Die Baubewilligung für eine Mobilfunkantenne in der Gewerbezone ist rechtmässig, wenn die Einordnung gemäss kantonalem Baugesetz erfüllt ist und die Immissionsgrenzwerte der NISV eingehalten werden. Neue Rügen zu Grenzwertüberschreitungen oder zur Gesetzeskonformität der NISV-Grenzwerte sind als unzulässige Noven zu behandeln.
BGer 1C_301/2022 vom 03.11.2023 (Abgewiesen)Themenfeld
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Entscheide zur selben Frage
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.