Die Beschwerdeführerin hat als direkt betroffene Dritte im verwaltungspolizeilichen Bewilligungsverfahren für das SummerDays Festival Parteistellung und damit Rechtsmittelbefugnis. Eine formelle Rechtsverweigerung liegt vor, wenn die Vorinstanz diese Parteistellung verneint und die Beschwerdeführerin vom Verfahren ausschliesst.
BGer 1C_247/2025 vom 15.09.2026 (Gutgeheissen)Themenfeld
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 27.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.