorhaben im Gestaltungsplangebiet, da die Erschliessungsvoraussetzungen erfüllt sind und die Vorinstanz keine Rechtsverletzung begangen hat.
- BGer 1C_482/2020Die Übertragung einer baurechtlichen Nebenbestimmung (Parkplatzerstellungspflicht) auf einen Grundstücksnachfolger setzt voraus, dass die Verpflichtung sachbezogen und klar formuliert ist. Fehlt eine Regelung für den Fall der Nichtrealisierung des geplanten Vorhabens, geht die Pflicht nicht automatisch auf den neuen Eigentümer über.
- BGer 1C_664/2020Die Qualifikation eines Treppenlifts als Anlage statt als Baute und die Anwendung des vereinfachten Baubewilligungsverfahrens bei Baukosten unter Fr. 80'000.-- sind nicht willkürlich, wenn die räumlichen Auswirkungen gering sind und die Kostenschätzung plausibel erscheint.
- BGer 1C_97/2021Die Rechtskraft einer Abänderungsbaubewilligung schliesst spätere Einwände gegen darin enthaltene Auflagen aus, selbst wenn die Stammbaubewilligung weitergehende Rechte suggeriert haben könnte. Die Beurteilung der befriedigenden Gesamtwirkung nach § 238 Abs. 1 PBG/ZH ist eine objektive, nachvollziehbar zu begründende Würdigung.
- BGer 1C_669/2020Die Fristsetzung zur Vollendung begonnener Bauarbeiten nach § 201 Abs. 1 lit. b PBG ist rechtmässig, wenn die Bauarbeiten unterbrochen wurden und keine gültige Bewilligung für Projektänderungen vorliegt. Die Fristen sind unter Berücksichtigung öffentlicher Interessen (Vermeidung von Bauruinen und Gefahrenherden) und der konkreten…
- BGer 1C_247/2020Ein Umbau einer Weidescheune zu einem Sommerschafstall in der Landwirtschaftszone ist nicht zonenkonform, wenn er für die vorgesehene Nutzung überdimensioniert und betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Die betriebliche Notwendigkeit nach Art. 16a Abs. 1 RPG und Art. 34 Abs. 4 lit. a RPV fehlt.
- BGer 1C_174/2020Die Vorinstanz hat die Parkplatzpflicht für eine Schulanlage willkürfrei auf 70 Plätze reduziert, da die gute Erschliessung mit öffentlichem Verkehr eine Abweichung von der VSS-Norm rechtfertigt. Lärm- und Lichtimmissionen durch die Erweiterung bleiben unter den Planungswerten, zusätzliche Schutzmassnahmen sind unverhältnismässig.
- BGer 1C_514/2020Das öffentliche Interesse am Erhalt eines architektonisch bedeutenden Zeugen der 1980er-Jahre (Pionierstellung im Holzbau, Seltenheitswert) überwiegt die privaten Eigentümerinteressen an Abbruch und Neuüberbauung, selbst bei hohem Sanierungsbedarf, da die Nutzung des Gebäudes und des restlichen Grundstücks weiterhin möglich bleibt.
- BGer 1C_513/2020Ein Zwischenentscheid im Baubewilligungsverfahren, der eine aufschiebende Bedingung mit architektonischem Spielraum enthält, ist nicht selbstständig anfechtbar, wenn der Beschwerdeführer im weiteren Verfahren Parteirechte behält.
- BGer 1C_41/2021Ein Bauvorhaben im übergangsrechtlichen Gewässerraum kann nur bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen von Art. 41c Abs. 1 GSchV erfüllt sind; die Ausnahmebestimmung lit. a bis ist restriktiv anzuwenden und setzt beengte Raumverhältnisse voraus.
- BGer 1C_43/2020Die kantonale Regelung in § 25 Abs. 4 DMSG, wonach Objekte jünger als 70 Jahre nicht gegen den Willen der Eigentümerschaft unter Schutz gestellt werden können, verstösst gegen das Granada-Übereinkommen und ist daher aufzuheben. Die übrigen angefochtenen Bestimmungen lassen sich völkerrechtskonform auslegen.
