Entscheid vom 13.06.2023 · Kanton NW

BGer 1C_516/2022

Abgewiesen

Ein Zwischenentscheid im Baubewilligungsverfahren ist nur anfechtbar, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht oder die Gutheissung der Beschwerde einen Endentscheid herbeiführen würde. Dies war im vorliegenden Fall nicht erfüllt.

BGer 1C_516/2022 vom 13.06.2023 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.