Entscheid vom 05.02.2024 · Kanton TG

BGer 1C_83/2023

Abgewiesen

Rechtskräftige Verfügungen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands und Ersatzvornahme können nicht durch neue Gesuche oder Rügen in Frage gestellt werden, sofern keine wesentlichen Änderungen der Umstände oder neue, bisher unbekannte Tatsachen vorliegen.

BGer 1C_83/2023 vom 05.02.2024 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.