- BGer 1C_697/2020Ein Zwischenentscheid über die Ergänzung einer Baubewilligung mit Nebenbestimmungen zur Einhaltung der Baumasse ist nicht selbständig anfechtbar, wenn kein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht und keine Verfahrensersparnis eintritt.
- BGer 1C_373/2020Die Zonenkonformität einer Altholzschredderanlage in einer kommunalen Gewerbezone ist nach kommunalem Recht zu beurteilen; eine restriktive Auslegung des Begriffs 'Produktionsbetrieb' durch die Gemeinde ist nicht willkürlich, wenn sie auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage beruht und ein klarer Beurteilungsspielraum besteht.
- BGer 1C_372/2019Geringfügige Abweichungen von bewilligten Bauplänen bei Einfriedungen können als vernachlässigbar gelten, wenn die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands unverhältnismässig wäre und keine schwerwiegenden öffentlichen Interessen betroffen sind.
- BGer 1C_131/2020Eine nachträgliche Baubewilligung für einen nicht bewilligten Liftaufbau kann verweigert werden, wenn dieser die zulässige Firsthöhe überragt und nicht als technisches Bauteil qualifiziert. Die Anordnung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn die Bauherrschaft nicht gutgläubig war.
- BGer 1C_286/2020Die Rückbauverfügung für einen unbewilligt erweiterten Parkplatz im Vorgartengebiet ist verhältnismässig, wenn die Erweiterung gegen die kantonale Drittelsregel verstösst und kein überwiegendes privates Interesse an der Beibehaltung besteht.
- BGer 1C_318/2020Das öffentliche Interesse am Erhalt einer ortsbildprägenden Blutbuche überwiegt das geringe öffentliche Interesse an der gestaltungsplankonformen Überbauung, sofern diese ohne Schutzobjekt-Schädigung realisierbar ist. Die Gemeindeautonomie wird durch die Bindung an Fachgutachten (NHK/ZH) nicht verletzt.
- BGer 1C_264/2020Die kantonale Interpretation von Art. 4 Abs. 4 BZO (Bau- und Zonenordnung Truttikon) und § 238 Abs. 2 PBG/ZH zur Einordnung eines Bauvorhabens in das Ortsbild ist nicht willkürlich, wenn sie auf nachvollziehbaren Erwägungen beruht und den kommunalen Ermessensspielraum respektiert.
- BGer 1C_608/2019Die Beschwerdelegitimation eines Nachbarn in Baustreitigkeiten setzt voraus, dass er mit Sicherheit oder grosser Wahrscheinlichkeit durch Immissionen wie Lärm massgeblich betroffen ist. Bei einer Entfernung von über 100 m muss die Betroffenheit glaubhaft gemacht werden.
- BGer 1C_217/2019Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid nicht ein, wenn kein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht und keine bedeutende Ersparnis an Zeit oder Kosten für ein Beweisverfahren zu erwarten ist (Art. 93 Abs. 1 BGG).
- BGer 1C_168/2020Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone ist verhältnismässig, wenn das öffentliche Interesse an der Durchsetzung des Trennungsgrundsatzes überwiegt und der Bauherr nicht gutgläubig handelte.
- BGer 1C_124/2020Bei der Erschliessung von Bauzonen ist das Schutzinteresse eines im Bundesinventar der historischen Verkehrswege (IVS) mit hoher Substanz klassifizierten Weges (Art. 6 Abs. 1 NHG, Art. 6 Abs. 1 VIVS) als absolutes Killerkriterium zu gewichten, sofern keine gleich- oder höherwertigen Interessen von nationaler Bedeutung entgegenstehen.
- BGer 1C_61/2020Die Anpassung einer Baubewilligung zur Nutzung eines Flurwegs als Baustellenzufahrt ist zulässig, wenn neue erhebliche Sachumstände vorliegen und die Interessenabwägung eine Entlastung der Quartierstrasse sowie eine kostengünstigere Erschliessung rechtfertigt.
- BGer 1C_528/2019Die Abstandspflicht gegenüber einer Zufahrtsstrasse nach kantonalem Baugesetz (Art. 40 Abs. 1 lit. b BauG OW) gilt auch für Strassen im Privateigentum, wenn diese einem unbestimmten Benutzerkreis dienen und damit als öffentlich im Sinne von Art. 1 Abs. 2 VRV gelten.
