Die Legitimation zur Beschwerde gegen eine Baubewilligung setzt eine besondere Betroffenheit durch Immissionen voraus, die über die Allgemeinheit hinausgeht. Bei einer Distanz von über 100 m und unterbrochenem Beziehungszusammenhang durch Bahnanlagen ist eine solche Betroffenheit nicht gegeben.
BGer 1C_84/2024 vom 20.12.2024 (Abgewiesen)Themenfeld
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Entscheide zur selben Frage
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.