Entscheid vom 21.05.2026 · Kanton BE

BGer 1C_413/2025

Abgewiesen

Die Anwendung von Korrekturfaktoren auf adaptive Mobilfunkanlagen gemäss Ziff. 63 Anhang 1 NISV ist bundesrechtskonform, sofern die Anlagegrenzwerte über 6 Minuten gemittelt eingehalten werden. Die Angaben im Standortdatenblatt entsprechen den bundesrechtlichen Anforderungen.

BGer 1C_413/2025 vom 21.05.2026 (Abgewiesen)

Planungsanlass

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.