Entscheid vom 18.03.2024 · Kanton ZH

BGer 1C_476/2023

Nichteintreten

Ein Zwischenentscheid, der das Verfahren nicht abschliesst, sondern einen Entscheidungsspielraum belässt, ist nur ausnahmsweise selbständig anfechtbar. Fehlen die Voraussetzungen nach Art. 93 Abs. 1 BGG, ist die Beschwerde unzulässig.

BGer 1C_476/2023 vom 18.03.2024 (Nichteintreten)

Planungsanlass

Betroffenes Schutzgut

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Weitere Entscheide dazu

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.