Entscheid vom 15.08.2025 · Kanton SO

BGer 1C_341/2024

Teilweise gutgeheissen

Der Korrekturfaktor für adaptive Mobilfunkanlagen in Ziff. 63 Anhang 1 NISV ist mit dem umweltrechtlichen Vorsorgeprinzip vereinbar. Bei Überschreitung von Immissionsgrenzwerten an Orten für kurzfristigen Aufenthalt (OKA) sind zusätzliche Schutzmassnahmen wie Warnhinweise und Abschaltmöglichkeiten erforderlich.

BGer 1C_341/2024 vom 15.08.2025 (Teilweise gutgeheissen)

Planungsanlass

Betroffenes Schutzgut

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Weitere Entscheide dazu

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.