Entscheid vom 10.06.2022 · Kanton SZ

BGer 1C_282/2021

Teilweise gutgeheissen

Die Erweiterung einer Deponie im Gewässerraum ohne hinreichende Standortgebundenheit verletzt die übergangsrechtlichen Gewässerraumvorschriften (Art. 41c GSchV). Zudem muss die Verkehrssicherheit von Schulkindern auf dem Nachhauseweg durch angepasste Betriebsauflagen gewährleistet werden.

BGer 1C_282/2021 vom 10.06.2022 (Teilweise gutgeheissen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.