Entscheid vom 03.11.2023 · Kanton ZH

BGer 1C_301/2022

Abgewiesen

Die Baubewilligung für eine Mobilfunkantenne in der Gewerbezone ist rechtmässig, wenn die Einordnung gemäss kantonalem Baugesetz erfüllt ist und die Immissionsgrenzwerte der NISV eingehalten werden. Neue Rügen zu Grenzwertüberschreitungen oder zur Gesetzeskonformität der NISV-Grenzwerte sind als unzulässige Noven zu behandeln.

BGer 1C_301/2022 vom 03.11.2023 (Abgewiesen)

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.