Der Einleitungsbeschluss eines Quartierplanverfahrens ist ein selbstständig anfechtbarer Endentscheid; Rügen gegen die Einleitung können nicht mehr im weiteren Verfahren vorgebracht werden. Eine Überprüfung ist nur bei erheblicher Änderung der Verhältnisse möglich (Art. 21 Abs. 2 RPG).
BGer 1C_544/2022 vom 03.01.2024 (Abgewiesen)Themenfeld
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.