Entscheid vom 04.12.2025 · Kanton SH

BGer 1C_383/2024

Abgewiesen

Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Bauzone ist bundesrechtlich zulässig, wenn die Immissionsgrenzwerte der NISV eingehalten werden und keine willkürliche Sachverhaltsfeststellung oder Verletzung des rechtlichen Gehörs vorliegt.

BGer 1C_383/2024 vom 04.12.2025 (Abgewiesen)

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.