- BGer 1C_656/2019Die Rückzonung einer Liegenschaft in eine tiefere Kernzone zum Schutz einer denkmalpflegerisch wertvollen Blockrandbebauung und zur Umsetzung der ISOS-Schutzziele ist verhältnismässig, wenn die bestehende Nutzung nicht beeinträchtigt wird und der Eingriff in die Eigentumsgarantie minimal ist.
- BGer 1C_655/2019Die Beurteilung der befriedigenden Gesamtwirkung gemäss kantonalem Recht (hier § 238 PBG/ZH) unterliegt einem kommunalen Ermessensspielraum, der nur bei Willkür oder krasser Verletzung von Rechtsgrundsätzen überschritten wird. Die Anwendung von VSS-Normen und Kamin-Empfehlungen des BAFU zur Bestimmung von Parkplätzen und Kaminhöhen ist…
- BGer 1C_498/2019Die Vollzugsbehörde muss die Aussenlärmimmissionen ortsfester Anlagen gemäss Art. 36 LSV ermitteln, wenn Grund zur Annahme besteht, dass Belastungsgrenzwerte überschritten werden. Eine bestehende Baubewilligung schliesst diese Pflicht nicht aus, auch wenn sie rechtskräftig ist.
- BGer 1C_189/2020Die Umnutzung eines Wochenendhauses in einen Dauerwohnsitz ausserhalb der Bauzone ist unzulässig, wenn die Wesensgleichheit der Baute nicht mehr gewahrt ist und die Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Der Rückbau zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig.
- BGer 1C_607/2019Die Vorinstanz hat willkürfrei festgestellt, dass gestaffelte Bauten vorliegen und die Gebäudehöhe für jede Einheit gesondert gemessen werden darf. Zudem sind die Terrainveränderungen und Stützmauern als unvermeidlich und zulässig einzustufen.
- BGer 1C_639/2019Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein, weil der Beschwerdeführer die zweite, selbstständige Begründung des Verwaltungsgerichts nicht rechtsgenügend anfechtet und die Rügen gegen die Hauptbegründung unbegründet sind.
- BGer 1C_186/2020Die Beschwerde gegen die Abweisung einer Baubewilligung wegen Nichteinhaltung des Grenzabstands wird abgewiesen, da die Rügen des Beschwerdeführers nicht hinreichend begründet sind und keine willkürliche Anwendung des kantonalen Rechts vorliegt.
- BGer 1C_346/2019Die Schaffung zusätzlicher Bootsliegeplätze am Zürichsee widerspricht dem kantonalen Richtplan, wenn diese nicht zum heutigen Bestand zählen und keine Ausnahme nach Ziff. 4.8.3 lit. a des Richtplans vorliegt. Eine Abweichung vom Richtplan nach § 16 Abs. 2 PBG/ZH ist nicht gerechtfertigt, wenn sie nicht von untergeordneter Bedeutung ist.
- BGer 1C_540/2019Die Bestimmung des gewachsenen Bodens nach § 5 Anhang 2 ABV (Kanton ZH) ist nicht willkürlich, wenn die Interpolation innerhalb des Gebäudegrundrisses zu einem annähernd natürlichen Terrainverlauf führt und sich am effektiven Geländeverlauf um das abzubrechende Gebäude orientiert.
- BGer 1C_378/2019Die Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus in der Kernzone ist rechtmässig, wenn die Zonenkonformität, die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben (u.a. Besonnung, Kinderspielflächen, Parkplätze) sowie die Einordnung in die Umgebung gewahrt sind und keine überwiegenden öffentlichen Interessen einer Reduktion der Baumasse entgegenstehen.
- BGer 1C_4/2020Die Platzierung eines Containerabstellplatzes auf der Südseite eines Baugrundstücks verstösst nicht gegen das umweltschutzrechtliche Vorsorgeprinzip, wenn die Geruchsemissionen als Bagatellfall oder vernachlässigbar eingestuft werden und keine unverhältnismässigen Massnahmen erfordern. Zudem ist der Standort nicht gestaltungsplanwidrig,…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.