Entscheid vom 31.05.2022 · Kanton SZ

BGer 1C_199/2021

Abgewiesen

Die Einsprachelegitimation einer Eigentümerin eines angrenzenden Seegrundstücks gegen eine nachträgliche Baubewilligung ist zu bejahen, wenn das Grundstück direkt an das Baugrundstück grenzt und die geplante Nutzung potenziell negative Auswirkungen auf das Gewässer oder die Uferlandschaft haben kann.

BGer 1C_199/2021 vom 31.05.2022 (Abgewiesen)

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.