Entscheid vom 29.06.2026 · Kanton ZH

BGer 1C_275/2025

Abgewiesen

Eine Denkmalschutzmassnahme nach Art. 17 Abs. 2 RPG führt nur dann zu einer materiellen Enteignung, wenn die verbleibenden Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks nicht mehr bestimmungsgemäss und wirtschaftlich sinnvoll sind. Massgebend ist eine Gesamtbetrachtung der Parzelle, nicht eine separate Bewertung einzelner Gebäude.

BGer 1C_275/2025 vom 29.06.2026 (Abgewiesen)

Planungsanlass

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.